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Document 52014DC0389

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und geistiges Eigentum - Eine Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern

/* COM/2014/0389 final */

52014DC0389

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und geistiges Eigentum - Eine Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern /* COM/2014/0389 final */


1.           Einleitung

Auf seiner März-Tagung 2014 hat der Europäische Rat erneut die Bedeutung des geistigen Eigentums als Haupttriebfeder für Wachstum und Innovation hervorgehoben und die Notwendigkeit betont, gegen Marken- und Produktpiraterie vorzugehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie weltweit zu stärken. Immaterialgüterrechte gehören zu den wichtigsten Möglichkeiten für Unternehmen, Urheber und Erfinder, ihre Investitionen in Wissen, Innovation und Kreativität in klingende Münze zu verwandeln.

Einer aktuellen Studie zufolge beläuft sich der Anteil der schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige an der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU auf rund 39 % des EU-BIP (was einem Volumen von ca. 4,7 Bio. EUR jährlich entspricht), ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung – bei Mitberücksichtigung der indirekten Beschäftigung – auf bis zu 35 %.[1] Über befristete Exklusivlizenzen fließt geistiges Eigentum direkt in die Produktion und den Vertrieb neuer, authentischer Waren und Dienstleistungen, von denen alle profitieren. Solche Leistungen bedürfen eines optimalen, ökonomisch effizienten Rahmens, der die rechtliche Anerkennung, Registrierung, Nutzung und Durchsetzung von Immaterialgüterrechten jedweder Art umfasst.

Für die EU sind Innovationen unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern mit niedrigeren Arbeits-, Energie- und Rohstoffkosten auch weiterhin zu garantieren. Daher muss sie eine innovationsfreundliche Umgebung schaffen, denn nur dann können uns die europäischen Unternehmen den Weg aus der Krise weisen. Aus diesem Grund kommt wissensbasierten Branchen sowohl in der Strategie „Wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“[2] als auch in der Strategie „Europa 2020“[3] eine Schlüsselfunktion zu.

Geistige Schöpfungen brauchen Schutz, wenn sich das kreative und innovative Potenzial voll entfalten soll. Und genau hier kommen die Immaterialgüterrechte ins Spiel, die auch für die Entwicklungsförderung[4] und die Meisterung einiger globaler Herausforderungen unserer Zeit eine wichtige Rolle spielen. Die Entwicklungsländer können mithilfe eines praxisorientierten, flexiblen Ansatzes dabei unterstützt werden, aus ihrem eigenen intellektuellen Kapital größtmöglichen Nutzen zu ziehen und sich bei gleichzeitiger Verbesserung des gesellschaftlichen Wohlstands stärker am internationalen Handel zu beteiligen.

Schätzungen zufolge verliert das BIP der EU jährlich circa 8 Mrd. EUR aufgrund von Nachahmung und Produktpiraterie[5], und die globalen Kosten könnten sich bis 2015 sogar auf 1,7 Bio. USD belaufen.[6] Die EU hat über einen längeren Zeitraum hinweg ein modernes, integriertes System zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt, das maßgeblich zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt und dafür sorgt, dass die Interessen von Inhabern und Nutzern der Immaterialgüterrechte gleichermaßen gewahrt werden.

Die EU (einschließlich der Europäischen Kommission) und einige wichtige internationale Organisationen (WIPO, WHO, WTO, WCO, OECD und G20[7]) haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums gefordert[8],[9],[10].

Im Jahr 2004 legte die Kommission in ihrer Mitteilung „Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern“[11] einen umfassenden Rahmen für die Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen in Drittländern vor. Daneben wurden bestimmte Maßnahmen festgelegt, die inzwischen umgesetzt wurden.

Allerdings hat, wie in der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SEC (2013) 30) festgestellt wurde, in den vergangenen 10 Jahren nicht nur ein bedeutender technologischer Wandel stattgefunden, sondern es haben sich neben gesellschaftlichen Veränderungen im Bereich Immaterialgüterrechte auch Art und Umfang der Herausforderungen und Risiken, mit denen europäische Unternehmen hinsichtlich ihres geistigen Eigentums konfrontiert sind, erheblich geändert.

Mit der vorliegenden Mitteilung wird folglich der Ansatz der Kommission aus dem Jahr 2004 überarbeitet. Ferner wird eine überarbeitete Strategie zur Förderung der Schutzrechte und Bekämpfung von Schutzrechtsverstößen im Ausland unterbreitet. Es werden Wege aufgezeigt, wie bestehende politische Maßnahmen durch Anpassung an aktuelle Gegebenheiten optimiert werden können, und Ideen und Instrumente für die Bewältigung neuer Herausforderungen vorgestellt. Die richtige Mischung aus Kontinuität und Flexibilität wird dazu beitragen, dass ein positives Umfeld für Innovationen und Kreativität gefördert werden kann, ohne die Interessen aller Beteiligten aus den Augen zu verlieren.

Die vorliegende Mitteilung wird durch einen EU-Aktionsplan ergänzt, der insbesondere die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf dem Binnenmarkt und die Förderung der Zusammenarbeit der Zollbehörden in der EU und in Drittländern im Bereich des Handels mit rechtsverletzenden Gütern zum Thema hat (vergleiche EU-Aktionsplan im Zollbereich).

