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Document 32021G0226(01)

Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) 2021/C 66/01

ABl. C 66 vom 26.2.2021, p. 1–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 66/1


Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)

(2021/C 66/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

die Billigung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (Education and Training 2010 — im Folgenden „ET 2010“) durch den Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona im März 2002, die Festlegung eines neuen Zyklus durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) und die Bewertung durch den Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), durch die gemeinsam ein solider Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt und fortgeführt wurde, der auf gemeinsamen Zielen beruht und vorrangig darauf abstellt, die Verbesserung der nationalen Bildungs- und Berufsbildungssysteme durch die Entwicklung ergänzender Instrumente auf EU-Ebene, gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren mittels der offenen Koordinierungsmethode zu unterstützen,

die in Anhang I aufgeführten politischen Hintergrunddokumente zu diesem Thema,

und IN ANERKENNUNG

des Umstands, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Rom von März 2017 dazu bekannten, auf eine Union hinzuarbeiten, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und arbeiten können“,

der Tatsache, dass die EU-Führungsspitzen auf dem Sozialgipfel in Göteborg 2017 gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert haben, in der das Recht aller auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form als erster Grundsatz, das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsaussichten, wozu auch Fortbildung und Umschulung gehören, als vierter Grundsatz und das Recht von Kindern auf hochwertige, bezahlbare frühkindliche Bildung und Betreuung sowie das Recht von Kindern aus benachteiligten Verhältnissen auf besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit als elfter Grundsatz festgelegt wurden,

des Umstands, dass Bildung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 als Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur Erhaltung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wurde, womit die allgemeine und berufliche Bildung erstmals in den Mittelpunkt der politischen Agenda Europas gestellt wurde,

der Fortschritte, die mithilfe des Arbeitsprogramms ET 2010 und des ET-2020-Rahmens erzielt wurden, insbesondere durch die Unterstützung nationaler Reformen, wobei anerkannt wird, dass noch wesentliche Herausforderungen zu bewältigen sind, wenn Europa seine in den genannten Proklamationen gesetzten Ziele erreichen soll,

des Umstands, dass die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen eingeleitet hat, um diese Vision für die Zukunft der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Schaffung eines europäischen Bildungsraums (1) ab 2018 umzusetzen, woraufhin der Rat die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2018 zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ und die Entschließung des Rates vom 8. November 2019 zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung angenommen hat,

der im Rahmen des Bologna-Prozesses geleisteten Arbeit, die durch das Ministerkommuniqué von Rom vom November 2020 untermauert wird, sowie der im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses geleisteten Arbeit, die ebenfalls kürzlich durch die Osnabrück-Erklärung vom November 2020 bekräftigt wurde,

der Tatsache, dass in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 betont wird, wie wichtig es ist, Chancengleichheit und inklusive Bildung zu gewährleisten, benachteiligte Gruppen in den Vordergrund zu rücken und Investitionen in Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu tätigen —

BETONT, dass

die allgemeine und berufliche Bildung eine entscheidende Rolle dabei spielt, die Zukunft Europas zu gestalten in einer Zeit, in der es unerlässlich ist, dass die Gesellschaft und die Wirtschaft Europas einen stärkeren Zusammenhalt erfahren, inklusiver, digitaler, nachhaltiger, ökologischer und widerstandsfähiger werden und dass die Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche Entfaltung und ihr Wohlbefinden finden, darauf vorbereitet sind, sich an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen und dort Leistung zu erbringen und Teil einer aktiven und verantwortungsbewussten Bürgerschaft zu sein;

die COVID-19-Pandemie den Sektor der allgemeinen und beruflichen Bildung unter beispiellosen Druck gesetzt und zu einer weitverbreiteten Verlagerung hin zu Fernunterricht und Blended Learning geführt hat. Diese Verlagerung geht mit verschiedenen Herausforderungen und Chancen für das Bildungswesen einher und offenbart die Auswirkungen der digitalen Kluft und der Konnektivitätslücken innerhalb der Mitgliedstaaten sowie die Ungleichheiten zwischen den Einkommensgruppen und zwischen Stadt und Land, während sie gleichzeitig das Potenzial der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Aufbau von Resilienz und für die Förderung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums deutlich macht;

der europäische Bildungsraum es Lernenden ermöglichen wird, sich in verschiedenen Lebensphasen zu bilden und in der gesamten EU nach Beschäftigung zu suchen; ebenso wird er den Mitgliedstaaten und Akteuren die Zusammenarbeit ermöglichen, damit eine hochwertige, innovative und inklusive allgemeine und berufliche Bildung, die Förderung des Wirtschaftswachstums und hochwertiger Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die persönliche, soziale und kulturelle Entwicklung in allen Mitgliedstaaten und Regionen der EU Realität werden;

darüber hinaus der europäische Bildungsraum ein Raum sein wird, in dem Lernende und das Bildungspersonal über Fachrichtungen, Kulturen und Grenzen hinweg einfach zusammenarbeiten und kommunizieren können und in dem Qualifikationen und Lernergebnisse aus Lernzeiten im Ausland automatisch anerkannt werden (2);

STELLT FOLGENDES FEST:

Der vorhergehende strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) hat dazu beigetragen, gegenseitiges Lernen in der allgemeinen und beruflichen Bildung durch gemeinsame strategische Ziele, gemeinsame Referenzinstrumente und -konzepte, empirische Daten und Daten aller einschlägigen europäischen Agenturen und internationalen Organisationen sowie den Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen Akteuren und die Umsetzung nationaler Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern.

Unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der Vielfalt der nationalen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten sowie aufbauend auf den Errungenschaften früherer Rahmen wird ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung diese Zusammenarbeit in Bereichen wie der stärkeren Koordinierung, auch auf politischer Ebene, der größeren Synergien zwischen verschiedenen Strategien, die zu sozialem und wirtschaftlichem Wachstum und zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen, und der stärkeren Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen einer innovativeren und zukunftsorientierten Perspektive der Unterstützung von Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern.

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass die Bildungssysteme ausreichend flexibel und widerstandsfähig gegenüber Unterbrechungen in ihren regulären Abläufen sein müssen, und sie hat bewiesen, dass die EU-Länder in der Lage sind, Lösungen zu finden, um die Durchführung von Lehr- und Lernprozessen auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichen Kontexten fortzusetzen und sicherzustellen, dass alle Lernenden ungeachtet ihres sozioökonomischen Hintergrunds oder ihres Lernbedarfs weiterhin lernen können. Dasselbe gilt für den Rahmen der europäischen Zusammenarbeit, der flexibel genug bleiben sollte, um sowohl auf aktuelle als auch auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können, auch im Kontext des europäischen Bildungsraums;

BEGRÜßT und NIMMT GEBÜHREND KENNTNIS

von den Kernelementen und insbesondere der Vision der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 vom 30. September 2020 (3), in der dargelegt wird, wie die europäische Zusammenarbeit die Qualität, die Inklusivität und die digitale und ökologische Dimension der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU weiter bereichern kann. In dieser Mitteilung wird ein Rahmen vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren zu ermöglichen, einschließlich einer Struktur für Berichterstattung und Analyse, mit Vorschlägen für Bildungsziele zur Förderung und Verfolgung von Reformen in der allgemeinen und beruflichen Bildung, um den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu verwirklichen;

und BEGRÜSST FERNER

die Kernelemente der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ vom Juli 2020 (4);

die Kernelemente der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 - Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ vom September 2020 (5);

IST SICH IN FOLGENDEM EINIG:

1.

Bis 2030 wird die Vollendung und Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums das übergeordnete politische Ziel des neuen strategischen Rahmens für europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sein, das alle strategischen Prioritäten und Schwerpunktbereiche durchdringt — so wie dies in dieser Entschließung dargelegt wird –, wobei zu berücksichtigen ist, dass der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung das wichtigste Instrument sein wird, um den europäischen Bildungsraum zu fördern und umzusetzen, indem er durch die darin vorgesehenen Initiativen und eine gemeinsame Vision im Geiste der gemeinsamen Gestaltung zu seiner erfolgreichen Vollendung und ehrgeizigen Weiterentwicklung beiträgt (6).

2.

Auf dem Weg zur Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 sollte das Hauptziel der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bildung darin bestehen, die Weiterentwicklung von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten zu fördern, mit denen Folgendes sichergestellt werden soll:

a)

die persönliche, soziale und berufliche Verwirklichung aller Bürgerinnen und Bürger unter gleichzeitiger Förderung von demokratischen Werten, Gleichheit, sozialem Zusammenhalt, aktiver Bürgerschaft und interkulturellem Dialog;

b)

nachhaltiger wirtschaftlicher Wohlstand, der ökologische und digitale Wandel und Beschäftigungsfähigkeit.

