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Document 52014DC0389
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL AND THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE Trade, growth and intellectual property - Strategy for the protection and enforcement of intellectual property rights in third countries
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und geistiges Eigentum - Eine Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und geistiges Eigentum - Eine Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern
/* COM/2014/0389 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und geistiges Eigentum - Eine Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern /* COM/2014/0389 final */
1. Einleitung Auf seiner März-Tagung 2014 hat der Europäische Rat erneut die
Bedeutung des geistigen Eigentums als Haupttriebfeder für Wachstum und
Innovation hervorgehoben und die Notwendigkeit betont, gegen Marken- und
Produktpiraterie vorzugehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie
weltweit zu stärken. Immaterialgüterrechte gehören zu den wichtigsten
Möglichkeiten für Unternehmen, Urheber und Erfinder, ihre Investitionen in
Wissen, Innovation und Kreativität in klingende Münze zu verwandeln. Einer aktuellen
Studie zufolge beläuft sich der Anteil der schutzrechtsintensiven
Wirtschaftszweige an der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU auf rund
39 % des EU-BIP (was einem Volumen von ca. 4,7 Bio. EUR
jährlich entspricht), ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung – bei
Mitberücksichtigung der indirekten Beschäftigung – auf bis zu 35 %.[1] Über befristete Exklusivlizenzen fließt geistiges Eigentum direkt in
die Produktion und den Vertrieb neuer, authentischer Waren und
Dienstleistungen, von denen alle profitieren. Solche Leistungen bedürfen eines
optimalen, ökonomisch effizienten Rahmens, der die rechtliche Anerkennung,
Registrierung, Nutzung und Durchsetzung von Immaterialgüterrechten jedweder Art
umfasst. Für die EU sind
Innovationen unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern mit
niedrigeren Arbeits-, Energie- und Rohstoffkosten auch weiterhin zu
garantieren. Daher muss sie eine innovationsfreundliche Umgebung schaffen, denn
nur dann können uns die europäischen Unternehmen den Weg aus der Krise weisen.
Aus diesem Grund kommt wissensbasierten Branchen sowohl in der Strategie „Wettbewerbsfähiges
Europa in einer globalen Welt“[2] als auch in der Strategie „Europa 2020“[3] eine Schlüsselfunktion zu. Geistige Schöpfungen brauchen Schutz, wenn sich
das kreative und innovative Potenzial voll entfalten soll. Und genau hier
kommen die Immaterialgüterrechte ins Spiel, die auch für die
Entwicklungsförderung[4]
und die Meisterung einiger globaler Herausforderungen unserer Zeit eine
wichtige Rolle spielen. Die Entwicklungsländer können mithilfe eines
praxisorientierten, flexiblen Ansatzes dabei unterstützt werden, aus ihrem
eigenen intellektuellen Kapital größtmöglichen Nutzen zu ziehen und sich bei
gleichzeitiger Verbesserung des gesellschaftlichen Wohlstands stärker am
internationalen Handel zu beteiligen. Schätzungen zufolge verliert das BIP der EU
jährlich circa 8 Mrd. EUR aufgrund von Nachahmung und
Produktpiraterie[5],
und die globalen Kosten könnten sich bis 2015 sogar auf 1,7 Bio. USD
belaufen.[6]
Die EU hat über einen längeren Zeitraum hinweg ein modernes, integriertes
System zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt, das maßgeblich zum
Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt und dafür sorgt, dass
die Interessen von Inhabern und Nutzern der Immaterialgüterrechte gleichermaßen
gewahrt werden. Die EU (einschließlich der Europäischen
Kommission) und einige wichtige internationale Organisationen (WIPO, WHO, WTO,
WCO, OECD und G20[7])
haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen
Eigentums gefordert[8],[9],[10]. Im Jahr 2004 legte die Kommission in ihrer
Mitteilung „Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in
Drittländern“[11]
einen umfassenden Rahmen für die Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen in Drittländern
vor. Daneben wurden bestimmte Maßnahmen festgelegt, die inzwischen umgesetzt
wurden. Allerdings hat, wie in der zugehörigen Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen (SEC (2013) 30) festgestellt wurde,
in den vergangenen 10 Jahren nicht nur ein bedeutender technologischer
Wandel stattgefunden, sondern es haben sich neben gesellschaftlichen
Veränderungen im Bereich Immaterialgüterrechte auch Art und Umfang der
Herausforderungen und Risiken, mit denen europäische Unternehmen hinsichtlich
ihres geistigen Eigentums konfrontiert sind, erheblich geändert. Mit der vorliegenden Mitteilung wird folglich
der Ansatz der Kommission aus dem Jahr 2004 überarbeitet. Ferner wird eine
überarbeitete Strategie zur Förderung der Schutzrechte und Bekämpfung von Schutzrechtsverstößen
im Ausland unterbreitet. Es werden Wege aufgezeigt, wie bestehende politische
Maßnahmen durch Anpassung an aktuelle Gegebenheiten optimiert werden können,
und Ideen und Instrumente für die Bewältigung neuer Herausforderungen vorgestellt.
Die richtige Mischung aus Kontinuität und Flexibilität wird dazu beitragen,
dass ein positives Umfeld für Innovationen und Kreativität gefördert werden
kann, ohne die Interessen aller Beteiligten aus den Augen zu verlieren. Die vorliegende
Mitteilung wird durch einen EU-Aktionsplan ergänzt, der insbesondere die
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf dem Binnenmarkt und die
Förderung der Zusammenarbeit der Zollbehörden in der EU und in Drittländern im
Bereich des Handels mit rechtsverletzenden Gütern zum Thema hat (vergleiche
EU-Aktionsplan im Zollbereich). 2. Externe Veränderungen seit 2004 2.1. Die
Strategie von 2004 Eine Bewertung[12]
der Strategie von 2004 fand im Jahr 2010 statt und ergab, dass die Strategie
sachdienlich ist. Es wurde empfohlen, sie in manchen Punkten noch zu optimieren
und unter anderem die Konsultation aller Interessenträger zu intensivieren, die
Entwicklungsagenda einzubeziehen und Programme für die technische
Zusammenarbeit weiter auszubauen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser
Bewertung und zahlreiche weitere Informationen sind in der zugehörigen Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen (SEC (2013) 30) nachzulesen. 2.2. Wandel
und Herausforderungen Wachstum und Beschäftigung sind und bleiben in
unserem modernen wirtschaftlichen Umfeld mit all seinen Herausforderungen
unerlässlich. Die Globalisierung und der technologische Fortschritt bieten
einerseits enorme Geschäftschancen, bergen andererseits aber auch nicht zu
unterschätzende Risiken. Der Anteil der BRIC-Länder[13] am Welthandel
ist von 8 % im Jahr 2000 auf 18,2 % im Jahr 2010
angestiegen[14],
der Anteil der Entwicklungsländer am weltweiten BIP wird bis 2030
schätzungsweise nahezu 60 % betragen[15].
Obgleich beim geistigen Eigentum ein Wandel von der Nachbildung hin zur
Neuschaffung feststellbar ist, sind Nachahmungen, Produktpiraterie, Diebstähle
von geistigem Eigentum und andere Formen der widerrechtlichen Verwendung von
geistigem Eigentum nach wie vor weit verbreitet. Die Entwicklungsländer streben
mit aller Macht danach, durch Aneignung ausländischer Technologien oder Zugang
zu diesen ihr rasantes Wirtschaftswachstum weiter fortzusetzen und in der
Wertschöpfungskette weiter nach oben zu gelangen. Dies geschieht auf seriöse
Weise durch Wettbewerb, teilweise aber auch mit illegalen Mitteln. Daher ist es
nicht ausreichend, wenn die Rechte des geistigen Eigentums nur innerhalb der
Europäischen Union zuverlässig geschützt werden – auch im Ausland, und
insbesondere bei den wichtigsten Handelspartnern der EU, müssen die Immaterialgüterrechte
besser geschützt und durchgesetzt werden. In der Tat haben Schutzrechtsverletzungen
trotz weltweit schärferer Gesetze ein bislang unbekanntes Ausmaß erreicht. Den
Verstößen wird insbesondere durch digitale Technologien Vorschub geleistet,
dank denen massenhaft qualitativ hochwertige Produkte zu niedrigen Preisen
reproduziert werden können. Das Volumen des internationalen Handels mit
Nachahmungen und Piraterieprodukten im Jahr 2008 wurde auf circa
250 Mrd. USD (bzw. 2 % des Welthandels) veranschlagt[16].
Dank Internet können sich nicht mehr nur
seriöse Unternehmen preisgünstig lokal, national und international vermarkten,
sondern auch schwarze Schafe, die – zunehmend gut organisiert – ihre
Geschäftsmodelle rasch an Schlupflöcher im Schutzrecht anpassen und so das
geistige Eigentum anderer verletzten. Die Politik muss reagieren. Es sind
nicht nur Maßnahmen für den wirksamen Schutz und die effektive Durchsetzung von
Immaterialgüterrechten auf internationaler Ebene erforderlich, sondern es bedarf
auch einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die wirtschaftlichen und
anderen Folgen von rechtsverletzenden Gütern sowie für deren negative
Auswirkungen auf die Bereiche Innovation, Gesundheit und Sicherheit. In
einer globalen Wirtschaft mit internationalen Lieferketten kann ein
mangelhafter Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in einigen Ländern
drastische Folgen für die Geschäftswelt und folglich auch für die nachhaltige
Schaffung von Arbeitsplätzen haben und Verbraucher praktisch überall auf der
Welt betreffen. Bei der Produktion von rechtsverletzenden Gütern und
Dienstleistungen werden Arbeits- und Umweltstandards kaum berücksichtigt[17]. Auch die zunehmende Beteiligung des organisierten
Verbrechens ist aus der Sicht der Regierungen ein besonders ernstzunehmendes
Problem[18]. In Anbetracht des umfassenden Wandels, dem der
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unterworfen ist, muss daher unbedingt
sichergestellt werden, dass die aktuelle Strategie den Herausforderungen der
heutigen Zeit entspricht. Mit der vorliegenden Mitteilung werden die
politischen Ansätze der EU überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht
sowie neue Instrumente und Ideen vorgestellt. Außer einem Beitrag zum Wachstum
in der EU sollen vor allem umfassendere, gesellschaftliche Ziele – auch in
Bezug auf die Entwicklungsländer – umgesetzt werden. 2.2.1. Durchsetzung Ein Zugang zu
wirksamen, international gültigen Schutzmaßnahmen ist für Inhaber von geistigen
Eigentumsrechten wichtig (in Rechtssystemen ohne sichere Schutzmechanismen sind
die Investitionsanreize deutlich herabgesetzt), daher ist ein solider und
verlässlicher Rechtsrahmen für den Schutz des geistigen Eigentums notwendig, um
eine innovationsfreundliche Umgebung und nachhaltiges Wachstum zu schaffen und
eine wirksame Durchsetzung der Rechte zu ermöglichen.