2.           Externe Veränderungen seit 2004

2.1.        Die Strategie von 2004

Eine Bewertung[12] der Strategie von 2004 fand im Jahr 2010 statt und ergab, dass die Strategie sachdienlich ist. Es wurde empfohlen, sie in manchen Punkten noch zu optimieren und unter anderem die Konsultation aller Interessenträger zu intensivieren, die Entwicklungsagenda einzubeziehen und Programme für die technische Zusammenarbeit weiter auszubauen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Bewertung und zahlreiche weitere Informationen sind in der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SEC (2013) 30) nachzulesen.

2.2.        Wandel und Herausforderungen

Wachstum und Beschäftigung sind und bleiben in unserem modernen wirtschaftlichen Umfeld mit all seinen Herausforderungen unerlässlich. Die Globalisierung und der technologische Fortschritt bieten einerseits enorme Geschäftschancen, bergen andererseits aber auch nicht zu unterschätzende Risiken. Der Anteil der BRIC-Länder[13] am Welthandel ist von 8 % im Jahr 2000 auf 18,2 % im Jahr 2010 angestiegen[14], der Anteil der Entwicklungsländer am weltweiten BIP wird bis 2030 schätzungsweise nahezu 60 % betragen[15]. Obgleich beim geistigen Eigentum ein Wandel von der Nachbildung hin zur Neuschaffung feststellbar ist, sind Nachahmungen, Produktpiraterie, Diebstähle von geistigem Eigentum und andere Formen der widerrechtlichen Verwendung von geistigem Eigentum nach wie vor weit verbreitet. Die Entwicklungsländer streben mit aller Macht danach, durch Aneignung ausländischer Technologien oder Zugang zu diesen ihr rasantes Wirtschaftswachstum weiter fortzusetzen und in der Wertschöpfungskette weiter nach oben zu gelangen. Dies geschieht auf seriöse Weise durch Wettbewerb, teilweise aber auch mit illegalen Mitteln. Daher ist es nicht ausreichend, wenn die Rechte des geistigen Eigentums nur innerhalb der Europäischen Union zuverlässig geschützt werden – auch im Ausland, und insbesondere bei den wichtigsten Handelspartnern der EU, müssen die Immaterialgüterrechte besser geschützt und durchgesetzt werden.

In der Tat haben Schutzrechtsverletzungen trotz weltweit schärferer Gesetze ein bislang unbekanntes Ausmaß erreicht. Den Verstößen wird insbesondere durch digitale Technologien Vorschub geleistet, dank denen massenhaft qualitativ hochwertige Produkte zu niedrigen Preisen reproduziert werden können. Das Volumen des internationalen Handels mit Nachahmungen und Piraterieprodukten im Jahr 2008 wurde auf circa 250 Mrd. USD (bzw. 2 % des Welthandels) veranschlagt[16].

Dank Internet können sich nicht mehr nur seriöse Unternehmen preisgünstig lokal, national und international vermarkten, sondern auch schwarze Schafe, die – zunehmend gut organisiert – ihre Geschäftsmodelle rasch an Schlupflöcher im Schutzrecht anpassen und so das geistige Eigentum anderer verletzten.

Die Politik muss reagieren. Es sind nicht nur Maßnahmen für den wirksamen Schutz und die effektive Durchsetzung von Immaterialgüterrechten auf internationaler Ebene erforderlich, sondern es bedarf auch einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die wirtschaftlichen und anderen Folgen von rechtsverletzenden Gütern sowie für deren negative Auswirkungen auf die Bereiche Innovation, Gesundheit und Sicherheit. In einer globalen Wirtschaft mit internationalen Lieferketten kann ein mangelhafter Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in einigen Ländern drastische Folgen für die Geschäftswelt und folglich auch für die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen haben und Verbraucher praktisch überall auf der Welt betreffen. Bei der Produktion von rechtsverletzenden Gütern und Dienstleistungen werden Arbeits- und Umweltstandards kaum berücksichtigt[17]. Auch die zunehmende Beteiligung des organisierten Verbrechens ist aus der Sicht der Regierungen ein besonders ernstzunehmendes Problem[18].

In Anbetracht des umfassenden Wandels, dem der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unterworfen ist, muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass die aktuelle Strategie den Herausforderungen der heutigen Zeit entspricht. Mit der vorliegenden Mitteilung werden die politischen Ansätze der EU überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht sowie neue Instrumente und Ideen vorgestellt. Außer einem Beitrag zum Wachstum in der EU sollen vor allem umfassendere, gesellschaftliche Ziele – auch in Bezug auf die Entwicklungsländer – umgesetzt werden.

2.2.1.     Durchsetzung

Ein Zugang zu wirksamen, international gültigen Schutzmaßnahmen ist für Inhaber von geistigen Eigentumsrechten wichtig (in Rechtssystemen ohne sichere Schutzmechanismen sind die Investitionsanreize deutlich herabgesetzt), daher ist ein solider und verlässlicher Rechtsrahmen für den Schutz des geistigen Eigentums notwendig, um eine innovationsfreundliche Umgebung und nachhaltiges Wachstum zu schaffen und eine wirksame Durchsetzung der Rechte zu ermöglichen. In zahlreichen Drittländern haben infolge des TRIPS-Übereinkommens der WTO (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) umfassende regulatorische Reformen in diesem Bereich stattgefunden, allerdings waren die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Reformen teils unzureichend. Die Möglichkeiten für eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind vielfach aufgrund von erheblichen Unzulänglichkeiten beim diesbezüglichen Rechtsrahmen begrenzt, z. B. mangelt es Zollbehörden an amtlichen Befugnissen, Gerichte verhängen Strafmaßnahmen mit unzureichender Abschreckungswirkung, Beamte sind nicht ausreichend im Bereich Immaterialgüterrecht informiert und geschult usw. Unter Umständen steht den Umsetzungsbemühungen auch ein Mangel an politischem Willen entgegen.

