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Document 31981L0020
Council Directive 81/20/EEC of 20 January 1981 amending for the seventh time the Directive of 23 October 1962 on the approximation of the rules of the Member States concerning the colouring matters authorized for use in foodstuffs intended for human consumption
Richtlinie 81/20/EWG des Rates vom 20. Januar 1981 zur siebten Änderung der Richtlinie vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie 81/20/EWG des Rates vom 20. Januar 1981 zur siebten Änderung der Richtlinie vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
ABl. L 43 vom 14.2.1981, p. 11–11
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(ES, PT, FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)
No longer in force, Date of end of validity: 19/01/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32008R1333
Richtlinie 81/20/EWG des Rates vom 20. Januar 1981 zur siebten Änderung der Richtlinie vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1981 S. 0011 - 0011
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0107
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0161
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0107
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0161
++++ RICHTLINIE DES RATES vom 20 . Januar 1981 zur siebten Änderung der Richtlinie vom 23 . Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe , die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen ( 81/20/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100 , auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) , ir Erwägung nachstehender Gründe : Die Richtlinie vom 23 . Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe , die in Lebensmitteln verwendet dürfen ( 4 ) , zuletzt geändert durch die Richtlinie 78/144/EWG ( 5 ) , enthält in Anhang II Buchstabe b ) die Liste der Erzeugnisse zur Verdünnung oder Auflösung von färbenden Stoffen . Die Verwendung der Carotinoid-Farbstoffe E 160 und E 161 wird durch ihre Verdünnung mit Carrageen ( E 407 ) und Gummi arabicum ( E 414 ) erleichtert . Die Kommission übrerprüft zur Zeit die Verwendung aller Stoffe zur Verdünnung und Auflösung von färbenden Stoffen Deshalb kann noch kein endgültiger Beschluß über die Zulassung dieser beiden Stoffe in der Gemeinschaft gefasst werden - HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN : Artikel 1 Die folgenden Stoffe werden in Anhang II Buchstabe b ) der Richtlinie vom 23 . Oktober 1962 unter den dort genannten Bedingungen hinzugefügt : - Carrageen ( ausschließlich für die unter Nr . E 160 und E 161 in Anhang I genannten färbenden Stoffe ) , - Gummi arabicum ( ausschließlich für die unter Nr . E 160 und E 161 in Anhang I genannten färbenden Stoffe ) . Artikel 2 Die Mitgliedstaaten erlassen die Rechts - und Verwaltungsvorschriften , die erforderlicho sind , um dieser Richtlinie spätestens zum 1 . Juli 1981 nachzukommen , und setzen die Kommission hiervon unverzueglich in Kenntnis . Artikel 3 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet . Geschehen zu Brüssel am 20 . Januar 1981 . Im Namen des Rates Der Präsident Ch . A van der KLAAUW ( 1 ) ABl . Nr . C 201 vom 10 . 8 . 1979 , S . 13 . ( 2 ) ABl . Nr . C 147 vom 16 . 6 . 1980 , S . 124 . ( 3 ) ABl . Nr . C 113 vom 7 . 5 . 1980 , S . 9 . ( 4 ) ABl . Nr . 115 vom 11 . 11 . 1962 , S . 2645/62 . ( 5 ) ABl . Nr . L 44 vom 15 . 2 . 1978 , S . 20 .