EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62012FA0010
Case F-10/12: Judgment of the Civil Service Tribunal (1st Chamber) of 19 March 2013 — SF (*1) v Commission (Civil Service — Remuneration — Daily subsistence allowance — Transfer — Grant of the daily subsistence allowance — Official owning accommodation located at the new place of employment — Proof of expenses incurred due to provisional installation at the new place of employment)
Rechtssache F-10/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 — SF (*1)/Kommission (Öffentlicher Dienst — Dienstbezüge — Tagegeld — Versetzung — Gewährung von Tagegeld — Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist — Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)
Rechtssache F-10/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 — SF (*1)/Kommission (Öffentlicher Dienst — Dienstbezüge — Tagegeld — Versetzung — Gewährung von Tagegeld — Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist — Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)
ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 33–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/33 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. März 2013 — SF (*1)/Kommission
(Rechtssache F-10/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Tagegeld - Versetzung - Gewährung von Tagegeld - Beamter, der Eigentümer einer Wohnung am neuen Dienstort ist - Nachweis über aufgrund der vorübergehenden Unterbringung am neuen Dienstort getragene Kosten)
(2013/C 147/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: SF (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der dem Kläger die Gewährung von Tagegeld verweigert wurde
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Hälfte der Kosten von SF (*1) verurteilt. |
3. |
SF (*1) trägt die Hälfte seiner Kosten. |
(*1) Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.