Die Zahl der rechtsverletzenden Güter, die an den EU-Grenzen beschlagnahmt wurden, hat sich zwischen 2005 und 2012 verdreifacht. Aufgrund des Online-Handels werden mehr Kleinsendungen gehandelt, was die Aufdeckung von Schutzrechtsverstößen erschwert. Dieses neue Muster hat dazu geführt, dass sich die Zahl der vom Zoll in der EU im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen bearbeiteten Fälle in den Jahren 2009 bis 2012 mehr als verdoppelt haben. Im Jahr 2012 hatten die Zollbehörden fast 90 000 Beschlagnahmefälle mit nahezu 40 Mio. beschlagnahmten Artikeln zu verzeichnen (der Wert der entsprechenden Originalprodukte wird auf annähernd 1 Mrd. EUR beziffert[19]).

Die Durchsetzungsmechanismen für Immaterialgüterrechte können noch so effektiv sein, wenn klare und geeignete Vorschriften und Verfahren für den Schutz des geistigen Eigentums fehlen, ist ihr Nutzen begrenzt. Die materiellrechtlichen Vorschriften (z. B. die Kriterien für die Patentierbarkeit) sollten einschließlich angemessener Ausnahmen klar definiert und verhältnismäßig sein. Gleichzeitig müssen die Vorschriften so streng sein, dass ein Missbrauch von geistigen Eigentumsrechten verhindert wird und die Vorschriften nicht zum Selbstzweck verkommen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften die entsprechende „Qualität“ haben, also geeignet sind, eine starke Zunahme von Scheinrechten zu verhindern (beispielsweise bösgläubige Anmeldungen). Prüfungsrückstände und qualitativ schlechte Rechtsvorschriften führen zu Rechtsunsicherheit, was für Anmelder und Dritte gleichermaßen ungünstig ist.

2.2.2.     Öffentliche Aussprache

Die Befürwortung des Immaterialgüterrechtschutzes hat in den letzten Jahren in einigen Bereichen der öffentlichen Meinung abgenommen. Wenn die Rechte des geistigen Eigentums zunehmend missachtet werden, verlieren die Vorteile, die eigentlich damit verbunden sein sollen, möglicherweise an Wert. Die Tatsache, dass immer mehr (und billigere) rechtsverletzende Güter verfügbar sind, hat die Verbraucherstimmung gegebenenfalls so weit beeinflusst, dass diese nun eher bereit sind, diese Produkte zu kaufen. Die von der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebrachte Skepsis bezüglich geistiger Eigentumsrechte hat sich auf einige Initiativen aus jüngerer Zeit ausgewirkt. Diese Skepsis scheint aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu resultieren: erstens einem Gefühl des Übervorteiltseins durch die Rechteinhaber, weil aufgrund der Rechte bestimmte Waren oder Dienstleistungen unerschwinglich und/oder schwer erhältlich sind; zweitens dem Eindruck, dass Nachahmung und Produktpiraterie Straftaten sind, bei denen es keine Opfer gibt, und drittens der Tatsache, dass es in manchen Bereichen am Bewusstsein für die Begründetheit der Schutzrechte und für deren Wirkung sowie für die Folgen mangelt, die eine Verletzung der Rechte für die Wirtschaft und darüber hinaus haben kann.

Die Politik muss ständig überprüfen, ob die bestehenden Vorschriften noch den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Gleichzeitig muss jedoch ein angemessenes Gleichgewicht gewahrt werden zwischen 1) der Notwendigkeit, den Zugang zu geschützten Waren und Dienstleistungen zu verbessern, 2) der Notwendigkeit, Rechteinhabern Anreize zu bieten, weiterhin in Innovationen zu investieren, und 3) der Notwendigkeit, für eine ausgewogene Wahrung unterschiedlicher Grundrechte zu sorgen. Schärfere Durchsetzungsmaßnahmen allein werden nicht zu einer Lösung dieses Problems führen. Vielmehr sind Gespräche und eine Bewusstseinsschärfung erforderlich, in die sowohl Verbraucher als auch Hersteller mit einbezogen werden müssen. Die Verbraucher sollten stärker für die weitreichenden Folgen von Schutzrechtsverletzungen sensibilisiert werden. Gemeint sind hier die geringeren Anreize, Neues zu schöpfen, aber auch die Auswirkungen auf die Art und Anzahl der verfügbaren Erzeugnisse sowie die Folgen für die Beschäftigung in der EU, wenn die Rechte geschwächt oder schwieriger durchsetzbar werden. Dies gilt auch für bestimmte Entwicklungsländer, in denen der Herstellung von schutzrechtsverletzenden Gütern häufig durch einen schwachen Rechtsrahmen für den Schutz des geistigen Eigentums Vorschub geleistet wird.

