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Document 62012FB0067
Case F-67/12: Order of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 6 February 2013 — Marcuccio v Commission (Civil service — Officials — Action for damages — Unlawfulness — Letter concerning compliance with a judgment sent to the applicant’s representative in the appeal against that judgment — Action manifestly devoid of any basis in law — Article 94(a) of the Rules of Procedure)
Rechtssache F-67/12: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Februar 2013 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schadenersatzklage — Rechtswidrigkeit — Versand eines Schreibens betreffend die Vollstreckung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil — Offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrende Klage — Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung)
Rechtssache F-67/12: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Februar 2013 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schadenersatzklage — Rechtswidrigkeit — Versand eines Schreibens betreffend die Vollstreckung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil — Offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrende Klage — Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung)
ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/35 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Februar 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-67/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadenersatzklage - Rechtswidrigkeit - Versand eines Schreibens betreffend die Vollstreckung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil - Offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrende Klage - Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung)
2013/C 147/66
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Klägers auf Ersatz des Schadens zurückzuweisen, der dadurch entstanden sein soll, dass die Beklagte ein den Kläger betreffendes Schreiben einem Rechtsanwalt übermittelt habe, der ihn in dieser Sache noch nicht vertreten habe
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrend abgewiesen. |
2. |
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten der Europäischen Kommission verurteilt. |
3. |
Herr Marcuccio wird verurteilt, an das Gericht 2 000 Euro zu zahlen. |
(1) ABl. C 311 vom 13.10.2012, S. 16.