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Document 62012FN0150

Rechtssache F-150/12: Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Parlament

ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/36


Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Parlament

(Rechtssache F-150/12)

2013/C 147/70

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: G. Maximini, Rechtsanwalt)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, dem Kläger einen Teil der Wiedereinrichtungsbeihilfe sowie die Erstattung bestimmter Reisekosten zu verwehren.

Anträge

Der Kläger beantragt,

Die Entscheidung des Beklagten vom 29. März 2012 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger darin die zweite Hälfte der Wiedereinrichtungsbeihilfe gem. Artikel 6 von Anhang VII des Beamtenstatuts sowie die volle Erstattung der Reisekosten gem. Art. 7 desselben Anhangs versagt wird.

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die zweite Hälfte der Wiedereinrichtungsbeihilfe in Höhe eines weiteren Monatsgrundgehaltes sowie die vollen Reisekosten zu seinem Herkunftsort aus Anlass seines endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst für ihn, seine Ehefrau und seinen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden schwer behinderten Sohn zu bezahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens und sämtliche notwendigen Auslagen des Klägers.


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