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Document 62015CN0667

Rechtssache C-667/15: Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 14. Dezember 2015 — Loterie Nationale — Nationale Loterij NV/Paul Adriaensen u. a.

ABl. C 106 vom 21.3.2016, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/10


Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 14. Dezember 2015 — Loterie Nationale — Nationale Loterij NV/Paul Adriaensen u. a.

(Rechtssache C-667/15)

(2016/C 106/14)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van beroep te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Loterie Nationale — Nationale Loterij NV

Rechtsmittelgegner: Paul Adriaensen, Werner De Kesel, The Right Frequency VZW

Vorlagefrage

1.

Setzt die Anwendung von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates voraus, dass ein verbotenes Schneeballsystem nur dann vorliegt, wenn die Einhaltung der finanziellen Zusage gegenüber bereits vorhandenen Mitgliedern

hauptsächlich oder grundsätzlich von der unmittelbaren Weiterreichung der Beiträge der neuen Mitglieder abhängt („direkter Zusammenhang“),

oder

genügt es, dass die Einhaltung der finanziellen Zusage gegenüber bereits vorhandenen Mitgliedern hauptsächlich oder grundsätzlich von einer indirekten Zahlung durch die Beiträge der bereits vorhandenen Mitglieder abhängt, d. h. ohne dass die bereits vorhandenen Mitglieder ihre Vergütung hauptsächlich oder grundsätzlich aus ihrem eigenen Verkauf oder Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen erzielen, sondern hinsichtlich der Einhaltung der finanziellen Zusage hauptsächlich oder grundsätzlich von der Einführung und den Beiträgen neuer Mitglieder abhängen („indirekter Zusammenhang“)?


(1)  ABl. L 149, S. 22.


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