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Document 62012FA0010

Rechtssache F-10/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 — SF (*1)/Kommission (Öffentlicher Dienst — Dienstbezüge — Tagegeld — Versetzung — Gewährung von Tagegeld — Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist — Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)

ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/33


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 —  SF (*1)/Kommission

(Rechtssache F-10/12) (1)

(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Tagegeld - Versetzung - Gewährung von Tagegeld - Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist - Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)

(2013/C 147/61)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: SF (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst — Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der dem Kläger die Gewährung von Tagegeld verweigert wurde

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Hälfte der Kosten von  SF (*1) verurteilt.

3.

 SF (*1) trägt die Hälfte seiner Kosten.


(*1)  Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.

(1)  ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 29.


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