In zahlreichen Drittländern haben infolge des TRIPS-Übereinkommens der WTO
(Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums)
umfassende regulatorische Reformen in diesem Bereich stattgefunden, allerdings
waren die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Reformen teils unzureichend. Die
Möglichkeiten für eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
sind vielfach aufgrund von erheblichen Unzulänglichkeiten beim diesbezüglichen Rechtsrahmen
begrenzt, z. B. mangelt es Zollbehörden an amtlichen Befugnissen, Gerichte
verhängen Strafmaßnahmen mit unzureichender Abschreckungswirkung, Beamte sind
nicht ausreichend im Bereich Immaterialgüterrecht informiert und geschult usw.
Unter Umständen steht den Umsetzungsbemühungen auch ein Mangel an politischem
Willen entgegen. Die Zahl der rechtsverletzenden Güter, die an
den EU-Grenzen beschlagnahmt wurden, hat sich zwischen 2005 und 2012
verdreifacht. Aufgrund des Online-Handels werden mehr Kleinsendungen gehandelt,
was die Aufdeckung von Schutzrechtsverstößen erschwert. Dieses neue Muster hat
dazu geführt, dass sich die Zahl der vom Zoll in der EU im Zusammenhang mit
Schutzrechtsverletzungen bearbeiteten Fälle in den Jahren 2009 bis 2012 mehr
als verdoppelt haben. Im Jahr 2012 hatten die Zollbehörden
fast 90 000 Beschlagnahmefälle mit nahezu 40 Mio.
beschlagnahmten Artikeln zu verzeichnen (der Wert der entsprechenden
Originalprodukte wird auf annähernd 1 Mrd. EUR beziffert[19]). Die Durchsetzungsmechanismen für
Immaterialgüterrechte können noch so effektiv sein, wenn klare und geeignete
Vorschriften und Verfahren für den Schutz des geistigen Eigentums fehlen, ist
ihr Nutzen begrenzt. Die materiellrechtlichen Vorschriften (z. B. die
Kriterien für die Patentierbarkeit) sollten einschließlich angemessener
Ausnahmen klar definiert und verhältnismäßig sein. Gleichzeitig müssen die
Vorschriften so streng sein, dass ein Missbrauch von geistigen Eigentumsrechten
verhindert wird und die Vorschriften nicht zum Selbstzweck verkommen. Ferner
ist sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften die entsprechende „Qualität“
haben, also geeignet sind, eine starke Zunahme von Scheinrechten zu verhindern
(beispielsweise bösgläubige Anmeldungen). Prüfungsrückstände und qualitativ
schlechte Rechtsvorschriften führen zu Rechtsunsicherheit, was für Anmelder und
Dritte gleichermaßen ungünstig ist. 2.2.2. Öffentliche
Aussprache Die Befürwortung des
Immaterialgüterrechtschutzes hat in den letzten Jahren in einigen Bereichen der
öffentlichen Meinung abgenommen. Wenn die Rechte des geistigen Eigentums
zunehmend missachtet werden, verlieren die Vorteile, die eigentlich damit
verbunden sein sollen, möglicherweise an Wert. Die Tatsache, dass immer mehr
(und billigere) rechtsverletzende Güter verfügbar sind, hat die
Verbraucherstimmung gegebenenfalls so weit beeinflusst, dass diese nun eher
bereit sind, diese Produkte zu kaufen. Die von der Öffentlichkeit zum Ausdruck
gebrachte Skepsis bezüglich geistiger Eigentumsrechte hat sich auf einige
Initiativen aus jüngerer Zeit ausgewirkt. Diese Skepsis scheint aus dem
Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu resultieren: erstens einem Gefühl des
Übervorteiltseins durch die Rechteinhaber, weil aufgrund der Rechte bestimmte
Waren oder Dienstleistungen unerschwinglich und/oder schwer erhältlich sind;
zweitens dem Eindruck, dass Nachahmung und Produktpiraterie Straftaten sind,
bei denen es keine Opfer gibt, und drittens der Tatsache, dass es in manchen
Bereichen am Bewusstsein für die Begründetheit der Schutzrechte und für deren
Wirkung sowie für die Folgen mangelt, die eine Verletzung der Rechte für die
Wirtschaft und darüber hinaus haben kann. Die Politik muss ständig überprüfen, ob die
bestehenden Vorschriften noch den aktuellen Herausforderungen gerecht werden.
Gleichzeitig muss jedoch ein angemessenes Gleichgewicht gewahrt werden zwischen
1) der Notwendigkeit, den Zugang zu geschützten Waren und Dienstleistungen zu
verbessern, 2) der Notwendigkeit, Rechteinhabern Anreize zu bieten, weiterhin
in Innovationen zu investieren, und 3) der Notwendigkeit, für eine ausgewogene
Wahrung unterschiedlicher Grundrechte zu sorgen. Schärfere
Durchsetzungsmaßnahmen allein werden nicht zu einer Lösung dieses Problems
führen. Vielmehr sind Gespräche und eine Bewusstseinsschärfung erforderlich, in
die sowohl Verbraucher als auch Hersteller mit einbezogen werden müssen. Die
Verbraucher sollten stärker für die weitreichenden Folgen von
Schutzrechtsverletzungen sensibilisiert werden. Gemeint sind hier die
geringeren Anreize, Neues zu schöpfen, aber auch die Auswirkungen auf die Art
und Anzahl der verfügbaren Erzeugnisse sowie die Folgen für die Beschäftigung
in der EU, wenn die Rechte geschwächt oder schwieriger durchsetzbar werden.
Dies gilt auch für bestimmte Entwicklungsländer, in denen der Herstellung von
schutzrechtsverletzenden Gütern häufig durch einen schwachen Rechtsrahmen für
den Schutz des geistigen Eigentums Vorschub geleistet wird. 2.2.3. Immaterialgüterrechte und Internet Das Internet ist aus zahlreichen Branchen nicht
mehr wegzudenken, vor allem nicht aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Laut
einer aktuellen Studie[20]
sind bei den 13 untersuchten Ländern 3,4 % des BIP auf das Internet
zurückzuführen. In Großbritannien und Schweden sind es sogar 6 %. In den
G8-Staaten, Südkorea und Schweden hat die Internetwirtschaft in den
Jahren 2006 bis 2011 21 % des BIP-Wachstums generiert. Zwar ist
dieses Wachstum mit enormen Geschäftschancen verbunden. Die Zahl der im
Internet begangenen Schutzrechtsverletzungen wächst aber noch rasanter (einem
Bericht zufolge wird bei fast einem Viertel des weltweiten Internetverkehrs das
Urheberrecht verletzt[21]).
Davon betroffen sind nicht nur digitale Waren wie Musik, audiovisuelle Inhalte
und Software, sondern auch materielle Produkte, die zunehmend häufig über
E-Commerce-Plattformen gehandelt werden. Diese sich rasch entwickelnde Umgebung und die
Tatsache, dass das Internet – anders als die Schutzvorschriften – keine Grenzen
hat, erschwert die rechtzeitige Entwicklung ausgewogener politischer Strategien.
Die „Internet-Verträge“ der WIPO – der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO
Copyright Treaty, WCT-Vertrag) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und
Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty, WPPT-Vertrag) von 1996 –
waren ein willkommener Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch
viel zu tun. Eines der Regelungsprobleme betrifft die
Haftung zwischengeschalteter Stellen wie Internet-Providern. Da
sie sowohl in legale als auch in schutzrechtsverletzende Tätigkeiten involviert
sind, werden ihre Pflichten weiter diskutiert. Dienstanbieter, die
schutzrechtsverletzende Websites betreiben, sind besonders schwer angreifbar,
wenn sie ihren Sitz in Drittländern ohne entsprechende Rechtsvorschriften
und/oder ohne Handlungsbereitschaft haben. Beim Rechtsrahmen muss ein angemessener
Ausgleich zwischen den Rechten des Einzelnen – darunter Grundrechte wie
Meinungsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten, Verfahrensrechte – auf der
einen Seite und der Achtung geistigen Eigentums – ebenfalls ein Grundrecht –
auf der anderen Seite angestrebt werden[22].
Die öffentliche Ordnung allein genügt aber
nicht; die Urheber und Vermittler müssen auch kooperieren und innerhalb der
gesetzlichen Grenzen operative Initiativen zur Bekämpfung von
Schutzrechtsverletzungen ergreifen. Dies kann so aussehen, dass nicht zwingende
rechtliche Maßnahmen (soft law) zur Ergänzung des Rechtsrahmens ergriffen
werden, zum Beispiel durch Aufstellung freiwilliger Verhaltensregeln zur
Bekämpfung derartiger Verkäufe und zur Verbesserung der Zusammenarbeit.[23] 2.2.4. Der
potenzielle Beitrag der Immaterialgüterrechte zur Entwicklung Bei Industrieländern ebenso wie bei
Schwellenländern und Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen hat die
Erfahrung gezeigt, dass wirksame Schutzrechte mehrere Vorteile haben,
insbesondere dann, wenn sie um Verbesserungen in anderen, das Investitions- und
Geschäftsklima betreffenden Bereichen ergänzt werden[24]. Dazu gehören
unter anderem: –
die wirksame Nutzung des Geschäftspotenzials[25] geistigen Kapitals,
z. B. bei landwirtschaftlichen Produkten (einschließlich geografischen
Angaben und Pflanzensorten) –
die Sicherung von Steuereinnahmen und
Arbeitsplätzen durch wirksamere Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen –
die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Förderung
von Innovationen, was die Attraktivität für Auslandsinvestitionen und
Technologietransfers erhöht[26] –
indirekte Vorteile, die sich gegebenenfalls für die
Gesundheit und Sicherheit aus der Ausmerzung rechtsverletzender Güter ergeben.
