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Documento 62013TA0079
Case T-79/13: Judgment of the General Court of 7 October 2015 — Accorinti and Others v ECB (Non-contractual liability — Economic and monetary policy — ECB — National central banks — Restructuring of Greek public debt — Programme for purchasing securities — Securities exchange agreement for the sole benefit of central banks in the Eurosystem — Private sector involvement — Collective action clauses — Credit enhancement in the form of a buyback programme intended to support the quality of the securities as collateral — Private creditors — Sufficiently serious breach of a rule of law conferring rights on individuals — Legitimate expectations — Equal treatment — Liability for a lawful legislative measure — Unusual and special damage)
Rechtssache T-79/13: Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — Accorinti u. a./EZB (Außervertragliche Haftung — Wirtschafts- und Währungspolitik — EZB — Nationale Zentralbanken — Umschuldung der griechischen Staatsschuld — Programm für den Ankauf von Schuldtiteln — Vereinbarung über die Umwandlung von Schuldtiteln allein zugunsten der Zentralbanken des Eurosystems — Einbeziehung des Privatsektors — Umschuldungsklauseln — Collateral Enhancement in Form eines Rückkaufprogramms, um die Bonität der Schuldtitel als Sicherheiten zu untermauern — Private Gläubiger — Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht — Berechtigtes Vertrauen — Gleichbehandlung — Haftung für rechtmäßiges normatives Handeln — Außergewöhnlicher und besonderer Schaden)
Rechtssache T-79/13: Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — Accorinti u. a./EZB (Außervertragliche Haftung — Wirtschafts- und Währungspolitik — EZB — Nationale Zentralbanken — Umschuldung der griechischen Staatsschuld — Programm für den Ankauf von Schuldtiteln — Vereinbarung über die Umwandlung von Schuldtiteln allein zugunsten der Zentralbanken des Eurosystems — Einbeziehung des Privatsektors — Umschuldungsklauseln — Collateral Enhancement in Form eines Rückkaufprogramms, um die Bonität der Schuldtitel als Sicherheiten zu untermauern — Private Gläubiger — Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht — Berechtigtes Vertrauen — Gleichbehandlung — Haftung für rechtmäßiges normatives Handeln — Außergewöhnlicher und besonderer Schaden)
ABl. C 398 vom 30.11.2015, p. 33—33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 398/33 |
Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — Accorinti u. a./EZB
(Rechtssache T-79/13) (1)
((Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und Währungspolitik - EZB - Nationale Zentralbanken - Umschuldung der griechischen Staatsschuld - Programm für den Ankauf von Schuldtiteln - Vereinbarung über die Umwandlung von Schuldtiteln allein zugunsten der Zentralbanken des Eurosystems - Einbeziehung des Privatsektors - Umschuldungsklauseln - Collateral Enhancement in Form eines Rückkaufprogramms, um die Bonität der Schuldtitel als Sicherheiten zu untermauern - Private Gläubiger - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Berechtigtes Vertrauen - Gleichbehandlung - Haftung für rechtmäßiges normatives Handeln - Außergewöhnlicher und besonderer Schaden))
(2015/C 398/42)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Alessandro Accorinti (Nichelino, Italien) und 214 weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Sutti, R. Spelta und G. Sanna)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Bening und P. Papapaschalis, dann P. Senkovic und P. Papapaschalis und schließlich P. Senkovic im Beistand der Rechtsanwälte E. Castellani, B. Kaiser und T. Lübbig)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des, den Klägern im Anschluss u. a. an den Erlass des Beschlusses 2012/153/EU der EZB vom 5. März 2012 über die Notenbankfähigkeit der von der griechischen Regierung begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel im Rahmen des Angebots der Hellenischen Republik zum Schuldentausch (ABl. L 77, S. 19) sowie durch andere mit der Umschuldung der griechischen Staatsschuld im Zusammenhang stehende Maßnahmen der EZB entstandenen Schadens
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Alessandro Accorinti und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten. |