3.

Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2030 sollte in einem strategischen Rahmen angesiedelt werden, der die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung insgesamt in einer inklusiven und ganzheitlichen Perspektive des lebenslangen Lernens umfasst. Dies sollte als Grundprinzip hervorgehoben werden, das dem gesamten Rahmen zugrunde liegt und das die Lehre, die Ausbildung und das Lernen in allen Kontexten und auf allen Ebenen — ob formal, nichtformal oder informell — abzudecken versucht, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung zur Erwachsenenbildung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, bis hin zur Hochschulbildung sowie in digitalen Lernumgebungen. Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte auch zu den einschlägigen Prioritäten des Europäischen Semesters beitragen.

4.

Die auf der Grundlage dieses neuen Rahmens durchgeführten Arbeiten sollten im Einklang mit den in der Mitteilung der Kommission über den „europäischen Grünen Deal“ vom Dezember 2019 (7) festgelegten Zielen und mit den Kernelementen der Mitteilung der Kommission über die „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ vom Februar 2020 (8) zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen.

5.

Diese Ziele sollten auch aus einer globalen Perspektive heraus betrachtet werden, da die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung schrittweise zu einem wichtigen Instrument für die Umsetzung der außenpolitischen Maßnahmen der EU geworden ist, die auf europäischen Werten, Vertrauen und Autonomie beruht. Dies wird dazu beitragen, die EU zu einem noch attraktiveren Ziel und Partner zu machen, sowohl im globalen Wettlauf um Talente als auch bei der Förderung strategischer Partnerschaften mit internationalen Partnern, um eine inklusive und hochwertige Bildung für alle und in allen Bildungskontexten und auf allen Bildungsebenen zur Verfügung zu stellen. Als solche ist die Zusammenarbeit eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der geopolitischen Prioritäten der Union und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030, sowohl auf globaler Ebene als auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Die Förderung einer stärkeren Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird die Positionierung Europas als wichtiger Partner im Bildungswesen auf globaler Ebene stärken und zur Festigung der Verbindungen zwischen dem europäischen Bildungsraum und dem Rest der Welt beitragen.

6.

Wirksame und effiziente Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sind eine Voraussetzung für eine höhere Qualität und Inklusivität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und für die Verbesserung der Bildungsergebnisse sowie für die Förderung von nachhaltigem Wachstum, die Verbesserung des Wohlergehens und den Aufbau einer inklusiveren Gesellschaft. Verstärkte Arbeiten im Bereich der Investitionen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips haben das Potenzial, die Erholung von der derzeitigen Krise zu unterstützen und zum ökologischen und digitalen Wandel des Sektors der allgemeinen und beruflichen Bildung beizutragen.

7.

Das regelmäßige Monitoring der im Hinblick auf ein gestecktes Ziel erreichten Fortschritte durch die systematische Erfassung und Analyse von international vergleichbaren Daten leistet einen wichtigen Beitrag zu einer faktengestützten Politikgestaltung. Die im Folgenden dargelegten strategischen Prioritäten sollten daher im Zeitraum 2021-2030 durch die in Anhang II dieser Entschließung wiedergegebenen Indikatoren und EU-Zielvorgaben unterstützt werden. Die Ergebnisse, die im letzten Zyklus der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt wurden, werden dazu beitragen, die auf europäischer Ebene insgesamt erzielten Fortschritte zu messen und aufzuzeigen, was erreicht wurde, sowie die Entwicklung und Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und zu unterstützen.

8.

Mit dem strategischen Rahmen werden im nächsten Jahrzehnt insbesondere die folgenden fünf strategischen Prioritäten verfolgt werden:

–   Strategische Priorität Nr. 1: Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Um in der heutigen Welt erfolgreich zu sein und mit künftigen Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt umgehen zu können, müssen allen Menschen die entsprechenden Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen vermittelt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung ist der Schlüssel für die persönliche, bürgerschaftliche und berufliche Entwicklung der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Auf EU-Ebene bedeutet die Vision für Qualität in der allgemeinen und beruflichen Bildung, dass Schlüsselkompetenzen — einschließlich Grundkompetenzen — grundlegend sind für den künftigen Erfolg (9), unterstützt von hochqualifizierten und motivierten Lehrkräften und Ausbildenden sowie anderem Bildungspersonal.

Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrüche, durch die die sozioökonomischen Chancen junger Menschen und Erwachsener sinken, sind in den letzten zehn Jahren zwar zurückgegangen, bleiben allerdings weiterhin eine Herausforderung, insbesondere angesichts der erwarteten Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Anstrengungen zur Verringerung frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabbrüche und zur Erreichung des Ziels, dass mehr junge Menschen einen Abschluss der Sekundarstufe II erlangen, müssen fortgesetzt werden. Die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung konnten ihre Leistung in diesen Bereichen verbessern;

trotzdem gilt es auszuloten, durch welche politischen Maßnahmen der Bildungserfolg aller Lernenden gesteigert werden kann. Durch die Gewährleistung einer hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung für alle können die Mitgliedstaaten soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten weiter verringern.

Dennoch sind Lernende aus benachteiligten Verhältnissen, unter anderem aus ländlichen und abgelegenen Gebieten, in der Gruppe der Lernenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen in ganz Europa überrepräsentiert; gleichzeitig hat die COVID-19-Pandemie die Bedeutung von Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung noch stärker hervorgehoben.

Um eine wirklich inklusive Bildung und Chancengleichheit für alle Lernenden auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewährleisten, sollten das Bildungsniveau und akademische Leistungen vom sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Status oder von anderen persönlichen Umständen losgelöst sein.

Hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung spielen eine besonders wichtige Rolle und sollten als Grundlage für den künftigen Bildungserfolg gestärkt werden.

Alle anderen Maßnahmen für eine breitere Inklusion sollten gefördert werden, wie die Förderung des Zugangs zu hochwertiger und inklusiver Bildung für Menschen mit Behinderungen (10), Menschen mit spezifischen Lernbedürfnissen, Lernende mit Migrationshintergrund und andere benachteiligte Gruppen, Unterstützung des Wiedereinstiegs in die Bildung aus einer Perspektive des lebenslangen Lernens und die Schaffung von Möglichkeiten für den Eintritt in den Arbeitsmarkt durch verschiedene Bildungs- und Ausbildungswege.

Inklusive allgemeine und berufliche Bildung besteht auch darin, Geschlechtersensibilität in Lernprozessen und in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln und Geschlechterstereotypen zu hinterfragen und aufzulösen, insbesondere jene, die die Wahl des Studienfachs bei Jungen und Mädchen einschränken. Traditionelle Männer- bzw. Frauenberufe sollten weiter für Personen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts beworben werden. Es bedarf auch weiterer Arbeiten, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen.

Digitale Technologien spielen eine wichtige Rolle dabei, Lernumgebungen, Lernmaterialien und Lehrmethoden anpassungsfähig zu gestalten und diese für unterschiedliche Lernende geeignet zu machen. Sie können eine echte Inklusion fördern, sofern Fragen der digitalen Kluft sowohl im Hinblick auf die Infrastruktur als auch auf die digitalen Kompetenzen parallel angegangen werden.

–   Strategische Priorität Nr. 2: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle

Gesellschaftliche, technologische, digitale, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen bestimmen immer mehr, wie wir leben und arbeiten; dies betrifft auch die Verteilung von Arbeitsplätzen und die Nachfrage nach Fähigkeiten und Kompetenzen. Die hohe Zahl von Berufswechseln, die der durchschnittliche europäische Bürger bzw. die durchschnittliche europäische Bürgerin voraussichtlich erleben wird, und die Anhebung des Renteneintrittsalters machen lebenslanges Lernen und lebenslange Berufsberatung sowie Informationsmaßnahmen unerlässlich für einen gerechten Wandel, da das Bildungs- und Qualifikationsniveau, einschließlich digitaler Kompetenzen, weiterhin ein wesentlicher Faktor auf dem Arbeitsmarkt sind.

Lebenslanges Lernen durchzieht die allgemeine Vision und die Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung in der EU und umfasst alle Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des nichtformalen und informellen Lernens auf ganzheitliche Weise.

Die Bereitstellung von hochwertigen Angeboten im Bereich des lebenslangen Lernens für alle Lernenden muss weiter verbessert werden, unter anderem indem die Durchlässigkeit und Flexibilität zwischen verschiedenen Bildungspfaden in den verschiedenen Arten und Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Validierung nichtformalen und informellen Lernens gewährleistet werden.

Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten — mit Unterstützung von Initiativen wie der Initiative Europäische Hochschulen und den Zentren der beruflichen Exzellenz, die im Rahmen des Erasmus+-Programms in Leben gerufen wurden — flexibler, widerstandsfähiger, zukunftssicherer und attraktiver werden und eine größere Vielfalt von Lernenden erreichen und Anerkennung und Validierung früherer Lernerfahrungen sowie Möglichkeiten für die Weiterbildung und Umschulung bieten, auch auf höheren Qualifikationsniveaus und während des gesamten Arbeitslebens (11).

Derzeit sind ein stärkerer Bedarf am Arbeitsmarkt nach einer anderen Mischung aus Kompetenzen und Qualifikationen sowie strukturelle Veränderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beobachten. Beide Entwicklungen erfordern eine modernisierte, wirksame, inklusive und exzellente berufliche Aus- und Weiterbildung, die sich auf den Arbeitsmarkt und die gesellschaftlichen Herausforderungen auswirkt. Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss weiterhin als attraktiver und hochwertiger Weg für die Beschäftigung und im Leben ausgebaut werden.

Die durchschnittliche Beteiligung von Erwachsenen an Bildungsangeboten ist in der EU nach wie vor gering, was ein wirklich nachhaltiges und gerechtes Wirtschaftswachstum in der Union gefährdet. Innovationen in Bildungspfade, neue Bildungsansätze — einschließlich individueller Ansätze — und in Lernumgebungen in allen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, auch in den Einrichtungen der Hochschulbildung sowie am Arbeitsplatz und im Gemeinschaftsumfeld, sind eine Vorbedingung, um den Bedürfnissen eines breiteren Spektrums von Lernenden gerecht zu werden, da immer mehr Erwachsene Umschulungen und Weiterbildung benötigen werden.

Zusätzlich sollten die Maßnahmen verstärkt werden, die Erwachsenen die Erwerbung von Grundkompetenzen ermöglichen und sie dazu motivieren, damit Chancengleichheit und eine größere gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet werden können, wodurch ein ganzheitlicher Ansatz für das Lernen Erwachsener ermöglicht wird.

Als wesentliches Element des lebenslangen Lernens und wichtiges Mittel zur Stärkung der persönlichen Entwicklung, der Beschäftigungs- und der Anpassungsfähigkeit sollte die Mobilität für Lernende, Lehrkräfte, Ausbildende der Lehrkräfte und das Personal als Schlüsselelement der EU-Zusammenarbeit und als Instrument zur Verbesserung der Qualität und Inklusion der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der EU weiter ausgebaut werden. Es ist wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Mobilitätsströmen anzustreben, um einen optimalen Austausch von Talenten anzuregen und diesen zu überwachen, unter anderem durch die Nachverfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen.

Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Hindernisse und Barrieren für alle Formen der Lern- und Lehrmobilität zu beseitigen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Zugang, Beratung, Dienstleistungen für Studierende und Anerkennung, auch angesichts der Auswirkungen jeglicher derzeitiger oder künftiger Reisebeschränkungen.

Um die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen zu stärken und die Mobilität zu fördern, muss darüber hinaus noch an Bereichen wie der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Studienaufenthalten im Ausland und der Qualitätssicherung gearbeitet werden. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen, um die europäischen Initiativen zur Erleichterung der Mobilität zu nutzen, einschließlich der im Rahmen von Erasmus+ finanzierten Initiativen.

–   Strategische Priorität Nr. 3: Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen

Lehrkräfte, Ausbildende, Bildungs- und pädagogisches Personal und Führungskräfte auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen im Mittelpunkt der Bildung. Um Innovation, Inklusion, Qualität und Erfolge auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, müssen die Lehrkräfte äußerst kompetent und motiviert sein, wofür sie während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn auf eine Reihe beruflicher Lernangebote und Unterstützung zurückgreifen können müssen.

Mehr als je zuvor muss dem Wohlergehen von Lehrkräften, Ausbildenden und pädagogischem Personal im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Aufmerksamkeit geschenkt werden, das ein wichtiger Faktor für die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung ist, da es nicht nur die Zufriedenheit des Lehrkörpers, sondern auch die Qualität des Unterrichts beeinflusst.

Darüber hinaus muss die Attraktivität des Lehrberufs erhöht und der Beruf als solche aufgewertet werden; dies wird immer wichtiger, da EU-Länder sich mit einem Mangel an Lehrkräften und einer Alterung des Lehrkörpers konfrontiert sehen (12).

Außerdem sollte bei der Gestaltung eines günstigen Umfelds und der Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kompetenzen und die Motivation von Lehrkräften, Ausbildenden und Bildungspersonal die zentrale Rolle von Führungskompetenzen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung berücksichtigt werden, damit sichergestellt wird, dass Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung als Organisationen des Lernens agieren. Initiativen wie die europäischen Lehrerakademien, die im Rahmen des Programms Erasmus+ ins Leben gerufen werden, werden die Vernetzung, den Wissensaustausch und die Mobilität zwischen den Einrichtungen erleichtern und den Lehrenden und Ausbildenden so Lernmöglichkeiten in allen Phasen ihrer Karriere bieten, wobei bewährte Verfahren und innovative pädagogische Konzepte untereinander ausgetauscht werden können und gegenseitiges Lernen auf europäischer Ebene ermöglicht wird.

–   Strategische Priorität Nr. 4: Stärkung der europäischen Hochschulbildung

Der Hochschulsektor und die Hochschuleinrichtungen selbst haben ihre Widerstandsfähigkeit sowie die Fähigkeit unter Beweis gestellt, unvorhergesehene Veränderungen wie die COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Die Krise hat die verbleibenden Herausforderungen verschärft, aber auch Chancen für eine Weiterentwicklung innerhalb der vorgesehenen Agenda für die Transformation des Hochschulwesens geschaffen.

In den nächsten zehn Jahren werden die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden — unter anderem durch die umfassende Umsetzung der Initiative Europäische Hochschulen –, neue Formen der vertieften Zusammenarbeit zu finden, nämlich durch die Schaffung transnationaler Allianzen, durch die Bündelung ihres Wissens und ihrer Ressourcen und die Schaffung von mehr Möglichkeiten für die Mobilität und Teilhabe von Studierenden und Personal und für die Förderung von Forschung und Innovation.

Innerhalb des Bologna-Prozesses wurde bereits erfolgreiche Arbeit zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) geleistet. In Zukunft wird es wichtig sein, die Arbeit im Rahmen des Bologna-Prozesses fortzusetzen und gleichzeitig weitere und stärkere Synergien mit dem Europäischen Forschungsraum (EFR) zu schaffen und parallele oder doppelte Strukturen oder Instrumente zu vermeiden.

-   Strategische Priorität Nr. 5: Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung

Der ökologische und digitale Wandel stehen im Mittelpunkt der Agenda der Union für das nächste Jahrzehnt. Sowohl der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft als auch eine stärker digitalisierte Welt werden erhebliche soziale, wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Auswirkungen haben. Wenn nicht sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger das nötige Wissen und die nötigen Kompetenzen, Fähigkeiten und Einstellungen erwerben können, um mit diesen Veränderungen umzugehen, wird ein sozial gerechter Wandel der EU unmöglich sein.

Es besteht die Notwendigkeit, einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten und bei den Kompetenzen der Menschen anzustoßen, angefangen bei den Systemen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung als Katalysatoren. Die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen die ökologische und die digitale Dimension in ihre organisatorische Entwicklung aufnehmen. Dies erfordert Investitionen in digitale Bildungsökosysteme, nicht nur, um eine Perspektive der ökologischen Nachhaltigkeit und grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu integrieren, sondern auch um sicherzustellen, dass die Infrastrukturen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausreichend vorbereitet sind, um diese Veränderungen zu bewältigen und die Menschen für diese Veränderungen auszubilden. Die Neuausrichtung der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung hin zu einem ganzheitlichen Konzept der Schule und die Schaffung von inklusiven, gesunden und nachhaltigen Lernumgebungen ist von großer Bedeutung, um die erforderlichen Veränderungen für den ökologischen und digitalen Wandel zu erreichen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, nationale, regionale und lokale Behörden und einschlägige Akteure entsprechend Strategien und gemeinsame Verantwortung entwickeln. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Studienbereiche Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft, Kunst und Technik (science, technology, engineering, arts and mathematics — STEAM) zu modernisieren;

IST SICH FERNER DARIN EINIG, dass

1.

in dem Bemühen, innerhalb des strategischen Rahmens auf der Grundlage der oben beschriebenen strategischen Prioritäten zu arbeiten, und im Hinblick darauf, die Vollendung des europäischen Bildungsraums zu erreichen und seine Weiterentwicklung zu unterstützen, die folgenden Grundsätze für den Zeitraum bis 2030 beachtet werden sollten:

a)

Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte die EU und die breiteren Fachkreise im Bereich allgemeine und berufliche Bildung in die Lage versetzen, Initiativen umzusetzen, die insbesondere die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 fördern, aber auch jene des Aktionsplans für digitale Bildung sowie der europäischen Kompetenzagenda. Auf der Grundlage einer verstärkten Orientierung durch den Rat und im Einklang mit der offenen Koordinierungsmethode bedarf es dazu der Stärkung flexibler Methoden der Zusammenarbeit und der Synergien mit anderen Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

b)

Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte im Rahmen einer inklusiven, ganzheitlichen und lebenslangen Lernperspektive umgesetzt werden, wobei die bewährten Regelungen, Werkzeuge, Instrumente und politischen Unterstützungsmaßnahmen des gegenseitigen Lernens — insbesondere jene aus dem ET 2020 und der offenen Koordinierungsmethode — aufrechterhalten und vertieft und gegebenenfalls Synergien zwischen dem Sektor der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen Politikbereichen entwickelt werden sollten. Unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Freiwilligkeit der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung über das nächste Jahrzehnt sollte der strategische Rahmen auf Folgendes zurückgreifen:

i)

die fünf oben genannten strategischen Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit;

ii)

gemeinsame Referenzinstrumente und -konzepte;

iii)

Peer-Learning, Peer-Beratung und Austausch bewährter Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf der Verbreitung und klaren Sichtbarkeit der Ergebnisse sowie der Wirkung auf nationaler Ebene;

iv)

regelmäßiges Monitoring und regelmäßige Berichterstattung, unter anderem auf der Grundlage der EU-Zielvorgaben und des jährlichen Monitors für die allgemeine und berufliche Bildung, auch in Verbindung mit dem Europäischen Semester, wobei die Expertise der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ genutzt wird und zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten vermieden wird;

v)

vergleichbare Erkenntnisse und Daten von allen einschlägigen europäischen Agenturen, europäischen Netzwerken und internationalen Organisationen, wie beispielsweise der OECD, der UNESCO und der IEA;

vi)

die Expertise der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“, die das erste Forum für Diskussionen über die gemeinsamen EU-Zielvorgaben und Indikatoren und künftige Schwerpunktbereiche sein sollte, sowie die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Sektoren (Beschäftigung, Soziales und Forschung), um geeignete und zweckmäßige Indikatoren zu gewährleisten;

vii)

die umfassende Nutzung der im Rahmen der Programme, Fonds und Instrumente der EU verfügbaren Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens.

c)

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte zweckdienlich, konkret und effektiv sein. Weitere Anstrengungen sollten unternommen werden, um zu gewährleisten, dass klare und sichtbare Ergebnisse im Voraus geplant und anschließend regelmäßig auf strukturierte Weise — in europäischen und nationalen Foren — vorgestellt, überprüft und verbreitet werden und somit eine Grundlage für die laufende Evaluierung und Entwicklung bieten.

d)

Zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, die geplante Transformation des Hochschulwesens in Europa zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen zu fördern, sollten enge und strukturierte Synergien mit dem EHR und dem Bologna-Prozess sichergestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Instrumente für die Qualitätssicherung, Anerkennung, Mobilität und Transparenz, um auf diese Weise die Verdoppelung von Strukturen und Instrumenten, die bereits im EHR entwickelt wurden, zu vermeiden.

e)

Der Kopenhagen-Prozess ist ein wichtiger Aspekt der europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der zur Verwirklichung der in diesem Rahmen festgelegten Prioritäten beitragen wird.

f)

Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen EU-Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und jenen der einschlägigen Politikbereiche und Sektoren sollte verstärkt werden — insbesondere im Hinblick auf die Bereiche Beschäftigung, Sozialpolitik, Forschung, Innovation, Jugend und Kultur. Der Förderung eines besseren Dialogs zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen und dem Beschäftigungsausschuss und der Gewährleistung eines zeitnahen Informationsaustauschs sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden (13). Bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere ihres ersten, vierten und elften Grundsatzes, sollte dem Monitoring mittels sozialpolitischem Scoreboard besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, durch das die Tendenzen und Fortschritte in den Mitgliedstaaten verfolgt werden und das in das Europäische Semester einfließen wird.

g)

Im Hinblick auf das „Wissensquadrat“ (Bildung, Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft) sollte besonderes Augenmerk auf politische Maßnahmen für und die Finanzierung von Synergien zwischen dem Bildungswesen, Forschung und Innovation gelegt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem EFR und dem europäischen Bildungsraum und unter Gewährleistung der Kohärenz mit dem EHR (14).

h)

Die europäische Zusammenarbeit, insbesondere mit Blick auf die Vollendung des europäischen Bildungsraums, bedarf eines transparenten und beständigen Dialogs und der Vernetzung im Sinne einer gemeinsamen Gestaltung und dies nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, sondern auch mit allen einschlägigen Akteuren.

i)

Der politische Dialog mit Drittländern und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OECD und der UNESCO sollten gestärkt werden, um so zu Fakten und Daten zu gelangen, aber auch um Anregungen und eine Quelle für neue Ideen zu bekommen und unterschiedliche Arbeitsmethoden für Vergleiche und Verbesserungen zu nutzen.

j)

Finanzmittel aus Erasmus+, den europäischen Strukturfonds, REACT-EU, der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Finanzierungsprogrammen und -mechanismen der Union sollten eingesetzt werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit dem Gesamtziel der Vollendung des europäischen Bildungsraums und den Prioritäten der Mitgliedstaaten im Rahmen der strategische Prioritäten des neuen Rahmens zu verbessern.

k)

Die Vollendung des europäischen Bildungsraums erfordert angesichts der grundlegenden Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erholung und den Aufbau sozialer und wirtschaftlicher Resilienz einen stärkeren Fokus auf Investitionen in die Bildung. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Arbeit hinsichtlich der Investitionen verstärken; dazu gehört gegebenenfalls auch die Förderung der Debatte in entsprechenden hochrangigen politischen Foren, etwa der gemeinsame Austausch zwischen den Ministerinnen und Ministern der EU für Finanzen und Bildung, sowie mit anderen Institutionen wie der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Parlament (15).

2.

Die erfolgreiche Anwendung der offenen Koordinierungsmethode innerhalb des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung hängt vom politischen Engagement der Mitgliedstaaten und umfassenderen Orientierungshilfen des Rates sowie von wirksamen Arbeitsmethoden auf europäischer Ebene ab, die auf Folgendem beruhen sollten:

a)

Arbeitszyklen — Der Zeitraum bis 2030 wird in zwei Zyklen unterteilt, wobei der erste Zyklus die fünf Jahre von 2021 bis 2025 umfasst, was dem von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums vorgeschlagenen Zeitplan entspricht, und der zweite Zyklus den Zeitraum bis 2030 abdeckt. Der erste Zyklus sollte die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 ermöglichen;

b)

prioritäre Bereiche — Für jeden Zyklus werden auf der Grundlage der strategischen Prioritäten einige prioritäre Bereiche für die europäische Zusammenarbeit vom Rat festgelegt, wobei das Gesamtziel der Vollendung des europäischen Bildungsraums und seiner Weiterentwicklung berücksichtigt wird. Die europäischen prioritären Bereiche sollten es allen Mitgliedstaaten ermöglichen, bei allgemeineren Fragen zusammenzuarbeiten, aber auch eine spezifischere und engere Zusammenarbeit zwischen interessierten Mitgliedstaaten zur Bewältigung neuer Herausforderungen und spezifischer politischer Erfordernisse erlauben. Die gemäß diesem neuen Rahmen für den ersten Zyklus festgelegten prioritären Bereiche sind in Anhang III wiedergegeben;

c)

gegenseitiges Lernen — Die europäische Zusammenarbeit in den oben genannten prioritären Bereichen sollte in Form von Aktivitäten des Peer-Learning und der Peer-Beratung, Konferenzen und Seminaren, Workshops, hochrangigen Foren oder Sachverständigengruppen, Runden Tischen, Studien und Analysen, webbasierter Zusammenarbeit und gegebenenfalls unter Einbeziehung der einschlägigen Akteure durchgeführt werden. All diese Initiativen sollten auf der Grundlage von klaren Mandaten, Zeitplänen und Zielvorgaben entwickelt werden, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorzuschlagen sind;

d)

gemeinsame Referenzinstrumente und -konzepte — Gegenseitiges Lernen kann sich an der Entwicklung von Referenzinstrumenten und -konzepten orientieren oder dazu führen; diese bauen auf gemeinsamen Analysen auf und unterstützen die weitere Politikgestaltung auf verschiedenen Regierungsebenen (EU, national, regional, lokal, sektorbezogen etc.);

e)