Auch diese Vorteile sind nicht zu unterschätzen[27]. Wie bereits angemerkt, führen die
Schwellenländer zunehmend schutzrechtsintensive Güter aus und haben somit
Vorteile von schärferen Rechtsvorschriften für geistiges Eigentum, die
allerdings bislang noch nicht EU-Niveau erreicht haben. Die mangelnde
Wettbewerbsgleichheit gegenüber Schwellenländern wirkt sich nachteilig auf
Wachstum und Entwicklung in der EU und in Drittländern aus.
Schutzrechtsverletzer nutzen derartige Unterschiede aus. Wirksame Schutzvorschriften für geistiges
Eigentum können unter günstigen Rahmenbedingungen und bei ausreichenden
Fähigkeiten zur Technologieaufnahme dazu beitragen, dass die Entwicklungsländer
vor Ort eine gesunde und wachstumsfähige technologische Grundlage schaffen
können. Sie können FuE-Ressourcen nachrüsten, heimische Hochleistungsbetriebe
zur Intensivierung ihrer FuE-Aktivitäten anregen und multinationalen
Unternehmen Anreize für Innovationen auf diesen Märkten bieten. Insbesondere
können solche Schutzvorschriften Technologietransfers und ausländische
Direktinvestitionen begünstigen, was Chancen sowohl für die Inhaber der Rechte
als auch für deren Empfänger birgt, und auch dank neuer Technologien einen
Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel leisten.
Es gibt ebenso viele unterschiedliche
Technologietypen wie Übertragungskanäle dafür. Der Technologietransfer ist
nämlich häufig nur eine Komponente eines komplexeren Vorhabens und keine
eigenständige Maßnahme. Der Aufbau einer gesunden und wachstumsfähigen
Technologiebasis hängt in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht nur davon
ab, ob die materiellen Dinge bzw. Ausrüstungen beschafft werden können, sondern
auch davon, ob das entsprechende Fachwissen erworben werden kann, ebenso von
den Management- und Produktionsqualifikationen, vom besseren Zugang zu
Informationsquellen und von der Anpassung an die lokalen wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Bedingungen. Wie in einer aktuellen Mitteilung der
Kommission zu „Handel, Wachstum und Entwicklung“[28] bestätigt wurde, sorgt
die EU für eine Differenzierung ihrer Politik, indem sie das Entwicklungsniveau[29] und die
Leistungsfähigkeit der Institutionen der Entwicklungsländer in ihre Planung mit
einbezieht. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, konzentrieren wir uns
bei unserer Strategie somit unter Umständen eher auf die technische
Unterstützung beim Kapazitätsaufbau als auf Verhandlungen zur Verbesserungen
der Schutzrechte für geistiges Eigentum. Insbesondere wird die EU entsprechend
dem 2003 vorgestellten Ansatz[30]
die Anforderung aus dem TRIPS-Übereinkommen vollständig erfüllen, wonach die
Industrieländer ihren Unternehmen Anreize für Technologietransfers in die am
wenigsten entwickelten Länder (least-developed countries, LDC)[31] bieten und sich
außerdem bemühen sollten, die LDC bei der Schaffung positiver Rahmenbedingungen
für den Technologietransfer zu unterstützen. 2.2.5. Aufstrebende
Volkswirtschaften Die Wachstumsrate der Länder mit mittlerem
Einkommen – und das zunehmende Gewicht, das diese für die Weltwirtschaft haben
– bergen enorme Chancen für europäische und internationale Unternehmen.
Gleichzeitig wird Unternehmen, die geistiges Eigentum besitzen, aber auch mehr
abverlangt, weil die Gefahr von Schutzrechtsverletzungen aus dem Ausland größer
ist als früher. Einige aufstrebende Volkswirtschaften
verfolgen – insbesondere in als strategisch angesehenen Sektoren – aggressive
Methoden zur Aneignung von Fremdtechnologien und zur Förderung nationaler
Top-Unternehmen, zum Beispiel in Form von „erzwungenen Technologietransfers“,
Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil und heimischen
Innovationsmaßnahmen. Zweck dieser Maßnahmen ist das so genannte „Leapfrogging“[32]. Derartige Maßnahmen,
die rasch zunehmenden Fähigkeiten der Unternehmen und das Fehlen wirksamer
Schutzvorschriften führen in der Kombination dazu, dass manche Unternehmen sich
fremdes Eigentum mit beliebigen Mitteln aneignen, die nicht immer legal sind,
was beispiellose Konsequenzen für die Wirtschaft der Industrieländer hat. Es
häufen sich Berichte darüber, dass manche dieser Aktivitäten möglicherweise
sogar staatlich gefördert werden[33].
Andererseits wandelt sich die Situation dahin
gehend, dass viele Akteure inzwischen erkennen, dass
Immaterialgüterschutzrechte ihnen bei ihren Bemühungen um Aufstieg in der
Wertschöpfungskette helfen, weil sie dazu beitragen, ihre Wettbewerbsfähigkeit
zu verbessern. Die Unternehmen in diesen Ländern generieren daher zunehmend
eigenes geistiges Eigentum und schützen es auch. Beispielsweise hat in China
die Zahl der Patentanmeldungen von 2003 bis 2007 durchschnittlich um 34 %
pro Jahr zugenommen. Die von chinesischen Stellen eingereichten europäischen
Patentanmeldungen haben sich von 2001 bis 2010 verzehnfacht. Nichtsdestotrotz muss gegen die Risiken
missbräuchlicher Praktiken beim Zugang zu EU-Technologien wirksam vorgegangen
werden. Diese Risiken betreffen unter anderem folgende Bereiche: –
Öffentliche Beschaffung. Zahlreiche EU-Unternehmen
haben Probleme im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten, beispielsweise durch
Verletzung der Geheimhaltungspflicht, durch erzwungenen Technologietransfer im
Rahmen protektionistischer Maßnahmen[34]
oder gar durch das Angebot von Technologien (seitens Bietern aus Drittländern),
die nicht rechtmäßig erworben wurden. –
Investitions- und Konformitätsbewertungsverfahren.
Hier kommt es neben anderen handelsbeschränkenden Maßnahmen[35] zu ähnlichen Problemen
(z. B. wenn die Zulassung zu einem Nicht-EU-Markt von einem
Technologietransfer oder die Konformitätsbewertung von der Offenlegung
sensibler Daten abhängig gemacht wird, ohne dass der Schutz des geistigen
Eigentums angemessen garantiert wird). Falls in Drittländern Maßnahmen umgesetzt
wurden oder geplant sind, bei denen ein zwingender Technologietransfer für vor
Ort niedergelassene Unternehmen aus der EU vorgesehen ist, muss die Lage genau
beobachtet werden. Gegebenenfalls muss gehandelt werden. 2.2.6. Forschung,
Innovation und IKT Das
globale Forschungs- und Innovationslandschaft hat sich in den vergangenen zehn
Jahren drastisch geändert. Die aufstrebenden Volkswirtschaften haben
beträchtlich in den Ausbau ihrer Forschungs- und Innovationssysteme investiert.
Als Folge davon bildet sich ein multipolares System heraus, in dem die
BRIC-Staaten und andere Länder zunehmend an Einfluss gewinnen. Forschung und Innovation werden immer mehr zu
einem internationalen Unterfangen. Internationale Veröffentlichungen mehrerer
Urheber sind im Kommen, Forschungsorganisationen eröffnen Büros im Ausland und
die Forschungs- und Innovationsinvestitionen multinationaler Unternehmen sind
häufig auf die aufstrebenden Volkswirtschaften ausgerichtet. Gesellschaftliche Herausforderungen wie
Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sind globale Themen, die die EU
zwingen, ihre Forschungs‑ und Entwicklungszusammenarbeit mit ihren
internationalen Partnern voranzutreiben und gleichzeitig strategischer
vorzugehen, indem sie adäquate Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit
schafft. Zu diesem Zweck hat die Kommission 2012 eine neue Strategie für die
internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation verabschiedet[36]. Ziel der Strategie
ist eine Intensivierung der Kooperationsmaßnahmen, es wird jedoch auch
eingeräumt, dass dies mit neuen Risiken verbunden ist und die wirtschaftlichen
Interessen der Union geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sind
ferner verstärkte Bemühungen notwendig, um zu gewährleisten, dass Rechte des
geistigen Eigentums in Partnerländern billig und angemessen behandelt werden,
um einen unkontrollierten Verlust des Know-hows der Union zu vermeiden. Was die
IKT-Branche anbelangt, die naturgemäß auf weltweit kompatible Netzwerke und
Geräte abstellen muss, ist es ferner wichtig, dass der weltweite Schutz des
geistigen Eigentums in Normen und Standards verankert wird. Das internationale
Normungssystem muss nicht nur die Notwendigkeit anerkennen, den Zugang zu den
international genormten Technologien zu gewährleisten, sondern auch auf
effiziente Weise sicherstellen, dass die Investitionen in die Entwicklung
dieser Technologien zeitnah und angemessen belohnt werden. 2.2.7. Herausforderungen
im Zusammenhang mit dem Zugang zu Arzneimitteln Der Zugang zu
erschwinglichen, sicheren und wirksamen Arzneimitteln ist für alle Länder
essenziell. Besonders die LDC und die Entwicklungsländer stehen hier vor einer
enormen Herausforderung. Deshalb leistet die EU einen wesentlichen Beitrag zur
gesundheitsbezogenen Entwicklungshilfe, zum Beispiel über den Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria und über andere
Schlüsseleinrichtungen[37].
