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Document 62017TN0236

Rechtssache T-236/17: Klage, eingereicht am 17. April 2017 — Balti Gaas/Kommission und INEA

ABl. C 221 vom 10.7.2017, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/30


Klage, eingereicht am 17. April 2017 — Balti Gaas/Kommission und INEA

(Rechtssache T-236/17)

(2017/C 221/43)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Balti Gaas OÜ (Tallinn, Estland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen E. Tamm und L. Naaber-Kivisoo)

Beklagte: Europäische Kommission und Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss Ref Ares(2017)890302 (1) der Beklagten vom 17. Februar 2017 für nichtig zu erklären;

den Beklagten ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage bringt die Klägerin vor, die Beklagten hätten nicht sichergestellt, dass die Verfahren bei der Gewährung von Finanzhilfen mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Transparenz und der ordnungsgemäßen Verwaltung im Einklang gestanden hätten, und macht vier Klagegründe geltend.

1.

Fehlende Zuständigkeit.

2.

Verstoß gegen ein wesentliches Verfahrenserfordernis, da keine Begründung abgegeben worden sei.

3.

Fehlende Begründung.

4.

Fehlende sachliche Richtigkeit der Begründung.


(1)  Beschluss in Bezug auf den Durchführungsbeschluss C(2016)1587 final der Kommission vom 17. März 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2014)2080 der Kommission zur Festlegung eines Mehrjahresarbeitsprogramms für die finanzielle Unterstützung im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014-2020.


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