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Document L:1993:129:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 129, 27. Mai 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 129
36. Jahrgang
27. Mai 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 1262/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 1263/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 1264/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 1265/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für gefrorenes Rindfleisch

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 1266/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Lebendrinder und Rindfleisch, ausgenommen gefrorenes Rindfleisch

9

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 1267/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 mit Durchführungsbestimmungen zu dem Kontingent von 5 000 Tonnen Hunde- und Katzenfutter des KN-Codes 2309 10 mit Ursprung in Schweden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1108/93 des Rates

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 1268/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Schaf- und Ziegenfleisch

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 1269/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von lebenden Schafen und Ziegen sowie von nicht gefrorenem Schaf- und Ziegenfleisch

18

  

Verordnung (EWG) Nr. 1270/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

20

  

Verordnung (EWG) Nr. 1271/93 der Kommission vom 26. Mai 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

21

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

93/326/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 1993 zur Aufstellung von Leitlinien für die Festlegung von Gebühren im Zusammenhang mit dem EG-Umweltzeichen

23

  

93/327/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 1993 zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen die öffentlichen Auftraggeber, die geographisch abgegrenzte Gebiete zum Zwecke der Suche oder Förderung von Erdöl, Gas, Kohle oder anderen Festbrennstoffen nutzen, der Kommission Auskunft über die von ihnen vergebenen Aufträge zu erteilen haben

25

  

93/328/EWG:

 
  

Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 1993 betreffend die im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3877/86 des Rates in den fünf ersten Arbeitstagen des Mai 1993 beantragten Einfuhrlizenzen für Basmati-Reis

27




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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