Des Weiteren hat sie die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im
Bereich klinischer Studien (EDCTP) ins Leben gerufen, um die Entwicklung der
klinischen Forschung im Bereich von Arzneimitteln gegen armutsbedingte
vernachlässigte Krankheiten zu beschleunigen. Die Rolle, die das
geistige Eigentum für den Zugang zu Arzneimitteln spielt, war bereits
Gegenstand intensiver Diskussionen. Wie in einer aktuellen Studie von WHO, WTO
und WIPO angemerkt wurde, ist der mangelnde Zugang zu medizinischen
Technologien selten nur auf einen einzigen isolierten Faktor zurückzuführen[38]. Faktoren, die sich
negativ auf den Zugang auswirken, gibt es viele (ausführlicher wird darauf in
der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEC (2013) 30
eingegangen), allerdings stehen die meisten, wie zum Beispiel mangelnder Zugang
zu hochwertiger medizinischer Versorgung, schlechte Infrastruktur, Mangel an
Vertriebs- und Liefersystemen und fehlende Qualitätskontrollen, nicht im
Zusammenhang mit Immaterialgüterschutzrechten. Die Schutzrechte können sich
indessen auf die Arzneimittelpreise auswirken. Die Herausforderung besteht
darin, auf dieses komplexe und vielschichtige Problem so flexibel zu reagieren,
dass ein erschwinglicher Zugang zu Arzneimitteln gewährleistet werden kann,
ohne die zur Fortführung der pharmazeutischen Forschung erforderlichen Anreize
zu untergraben. Es ist anzumerken, dass Generika eine wichtige Rolle spielen.
Diese sollten nicht mit gefälschten[39]
Arzneimitteln auf eine Stufe gestellt werden. Die EU behandelt
diese Schutzrechtsproblematik im Einklang mit einer Entschließung des
Europäischen Parlaments[40],
und zwar durch Maßnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen sowohl für innovative
Arzneimittel aus auch für Generika bei gleichzeitiger Förderung der Innovation
und Drosselung des Handels mit nachgeahmten und gefälschten Arzneimitteln, die
gefährlich für die Patienten sein können[41]. Die EU hat sich insbesondere folgenden Aspekten gewidmet: –
Sie stellt sicher, dass diese Ziele in etwaigen
multilateralen und bilateralen Vereinbarungen berücksichtigt werden. –
Sie unterstützt die in Doha verabschiedete Erklärung
zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit (die mit der
Verordnung (EG) Nr. 816/2006 umgesetzt wurde). –
Sie hat Vorschriften für „gestaffelte Preise“
verabschiedet[42],[43],[44] und Ausnahmen
für klinische Studien harmonisiert[45]. Die Kommission
prüft ferner, welche Möglichkeiten es gibt, ihre Unterstützung für
Entwicklungsländer bei deren Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens zu verbessern.
Dabei wird auch die Flexibilität des Übereinkommens in bestimmten Fällen, zum
Beispiel gesundheitlichen Notfällen, unter die Lupe genommen. 2.2.8. Umweltprobleme Immaterialgüterrechte
können einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Umweltprobleme leisten.
Trotz einiger Versuche, die Schutzrechte zu schwächen (z. B. durch
systematische Zwangslizenzen oder Ausschlüsse von der Patentierbarkeit) sind
immaterialgüterrechtliche Anreize für die Förderung von Investitionen[46] in grüne Technologien
unerlässlich. Was den Klimawandel anbelangt, können sich die passenden
Schutzvorschriften positiv auf die Übertragung und Verbreitung innovativer
grüner Technologien auswirken. Dies beinhaltet Chancen sowohl für die
Rechteinhaber als auch für die Nutzer der Rechte. Bei den Gesprächen
über den Klimawandel war und ist die Europäische Union ein maßgeblicher
Befürworter der Förderung und Bereitstellung von Klimafinanzierung, was auch
die Förderung grüner Technologien mit einschließt. Die EU hat ferner aktiv zum
erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das Protokoll von Nagoya über
den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte
Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen
über die biologische Vielfalt beigetragen. Sie hat das Nagoya-Protokoll im
April 2014 umgesetzt und ratifiziert und wird sich weiterhin aktiv an der
weltweiten Diskussion über Umweltaspekte im Zusammenhang mit
Immaterialgüterrechten beteiligen. 3. Eine
überarbeitete Schutzrechtsstrategie gegenüber Drittländern Die Strategie aus dem Jahr 2004 sollte
anhand der Einsichten aus der Bewertung von 2010 auf den neuesten Stand
gebracht werden. Ferner sollte im Allgemeinen weiter an den oben genannten
Herausforderungen gearbeitet werden. Es sind zwar die Rechteinhaber, die für die
Ergreifung der entsprechenden Schritte zum Schutz und zur Durchsetzung ihrer
geistigen Eigentumsrechte sowohl in der EU als auch in Drittländern wie auch
für die Ergreifung operationeller Maßnahmen zuständig sind (beispielsweise Technologieschutzmaßnahmen
für digitale urheberrechtlich geschützte Werke). Daneben haben aber auch
die öffentlichen Behörden eine wichtige Funktion, indem sie für den Rahmen
sorgen, innerhalb dessen Innovationen und Kreativität gefördert und die
Immaterialgüterrechte geschützt werden. Die EU verfügt über eine Reihe von
„Instrumenten“, wie zum Beispiel die Arbeit über internationale Organisationen
oder bilaterale Vereinbarungen, die Überwachung und Berichterstattung über die
Angemessenheit des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums in Drittländern und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur
Bewältigung spezifischer schutzrechtlicher Herausforderungen. Die Wirksamkeit dieser Instrumente ist alles
andere als einheitlich. In manchen Fällen verfügt die EU über gesetzliche
Befugnisse, die letztendlich durchgesetzt werden können, zum Beispiel durch
Streitbeilegungsverfahren. In anderen Fällen ist die EU in Bezug auf die
Erzielung von Ergebnissen von der Bereitschaft von Drittländern zur Mitarbeit
an ihren Problemen abhängig. In der EU wird der Schwerpunkt auf das
wirtschaftliche Potenzial der Immaterialgüterrechte und deren Rolle als Motor
für Innovation, Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die Rechte des geistigen
Eigentums sind in der Tat für Urheber und Erfinder von größter Bedeutung, da
sie einen sicheren Raum bieten, innerhalb dessen Ideen erst entwickelt und dann
auf den Markt gebracht werden können, wodurch sich die Investition dann in bare
Münze verwandelt. Des Weiteren sind Immaterialgüterrechte für innovative Unternehmen
Kapital, weil sie dann eher finanziell gefördert werden und dadurch wachsen,
Arbeitsplätze schaffen, neue Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher
anbieten und diese Produkte und Dienstleistungen schließlich in Drittländer
exportieren können. Diese vom Erfinder/Urheber in Gang gesetzte Erfolgsspirale
kann sich in ähnlicher Weise positiv auf Wachstum und Beschäftigung in
Drittländern auswirken. 3.1. Bessere
Einbindung der Interessenträger 3.1.1. Aktuelle
Lage Der zunehmend spürbare Einfluss der
Immaterialgüterrechtspolitik auf das tägliche Leben bedeutet, dass das Thema
mehr denn je im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht und natürlich auch immer
umfassender diskutiert wird. Bestimmte schutzrechtspolitische Initiativen
wurden leider negativ aufgenommen und daher abgelehnt, sei es auf europäischer
Ebene (vgl. das vorgeschlagene Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und
Markenpiraterie) oder anderswo (vgl. die US-amerikanischen
Gesetzgebungsvorlagen SOPA und PIPA). Die Gründe für das Scheitern dieser
Vorhaben sind vielschichtig, allgemein war jedoch die Auffassung vorherrschend,
dass öffentliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden, z. B.
bezüglich der Frage, ob diese Vorschriften für die digitale Wirtschaft
angemessen sind oder welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Grundrechte
sowie auf das, was als „Internetfreiheiten“ bezeichnet wird, haben. 3.1.2. Das
weitere Vorgehen Die jüngsten Gespräche haben ergeben, dass ein
umfassenderer Dialog mit den Interessenträgern bezüglich der Rolle und der
Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums und der Auswirkungen von
Schutzrechtsverletzungen geführt werden sollte. Daneben muss sichergestellt
werden, dass der Schutzrahmen so flexibel bleibt, dass er das
Wachstumspotenzial der digitalen Technologien fördert, statt es zu hemmen, und
gleichzeitig ein günstiges Klima für Innovationen schafft. Folglich muss nicht nur mit den
Rechteinhabern, sondern auch mit den öffentlichen Behörden, der
Zivilgesellschaft (möglicherweise unter Rückgriff auf bestehende Hilfsmittel
wie den Instrumenten der Kommission für den Dialog mit der Zivilgesellschaft
und den strategischen Marktzugang)[47]
und dem Europäischen Parlament ein intensiverer Austausch über die Ziele der EU
und die Folgen von Schutzrechtsverletzungen in Drittländern sowie die
Bemühungen der EU zur Verbesserung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
in diesen Ländern und der Schaffung einer innovationsfreundlichen Umgebung
angestrebt werden. 3.2. Verbesserung
der Datenlage 3.2.1. Aktuelle
Lage In den letzten 15 Jahren wurde die
Forschung über die wirtschaftlichen Aspekte des geistigen Eigentums erheblich
ausgeweitet (besonders wertvoll ist diesbezüglich eine aktuelle Studie zum
Beitrag des geistigen Eigentums zu Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in
Europa)[48].