Lenkungsmechanismus — Der strategische Rahmen sollte im ersten Zyklus alle erprobten und bewährten Regelungen des ET 2020 für das gegenseitige Lernen beibehalten, etwa die Arbeitsgruppen, die Formationen der Generaldirektoren und die Peer-Learning-Instrumente, und die Beteiligung anderer relevanter Leitungsgremien aufrechterhalten. Die Mitgliedstaaten und die Kommission passen diese Regelungen an die neuen strategischen Prioritäten an und arbeiten gemeinsam daran, Lösungen für die Lenkung zu entwickeln, um die effiziente Kommunikation von Informationen von der fachlichen zur politischen Ebene bei Bedarf zu erleichtern und die im Rahmen des strategischen Rahmens durchzuführenden Arbeiten zu koordinieren, ohne unnötige Strukturen oder zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse — Um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und die Wirkung auf nationaler und europäischer Ebene zu verstärken, werden die Ergebnisse der Zusammenarbeit unter allen Akteuren umfassend verbreitet und gegebenenfalls auf politischer Ebene erörtert;

g)

Monitoring des Prozesses — Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden eng dabei zusammenarbeiten, Bilanz über die auf fachlicher Ebene getane Arbeit zu ziehen und den Prozess und seine Ergebnisse zu bewerten, um die Erzielung von Ergebnissen durch die offene Koordinierungsmethode sowie die Eigenverantwortung für den Prozess sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu fördern. Das jährliche Monitoring erfolgt auch über den Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung der Kommission, über den die Fortschritte bei der Verwirklichung aller vereinbarten EU-Zielvorgaben und Indikatoren, einschließlich der Subindikatoren, auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung verfolgt werden und der auch zum Prozess des europäischen Semesters beiträgt.

h)

Fortschrittsberichte — Am Ende des ersten Zyklus bis 2025 wird es erforderlich sein, die prioritären Bereiche zu überprüfen, um sie auf der Grundlage derzeitiger Herausforderungen und der erzielten Fortschritte anzupassen oder neue prioritäre Bereiche für den folgenden Zyklus festzulegen, einschließlich für die Entwicklung von Lösungen für die Lenkung, die dem politischen Ehrgeiz des europäischen Bildungsraums entsprechen. 2022 wird die Kommission einen Fortschrittsbericht über den europäischen Bildungsraum veröffentlichen, in dem sie Bilanz über die Erfolge auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum durch den strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit ziehen und diese bewerten wird und gegebenenfalls neue Schritte vorschlagen wird; 2023 wird sie außerdem eine Veranstaltung zur Halbzeitüberprüfung organisieren. Sowohl der Fortschrittsbericht als auch die Halbzeitüberprüfung werden auch bei der Einigung des Rates auf mögliche neue prioritäre Bereiche nach 2025 berücksichtigt werden;

3.

2025 wird die Kommission einen vollständigen Bericht über den europäischen Bildungsraum veröffentlichen. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird der Rat den strategischen Rahmen — einschließlich der EU-Zielvorgaben, der Lenkungsstruktur und der Arbeitsmethoden — überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen für den zweiten Zyklus vornehmen, um ihn an die Realität und die Bedürfnisse des europäischen Bildungsraums oder andere wichtige Entwicklungen in der Europäischen Union anzupassen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, ENTSPRECHEND DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN

1.

unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode mit Unterstützung der Kommission, wie in dieser Entschließung beschrieben, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum bis 2030 auf der Grundlage der oben dargelegten fünf strategischen Prioritäten, Grundsätze und Arbeitsmethoden und der für jeden Zyklus vereinbarten prioritären Bereiche (wobei die prioritären Bereiche für den ersten Zyklus (2021-2025) in Anhang III dargelegt sind) verbessert wird;

2.

auf der Grundlage nationaler Prioritäten und unter voller Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Maßnahmen auf nationaler Ebene zu erwägen, die darauf ausgerichtet sind, Fortschritte im Hinblick auf die im strategischen Rahmen dargelegten strategischen Prioritäten zu erzielen und zur gemeinsamen Vollendung des europäischen Bildungsraum und Verwirklichung der EU-Zielvorgaben gemäß Anhang II beizutragen; das gegenseitige Lernen auf europäischer Ebene als Inspirationsquelle bei der Erarbeitung nationaler Politiken im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu nutzen;

3.

gegebenenfalls zu prüfen, wie und in welchem Umfang sie durch nationale Maßnahmen und Aktionen zur gemeinsamen Verwirklichung der EU-Zielvorgaben beitragen können und so nationale Zielvorgaben im Einklang mit den Besonderheiten ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Wirtschaft und Gesellschaft und auf den Sektor der allgemeinen und beruflichen Bildung selbst, festzulegen;

4.

die oben dargelegte Lenkungsstruktur und die gewählten Arbeitsmethoden zu unterstützen und Eigenverantwortung für den Prozess zu übernehmen;

5.

die Strategien und Finanzierungsinstrumente der EU wirksam zu nutzen, um die Umsetzung nationaler Maßnahmen und Handlungen zur Erzielung von Fortschritten im Rahmen der strategischen Prioritäten und der damit verbundenen Ziele auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene — insbesondere im Hinblick auf die Erholung und den ökologischen und digitalen Wandel — zu unterstützen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEN VERTRÄGEN UND UNTER UNEINGESCHRÄNKTER ACHTUNG DER SUBSIDIARITÄT,

1.

im Zeitraum bis 2030 mit den Mitgliedstaaten in diesem Rahmen auf der Grundlage der oben beschriebenen fünf strategischen Prioritäten, Grundsätze und Arbeitsmethoden, sowie der in Anhang II bzw. Anhang III dargelegten EU-Zielvorgaben und vereinbarten prioritären Bereiche die Mitgliedstaaten zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten;

2.

mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2021 zusammenzuarbeiten, um sich — innerhalb des übergeordneten Ziels der Vollendung und Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums — auf eine geeignete Governance-Struktur zur Koordinierung der Arbeiten und zur Steuerung der Entwicklung des strategischen Rahmens zu verständigen, wobei auch Fragen zu erörtern sind, über die auf einer höheren politischen Ebene beraten werden muss, ohne dabei zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen, und unter Gewährleistung ihrer Eigenverantwortung für den Prozess;

3.

mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und spezifische Unterstützung für lokale, regionale und nationale Behörden bereitzustellen, um das gegenseitige Lernen, die Analyse und den Austausch bewährter Verfahren für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu erleichtern;

4.

insbesondere im Rahmen der Fortschrittsberichte zu analysieren, inwieweit die strategischen Prioritäten dieses Rahmens im Hinblick auf die Vollendung des europäischen Bildungsraums, aber auch auf dem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf nationaler Ebene erreicht wurden;

5.

an Vorschlägen für mögliche Indikatoren oder EU-Zielvorgaben im Bereich der Inklusion und Chancengleichheit, des Lehrberufs sowie der Nachhaltigkeit — einschließlich der ökologischen Gestaltung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung — auf der Grundlage und unter Berücksichtigung der Expertenmeinung der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ zu arbeiten;

6.

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — unter Berücksichtigung der Expertenmeinung der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ — zu analysieren, wie die Erfassung und Analyse von Daten für bestehende EU-Zielvorgaben und Indikatoren verbessert werden kann, um eine faktengestützte Politikgestaltung zu fördern, und dem Rat über diese Beratungen Bericht zu erstatten;

7.

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die EU-Zielvorgaben und Indikatoren nach 2025 zu prüfen, für die die festgelegten Fristen nicht mit dem in diesem Rahmen vorgesehenen Zehnjahreszeitraum übereinstimmen, und dem Rat über mögliche neue Werte für diese Zielvorgaben und Indikatoren Bericht zu erstatten;

8.

eine systematische Übersicht und einen Fahrplan über laufende und geplante Maßnahmen, Instrumente der Zusammenarbeit und der Finanzierung, Initiativen und gezielte Aufforderungen auf Unionsebene, die zur Vollendung des europäischen Bildungsraums und zur Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen, vorzustellen und regelmäßig zu aktualisieren;

9.

den Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere ihres ersten, vierten und elften Grundsatzes, vorzustellen;

10.

eine Plattform für den europäischen Bildungsraum als interaktives öffentliches Portal einzurichten, das den Zugang von Mitgliedstaaten und Akteuren zu Informationen, Maßnahmen, Diensten, Instrumenten und Ergebnissen sowie die Zusammenarbeit und den Austausch fördert.

(1)  COM(2017) 673 final.

(2)  Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1).

(3)  COM(2020) 625 final.

(4)  COM(2020) 274 final.

(5)  COM(2020) 624 final.

