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Document 62006TB0174

Rechtssache T-174/06: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. September 2009 — Inalca und Cremonini/Kommission (Außervertragliche Haftung — Untersuchungen des OLAF zu Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen für die Ausfuhr von Rindfleisch nach Jordanien — Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an nationale Behörden — Nationale Entscheidung über die Rückforderung der Erstattungen — Sicherheitsleistung — Schadensersatzklage — Verjährungsfrist — Sukzessiver Schadenseintritt — Teilweise Unzulässigkeit — Kausalzusammenhang)

ABl. C 256 vom 24.10.2009, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 256/26


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. September 2009 — Inalca und Cremonini/Kommission

(Rechtssache T-174/06) (1)

(Außervertragliche Haftung - Untersuchungen des OLAF zu Unregelmäßigkeiten bei den Erstattungen für die Ausfuhr von Rindfleisch nach Jordanien - Übermittlung von Informationen über gegebenenfalls strafrechtlich zu ahndende Handlungen an nationale Behörden - Nationale Entscheidung über die Rückforderung der Erstattungen - Sicherheitsleistung - Schadensersatzklage - Verjährungsfrist - Sukzessiver Schadenseintritt - Teilweise Unzulässigkeit - Kausalzusammenhang)

2009/C 256/48

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerinnen: Inalca SpA — Industria Alimentari Carni (Castelvetro, Italien) und Cremonini SpA (Castelvetro) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciandone und C. D’Andria)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Nolin und V. Di Bucci)

Gegenstand

Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz des Schadens, der den Klägerinnen dadurch entstanden sein soll, dass die sie belastenden Ergebnisse einer Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit bestimmter Erstattungen für die Ausfuhr von Rindfleisch nach Jordanien den italienischen Behörden mitgeteilt wurden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Inalca SpA — Industria Alimentari Carni und die Cremonini SpA tragen die Kosten.


(1)  ABl. C 190 vom 12.8.2006.


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