An bestimmte Daten, wie zum Beispiel Umfang und Folgen von
Schutzrechtsverletzungen, ist naturgemäß nur schwer heranzukommen, da diese
sich abseits der Legalität abspielen und Rechteinhaber nur ungern Detailwissen
preisgeben[49].
Es gibt noch immer Bereiche, in denen weitere Forschung notwendig ist, um die
evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung zu stützen und die Rolle des
geistigen Eigentums sowie die Folgen von Schutzrechtsverletzungen genauer zu
beziffern. Zahlreiche Branchenverbände (wie zum Beispiel
BSA und IIPA) und Anwaltskanzleien[50]
veröffentlichen Berichte für bestimmte Sektoren. Auch wichtige internationale
Organisationen wie die OECD und die WIPO sind in ähnlicher Weise aktiv. 3.2.2. Das
weitere Vorgehen Eine verbesserte Datenlage ist für politische
Entscheidungsträger wichtig als Informationsgrundlage für den politischen
Dialog und jegliche Sensibilisierungsmaßnahmen; dazu laufen bereits mehrere
Initiativen. Die Europäische Kommission erhebt jährlich Daten über Waren, die
an den EU-Grenzen beschlagnahmt wurden[51],
weil sie im Verdacht stehen, Schutzrechte zu verletzen. Des Weiteren hat sie
die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des
geistigen Eigentums geschaffen[52].
Neben anderen Aufgaben trägt die Beobachtungsstelle dafür Sorge, dass
umfassende, zuverlässige Daten zu Schutzrechtsverletzungen in der EU verfügbar
sind. 2013 hat sie die zuvor erwähnte Studie zum Wert des geistigen Eigentums
in der EU erstellt und auch eine Studie über die Wahrnehmung der Rechte des
geistigen Eigentums in der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie wird darüber
hinaus „Länderleitfäden“ für mehrere Schlüsselländer erstellen. Die Kommission
führt regelmäßig Erhebungen zur Lage der geistigen Eigentumsrechte in
Nicht-EU-Staaten durch[53]
(der technische Hintergrund dafür wird inzwischen von der Beobachtungsstelle
geliefert), wodurch die Prioritätensetzung erleichtert und die Information der
Interessenträger verbessert wird. 3.3. EU-Vorschriften
als solide Grundlage 3.3.1. Aktuelle
Lage Die Harmonisierung hat immanente Vorteile,
weil dadurch für Verbraucher und Industrie ein Rahmen geschaffen wird, der
einfacher und berechenbarer ist, was sich wiederum förderlich auf Wachstum und
Beschäftigung auswirkt. Harmonisierte Rechtsvorschriften der EU im Bereich
geistiges Eigentum (z. B. die Zollverordnung[54] oder die Durchsetzungsrichtlinie[55]) erleichtern
zudem die Verhandlungen mit Drittländern, weil sie die Verhandlungsposition der
EU auf eine solide Grundlage stellen. In den Freihandelsverhandlungen der jüngeren
Zeit wurde beispielsweise häufig der Wunsch geäußert, den Schutz von
Handelsgeheimnissen und den Schutz bestimmter Nichtlebensmittel als
geografische Angaben mit aufzunehmen, wofür es bislang keinen EU-Besitzstand
gibt. Die Tatsache, dass die Schutzrechte in manchen Bereichen noch nicht durch
die EU harmonisiert sind, kann den Spielraum, den die EU bei Verhandlungen mit
Nicht-EU-Ländern zur Lösung bestimmter Probleme im Bereich geistiges Eigentum
hat, komplizierter gestalten oder zumindest einschränken. 3.3.2. Das
weitere Vorgehen Die Kommission gibt demnächst eine neue
Mitteilung über einen Aktionsplan zur Bekämpfung von
Immaterialgüterrechtsverletzungen in der EU heraus. Es sind Maßnahmen ohne
Gesetzescharakter geplant, mit denen verhältnismäßige, angemessene
Durchsetzungsmaßnahmen für Immaterialgüterrechte gefördert und politische
Maßnahmen priorisiert werden sollen, um die derzeitige Politik zum Schutz des
geistigen Eigentums besser zu fokussieren, zu koordinieren und an die
derzeitigen Politikentwicklungen anzupassen. Die Kommission hat ferner kürzlich (im Rahmen
des Arbeitsprogramms der Kommission für 2013) einen Legislativvorschlag
(Richtlinie) zum Thema Geschäftsgeheimnisse angenommen mit dem Ziel, die
Bedingungen für innovative Geschäftstätigkeiten in der EU zu verbessern. In
Anbetracht der Bedeutung, die Geschäftsgeheimnissen zukommt, kann diese
Initiative anderen als Anregung dafür dienen, diesen Bereich ebenfalls zu
schützen. Da die Harmonisierung nicht nur auf EU-Ebene,
sondern auch durch internationale Verträge vorangetrieben werden kann, würde es
den Einfluss der EU erhöhen, wenn alle Mitgliedstaaten die einschlägigen
internationalen Verträge ratifizieren würden. Einige Verträge, wie
beispielsweise der Markenrechtvertrag und die Genfer Akte des Haager
Abkommens (über gewerbliche Muster und Modelle), wurden zwar von der EU,
aber nicht von allen ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. 3.4. Verbesserung
der Zusammenarbeit innerhalb der EU 3.4.1. Aktuelle
Lage Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und
den Mitgliedstaaten vor Ort in Nicht-EU-Ländern ist häufig gut. Es ist wichtig,
dass die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die
EU-Delegationen besser über die Tätigkeiten des jeweils anderen in Drittländern
informiert sind. Dadurch wird ein strategischer, einheitlicher Ansatz
sichergestellt, und die EU kann immaterialgüterrechtliche Belange in den
betreffenden Ländern leichter wirksam verfolgen. 3.4.2. Das
weitere Vorgehen Es sollte ausgelotet werden, inwiefern
Spielraum für die Weiterverbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission
und den Mitgliedstaaten besteht (zum Beispiel bei der gemeinsamen Nutzung von
Informationen). Dabei kann auf der Partnerschaft aufgebaut werden, die
beispielsweise zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft
zur Umsetzung der Marktzugangsstrategie eingegangen wurde, um
ressourcenschonender arbeiten zu können. 3.5. Verbesserung
des Schutzes und der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern 3.5.1. Multilaterale und plurilaterale Ebene 3.5.1.1. Aktuelle Lage Eine internationale Harmonisierung ermöglicht
einen umfangreichen Abgleich von Vorschriften, wodurch das Umfeld für das
geistige Eigentum berechenbarer wird. Sie führt zur Aushandlung, Ratifizierung
und Umsetzung neuer multilateraler Verträge und zur Verbreiterung ihrer
Mitgliederbasis durch Einbeziehung weiterer Nicht-EU-Länder; ein Beispiel dafür
ist der internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (International
Union for the Protection of New Varieties of Plants, UPOV). Seit der
Verabschiedung des TRIPS-Abkommens sind allerdings nur wenige multilaterale
Immaterialgüterrechts-Übereinkünfte geschlossen worden, die von Bedeutung sind
(z. B. die Internet-Verträge der WIPO[56], und die Verträge von
Marrakesch[57]
und Peking[58]). Laut der Bewertungsstudie von 2010 hat die
Kommission auf multilateraler Ebene, insbesondere im TRIPS-Rat der WTO, zwar
aktiv zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beigetragen, ist dafür aber
nur wenig belohnt worden, hauptsächlich aufgrund des Widerstands von
Drittländern. Die geografischen Angaben[59]
sind seit langem Gegenstand von Verhandlungen in der WTO, und die EU wird diese
Verhandlungen fortführen. Ein plurilateraler
Ansatz ist möglicherweise für kleinere Gruppen von Ländern mit ähnlichen
politischen Zielen wirkungsvoll. 3.5.1.2. Das
weitere Vorgehen Obgleich diese Möglichkeiten ergriffen werden
sollten, wo immer sie sich bieten, sind die Gelegenheiten rar, weshalb auch
andere Ansätze Aufmerksamkeit verdienen. Das bedeutet allerdings nicht, dass
wir unsere multilateralen Bemühungen einstellen sollten. Beispielsweise werden
wir weiterhin an der Verbesserung des Schutzes geografischer Angaben in der WTO
und an einem zuverlässigen Schutz geografischer Angaben im Internet arbeiten.
Gleichzeitig ist es vielleicht angebracht, über eine neue Strategie für die
WIPO nachzudenken, damit die Organisation ihrem Auftrag besser gerecht wird. 3.5.2. Bilaterale
Ebene Der Schwerpunkt der Bemühungen und Ressourcen
muss auf die wichtigsten Länder gelegt werden. Bilaterale Beziehungen – von
denen es, wie unten beschrieben, mehrere Kategorien gibt – sind eine gute
Möglichkeit, um für spezifische Probleme und Bedürfnisse einzelner Partner
maßgeschneiderte Lösungen zu finden (was vor allem die aus unserer Sicht
besonders kritischen Länder, die so genannten „Priority Countries“, betrifft).
Die bilaterale Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Organisationen für
geistiges Eigentum (z. B. OAPI, ARIPO[60])
kann ebenfalls fortgesetzt werden. 3.5.2.1. Aktuelle
Lage –
Bilaterale Handelsverträge Mithilfe solcher Übereinkünfte können
länderspezifische Immaterialgüterrechtsprobleme gelöst werden. Zudem
erleichtern sie, wie in der Studie aus dem Jahr 2010 dargelegt, die
Erzielung von Fortschritten bei der Durchsetzung des Immaterialgüterrechts in
Drittländern. Die bestehenden EU-Vorschriften dienen als Referenz. Unsere
angestrebten Ziele werden dann an den Entwicklungsstand unseres Partnerlands
angepasst. Bei den am wenigsten entwickelten Ländern und den ärmeren
Entwicklungsländern ist die Zahl der Bestimmungen zum Schutz des geistigen
Eigentums möglicherweise stärker zu begrenzen. Bei den kürzlich von der Europäischen Union
abgeschlossenen Verhandlungen über Handelsverträge ist es gelungen, Kapitel
über den Schutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte einzufügen. In
den jüngsten Übereinkünften mit Ländern der Östlichen Partnerschaft (z. B.
