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Document 21997D0605(01)

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 83/96 vom 13. Dezember 1996 über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

ABl. L 145 vom 5.6.1997, p. 52–53 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/83(2)/oj

21997D0605(01)

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 83/96 vom 13. Dezember 1996 über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

Amtsblatt Nr. L 145 vom 05/06/1997 S. 0052 - 0053


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/96 vom 13. Dezember 1996 über die Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend Abkommen genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wurde durch den Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 8/94 (1) geändert.

Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multi-Media-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (INFO 2000) (wie festgelegt in Entscheidung 96/339/EG des Rates) (2) auszudehnen.

Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um eine solche erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 1996 zu ermöglichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Im Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird in Artikel 2 Absatz 5 der folgende Gedankenstrich angefügt:

"- 396 D 0339: Entscheidung 96/339/EG des Rates vom 20. Mai 1996 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multi-Media-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (INFO 2000) (ABl. Nr. L 129 vom 30. 5. 1996, S. 24)."

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am 1. Januar 1997 in Kraft sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuß alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens übermittelt worden sind. Er gilt ab 1. Januar 1996.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 13. Dezember 1996

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuß

Der Vorsitzende

H. HAFSTEIN

(1) ABl. Nr. L 198 vom 30. 7. 1994, S. 142.

(2) ABl. Nr. L 129 vom 30. 5. 1996, S. 24.

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