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Document 32012L0029
Besserer Opferschutz im Strafverfahren
Besserer Opferschutz im Strafverfahren
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
In der Richtlinie werden die folgenden Rechte festgelegt:
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie trat am 15. November 2012 in Kraft. Die EU-Länder mussten sie bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen.
HINTERGRUND
Die Richtlinie ersetzt den EU-Rahmenbeschluss (2001/220/JI) über die Stellung des Opfers im Strafverfahren.
RECHTSAKT
Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57–73)
Letzte Aktualisierung: 15.02.2016