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Document 62009CN0139

Rechtssache C-139/09: Klage, eingereicht am 16. April 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien

ABl. C 141 vom 20.6.2009, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/33


Klage, eingereicht am 16. April 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien

(Rechtssache C-139/09)

2009/C 141/58

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. de Schietere de Lophem und A. Marghelis)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG sei am 30. April 2008 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe der Beklagte jedoch noch nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 102, S. 15


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