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Document 32012L0029

Besserer Opferschutz im Strafverfahren

Besserer Opferschutz im Strafverfahren

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2012/29/EU – Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Die als Opferschutzrichtlinie bekannte Richtlinie verstärkt in jedem EU-Land bestehende nationale Maßnahmen mit EU-weiten Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten.
  • Opfer müssen ein Recht auf Folgendes haben:
    • während des Kontakts mit einer Behörde zu verstehen und verstanden zu werden (z. B. einfache und verständliche Sprache);
    • Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer Behörde;
    • eine förmliche Anzeige aufzugeben und eine schriftliche Bestätigung der Anzeige zu erhalten;
    • Dolmetschleistung und Übersetzung (zumindest bei Vernehmungen oder Befragungen des Opfers);
    • Informationen über die aktuelle Entwicklung des Falls;
    • Zugang zu Opferunterstützungsdiensten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Hauptziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung, dass Opfer von Straftaten angemessene Informationen, angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können, wo auch immer in der EU der Schaden auftrat.
  • Jeder EU-Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass die Opfer von Straftaten anerkannt werden und eine respektvolle, einfühlsame und professionelle Behandlung entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und ohne jegliche Diskriminierung (beispielsweise nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Rasse, Religion, Alter, Geschlecht usw.) erfahren.
  • In der Richtlinie werden Mindeststandards für alle Opfer von Straftaten unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus des Opfers festgelegt. Sobald eine Straftat verübt wurde oder ein Strafverfahren in der EU stattfindet, müssen dem Opfer die in der Opferschutzrichtlinie festgelegten Rechte gewährt werden. Entsprechend der Richtlinie gelten Familienangehörige verstorbener Opfer selbst auch als Opfer.

In der Richtlinie werden die folgenden Rechte festgelegt:

  • Diese Opfer müssen die folgenden Rechte haben:
    • in ihrem Fall Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht;
    • Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts zu Verzicht auf Strafverfolgung;
    • Anspruch auf Kostenerstattung;
    • Anspruch auf Prozesskostenhilfe;
    • Recht auf den Rückerhalt von gestohlenen Vermögenswerten.
  • Die staatlichen Behörden müssen sicherstellen, dass die entstehenden Schwierigkeiten, wenn das Opfer in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Straftat begangen wurde, ansässig ist, so gering wie möglich sind.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie trat am 15. November 2012 in Kraft. Die EU-Länder mussten sie bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Die Richtlinie ersetzt den EU-Rahmenbeschluss (2001/220/JI) über die Stellung des Opfers im Strafverfahren.

  • Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Opfer“ der Website der Europäischen Kommission.

RECHTSAKT

Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57–73)

Letzte Aktualisierung: 15.02.2016

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