(6)  Gemäß der Entschließung des Rates vom 8. November 2019 zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 389 vom 18.11.2019, S. 1).

(7)  COM(2019) 640 final.

(8)  COM(2020) 67 final.

(9)  Siehe die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).

(10)  Im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

(11)  Im Einklang mit den Zielen, die in der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (ABl. C 417, 2.12.2020, S. 1) und in der Osnabrück-Erklärung vom 30. November 2020 festgelegt wurden.

(12)  Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2020 zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft betont wird (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11).

(13)  Im Anschluss an die Annahme und im Einklang mit der Entschließung des Rates vom 27. Februar 2020 zur allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters: Gewährleistung fundierter Diskussionen über Reformen und Investitionen (ABl. C 64 vom 27.2.2020, S. 1).

(14)  Diese Arbeit könnte auf fachlicher Ebene unterstützt werden.

(15)  Auf fachlicher Ebene wird eine Expertengruppe für hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung diesen Prozess unterstützen und dazu beitragen, dass der Fokus weiterhin auf nationale und regionale Investitionen gelegt wird.


ANHANG I

POLITISCHE HINTERGRUNDDOKUMENTE

1.

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (12. Mai 2009)

2.

Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (20. Dezember 2011)

3.

Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (20. Dezember 2012)

4.

Erklärung zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (Paris, 17. März 2015)

5.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (23./24. November 2015)

6.

Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs (23./24. November 2015)

7.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (24. Februar 2016)

8.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (10. Juni 2016)

9.

Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (19. Dezember 2016)

10.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (17. Februar 2017)

11.

Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (22. Mai 2017)

12.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur: Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017“

13.

Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung (20. November 2017)

14.

Schlussfolgerungen des Rates über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (20. November 2017)

15.

Schlussfolgerungen des Rates zu einer erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung (20. November 2017)

16.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (14. Dezember 2017)

17.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung (17. Januar 2018)

18.

Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (15. März 2018)

19.

Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) (18. April 2018)

20.

Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (22. Mai 2018)

21.

Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (22. Mai 2018)

22.

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (22. Mai 2018)

23.

Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (26. November 2018)

24.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz“ (7. Dezember 2018)

25.

Schlussfolgerungen des Rates „Auf dem Weg zu einer immer nachhaltigeren Union bis 2030“ (9. April 2019)

26.

Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen (22. Mai 2019)

27.

Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (22. Mai 2019)

28.

Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft eines hoch digitalisierten Europas nach 2020: „Förderung der digitalen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union und des digitalen Zusammenhalts“ (7. Juni 2019)

29.

Europäischer Rat: Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (20. Juni 2019)

30.

Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (8. November 2019)

31.

Schlussfolgerungen des Rates zur Schlüsselrolle, die den Strategien für lebenslanges Lernen dabei zukommt, die Gesellschaften zur Bewältigung des technologischen und ökologischen Wandels zu befähigen, um inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern (8. November 2019)

32.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Der europäische Grüne Deal“ (11. Dezember 2019)

33.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (14. Januar 2020)

34.

Entschließung des Rates zur allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters: Gewährleistung fundierter Diskussionen über Reformen und Investitionen (20. Februar 2020)

35.

Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft (25. Mai 2020)

36.

Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (16. Juni 2020)

37.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (1. Juli 2020)

38.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (30. September 2020)

39.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (30. September 2020)

40.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (30. September 2020)

41.

Ministerkommuniqué von Rom (19. November 2020)

42.

Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (24. November 2020)

43.

Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Bildung in europäischen Wissensgesellschaften (24. November 2020)

44.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027“ (24. November 2020)

45.

Osnabrück-Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft (30. November 2020)

ANHANG II

EU–ZIELVORGABEN — Europäische Durchschnittsbezugswerte für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung

Zur Unterstützung der in dieser Entschließung dargelegten strategischen Prioritäten für den Zeitraum 2021–2030 wurden eine Reihe europäischer Durchschnittsbezugswerte für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung definiert („EU-Zielvorgaben“). Anhand dieser Zielvorgaben sollen ein Monitoring der Fortschritte durchgeführt und Herausforderungen ausgemacht sowie gleichzeitig ein Beitrag zu einer faktengestützten Politik geleistet werden, indem sie die systematische Sammlung und Analyse von international vergleichbaren Daten ermöglichen. Sie sollten sich einzig und allein auf vergleichbare und zuverlässige Daten stützen und den unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen (1). Sie sind nicht als konkrete Ziele für einzelne Länder zu sehen, die bis 2025 oder 2030 erreicht werden müssen. Wie in dieser Entschließung beschrieben, werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Festlegung gleichwertiger nationaler Ziele in Erwägung zu ziehen.

Auf dieser Grundlage einigen sich die Mitgliedstaaten darauf, dass die folgenden sieben EU-Zielvorgaben erreicht werden sollten:

1.   15-Jährige mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen (2)

Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen.

2.   Geringe Computer- und Informationskompetenzen in der 8. Schulstufe (3)

Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen unter 15 % liegen.

3.   Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (4)

Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.

4.   Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrecher (5)

Bis 2030 sollten weniger als 9 % der Lernenden die Schule oder Berufsausbildung abbrechen.

5.   Erwerb von tertiären Bildungsabschlüssen (6)

Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45 % betragen.

6.   Lernen am Arbeitsplatz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (7)

Bis zum Jahr 2025 sollte der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mindestens bei 60 % liegen.

7.   Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsangeboten (8)

Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.


(1)  Bei diesen Zielen sollten auch die verschiedenen Kontexte der Mitgliedstaaten sowie der Umstand berücksichtigt werden, dass internationalen Prognosen zufolge eine Änderung der Ausgangsdaten für die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU zu erwarten ist.

(2)  Als Datenquelle dient die von der OECD durchgeführte Internationale Schulleistungsstudie (PISA). Die Zielvorgabe misst den Anteil der 15-Jährigen, die in den Bereichen Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften nicht die Kompetenzstufe 2 erreichen.

(3)  Die Zielvorgabe beruht auf einer von der Internationalen Vereinigung zur Bildungsbewertung (IEA) im Rahmen der internationalen Studie zur Messung der Computer- und Informationskompetenzen (ICILS) durchgeführten Umfrage zu diesen Kompetenzen. Die Zielgruppe der ICILS-Studie umfasste Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe.

(4)  Die Datenquelle ist Eurostat, Online-Datencode: [educ_uoe_enra21].

(5)  Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung. Online-Datencode: [edat_lfse_14] Gemeint ist der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die nur die untere Sekundarstufe besucht und diese eventuell nicht abgeschlossen haben und keine weiterführende Schul- oder Berufsbildung durchlaufen. Dieses Ziel auf EU-Ebene wird durch einen dazugehörigen Indikator für den Abschluss der Sekundarstufe II ergänzt, mit dem der Anteil der 20- bis 24-Jährigen mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II anhand von Daten gemessen wird, die von Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung. Online-Datencode: [edat_lfse_03] bereitgestellt werden.

(6)  Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung. Online-Datencode: [edat_lfse_03].

(7)  Erfasst wird die Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen, die ihre Ausbildung vor 1 bis 3 Jahren beendet haben. Der Indikator wird sich auf Daten stützen, die ab 2021 im Rahmen der von der Eurostat durchgeführten Arbeitskräfteerhebung (AKE) der EU gesammelt werden, wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240 der Kommission unter der Variablenkennung „HATWORK“ definiert. Diese Kennung bezieht sich auf Berufserfahrung an einem Arbeitsplatz , in einer marktbestimmten oder nicht marktbestimmten Einheit (d. h. in einem Unternehmen, einer staatlichen Einrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation), die im Rahmen des Curriculums des formalen Programms, das zur höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe geführt hat, erworben wurde. Hat eine Person an mehreren Arbeitsplätzen Berufserfahrung gesammelt, so sollte die kumulative Dauer der gesamten Berufserfahrung berücksichtigt werden. Die Berufserfahrung sollte in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt werden.

(8)  Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung ab 2022. Da die Datenquelle 2022 geändert werden soll (von der Erhebung zur Erwachsenenbildung in die EU-Arbeitskräfteerhebung), muss das Ziel 2023 auf der Grundlage der Erfahrungen mit der neuen Datenquelle bestätigt werden. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe zu Indikatoren und Benchmarks (SGIB) die Auswirkungen dieser Änderungen bewerten, indem sie die Ergebnisse der Erhebung zur Erwachsenenbildung und der Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2023 miteinander vergleicht und mögliche Änderungen bei der Methodik der Arbeitskräfteerhebung oder bei der Höhe des Zielwerts prüft. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird der Rat über eine mögliche Anpassung der Zielvorgaben entscheiden.