Georgien, Moldau, Ukraine) wurden bedeutende Regelungsstandards entsprechend
dem EU-Besitzstand festgeschrieben. Andere Übereinkommen enthalten erhebliche
Verbesserungen im Bereich TRIPS (z. B. Kanada, Republik Korea, Singapur);
wiederum andere sind beachtenswert, weil sie sogar über die internationalen
Mindeststandards hinausgehen (z. B. Mittelamerika, Kolumbien, Peru). Derzeit laufen unter anderem Verhandlungen mit
Mercosur, Marokko, Japan, Thailand den USA und Vietnam. Ein bilateraler
Vertrag, in dem es speziell um den Schutz von geografischen Angaben geht, wird
derzeit mit China ausgehandelt. –
Dialog über die Rechte des geistigen Eigentums Bei Ländern, mit denen die EU sich nicht in
Verhandlungen befindet, können immaterialgüterrechtliche Schwierigkeiten ganz
praktisch durch Einrichtung eines „Dialogs über die Rechte des geistigen
Eigentums (IP-Dialog)“ oder durch „Arbeitsgruppen für die Rechte des geistigen
Eigentums (IP-Arbeitsgruppe)“ bewältigt werden, so dass ein regelmäßiger
Austausch zwischen der EU und den einschlägigen Behörden in Nicht-EU-Ländern
stattfindet. In der Bewertungsstudie von 2010 wurde der positive Beitrag von
IP-Dialogen damit begründet, dass diese die nationalen Behörden stärker für
derartige Belange sensibilisieren und zur wechselseitigen Klarstellung der
Auslegungen und Positionen beitragen. Derzeit laufen mehrere IP-Dialoge. Diese
ermöglichen es der Kommission, systemrelevante Schutzrechtsthemen
anzuschneiden, vorbildliche Verfahren auszutauschen und falls angebracht die
Entwicklungsländer zu unterstützen, beispielsweise bei der Entwicklung eigener
Rechtsvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen. Dank dem IP-Dialog und
der IP-Arbeitsgruppe EU-China konnte die EU beispielsweise Zusagen für
verstärkte Durchsetzungsmaßnahmen erhalten, z. B. die so genannte
„Sonderkampagne“, und einen Beitrag zur Überprüfung der chinesischen
Schutzrechtsvorschriften leisten. Es werden auch Dialoge mit Partnern geführt,
die über ähnliche Schutzrechtssysteme verfügen, beispielsweise mit den USA und
Japan. Diese dienen dem Austausch von Informationen und Ansichten über Probleme
und vorbildliche Verfahrensweisen. Der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten
wird auch in bilateralen EU-Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich
Priorität eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich ein neuer
Zollaktionsplan EU-China zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten für die Jahre
2014-2017 unterzeichnet. – Technische Hilfe Den Entwicklungsländern, die ihre
Schutzrechtssysteme verbessern möchten, fehlt es dazu häufig an den
entsprechenden Fähigkeiten und/oder Ressourcen. Diesem Problem möchte man mit
technischen Hilfsprogrammen im Bereich Immaterialgüterrechte[61] begegnen, die unter
anderem die Schulung von Beamten, Sensibilisierungsmaßnahmen und Unterstützung
bei der Gesetzgebung umfassen (damit zum Beispiel internationale
Verpflichtungen eingehalten und vorhandene Spielräume genutzt werden können). Zwar sind die Auswirkungen der technischen
Hilfe in den seltensten Fällen sofort spürbar. Laut der Bewertungsstudie von
2010 haben EU-seitig geförderte Projekte und technische Hilfsmaßnahmen indessen
zu einer Verbesserung der technischen Kompetenz nationaler Institutionen und
Strafverfolgungsbehörden geführt, so dass diese mit Verstößen gegen das
Immaterialgüterrecht nun besser umgehen können. Das erfolgreiche, mit 16 Mio. EUR
mitfinanzierte „Projekt EU-China für den Schutz der Rechte des geistigen
Eigentums“ (IPR2, 2007-11) ist ein Beispiel dafür, wie Schutzrechte durch
beiderseitiges Engagement wirksam in China durchgesetzt werden können. Durch
die Einbindung von Organisationen wie dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt (einschließlich möglicher Entsendungen in
EU-Delegationen) und dem Gemeinschaftlichen Sortenamt können wir leichter
wirksame Hilfsmaßnahmen entwickeln und umsetzen. –
Streitbeilegung und andere Abhilfemaßnahmen Die EU wird auch weiterhin die Immaterialgüterrechtslage
in Drittländern beobachten und – insbesondere im Rahmen von Dialogen und
Verhandlungen – auf die Einhaltung internationaler Vereinbarungen drängen. Des
Weiteren kann bei Verletzung des TRIPS-Übereinkommens auf
Streitbeilegungsverfahren der WTO zurückgegriffen werden. Schon die bloße
Verfügbarkeit dieser Verfahren kann potenzielle Schutzrechtsverletzer
abschrecken. Vergleichbare Verfahren sind auch in die meisten unserer
bilateralen Handelsübereinkommen integriert. Die Handelshemmnisverordnung[62], die es
EU-Unternehmen bei einer etwaigen Verletzung internationaler Handelsregeln
ermöglicht, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens einzureichen, wurde
bereits bei Immaterialgüterrechtsverstößen herangezogen und steht nach wie vor
für entsprechende Fälle zur Verfügung. 3.5.2.2. Das
weitere Vorgehen Obgleich bilaterale Ansätze
ressourcenintensiver sind als multilaterale oder plurilaterale, wurde in der
Vergangenheit sehr häufig mit positivem Ergebnis auf bilaterale Maßnahmen
zurückgegriffen. Daher sollte dies auch unter der überarbeiteten Strategie so
fortgesetzt werden. Die Immaterialgüterrechtspolitik und andere Politikkonzepte
sollten unbedingt besser aufeinander abgestimmt werden. Ein Beispiel dafür findet sich mit der
Unionsstrategie zur Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im
Bereich Forschung und Innovation. Hier ist eine billige und angemessene
Behandlung der Immaterialgüterrechte durch die Partnerländer der Union von
äußerster Wichtigkeit. Die Förderprogramme der Union für Forschung und
Innovation, derzeit Horizont 2020, stehen Teilnehmern aus Partnerländern
offen. Sie eröffnen den Zugang zu einem europäischen Binnenmarkt mit
berechenbaren und gerechten Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums.
Langfristig sollte diese Offenheit von allen Partnerländern der Union erwidert
werden, was auch die Gewährung eines gleichwertigen Schutzes für
Immaterialgüterrechte einschließt. Im Zusammenhang mit handelspolitischen
Schutzinstrumenten ist die Gewährung des Marktwirtschaftsstatus neben anderen
Kriterien davon abhängig, wie gut die Immaterialgüterrechte in dem betreffenden
Land geschützt werden. Bei Ländern, die wiederholt internationale
Schutzrechtspflichten in einer Weise verletzen, die maßgebliche Konsequenzen
für die EU hat, und bei denen die Behörden nicht bereit sind, mit der EU
zusammenzuarbeiten, oder bei denen die Zusammenarbeit kaum fruchtbare
Ergebnisse bringt, kann die Kommission in Erwägung ziehen, ihre Beteiligung
bzw. Finanzierung bei bestimmten EU-Förderprogrammen einzuschränken, sofern es
sich um ausreichend ernste, klar abgegrenzte Fälle handelt. Nicht davon
betroffen wären vom Europäischen Entwicklungsfonds oder dem
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit finanzierte
Programme. Die Kommission kann den politischen Dialog mit Partnerländern auch
dazu nutzen, schwere Fälle von Schutzrechtsverletzungen zu behandeln. Um die
Kohärenz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten möglichst aufgefordert
werden, diesen oder andere Ansätze zeitgleich anzuwenden. Was Freihandelsabkommen anbelangt, muss
allerdings davon ausgegangen werden, dass die Aushandlung von
Immaterialgüterrechtskapiteln auch weiterhin eine Herausforderung darstellen
wird. Viele Länder, mit denen sich die EU in Verhandlungen befindet (oder mit
denen sie demnächst Verhandlungen aufnehmen wird), sind der Auffassung, dass
ihnen ein starkes Immaterialgüterrechtssystem kaum Vorteile bringt. Damit
greifbare Ergebnisse für die EU erzielt werden können, müssen alle
Interessenträger permanent auf fachlicher Ebene – gelegentlich auch auf
politischer Ebene – sensibilisiert und eingebunden werden. 3.6. Unterstützung für EU-Rechteinhaber in Drittländern 3.6.1. Aktuelle
Lage Es ist sowohl im Hinblick auf die
Unterstützung von EU-Rechteinhabern[63]
als auch für den Austausch der EU mit den lokalen Behörden von großem Vorteil,
wenn vor Ort die nötige Sachkompetenz verfügbar ist. Daher beschäftigen mehrere
Mitgliedstaaten in ihren Delegationen in Schlüsselländern „Attachés für
geistiges Eigentum“. Aus demselben Grund hat die Kommission drei Helpdesks für
geistiges Eigentum (IPR-Helpdesks) eingerichtet, um EU-Unternehmen,
insbesondere KMU, unterstützen zu können. Diese Helpdesks decken Greater China
(China, Hongkong und Taiwan), Südostasien und Südamerika ab. Sie sollen
europäische KMU in die Lage versetzen, in immaterialgüterrechtlichen Fragen die
besten Entscheidungen für ihre Unternehmen zu treffen. Außerdem sollen die
Helpdesks sicherstellen, dass die Unternehmen wissen, wie sie ihre
immateriellen Vermögenswerte wirksam schützen können[64]. 3.6.2. Das
weitere Vorgehen Die EU wird eruieren, inwieweit es
Möglichkeiten gibt, verstärkt Fachwissen im Bereich geistiges Eigentum
innerhalb der EU-Delegationen in Schlüsselregionen verfügbar zu machen,
entweder durch zusätzliches Personal oder durch IPR-Helpdesks. Im
Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020[65] erwägt die Kommission,
die Helpdesk-Dienste für KMU weiter auszubauen und an die neuen Bedürfnisse
anzupassen. Bei der Verbesserung der Immaterialgüterrechtskompetenz in den
EU-Delegationen würde darauf geachtet, bestehende Ressourcen auszubauen bzw.
besser einzubinden (immaterialgüterrechtliche Kenntnisse der Attachés in den
Delegationen der EU und den Botschaften der Mitgliedstaaten und den IPR-Helpdesks).
