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Document 62014TB0020

Rechtssache T-20/14: Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 — Nguyen/Parlament und Rat (Nichtigkeitsklage – Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union – Schlechterstellung im Bereich der Pauschalvergütung der Reisekosten und der Erhöhung des Jahresurlaubs durch Tage zusätzlichen Urlaubs als Reisetage – Keine individuelle Betroffenheit – Außervertragliche Haftung – Kausalzusammenhang – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

ABl. C 16 vom 19.1.2015, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/38


Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 — Nguyen/Parlament und Rat

(Rechtssache T-20/14) (1)

(Nichtigkeitsklage - Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union - Schlechterstellung im Bereich der Pauschalvergütung der Reisekosten und der Erhöhung des Jahresurlaubs durch Tage zusätzlichen Urlaubs als Reisetage - Keine individuelle Betroffenheit - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

(2015/C 016/60)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Huynh Duong Vi Nguyen (Woluwe-Saint-Lambert, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Visaggio und E. Taneva) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)

Gegenstand

Gemäß Art. 263 AEUV erhobene Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Nr. 65 Buchst. b und Abs. 67 Buchst. d der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl L 287, S. 15), soweit diese Vorschriften den Anspruch auf Erstattung der jährlichen Reisekosten und die Reisetage mit der Auslands- und Expatriierungszulage verbinden sowie Klage nach Art. 340 AEUV auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Huynh Duong Vi Nguyen trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union entstanden sind.

3.

Über den Streithilfeantrag der Europäischen Kommission ist nicht zu entscheiden.


(1)  ABl. C 112 vom 14.4.2014.


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