2.2.3.     Immaterialgüterrechte und Internet

Das Internet ist aus zahlreichen Branchen nicht mehr wegzudenken, vor allem nicht aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Laut einer aktuellen Studie[20] sind bei den 13 untersuchten Ländern 3,4 % des BIP auf das Internet zurückzuführen. In Großbritannien und Schweden sind es sogar 6 %. In den G8-Staaten, Südkorea und Schweden hat die Internetwirtschaft in den Jahren 2006 bis 2011 21 % des BIP-Wachstums generiert. Zwar ist dieses Wachstum mit enormen Geschäftschancen verbunden. Die Zahl der im Internet begangenen Schutzrechtsverletzungen wächst aber noch rasanter (einem Bericht zufolge wird bei fast einem Viertel des weltweiten Internetverkehrs das Urheberrecht verletzt[21]). Davon betroffen sind nicht nur digitale Waren wie Musik, audiovisuelle Inhalte und Software, sondern auch materielle Produkte, die zunehmend häufig über E-Commerce-Plattformen gehandelt werden.

Diese sich rasch entwickelnde Umgebung und die Tatsache, dass das Internet – anders als die Schutzvorschriften – keine Grenzen hat, erschwert die rechtzeitige Entwicklung ausgewogener politischer Strategien. Die „Internet-Verträge“ der WIPO – der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty, WCT-Vertrag) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty, WPPT-Vertrag) von 1996 – waren ein willkommener Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun.

Eines der Regelungsprobleme betrifft die Haftung zwischengeschalteter Stellen wie Internet-Providern. Da sie sowohl in legale als auch in schutzrechtsverletzende Tätigkeiten involviert sind, werden ihre Pflichten weiter diskutiert. Dienstanbieter, die schutzrechtsverletzende Websites betreiben, sind besonders schwer angreifbar, wenn sie ihren Sitz in Drittländern ohne entsprechende Rechtsvorschriften und/oder ohne Handlungsbereitschaft haben.

Beim Rechtsrahmen muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten des Einzelnen – darunter Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten, Verfahrensrechte – auf der einen Seite und der Achtung geistigen Eigentums – ebenfalls ein Grundrecht – auf der anderen Seite angestrebt werden[22].

Die öffentliche Ordnung allein genügt aber nicht; die Urheber und Vermittler müssen auch kooperieren und innerhalb der gesetzlichen Grenzen operative Initiativen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen ergreifen. Dies kann so aussehen, dass nicht zwingende rechtliche Maßnahmen (soft law) zur Ergänzung des Rechtsrahmens ergriffen werden, zum Beispiel durch Aufstellung freiwilliger Verhaltensregeln zur Bekämpfung derartiger Verkäufe und zur Verbesserung der Zusammenarbeit.[23]

2.2.4.     Der potenzielle Beitrag der Immaterialgüterrechte zur Entwicklung

Bei Industrieländern ebenso wie bei Schwellenländern und Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen hat die Erfahrung gezeigt, dass wirksame Schutzrechte mehrere Vorteile haben, insbesondere dann, wenn sie um Verbesserungen in anderen, das Investitions- und Geschäftsklima betreffenden Bereichen ergänzt werden[24].

Dazu gehören unter anderem:

– die wirksame Nutzung des Geschäftspotenzials[25] geistigen Kapitals, z. B. bei landwirtschaftlichen Produkten (einschließlich geografischen Angaben und Pflanzensorten)

– die Sicherung von Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen durch wirksamere Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen

– die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Förderung von Innovationen, was die Attraktivität für Auslandsinvestitionen und Technologietransfers erhöht[26]

– indirekte Vorteile, die sich gegebenenfalls für die Gesundheit und Sicherheit aus der Ausmerzung rechtsverletzender Güter ergeben. Auch diese Vorteile sind nicht zu unterschätzen[27].

Wie bereits angemerkt, führen die Schwellenländer zunehmend schutzrechtsintensive Güter aus und haben somit Vorteile von schärferen Rechtsvorschriften für geistiges Eigentum, die allerdings bislang noch nicht EU-Niveau erreicht haben. Die mangelnde Wettbewerbsgleichheit gegenüber Schwellenländern wirkt sich nachteilig auf Wachstum und Entwicklung in der EU und in Drittländern aus. Schutzrechtsverletzer nutzen derartige Unterschiede aus.

Wirksame Schutzvorschriften für geistiges Eigentum können unter günstigen Rahmenbedingungen und bei ausreichenden Fähigkeiten zur Technologieaufnahme dazu beitragen, dass die Entwicklungsländer vor Ort eine gesunde und wachstumsfähige technologische Grundlage schaffen können. Sie können FuE-Ressourcen nachrüsten, heimische Hochleistungsbetriebe zur Intensivierung ihrer FuE-Aktivitäten anregen und multinationalen Unternehmen Anreize für Innovationen auf diesen Märkten bieten. Insbesondere können solche Schutzvorschriften Technologietransfers und ausländische Direktinvestitionen begünstigen, was Chancen sowohl für die Inhaber der Rechte als auch für deren Empfänger birgt, und auch dank neuer Technologien einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel leisten.

Es gibt ebenso viele unterschiedliche Technologietypen wie Übertragungskanäle dafür. Der Technologietransfer ist nämlich häufig nur eine Komponente eines komplexeren Vorhabens und keine eigenständige Maßnahme. Der Aufbau einer gesunden und wachstumsfähigen Technologiebasis hängt in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht nur davon ab, ob die materiellen Dinge bzw. Ausrüstungen beschafft werden können, sondern auch davon, ob das entsprechende Fachwissen erworben werden kann, ebenso von den Management- und Produktionsqualifikationen, vom besseren Zugang zu Informationsquellen und von der Anpassung an die lokalen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen.