Die Kommission und die Mitgliedstaaten würden ferner sicherstellen, dass die
Immaterialgüterrechtskompetenz auf breiter Basis geteilt wird; dies lässt sich
durch EU-Initiativen zur Förderung der Internationalisierung von KMU
bewerkstelligen[66].
Dadurch ließen sich die Vorteile der laufenden Vernetzung ausweiten. Es könnten
zuverlässigere Daten über die Immaterialgüterrechtslage in Schlüsselregionen
erhoben werden; zudem könnten Unternehmen die Frage leichter beantworten,
welcher immaterialgüterrechtlichen Praxis sie bei ihrer Internationalisierung
Rechnung tragen müssen. 3.7. Geografischer
Fokus 3.7.1. Aktuelle
Lage Alle zwei Jahre bringt die EU auf der
Grundlage einer breit angelegten Erhebung unter europäischen und
internationalen Interessenträgern ihre Liste der „Priority Countries“ auf den
neuesten Stand, also das Verzeichnis der Länder, in denen das geistige Eigentum
von EU-Rechteinhabern nicht ausreichend geschützt ist und/oder nicht konsequent
durchgesetzt wird[67].
3.7.2. Das
weitere Vorgehen Eine derartige Priorisierung hat in der
Vergangenheit gut funktioniert und wird fortgesetzt, da so ein zielgerichtetes
und ressourcensparendes Vorgehen ermöglicht wird. 3.8. Maßnahmenkatalog Mit der vorliegenden Strategie soll die
Kontinuität der von der Europäischen Union seit 2004 verfolgten Politik
gewährleistet werden. Was gut funktionierte, soll dabei als Grundlage dienen
und angesichts der beträchtlichen technischen Veränderungen sowie der neuen
Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die in den vergangenen
zehn Jahren im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten entstanden sind,
verbessert werden. Um die dargestellten Probleme lösen zu können, hat die
Kommission folgenden Maßnahmenkatalog verabschiedet: ·
Sicherstellung eines regelmäßigen Austauschs mit
allen Interessenträgern zwecks Sensibilisierung und zwecks Ausrichtung der
Politikmaßnahmen ·
Verbesserungen bei Datenerhebung und
Berichterstattung, um die Funktion der geistigen Eigentumsrechte und die Folgen
von Verstößen gegen das Immaterialgüterrecht klarer herauszuarbeiten;
regelmäßige Durchführung von Erhebungen zwecks Führung eines Verzeichnisses
kritischer Länder („Priority Countries“) und dadurch Ermöglichung
zielgerichteter EU-Maßnahmen ·
Gewährleistung einer starken und kohärenten Rolle
der EU in internationalen Immaterialgüterrechtsforen entsprechend dem Vertrag
von Lissabon ·
Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur
Verbesserung des internationalen Immaterialgüterrechtsrahmens, unter anderem
durch weitere Förderung der Ratifizierung bestehender Übereinkünfte;
Vorantreibung der Ratifizierung der immaterialgüterrechtlich relevanten
Übereinkünfte durch alle EU-Mitgliedstaaten ·
Sicherstellung, dass die Schutzrechtskapitel in
bilateralen Handelsübereinkünften den Rechteinhabern einen adäquaten und
wirksamen Schutz bieten und dass entscheidende Schwachstellen im
Immaterialgüterrechtssystem der Partnerländer beseitigt werden, wobei die
Zusageverpflichtungen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Drittlands
abzustimmen sind ·
Sicherstellung, dass die Kommission auf
Streitbeilegungsverfahrens oder andere Abhilfemaßnahmen zurückgreifen kann,
wenn Rechte der EU aus internationalen Übereinkünften verletzt werden ·
Fortführung und möglichenfalls Verbesserung der
„IP-Dialoge“ mit wichtigen Drittländern; Nutzung der auf höchster Ebene
geführten (handels-) politischen Dialoge, um für Fortschritte bei der Lösung
erkannter immaterialgüterrechtlicher Probleme zu sorgen ·
Angebot und Bekanntmachung geeigneter
immaterialgüterrechtsbezogener technischer Hilfsprogramme für Drittländer,
einschließlich Sensibilisierung für die Spielräume beim geistigen Eigentum;
Nutzung der Fachkompetenz einschlägiger internationaler Organisationen bei der
Umsetzung technischer Hilfsprogramme ·
Herstellung intensiverer Kontakte zwischen der Kommission,
den Mitgliedstaaten und der europäischen Wirtschaft, um die
Wirtschaftsbeteiligten unmittelbar bei der Lösung konkreter Schwierigkeiten im
Zusammenhang mit Fragen des geistigen Eigentums unterstützen zu können; bessere
Koordinierung und Vernetzung der Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in
Drittländern ·
Anstrebung größerer Vereinbarkeit der
Immaterialgüterrechtspolitik mit anderen Politikbereichen, z. B.
Möglichkeit der Beschränkung der Teilnahme an oder der Finanzierung von
speziellen EU-Förderprogrammen in ausreichend ernsten, klar abgegrenzten Fälle,
sowie diesbezügliche Verbesserung der Abstimmung zwischen der Kommission und
den Mitgliedstaaten in Drittländern ·
Weitere Unterstützung der Rechteinhaber im Rahmen
von Vorhaben wie den IPR-Helpdesks und Sondierung der Möglichkeit ihres
weiteren Ausbaus; Sondierung der Möglichkeit, weitere
Immaterialgüterrechtsexperten in wichtige EU-Delegationen zu beschäftigen [1] Intellectual property rights intensive industries:
contribution to economic performance and employment in the European Union
(Beitrag schutzrechtsintensiver Wirtschaftszweige zur Wirtschaftsleistung und
Beschäftigung in der Europäischen Union), Analyse auf Branchenebene,
gemeinsames Projekt des Europäischen Patentamts und des Harmonisierungsamts für
den Binnenmarkt, München und Alicante, 2013 [2] Siehe die Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in
einer globalen Welt: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und
Beschäftigung“ vom 4. Oktober 2006, KOM (2006) 567
endgültig [3] http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm [4] Intellectual property and development. Lessons
from recent economic research (Geistiges Eigentum und Entwicklung. Lehren aus der aktuellen Wirtschaftsforschung),
Eds. C. Fink, K.E. Maskus, gemeinsame Publikation der Weltbank und von Oxford
University Press, Washington DC 2005 [5] CEBR, The impact of counterfeiting on four main
sectors in the European Union (Die Folgen von Marken- und
Produktpiraterie für vier Hauptsektoren in der Europäischen Union), Centre
for Economic and Business Research, London 2000 [6] Global impacts study (Studie zu den globalen
Auswirkungen): Eine neue, von Frontier Economics durchgeführte Studie zur
Untersuchung der globalen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von
Nachahmung und Produktpiraterie, ICC, Februar 2011, in englischer Sprache
abrufbar unter http://www.iccwbo.org/Advocacy-Codes-and-Rules/BASCAP/BASCAP-Research/Economic-impact/Global-Impacts-Study/ [7] WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), WHO
(Weltgesundheitsorganisation), WTO (Welthandelsorganisation), WCO
(Weltzollorganisation), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung), G20 (Gruppe der Zwanzig) [8] Entschließung des Rates vom 25. September 2008 über
einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie,
ABl. C 253 vom 4.10.2008, S. 1 [9] Entschließung des Rates vom 16. März 2009
„EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des
geistigen Eigentums für den Zeitraum 2009-2012“, ABl. C 71 vom
25.3.2009, S. 1 [10] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. September 2010
(2009/2178(INI)). [11] Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem
Eigentum in Drittländern, 2005/C129/03, ABl. C 129 vom 26.5.2005 [12] DG Trade - Contract N°SI2.545084. Evaluation of the
Intellectual Property Rights enforcement strategy in third countries (Bewertung
der Strategie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in
Drittländern). Final report, volume I- main report,
Analysis for Economic Decisions (ADE) and European Commission,
Louvain-la-Neuve, 2010 (Schlussbericht, Band I - Hauptbericht, Analysis
for Economic Decisions (ADE) und Europäische Kommission, Louvain-la-Neuve 2010). [13] Brasilien, Russland, Indien, China [14] WTO, Eurostat, IMF [15] OECD, Economy: Developing countries set to account
for nearly 60% of world GDP by 2030, according to new estimates (Wirtschaft:
Entwicklungsländer werden nach neuesten Schätzungen im Jahr 2030 nahezu 60 %
des weltweiten BIP ausmachen, Juni 2010 [16] OECD, Magnitude of counterfeiting and piracy of
tangible products: an update (Ausmaß von Nachahmungen und
Produktpiraterie bei materiallen Produkten: der aktuelle Stand),
November 2009, http://www.oecd.org/dataoecd/57/27/44088872.pdf [17] http://www.unep.org/roap/Portals/96/Trade%20in%20Intellectual%20Property-21Nov2013.pdf [18] Vgl. z. B. IP crime: the new face of organised
crime – from IP theft to IP crime (Schutzrechtskriminalität: Das neue
Gesicht des organisierten Verbrechens – vom Diebstahl geistigen Eigentums zum
Verbrechen), B. Godart, Journal of Intellectual Property Law and Practice, 2010,
Band 5, Nr. 5, http://jiplp.oxfordjournals.org/cgi/reprint/5/5/378?etoc [19] Report on EU customs enforcement of IPRs: results at the
EU border 2012 (Bericht über die Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums durch den Zoll: Ergebnisse an den EU-Außengrenzen 2012),
Europäische Kommission (2013) [20] Internet matters: The Net’s sweeping impact on growth,
jobs, and prosperity (Ohne Internet geht nichts mehr: Die Durchschlagskraft des
WWW und ihre Auswirkungen auf Wachstum, Arbeit und Wohlstand), M. Pélissié
du Rausas et al., Bericht des McKinsey Global Institute, Mai 2011 [21] Technical report: An estimate of infringing use of the
internet-Summary (Technischer Bericht: Eine Einschätzung der mittels Internet
begangenen Schutzrechtsverletzungen (Zusammenfassung)), Envisional,
Januar 2011,
http://www.mpaa.org/Resources/8aaaecf5-961e-4eda-8c21-9f4f53e08f19.pdf [22] Report of the Special Rapporteur on the promotion
and protection of the right to freedom of opinion and expression, Frank La Rue,
United Nations General Assembly- Human Rights Council. 17th
session, Agenda item 3, A/HRC/17/27, May 2011 (Bericht des
UN-Sonderberichterstatters Frank La Rue zur Förderung und zum Schutz der
Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung, Generalversammlung der
Vereinten Nationen - Menschenrechtsrat, 17. Sitzung, TOP 3, A/HRC/17/27,
Mai 2011) [23] Ein Beispiel dafür ist das „Memorandum of Understanding
on the Sale of Counterfeit Goods over the Internet“ (Gemeinsame
Absichtserklärung zum Verkauf nachgeahmter Güter über das Internet), abrufbar
unter http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/docs/memorandum_04052011_en.pdf (in englischer Sprache) [24] Intellectual Property Rights: Economic principles and
trade rules (Rechte an geistigem Eigentum: Wirtschaftliche Grundlagen und
Handelsvorschriften), C. Fink, Mai 2007- überarbeitete Fassung. Aus: Handbook of Trade Policy for Development, A. Lukauskas
et al., Oxford Scholarship Online, 2014 [25] Creative economy report 2010: A feasible development
option („Kreativsektor-Bericht 2010: Eine realisierbare
Entwicklungsoption“), Partnerschaft zwischen der UNCTAD und der Sondergruppe
für die Süd-Süd-Zusammenarbeit des UNDP, 2010 [26] Intellectual Property Rights, imitation, and foreign
direct investment: theory and evidence (Rechte an geistigem Eigentum,
Nachahmung und ausländische Direktinvestitionen: Theorie und Nachweis), L.
