EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:1992:075:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 75, 21. März 1992


Display all documents published in this Official Journal

Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 75
35. Jahrgang
21. März 1992



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 696/92 DES RATES vom 16. März 1992 zur Eröffnung von Zollkontingenten für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla in dem zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Teil Spaniens (1992) #

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 697/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

4

  

Verordnung (EWG) Nr. 698/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

6

  

Verordnung (EWG) Nr. 699/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

8

  

Verordnung (EWG) Nr. 700/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

10

  

Verordnung (EWG) Nr. 701/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 über den Ankauf von Rindfleisch durch Ausschreibung

12

  

Verordnung (EWG) Nr. 702/92 der Kommission vom 20. März 1992 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für die Lieferung nach Lettland von 25 000 Tonnen Gerste aus Beständen der Interventionsstelle des Vereinigten Königreichs

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 703/92 der Kommission vom 20. März 1992 über das Ausmaß, in dem den im März 1992 für die Einfuhr von bestimmten Geflügelfleisch eingereichten Lizenzanträgen stattgegeben werden kann

17

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 704/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Rindfleischsektor und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 zur Erstellung einer Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen

18

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 705/92 DER KOMMISSION vom 20. März 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 606/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergänzenden Handelsmechanismus für aus der Zehnergemeinschaft und aus Portugal nach Spanien eingeführte Milcherzeugnisse #

29

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 706/92 DER KOMMISSION vom 20. März 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2167/83 über die Durchführungsbestimmungen zur Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen #

31

  

Verordnung (EWG) Nr. 707/92 der Kommission vom 20. März 1992 über das Ausmaß, in dem den im März 1992 für die Einfuhr von bestimmten Schweinefleischerzeugnissen eingereichten Lizenzanträgen stattgegeben werden kann

33

  

Verordnung (EWG) Nr. 708/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Eiersektors

35

  

Verordnung (EWG) Nr. 709/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

37

  

Verordnung (EWG) Nr. 710/92 der Kommission vom 20. März 1992 zur Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattungen für Rindfleisch

39

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 711/92 DER KOMMISSION vom 20. März 1992 mit zusätzlichen Bestimmungen zur Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus (EHM) im Handel mit Tomaten, Salat, Endivie Eskariol, Karotten, Artischocken, Tafeltrauben, Melonen und Erdbeeren zwischen Spanien und der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 #

40

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 712/92 DER KOMMISSION vom 20. März 1992 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 1992 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Interimsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik genehmigt werden können #

43

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 713/92 DER KOMMISSION vom 20. März 1992 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 1992 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Interimsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik genehmigt werden können #

45

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

 

*

Richtlinie 92/16/EWG des Rates vom 16. März 1992 zur Änderung der Richtlinie 89/299/EWG über die Eigenmittel von Kreditinstituten

48

  

92/170/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 16. März 1992 zur Einsetzung eines gemeinsamen Beratenden Ausschusses für das Eurotecnet- und das Force-Programm und zur Änderung der Beschlüsse 89/657/EWG und 90/267/EWG

51

  

92/171/EWG:

 
 

*

EMPFEHLUNG DES RATES vom 16. März 1992 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (1975) (4. EEF) für das Haushaltsjahr 1990 (92/171/EWG) #

53

  

92/172/EWG:

 
 

*

EMPFEHLUNG DES RATES vom 16. März 1992 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (1979) (5. EEF) für das Haushaltsjahr 1990 (92/172/EWG) #

54

  

92/173/EWG:

 
 

*

EMPFEHLUNG DES RATES vom 16. März 1992 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (1984) (6. EEF) für das Haushaltsjahr 1990 (92/173/EWG) #

55

  

Kommission

  

92/174/EWG:

 
  

Entscheidung der Kommission vom 16. März 1992 zur Aussetzung des Ankaufs von Butter in mehreren Mitgliedstaaten

56




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


Top