Wie in einer aktuellen Mitteilung der Kommission zu „Handel, Wachstum und Entwicklung“[28] bestätigt wurde, sorgt die EU für eine Differenzierung ihrer Politik, indem sie das Entwicklungsniveau[29] und die Leistungsfähigkeit der Institutionen der Entwicklungsländer in ihre Planung mit einbezieht. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, konzentrieren wir uns bei unserer Strategie somit unter Umständen eher auf die technische Unterstützung beim Kapazitätsaufbau als auf Verhandlungen zur Verbesserungen der Schutzrechte für geistiges Eigentum. Insbesondere wird die EU entsprechend dem 2003 vorgestellten Ansatz[30] die Anforderung aus dem TRIPS-Übereinkommen vollständig erfüllen, wonach die Industrieländer ihren Unternehmen Anreize für Technologietransfers in die am wenigsten entwickelten Länder (least-developed countries, LDC)[31] bieten und sich außerdem bemühen sollten, die LDC bei der Schaffung positiver Rahmenbedingungen für den Technologietransfer zu unterstützen.

2.2.5.     Aufstrebende Volkswirtschaften

Die Wachstumsrate der Länder mit mittlerem Einkommen – und das zunehmende Gewicht, das diese für die Weltwirtschaft haben – bergen enorme Chancen für europäische und internationale Unternehmen. Gleichzeitig wird Unternehmen, die geistiges Eigentum besitzen, aber auch mehr abverlangt, weil die Gefahr von Schutzrechtsverletzungen aus dem Ausland größer ist als früher.

Einige aufstrebende Volkswirtschaften verfolgen – insbesondere in als strategisch angesehenen Sektoren – aggressive Methoden zur Aneignung von Fremdtechnologien und zur Förderung nationaler Top-Unternehmen, zum Beispiel in Form von „erzwungenen Technologietransfers“, Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil und heimischen Innovationsmaßnahmen. Zweck dieser Maßnahmen ist das so genannte „Leapfrogging“[32]. Derartige Maßnahmen, die rasch zunehmenden Fähigkeiten der Unternehmen und das Fehlen wirksamer Schutzvorschriften führen in der Kombination dazu, dass manche Unternehmen sich fremdes Eigentum mit beliebigen Mitteln aneignen, die nicht immer legal sind, was beispiellose Konsequenzen für die Wirtschaft der Industrieländer hat. Es häufen sich Berichte darüber, dass manche dieser Aktivitäten möglicherweise sogar staatlich gefördert werden[33].

Andererseits wandelt sich die Situation dahin gehend, dass viele Akteure inzwischen erkennen, dass Immaterialgüterschutzrechte ihnen bei ihren Bemühungen um Aufstieg in der Wertschöpfungskette helfen, weil sie dazu beitragen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Unternehmen in diesen Ländern generieren daher zunehmend eigenes geistiges Eigentum und schützen es auch. Beispielsweise hat in China die Zahl der Patentanmeldungen von 2003 bis 2007 durchschnittlich um 34 % pro Jahr zugenommen. Die von chinesischen Stellen eingereichten europäischen Patentanmeldungen haben sich von 2001 bis 2010 verzehnfacht.

Nichtsdestotrotz muss gegen die Risiken missbräuchlicher Praktiken beim Zugang zu EU-Technologien wirksam vorgegangen werden. Diese Risiken betreffen unter anderem folgende Bereiche:

– Öffentliche Beschaffung. Zahlreiche EU-Unternehmen haben Probleme im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten, beispielsweise durch Verletzung der Geheimhaltungspflicht, durch erzwungenen Technologietransfer im Rahmen protektionistischer Maßnahmen[34] oder gar durch das Angebot von Technologien (seitens Bietern aus Drittländern), die nicht rechtmäßig erworben wurden.

– Investitions- und Konformitätsbewertungsverfahren. Hier kommt es neben anderen handelsbeschränkenden Maßnahmen[35] zu ähnlichen Problemen (z. B. wenn die Zulassung zu einem Nicht-EU-Markt von einem Technologietransfer oder die Konformitätsbewertung von der Offenlegung sensibler Daten abhängig gemacht wird, ohne dass der Schutz des geistigen Eigentums angemessen garantiert wird).

Falls in Drittländern Maßnahmen umgesetzt wurden oder geplant sind, bei denen ein zwingender Technologietransfer für vor Ort niedergelassene Unternehmen aus der EU vorgesehen ist, muss die Lage genau beobachtet werden. Gegebenenfalls muss gehandelt werden.

2.2.6.     Forschung, Innovation und IKT

Das globale Forschungs- und Innovationslandschaft hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch geändert. Die aufstrebenden Volkswirtschaften haben beträchtlich in den Ausbau ihrer Forschungs- und Innovationssysteme investiert. Als Folge davon bildet sich ein multipolares System heraus, in dem die BRIC-Staaten und andere Länder zunehmend an Einfluss gewinnen.

Forschung und Innovation werden immer mehr zu einem internationalen Unterfangen. Internationale Veröffentlichungen mehrerer Urheber sind im Kommen, Forschungsorganisationen eröffnen Büros im Ausland und die Forschungs- und Innovationsinvestitionen multinationaler Unternehmen sind häufig auf die aufstrebenden Volkswirtschaften ausgerichtet.

Gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sind globale Themen, die die EU zwingen, ihre Forschungs‑ und Entwicklungszusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern voranzutreiben und gleichzeitig strategischer vorzugehen, indem sie adäquate Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit schafft. Zu diesem Zweck hat die Kommission 2012 eine neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation verabschiedet[36]. Ziel der Strategie ist eine Intensivierung der Kooperationsmaßnahmen, es wird jedoch auch eingeräumt, dass dies mit neuen Risiken verbunden ist und die wirtschaftlichen Interessen der Union geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sind ferner verstärkte Bemühungen notwendig, um zu gewährleisten, dass Rechte des geistigen Eigentums in Partnerländern billig und angemessen behandelt werden, um einen unkontrollierten Verlust des Know-hows der Union zu vermeiden.