Branstetter et al., Working Paper 13033, National Bureau of Economic Research,
Cambridge, 2007 [27] Record seizure of illicit medicines in Africa. The
World Customs Organization (WCO) and the Institute of Research Against
Counterfeit Medicines (IRACM) issue a new warning on the health and safety of
African populations (Rekordverdächtige Beschlagnahmung illegaler
Arzneimittel in Afrika:Weltzollorganisation (WCO) und Forschungsinstitut für
Arzneimittelfälschung (IRACM) geben neue Warnung für Gesundheit und Sicherheit
der afrikanischen Bevölkerung heraus), Paris, 2013, http://www.wcoomd.org/en/media/newsroom/2013/june/wco-and-iracm.aspx [28] COM (2012) 22 – Handel, Wachstum und
Entwicklung. Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die
bedürftigsten Länder, Europäische Kommission, Belgien, 2012, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?qid=1400916279923&uri=CELEX:52012DC0022&from=DE [29] http://content.undp.org/go/cms-service/stream/asset/?asset_id=1948200 — siehe Kapitel 11 [30] Climate change and technology transfer. Can
Intellectual Property Rights work for the poor? (Klimawandel
und Technologietransfer. Geistige Eigentumsrechte und Armut – geht das?),
K. Kretzschmar, Prague Global Policy Institute Glopolis, Prag 2012 [31] Mitteilung der Europäischen Gemeinschaften und ihrer
Mitgliedstaaten an den Rat für TRIPS vom 13. Februar 2003,
Aktenz. 032/03 – endgültig (in englischer Sprache) [32] D. h. eine beschleunigte Wirtschaftsentwicklung durch
Überspringen von Entwicklungsstufen [33] Policy recommendations to combat state sponsored IP
theft (SSIPT) (Politische Empfehlungen zur Bekämpfung staatlich
geförderten Diebstahls an geistigem Eigentum), Trans Atlantic Business
Dialogue, http://transatlanticbusiness.org/s/TABD-Trade-Secrets-Policy-Recommendations-December-2012.pdf [34] Technologietransfer nach China: Leitfaden für
Unternehmen, China IPR SME Helpdesk, 2008, http://www.china-iprhelpdesk.eu/docs/publications/Tech_transfer_German.pdf [35] GD TRADE, Ninth Report on Potentially Trade Restrictive
Measures, September 2011-May 2012, Report on G-20 Trade Measures, WTO
(GD Handel, Neunter Bericht „Potenzielle handelsbeschränkende
Maßnahmen, September 2011 bis Mai 2012“, Bericht über
Handelsmaßnahmen der G20, WTO), http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/june/tradoc_149526.pdf [36] COM (2012) 497 [37] Einschließlich GAVI, WHO und UNICEF [38] Promoting Access to Medical Technologies and
Innovation. Intersections between public health, intellectual property and
trade (Bereitstellung eines Zugangs zu medizinischen Technologien und
Innovationen. Wo sich öffentliche Gesundheit,
geistiges Eigentum und Handel kreuzen), gemeinsame
Studie von WHO, WIPO und WTO, Genf 2012 [39] Es sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Konzepte,
z. B. nicht den Qualitätsstandards- und Spezifikationen entsprechende,
minderwertig nachgeahmte oder gefälschte Arzneimittel, keine schutzrechtlichen
Aspekte berühren (siehe entsprechende WHO-Diskussion unter http://apps.who.int/gb/ssffc/pdf_files/A64_16-en.pdf) [40] Entschließung B6-0288/2007 des Europäischen Parlaments vom
12. Juli 2007 [41] Counterfeit drugs kill! (Gefälschte Medikamente
töten!) letzte Broschüre von WHO und IMPACT, aktualisiert im Mai 2008,
http://www.who.int/impact/FinalBrochureWHA2008a.pdf [42] Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des
Rates vom 26. Mai 2003 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei
bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union,
ABl. L 135 vom 3.6.2003, S. 5 [43] D. h. dass Exporteure grundlegende Arzneimittel an
arme Länder zu Preisen ausliefern dürfen, die nur geringfügig über ihren
eigenen Herstellungskosten liegen. [44] Die EU wird 2014 eine Bewertung der Verordnung (EG)
Nr. 953/2003 in die Wege leiten. [45] Die EU hat eine „Bolar-Ausnahme“ in die
Richtlinie 2004/27/EG eingefügt. [46] Are IPR a barrier to the transfer of climate change
technology (Sind geistige Eigentumsrechte ein Hemmnis für den Transfer von
Klimawandeltechnologien)? Von der Europäischen Kommission (GD Handel)
in Auftrag gegebener Bericht von Copenhagen Economics A/S und The IPR Company
ApS, 2009, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2009/february/tradoc_142371.pdf [47] http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/market-access/ [48] http://ec.europa.eu/internal_market/intellectual-property/docs/joint-report-epo-ohim-final-version_en.pdf [49] Obgleich in der Bewertungsstudie
von 2010 zurecht festgestellt wird, dass zwar vieles darauf hinweist, dass das
Volumen der Schutzrechtsverletzungen zunimmt, das eigentliche Ausmaß, in dem
Produkte Opfer von Nachahmung und Piraterie werden, aber unbekannt ist, und
dass es bisher keine Möglichkeit gibt, eine exakte Gesamteinschätzung
vorzunehmen, ist der Rahmen des unter diesen Umständen Möglichen somit
begrenzt. [50] http://www.taylorwessing.com/ipindex [51] http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm [52] http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/observatory/index_de.htm [53] http://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/intellectual-property/enforcement/index_en.htm [54] Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der
Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates, ABl. L 181 vom
29.6.2013, S. 15 [55] Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums, ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45 [56] WIPO-Urheberrechtsvertrag, WIPO-Vertrag über Darbietungen
und Tonträger [57] Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu
veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte
Personen [58] Vertrag von Peking zum Schutz audiovisueller Darbietungen [59] D. h. die Verhandlungen über
die Einrichtung eines multilateralen Mitteilungs- und Meldesystems für
geografische Angaben für Weine und Spirituosen sowie Themen in Bezug auf die
Ausweitung des Schutzes der in Artikel 23 des TRIPS-Abkommens genannten
geografischen Angaben auf andere Erzeugnisse als Weine und Spirituosen [60] Organisation Africaine de la Propriété
Intellectuelle (OAPI), African Regional Industrial Property Organisation
(ARIPO) [61] http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=328 [62] http://ec.europa.eu/trade/tackling-unfair-trade/trade-barriers [63] Zum Beispiel die China-KMU-Beratungsstelle zu Fragen des
geistigen Eigentums (China IPR SME Helpdesk) — http://www.china-iprhelpdesk.eu/ [64] Die Helpdesks arbeiten mit
lokalen Organisationen zusammen und bieten die folgenden Dienstleistungen:
persönliche Fachberatung, allgemeine und individuelle Schulungsmaterialien,
spezielle Schulungsworkshops, Kontakte zu externen Fachleuten und zu
Regierungsbehörden der Zielregion, Unternehmensnetzwerke und
Sensibilisierungskampagnen. [65] Siehe COSME (Programm der EU für die Wettbewerbsfähigkeit
von Unternehmen und KMU),
http://ec.europa.eu/enterprise/initiatives/cosme/index_en.htm [66] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/documents/internationalisation/ [67] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
SWD(2013)30, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc_150789.pdf