ANHANG III

PRIORITÄRE BEREICHE FÜR DIE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IM ERSTEN ZYKLUS: 2021-2025

Damit bei den im strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit aufgeführten fünf strategischen Prioritäten Fortschritte erreicht werden können, sollten prioritäre Bereiche sowie konkrete Themen und Maßnahmen (1) für die spezifischen Arbeitszyklen festgelegt werden — dies würde die Effizienz der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern sowie dem individuellen Bedarf der Mitgliedstaaten, unter anderem im Hinblick auf neue Gegebenheiten und Herausforderungen, besser Rechnung tragen.

Die in dieser Entschließung genannten prioritären Bereiche sowie die wichtigsten konkreten Themen und Maßnahmen spiegeln die Notwendigkeit wider, i) die Zusammenarbeit in den Bereichen weiterzuverfolgen, in denen weiterhin wichtige Herausforderungen bestehen, die auch in Zusammenhang mit neuen Herausforderungen stehen, ii) die Zusammenarbeit in Bereichen, die während dieses Arbeitszyklus als besonders wichtig gelten, auszubauen.

Wenn Mitgliedstaaten dies für erforderlich halten, kann die Arbeit an spezifischen prioritären Bereichen in nachfolgenden Arbeitszyklen fortgesetzt werden — stets unter gebührender Berücksichtigung der Subsidiarität und der nationalen Gegebenheiten.

Prioritärer Bereich 1 — Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Erfolg in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Konkrete Themen und Maßnahmen

i)

Förderung der Beherrschung von Schlüsselkompetenzen (2), einschließlich der Grundkompetenzen, die eine Voraussetzung dafür sind, im Leben erfolgreich zu sein, einen erfüllenden Beruf zu finden oder erfüllende Arbeitsplätze zu schaffen und sich als Bürger zu engagieren.

ii)

Förderung und Unterstützung des Lehrens und Lernens von Sprachen und der Mehrsprachigkeit sowie die Möglichkeit für Lernende und Lehrende, die Vorteile eines wahren europäischen Lernraums zu nutzen, indem die Empfehlung des Rates von 2019 zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen — auch in der Berufsbildung — weiter umgesetzt wird.

iii)

Vermittlung einer europäischen Perspektive in der allgemeinen und beruflichen Bildung, damit die Lernenden verstehen, welche Bedeutung Europa und die Europäische Union in ihrem täglichen Leben haben, auch durch Ausweitung und Stärkung der Jean-Monnet-Maßnahmen.

iv)

Aufrechterhaltung der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen als sicheres Umfeld, das frei von Gewalt, Mobbing, verletzender Sprache, Desinformation und jeglichen Formen der Diskriminierung ist, unter anderem durch die weitere Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht.

v)

Förderung eines sicheren und unterstützenden schulischen Umfelds als notwendige Voraussetzung für konkrete Themen, wie die Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Segregation, Mobbing (einschließlich Cybermobbing), Gewalt und Stereotypen, und für das individuelle Wohlbefinden aller Lernenden.

vi)

Unterstützung aller Lernenden dabei, ein Basisniveau in den Grundkompetenzen zu erreichen, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Gruppen liegen sollte, bei denen die Gefahr von Leistungsdefiziten und frühzeitigen Schulabbrüchen besonders groß ist, einschließlich der Ermittlung wirksamer politischer Reformen, die einen besseren Erwerb der Grundkompetenzen fördern — dies betrifft insbesondere Lehrpläne und/oder Bewertungen sowie die Fähigkeit der Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden, innovativ zu sein und ihre Lernansätze und -umgebungen weiterzuentwickeln.

vii)

Förderung von Strategien für den Bildungserfolg auf nationaler Ebene, um den erfolgreichen Abschluss von Bildungs- und Ausbildungswegen durch alle Lernenden zu fördern, den Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabbrecher zu senken und Leistungsschwächen abzubauen, indem ein ganzheitliches Konzept der Schule mit einer umfassenden inklusiven, auf die Lernenden ausgerichteten Vision der Bildung unterstützt wird.

viii)

Berücksichtigung der zunehmenden Diversität unter den Lernenden und Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung für alle Lernenden, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen, wie Lernende mit spezifischen Lernbedürfnissen, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund und Roma, sowie Gruppen, die aufgrund ihrer geografischen Lage und/oder ihrer sozioökonomisch benachteiligten Situation weniger Chancen haben.

ix)

Umsetzung des europäischen Qualitätsrahmens für hochwertige Systeme der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung.

x)

Bewältigung des Problems der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Chancenungleichheit zwischen Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern, indem auf ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis bei den Bildungsentscheidungen geachtet wird, Geschlechterstereotypen in Bildung und in Bildungsberufen — insbesondere in den STEAM-Fächern — hinterfragt und aufgelöst werden, Probleme wie Leistungsschwächen bei Jungen, Mobbing und sexuelle Belästigung thematisiert werden und eine bessere Geschlechtersensibilität in Bildungsprozessen und -einrichtungen entwickelt wird.

xi)

Unterstützung von Datenerhebung und Innovation zur Förderung von Inklusion und der Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung.

xii)

Förderung der bürgerschaftlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenz, des gegenseitigen Verständnisses und der gegenseitigen Achtung sowie der Identifikation mit demokratischen Werten und Grundrechten auf allen Ebenen und bei allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung (3).

xiii)

Förderung, Wertschätzung und Anerkennung nichtformalen Lernens, zum Beispiel von Freiwilligenarbeit, und Verbesserung der Inklusivität, Qualität und Anerkennung grenzüberschreitender solidarischer Erfahrungen.

xiv)

Entwicklung ethischen Verhaltens und Förderung des kritischen Denkens sowie der digitalen Kompetenz und der Medienkompetenz.

xv)

Förderung nachhaltiger Investitionen in hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung.

Prioritärer Bereich 2 — lebenslanges Lernen und Mobilität

Konkrete Themen und Maßnahmen

i)

Neubelebung und Weiterführung von Strategien für lebenslanges Lernen und Ausrichtung auf die Übergangsphasen innerhalb der allgemeinen und beruflichen Bildung; gleichzeitig Unterstützung der Übergänge zur bzw. zwischen Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung — einschließlich des nichtformalen und informellen Lernens — und von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsleben durch ein hochwertiges Orientierungsangebot.

ii)

Robustere und inklusivere Strategien für lebenslanges Lernen, damit diejenigen, die ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben, diese im Laufe ihres Lebens auf flexible Weise wieder aufnehmen können und diejenigen, die dies benötigen, Zugang zu Hochschul- und Berufsbildungsprogrammen haben, um die Kompetenzen, die die Arbeitsplätze von morgen erfordern, in allen Lebensphasen zu aktualisieren oder zu erwerben — sei es durch Weiterqualifizierung oder durch Umschulung.

iii)

Gewährleistung, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Systeme der Erwachsenenbildung, alle Lernenden dabei unterstützen, Zutritt zu einem sich wandelnden Arbeitsmarkt zu erlangen und sich persönlich weiterzuentwickeln, und flexibler, widerstandsfähiger, zukunftssicherer, attraktiver und auf den ökologischen und digitalen Wandel zugeschnitten werden, dass sie während des gesamten Arbeitslebens Möglichkeiten zur Weiterbildung oder zur Auffrischung von Wissen bieten und dass sie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Unternehmen oder anderen Arbeitsplätzen stärken.

iv)

Umsetzung der Osnabrück-Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für die Erholung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft.

v)

Stärkung der zentralen Rolle von Hochschul- und Berufsbildungssystemen für die Unterstützung lebenslangen Lernens und zur Erreichung einer vielfältigeren Gruppe von Lernenden. Die Prüfung des Konzepts der Micro-Credentials und ihrer Nutzung kann dazu beitragen, die Lernmöglichkeiten zu erweitern, und könnte die Rolle der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung im lebenslangen Lernen stärken, indem flexiblere und modulare Lernmöglichkeiten sowie inklusivere Lernwege angeboten werden.

vi)

Aktualisierung der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung.

vii)

Förderung der Freiheit für Lernende und Lehrende, sowie alle im Umfeld der Lehre und Ausbildung tätigen Personen, mobil zu sein, und Freiheit der Einrichtungen, sich innerhalb Europas und darüber hinaus im Rahmen von Lernmobilität und grenzüberschreitender Zusammenarbeit zusammenzuschließen. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Hindernisse und Barrieren für alle Formen der Lern- und Lehrmobilität zu beseitigen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Zugang, Beratung, Dienstleistungen für Studierende und Anerkennung.

viii)

Aktualisierung des zum gestärkten Programm ERASMUS+ gehörenden Rahmens für die Lernmobilität, um einem erheblich vielfältigeren Teilnehmerkreis Mobilitätsmöglichkeiten zu erschließen, eine umweltfreundliche und digitale Mobilität zu fördern, indem unter anderem der virtuelle und der physische Austausch miteinander verbunden werden, und ausgewogene Mobilitätsströme zu fördern.

ix)

Fortsetzung der Arbeit zur vollständigen Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (26. November 2018).

