EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62012FN0150
Case F-150/12: Action brought on 13 December 2012 — ZZ v Parliament
Rechtssache F-150/12: Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
Rechtssache F-150/12: Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/36 |
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-150/12)
2013/C 147/70
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: G. Maximini, Rechtsanwalt)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, dem Kläger einen Teil der Wiedereinrichtungsbeihilfe sowie die Erstattung bestimmter Reisekosten zu verwehren.
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
Die Entscheidung des Beklagten vom 29. März 2012 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger darin die zweite Hälfte der Wiedereinrichtungsbeihilfe gem. Artikel 6 von Anhang VII des Beamtenstatuts sowie die volle Erstattung der Reisekosten gem. Art. 7 desselben Anhangs versagt wird. |
— |
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die zweite Hälfte der Wiedereinrichtungsbeihilfe in Höhe eines weiteren Monatsgrundgehaltes sowie die vollen Reisekosten zu seinem Herkunftsort aus Anlass seines endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst für ihn, seine Ehefrau und seinen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden schwer behinderten Sohn zu bezahlen. |
— |
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens und sämtliche notwendigen Auslagen des Klägers. |