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Document 31996D0657

96/657/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. November 1996 zur Ermächtigung von Italien, die Erprobung eines neuen önologischen Verfahrens fortzusetzen (Nur der italienische Text ist verbindlich)

ABl. L 299 vom 23.11.1996, p. 29–30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/1999

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/657/oj

31996D0657

96/657/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. November 1996 zur Ermächtigung von Italien, die Erprobung eines neuen önologischen Verfahrens fortzusetzen (Nur der italienische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 299 vom 23/11/1996 S. 0029 - 0030


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. November 1996 zur Ermächtigung von Italien, die Erprobung eines neuen önologischen Verfahrens fortzusetzen (Nur der italienische Text ist verbindlich) (96/657/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates vom 16. März 1987 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/96 (2), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Italien hat bei der Weinbereitung versuchsweise die Verwendung von Lysozym zur Reduzierung des benötigten Schwefeldioxyds genehmigt und der Kommission die Versuchsergebnisse für die Wirtschaftsjahre 1993/94, 1994/95 und 1995/96 mitgeteilt. Diese Ergebnisse sind durchaus erfolgversprechend, aber noch unvollständig.

Diese Ergebnisse sind den anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt worden.

Italien hat die Kommission jetzt mit dem Antrag befaßt, die Weiterführung dieser Versuche zur Kontrolle der malolaktischen Gärung von Rotwein, zur Feststellung der Schaumbildung beim Schaumwein und der Alterung des Weins in den drei folgenden Wirtschaftsjahren 1996/97, 1997/98 und 1998/99 zu genehmigen. Diesem Antrag sollte stattgegeben werden.

Die Versuchsgenehmigung würde bereits die Weinbereitung aus der Ernte 1996 betreffen.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Wein -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Italien wird ermächtigt, die versuchsweise Verwendung von Lysozym bei der Bereitung von höchstens 50 000 hl Wein in den Wirtschaftsjahren 1996/97, 1997/98 und 1998/99 unter den Bedingungen gemäß Artikel 26 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 bis zum 31. August 1999 fortzusetzen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Brüssel, den 12. November 1996

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 84 vom 27. 3. 1987, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 206 vom 16. 8. 1996, S. 31.

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