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Document 62013CN0110
Case C-110/13: Request for a preliminary ruling from the Bundesfinanzhof (Germany) lodged on 7 March 2013 — HaTeFo GmbH v Finanzamt Haldensleben
Rechtssache C-110/13: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 7. März 2013 — HaTeFo GmbH gegen Finanzamt Haldensleben
Rechtssache C-110/13: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 7. März 2013 — HaTeFo GmbH gegen Finanzamt Haldensleben
ABl. C 147 vom 25.5.2013, p. 12–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/12 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 7. März 2013 — HaTeFo GmbH gegen Finanzamt Haldensleben
(Rechtssache C-110/13)
2013/C 147/21
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: HaTeFo GmbH
Beklagter: Finanzamt Haldensleben
Vorlagefragen
1. |
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2. |
Ist, wenn kein Fall der Verpflichtung zu einem konsolidierten Abschluss besteht, bei der Frage, ob ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen über eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen verbunden ist, über die in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 des Anhangs der KMU-Empfehlung aufgeführten „Beziehungen“ hinaus weiterhin eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der Aspekte wie die Eigentumsverhältnisse — hierbei insbesondere die Zugehörigkeit der Anteilseigner zu einer Familie —, die Beteiligungsstruktur und die wirtschaftliche Integration –insbesondere auch die Identität der Geschäftsführer — der betroffenen Unternehmen zu untersuchen sind? |
3. |
Für den Fall, dass auch unter der Geltung der KMU-Empfehlung eine über die formale Betrachtung hinausgehende wirtschaftliche Gesamtbetrachtung möglich ist: Setzt dies die Absicht oder zumindest das Risiko der Umgehung der KMU-Definition voraus? |
(1) ABl. L 124, S. 36.