Was die IKT-Branche anbelangt, die naturgemäß auf weltweit kompatible Netzwerke und Geräte abstellen muss, ist es ferner wichtig, dass der weltweite Schutz des geistigen Eigentums in Normen und Standards verankert wird. Das internationale Normungssystem muss nicht nur die Notwendigkeit anerkennen, den Zugang zu den international genormten Technologien zu gewährleisten, sondern auch auf effiziente Weise sicherstellen, dass die Investitionen in die Entwicklung dieser Technologien zeitnah und angemessen belohnt werden.

2.2.7.     Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Arzneimitteln

Der Zugang zu erschwinglichen, sicheren und wirksamen Arzneimitteln ist für alle Länder essenziell. Besonders die LDC und die Entwicklungsländer stehen hier vor einer enormen Herausforderung. Deshalb leistet die EU einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitsbezogenen Entwicklungshilfe, zum Beispiel über den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria und über andere Schlüsseleinrichtungen[37]. Des Weiteren hat sie die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP) ins Leben gerufen, um die Entwicklung der klinischen Forschung im Bereich von Arzneimitteln gegen armutsbedingte vernachlässigte Krankheiten zu beschleunigen.

Die Rolle, die das geistige Eigentum für den Zugang zu Arzneimitteln spielt, war bereits Gegenstand intensiver Diskussionen. Wie in einer aktuellen Studie von WHO, WTO und WIPO angemerkt wurde, ist der mangelnde Zugang zu medizinischen Technologien selten nur auf einen einzigen isolierten Faktor zurückzuführen[38]. Faktoren, die sich negativ auf den Zugang auswirken, gibt es viele (ausführlicher wird darauf in der zugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEC (2013) 30 eingegangen), allerdings stehen die meisten, wie zum Beispiel mangelnder Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung, schlechte Infrastruktur, Mangel an Vertriebs- und Liefersystemen und fehlende Qualitätskontrollen, nicht im Zusammenhang mit Immaterialgüterschutzrechten. Die Schutzrechte können sich indessen auf die Arzneimittelpreise auswirken. Die Herausforderung besteht darin, auf dieses komplexe und vielschichtige Problem so flexibel zu reagieren, dass ein erschwinglicher Zugang zu Arzneimitteln gewährleistet werden kann, ohne die zur Fortführung der pharmazeutischen Forschung erforderlichen Anreize zu untergraben. Es ist anzumerken, dass Generika eine wichtige Rolle spielen. Diese sollten nicht mit gefälschten[39] Arzneimitteln auf eine Stufe gestellt werden.

Die EU behandelt diese Schutzrechtsproblematik im Einklang mit einer Entschließung des Europäischen Parlaments[40], und zwar durch Maßnahmen zum Abbau von Handelshemmnissen sowohl für innovative Arzneimittel aus auch für Generika bei gleichzeitiger Förderung der Innovation und Drosselung des Handels mit nachgeahmten und gefälschten Arzneimitteln, die gefährlich für die Patienten sein können[41].

Die EU hat sich insbesondere folgenden Aspekten gewidmet:

– Sie stellt sicher, dass diese Ziele in etwaigen multilateralen und bilateralen Vereinbarungen berücksichtigt werden.

– Sie unterstützt die in Doha verabschiedete Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit (die mit der Verordnung (EG) Nr. 816/2006 umgesetzt wurde).

– Sie hat Vorschriften für „gestaffelte Preise“ verabschiedet[42],[43],[44] und Ausnahmen für klinische Studien harmonisiert[45].

Die Kommission prüft ferner, welche Möglichkeiten es gibt, ihre Unterstützung für Entwicklungsländer bei deren Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens zu verbessern. Dabei wird auch die Flexibilität des Übereinkommens in bestimmten Fällen, zum Beispiel gesundheitlichen Notfällen, unter die Lupe genommen.

2.2.8.     Umweltprobleme

Immaterialgüterrechte können einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Umweltprobleme leisten. Trotz einiger Versuche, die Schutzrechte zu schwächen (z. B. durch systematische Zwangslizenzen oder Ausschlüsse von der Patentierbarkeit) sind immaterialgüterrechtliche Anreize für die Förderung von Investitionen[46] in grüne Technologien unerlässlich. Was den Klimawandel anbelangt, können sich die passenden Schutzvorschriften positiv auf die Übertragung und Verbreitung innovativer grüner Technologien auswirken. Dies beinhaltet Chancen sowohl für die Rechteinhaber als auch für die Nutzer der Rechte.

Bei den Gesprächen über den Klimawandel war und ist die Europäische Union ein maßgeblicher Befürworter der Förderung und Bereitstellung von Klimafinanzierung, was auch die Förderung grüner Technologien mit einschließt. Die EU hat ferner aktiv zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt beigetragen. Sie hat das Nagoya-Protokoll im April 2014 umgesetzt und ratifiziert und wird sich weiterhin aktiv an der weltweiten Diskussion über Umweltaspekte im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten beteiligen.

3.           Eine überarbeitete Schutzrechtsstrategie gegenüber Drittländern

Die Strategie aus dem Jahr 2004 sollte anhand der Einsichten aus der Bewertung von 2010 auf den neuesten Stand gebracht werden. Ferner sollte im Allgemeinen weiter an den oben genannten Herausforderungen gearbeitet werden.

