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Document 62008CA0134

Rechtssache C-134/08: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 2. April 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Hauptzollamt Bremen/J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j. (Verordnung [EG] Nr. 2193/2003 — Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Zeitlicher Anwendungsbereich — Art. 4 Abs. 2 — Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch nachweislich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Zölle bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft befanden — Zollpflichtigkeit)

ABl. C 141 vom 20.6.2009, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/17


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 2. April 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Hauptzollamt Bremen/J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j.

(Rechtssache C-134/08) (1)

(Verordnung [EG] Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 4 Abs. 2 - Nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeführte Waren, die sich jedoch nachweislich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Zölle bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft befanden - Zollpflichtigkeit)

2009/C 141/28

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Hauptzollamt Bremen

Beklagter: J. E. Tyson Parketthandel GmbH hanse j.

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Bundesfinanzhof — Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 328, S. 3) — Erhebung von Zusatzzöllen auf Waren, die nach dem Inkrafttreten der oben genannten Verordnung von den Vereinigten Staaten von Amerika in die Gemeinschaft ausgeführt wurden, die sich jedoch nachweislich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Zölle bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft befanden und deren Bestimmung nicht geändert werden konnte

Tenor

Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ist in einem mit seinem Wortlaut übereinstimmenden Sinn auszulegen, nämlich dahin, dass Waren, die sich nachweislich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Europäische Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann, nicht vom Zusatzzoll betroffen sind.


(1)  ABl. C 171 vom 5.7.2008.


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