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Document 62009CN0333

Rechtssache C-333/09: Vorabentscheidungsersuchen des Conseil de Prud'hommes de Caen (Frankreich) eingereicht am 20. August 2009 — Sophie Noël/SCP Brouard Daude, Liquidator des Liquidationsverfahrens von Pronuptia Boutiques Province SA und Centre de Gestion et d'Étude AGS (C.G.E.A.) IDF Est

ABl. C 256 vom 24.10.2009, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 256/15


Vorabentscheidungsersuchen des Conseil de Prud'hommes de Caen (Frankreich) eingereicht am 20. August 2009 — Sophie Noël/SCP Brouard Daude, Liquidator des Liquidationsverfahrens von Pronuptia Boutiques Province SA und Centre de Gestion et d'Étude AGS (C.G.E.A.) IDF Est

(Rechtssache C-333/09)

2009/C 256/28

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil de Prud'hommes de Caen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Sophie Noël

Beklagte: SCP Brouard Daude, Liquidator des Liquidationsverfahrens von Pronuptia Boutiques Province SA und Centre de Gestion et d'Étude AGS (C.G.E.A.) IDF Est

Vorlagefragen

1.

Art. 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten („Diskriminierungsverbot“) bestimmt: „Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.“

Stellt es keine Diskriminierung in diesem Sinne dar, wenn es eine unterschiedliche Behandlung zwischen den Arbeitnehmern gibt, die aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wurden und eine persönliche Vereinbarungen über Überbrückungsgeld akzeptierten, wobei die Möglichkeit, die Kündigung ihres Vertrags anzufechten, der fünfjährigen Verjährungsfrist unterliegt, und denen, die das ablehnten, die unter die einjährige Verjährungsfrist nach Art. L. 1235-7 des Arbeitgesetzbuchs fallen?

2.

Art. 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 — der nur der Sockel von Art. 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist — bestimmt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung, wie insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status, gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten.“

Muss daher ein französisches Gericht in Anwendung des Art. 55 der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958 Art. 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 anwenden und die diskriminierenden Bestimmungen des Art. L. 1235-7 des Arbeitgesetzbuchs außer Betracht lassen, die sich nur aus dem einfachen Gesetz Nr. 2005-35 vom 18. Januar 2005 ergeben, das nach dem 4. Februar 1981, dem Inkrafttreten des genannten Pakts im französischen Hoheitsgebiet, in Kraft getreten ist?


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