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Document 62010TN0483

Rechtssache T-483/10: Klage, eingereicht am 8. Oktober 2010 — The Pukka Luggage Company/HABM — Jesús Miguel Azpiroz Arruti (PUKKA)

ABl. C 328 vom 4.12.2010, p. 50–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 328/50


Klage, eingereicht am 8. Oktober 2010 — The Pukka Luggage Company/HABM — Jesús Miguel Azpiroz Arruti (PUKKA)

(Rechtssache T-483/10)

()

2010/C 328/78

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Pukka Luggage Company Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: K. E. Gilbert und M. H. Blair, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Jesús Miguel Azpiroz Arruti (San Sebastián, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Juli 2010 in der Sache R 1175/2008-4 aufzuheben;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als darin dem Widerspruch in Bezug auf „Gepäckstücke“ stattgegeben wurde;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als darin dem Widerspruch in Bezug auf „Hartschalenkoffer, Hartschalen-Trolley-Koffer“ stattgegeben wurde;

dem Beklagten und dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Verfahrenskosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PUKKA“ für Waren der Klasse 18 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4061545.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene spanische Bildmarke „PUKAS“ (Nr. 1570450) für Waren der Klasse 18, eingetragene Gemeinschaftsbildmarke „PUKAS“ (Nr. 19802) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 39.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die Ähnlichkeit der Waren sowie die Ähnlichkeit der angefochtenen Marke und der älteren Marke rechtsfehlerhaft beurteilt habe.


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