Es sind zwar die Rechteinhaber, die für die Ergreifung der entsprechenden Schritte zum Schutz und zur Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte sowohl in der EU als auch in Drittländern wie auch für die Ergreifung operationeller Maßnahmen zuständig sind (beispielsweise Technologieschutzmaßnahmen für digitale urheberrechtlich geschützte Werke). Daneben haben aber auch die öffentlichen Behörden eine wichtige Funktion, indem sie für den Rahmen sorgen, innerhalb dessen Innovationen und Kreativität gefördert und die Immaterialgüterrechte geschützt werden. Die EU verfügt über eine Reihe von „Instrumenten“, wie zum Beispiel die Arbeit über internationale Organisationen oder bilaterale Vereinbarungen, die Überwachung und Berichterstattung über die Angemessenheit des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Bewältigung spezifischer schutzrechtlicher Herausforderungen.

Die Wirksamkeit dieser Instrumente ist alles andere als einheitlich. In manchen Fällen verfügt die EU über gesetzliche Befugnisse, die letztendlich durchgesetzt werden können, zum Beispiel durch Streitbeilegungsverfahren. In anderen Fällen ist die EU in Bezug auf die Erzielung von Ergebnissen von der Bereitschaft von Drittländern zur Mitarbeit an ihren Problemen abhängig.

In der EU wird der Schwerpunkt auf das wirtschaftliche Potenzial der Immaterialgüterrechte und deren Rolle als Motor für Innovation, Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die Rechte des geistigen Eigentums sind in der Tat für Urheber und Erfinder von größter Bedeutung, da sie einen sicheren Raum bieten, innerhalb dessen Ideen erst entwickelt und dann auf den Markt gebracht werden können, wodurch sich die Investition dann in bare Münze verwandelt. Des Weiteren sind Immaterialgüterrechte für innovative Unternehmen Kapital, weil sie dann eher finanziell gefördert werden und dadurch wachsen, Arbeitsplätze schaffen, neue Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher anbieten und diese Produkte und Dienstleistungen schließlich in Drittländer exportieren können. Diese vom Erfinder/Urheber in Gang gesetzte Erfolgsspirale kann sich in ähnlicher Weise positiv auf Wachstum und Beschäftigung in Drittländern auswirken.

3.1.        Bessere Einbindung der Interessenträger

3.1.1.     Aktuelle Lage

Der zunehmend spürbare Einfluss der Immaterialgüterrechtspolitik auf das tägliche Leben bedeutet, dass das Thema mehr denn je im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht und natürlich auch immer umfassender diskutiert wird. Bestimmte schutzrechtspolitische Initiativen wurden leider negativ aufgenommen und daher abgelehnt, sei es auf europäischer Ebene (vgl. das vorgeschlagene Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie) oder anderswo (vgl. die US-amerikanischen Gesetzgebungsvorlagen SOPA und PIPA). Die Gründe für das Scheitern dieser Vorhaben sind vielschichtig, allgemein war jedoch die Auffassung vorherrschend, dass öffentliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden, z. B. bezüglich der Frage, ob diese Vorschriften für die digitale Wirtschaft angemessen sind oder welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Grundrechte sowie auf das, was als „Internetfreiheiten“ bezeichnet wird, haben.

3.1.2.     Das weitere Vorgehen

Die jüngsten Gespräche haben ergeben, dass ein umfassenderer Dialog mit den Interessenträgern bezüglich der Rolle und der Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums und der Auswirkungen von Schutzrechtsverletzungen geführt werden sollte. Daneben muss sichergestellt werden, dass der Schutzrahmen so flexibel bleibt, dass er das Wachstumspotenzial der digitalen Technologien fördert, statt es zu hemmen, und gleichzeitig ein günstiges Klima für Innovationen schafft.

Folglich muss nicht nur mit den Rechteinhabern, sondern auch mit den öffentlichen Behörden, der Zivilgesellschaft (möglicherweise unter Rückgriff auf bestehende Hilfsmittel wie den Instrumenten der Kommission für den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den strategischen Marktzugang)[47] und dem Europäischen Parlament ein intensiverer Austausch über die Ziele der EU und die Folgen von Schutzrechtsverletzungen in Drittländern sowie die Bemühungen der EU zur Verbesserung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in diesen Ländern und der Schaffung einer innovationsfreundlichen Umgebung angestrebt werden.

3.2.        Verbesserung der Datenlage

3.2.1.     Aktuelle Lage

In den letzten 15 Jahren wurde die Forschung über die wirtschaftlichen Aspekte des geistigen Eigentums erheblich ausgeweitet (besonders wertvoll ist diesbezüglich eine aktuelle Studie zum Beitrag des geistigen Eigentums zu Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in Europa)[48]. An bestimmte Daten, wie zum Beispiel Umfang und Folgen von Schutzrechtsverletzungen, ist naturgemäß nur schwer heranzukommen, da diese sich abseits der Legalität abspielen und Rechteinhaber nur ungern Detailwissen preisgeben[49]. Es gibt noch immer Bereiche, in denen weitere Forschung notwendig ist, um die evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung zu stützen und die Rolle des geistigen Eigentums sowie die Folgen von Schutzrechtsverletzungen genauer zu beziffern.