Prioritärer Bereich 3 — Lehrkräfte und Ausbildende

Konkrete Themen und Maßnahmen

i)

Verbesserung der Verfahren für Einstellung und Auswahl der kompetentesten und geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten für den Lehrberuf und andere pädagogische Berufe, und zwar auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung.

ii)

Steigerung der Attraktivität und des Status des Lehrberufs und anderer pädagogischer Berufe durch seine soziale und finanzielle Aufwertung, unter anderem durch den geplanten Europäischen Preis für innovative Lehre.

iii)

Prüfung der Möglichkeit der Ausarbeitung eines europäischen Leitfadens für die Entwicklung nationaler Rahmenregelungen für Laufbahnen und der lebensbegleitenden Berufsberatung, mit dem Ziel, die Laufbahnentwicklung von Fachkräften in der Schulbildung zu unterstützen.

iv)

Prüfung der Möglichkeit, strategische Instrumente in Form von Kompetenzrahmen für Lehrkräfte zu entwickeln, um die Relevanz von Erstausbildungsprogrammen für die Lehre sowie die Entwicklung von Möglichkeiten der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung zu verbessern und Beratungsangebote für die Laufbahnentwicklung von Lehrkräften bereitzustellen.

v)

Unterstützung der Erstausbildung, der Einarbeitung und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung auf allen Ebenen, insbesondere um die zunehmende Diversität bei den Lernenden und ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen, frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrüche zu verhindern und das Lernen am Arbeitsplatz zu fördern, sowie Unterstützung der Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen und innovativer pädagogischer Konzepte, indem unter anderem sichergestellt wird, dass bei der Ausbildung von Lehrkräften auch Kompetenzen für den Unterricht in digitalen Lernumgebungen vermittelt werden.

vi)

Schaffung von Netzwerken von Lehrerbildungseinrichtungen und Lehrerverbänden über die vorgeschlagenen „Erasmus Teacher Academies“, um praxisbezogene Gemeinschaften zu fördern, Lernmöglichkeiten für Lehrende zu bieten, Innovationen zu fördern und nationale und europäische Lehrerausbildungsstrategien fachlich zu unterstützen.

vii)

Leistung eines Beitrags zur Förderung von Exzellenz der Lehre auf allen Ebenen der Bildung und Ausbildung durch eine effektive Organisation des Lernens und durch strukturelle Anreize, indem angemessene Unterstützungsmechanismen, Infrastruktur und Lehrmaterialen sowie eine forschungsbasierte Lehrerausbildung gefördert werden, sowie Ausloten neuer Wege zur Bewertung der Qualität der Lehrerausbildung.

viii)

Unterstützung der Lehrenden beim Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt in der Schule und in Ausbildungseinrichtungen.

ix)

Prüfung der Möglichkeit, einen strategischen Rahmen zur Erhöhung der Teilnehmerzahl und der Qualität der Lernmobilität von Lehrkräften in Europa auf der Grundlage ihres tatsächlichen Mobilitätsbedarfs zu entwickeln.

x)

Entwicklung von Maßnahmen und Einrichtung von Mechanismen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Verringerung von beruflichem Stress, um das Wohlergehen von Lehrkräften, Ausbildenden und anderem pädagogischen und im Bildungsbereich tätigen Personal zu fördern.

xi)

Bemühungen um den Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auf allen Ebenen und bei allen Arten von Berufen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung .

xii)

Gewährleistung, dass die Aus- und Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte und Ausbildende die Lehrenden auf allen Ebenen und in allen Arten der Aus- und Weiterbildungsprogramme zudem auf ihre Schlüsselrolle vorbereiten, wenn es darum geht, Kompetenzen zu vermitteln, die es den Lernenden ermöglichen, zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung zu leben, zu arbeiten und zu handeln, sowie das Wohlergehen und die psychische Gesundheit aller Lernenden zu verbessern.

Prioritärer Bereich 4 — Hochschulbildung

Konkrete Themen und Maßnahmen

i)

Förderung einer engeren und vertieften Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen durch das Vorantreiben und Fördern einer nahtlosen transnationalen Zusammenarbeit, die es Allianzen von Hochschuleinrichtungen, wie zum Beispiel der Initiative der Europäischen Hochschulen, ermöglicht, die Stärken der einzelnen Einrichtungen gemeinsam zu nutzen und zusammen ein transformatives Hochschulwesen zu erreichen.

ii)

Beteiligung an der Umsetzung der Initiative Europäische Hochschulen im Rahmen des Erasmus+-Programms unter Nutzung von Synergien mit Horizont Europa und anderen Finanzierungsinstrumenten.

iii)

Erarbeitung einer Agenda für die Transformation des Hochschulwesens mit dem Schwerpunkt auf Inklusion, Innovation, Konnektivität, Bereitschaft für den digitalen und grünen Wandel, internationaler Wettbewerbsfähigkeit, grundlegenden akademischen Werten und hohen ethischen Grundsätzen sowie Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit.

iv)

Förderung ausgewogener Mobilitätsströme und eines optimalen Austauschs von Talenten.

v)

Stärkung der Rolle der Hochschuleinrichtungen als zentrale Akteure des „Wissensquadrates“ (Bildung, Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft) sowie Verbesserung von Synergien und Erleichterung der weiteren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschung.

vi)

Verbesserung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen zum Zwecke der Mobilität und des weiteren Lernens, und Gewährleistung, dass Mechanismen zur Qualitätssicherung eine solide Grundlage für das Vertrauen der Öffentlichkeit in das weitere Lernen bilden und die Autonomie der Hochschuleinrichtungen wahren. Die automatische Anerkennung gemeinsamer transnationaler Maßnahmen sowie die Anerkennung und Übertragbarkeit von kurzen Schulungen sollten — wo es angezeigt ist — entwickelt werden.

vii)

Förderung der ausgedehnteren Nutzung der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“, damit dieser in Zukunft von allen mobilen Studierenden in Europa genutzt werden kann.

viii)

Stärkung der Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft, z. B. durch Förderung der Entwicklung von Lehrplänen, die vermehrtes Lernen am Arbeitsplatz fördern, und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern unter uneingeschränkter Achtung des ganzheitlichen Ansatzes der Hochschulbildung und der Autonomie der Hochschuleinrichtungen, wobei die Möglichkeit der Einrichtung eines europäischen Mechanismus zur Werdegang-Nachverfolgung ausgelotet werden sollte.

Prioritärer Bereich 5 — Ökologischer und digitaler Wandel

Konkrete Themen und Maßnahmen

i)

Verbesserung der Verfügbarkeit, des Zugangs zu und der Qualität von digitaler Ausrüstung und Infrastruktur, Konnektivität, offenen und digitalen Bildungsressourcen und pädagogischen Konzepten auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Anpassung an das digitale Zeitalter zu unterstützen.

ii)

Förderung der Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung (formal, nichtformal und informell) sowie in der traditionellen Lehre, in Blended-Learning-Modellen oder im Fernunterricht als Antwort auf den technologischen und digitalen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft.

iii)

Intensivierung des Austauschs bewährter Verfahren und Umsetzung der im Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 vorgesehenen Maßnahmen; Prüfung von Möglichkeiten zur Förderung eines stärker integrierten Ansatzes für die Entwicklung einer Politik für digitale Bildung, eventuell durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Bildung.

iv)

Mobilisierung von Fachwissen und Ressourcen für die Vernetzung sowie Unterstützung kreativer Ansätze in der ökologischen Bildung, zum Beispiel durch die Koalition „Bildung für das Klima“.

v)

Verbreitung ökologischer Nachhaltigkeitsperspektiven durch ihre Einbindung in alle Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung, und zwar auf allen Ebenen der Bildung und unter Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes; gleichzeitig Förderung von Bildungskonzepten wie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Global Citizenship Education“, um Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

vi)

Förderung neuer nachhaltiger Infrastrukturprojekte für die allgemeine und berufliche Bildung sowie Renovierung bestehender Gebäude („ökologische Gestaltung der Bildungsinfrastruktur“).

(1)  Die Erwähnung geplanter künftiger Maßnahmen oder Initiativen in den folgenden prioritären Bereichen greift künftigen Entscheidungen, die auf der geeigneten Ebene zu treffen sind, nicht vor.

(2)  Siehe die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).

(3)  Siehe „Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung“.


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