Zahlreiche Branchenverbände (wie zum Beispiel BSA und IIPA) und Anwaltskanzleien[50] veröffentlichen Berichte für bestimmte Sektoren. Auch wichtige internationale Organisationen wie die OECD und die WIPO sind in ähnlicher Weise aktiv.

3.2.2.     Das weitere Vorgehen

Eine verbesserte Datenlage ist für politische Entscheidungsträger wichtig als Informationsgrundlage für den politischen Dialog und jegliche Sensibilisierungsmaßnahmen; dazu laufen bereits mehrere Initiativen. Die Europäische Kommission erhebt jährlich Daten über Waren, die an den EU-Grenzen beschlagnahmt wurden[51], weil sie im Verdacht stehen, Schutzrechte zu verletzen. Des Weiteren hat sie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums geschaffen[52]. Neben anderen Aufgaben trägt die Beobachtungsstelle dafür Sorge, dass umfassende, zuverlässige Daten zu Schutzrechtsverletzungen in der EU verfügbar sind. 2013 hat sie die zuvor erwähnte Studie zum Wert des geistigen Eigentums in der EU erstellt und auch eine Studie über die Wahrnehmung der Rechte des geistigen Eigentums in der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie wird darüber hinaus „Länderleitfäden“ für mehrere Schlüsselländer erstellen. Die Kommission führt regelmäßig Erhebungen zur Lage der geistigen Eigentumsrechte in Nicht-EU-Staaten durch[53] (der technische Hintergrund dafür wird inzwischen von der Beobachtungsstelle geliefert), wodurch die Prioritätensetzung erleichtert und die Information der Interessenträger verbessert wird.

3.3.        EU-Vorschriften als solide Grundlage

3.3.1.     Aktuelle Lage

Die Harmonisierung hat immanente Vorteile, weil dadurch für Verbraucher und Industrie ein Rahmen geschaffen wird, der einfacher und berechenbarer ist, was sich wiederum förderlich auf Wachstum und Beschäftigung auswirkt. Harmonisierte Rechtsvorschriften der EU im Bereich geistiges Eigentum (z. B. die Zollverordnung[54] oder die Durchsetzungsrichtlinie[55]) erleichtern zudem die Verhandlungen mit Drittländern, weil sie die Verhandlungsposition der EU auf eine solide Grundlage stellen.

In den Freihandelsverhandlungen der jüngeren Zeit wurde beispielsweise häufig der Wunsch geäußert, den Schutz von Handelsgeheimnissen und den Schutz bestimmter Nichtlebensmittel als geografische Angaben mit aufzunehmen, wofür es bislang keinen EU-Besitzstand gibt. Die Tatsache, dass die Schutzrechte in manchen Bereichen noch nicht durch die EU harmonisiert sind, kann den Spielraum, den die EU bei Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern zur Lösung bestimmter Probleme im Bereich geistiges Eigentum hat, komplizierter gestalten oder zumindest einschränken.

3.3.2.     Das weitere Vorgehen

Die Kommission gibt demnächst eine neue Mitteilung über einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Immaterialgüterrechtsverletzungen in der EU heraus. Es sind Maßnahmen ohne Gesetzescharakter geplant, mit denen verhältnismäßige, angemessene Durchsetzungsmaßnahmen für Immaterialgüterrechte gefördert und politische Maßnahmen priorisiert werden sollen, um die derzeitige Politik zum Schutz des geistigen Eigentums besser zu fokussieren, zu koordinieren und an die derzeitigen Politikentwicklungen anzupassen.

Die Kommission hat ferner kürzlich (im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2013) einen Legislativvorschlag (Richtlinie) zum Thema Geschäftsgeheimnisse angenommen mit dem Ziel, die Bedingungen für innovative Geschäftstätigkeiten in der EU zu verbessern. In Anbetracht der Bedeutung, die Geschäftsgeheimnissen zukommt, kann diese Initiative anderen als Anregung dafür dienen, diesen Bereich ebenfalls zu schützen.

Da die Harmonisierung nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch durch internationale Verträge vorangetrieben werden kann, würde es den Einfluss der EU erhöhen, wenn alle Mitgliedstaaten die einschlägigen internationalen Verträge ratifizieren würden. Einige Verträge, wie beispielsweise der Markenrechtvertrag und die Genfer Akte des Haager Abkommens (über gewerbliche Muster und Modelle), wurden zwar von der EU, aber nicht von allen ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet.

3.4.        Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU

3.4.1.     Aktuelle Lage

Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor Ort in Nicht-EU-Ländern ist häufig gut. Es ist wichtig, dass die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die EU-Delegationen besser über die Tätigkeiten des jeweils anderen in Drittländern informiert sind. Dadurch wird ein strategischer, einheitlicher Ansatz sichergestellt, und die EU kann immaterialgüterrechtliche Belange in den betreffenden Ländern leichter wirksam verfolgen.

3.4.2.     Das weitere Vorgehen

Es sollte ausgelotet werden, inwiefern Spielraum für die Weiterverbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten besteht (zum Beispiel bei der gemeinsamen Nutzung von Informationen). Dabei kann auf der Partnerschaft aufgebaut werden, die beispielsweise zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft zur Umsetzung der Marktzugangsstrategie eingegangen wurde, um ressourcenschonender arbeiten zu können.

3.5.        Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern

3.5.1.     Multilaterale und plurilaterale Ebene

3.5.1.1.  Aktuelle Lage

Eine internationale Harmonisierung ermöglicht einen umfangreichen Abgleich von Vorschriften, wodurch das Umfeld für das geistige Eigentum berechenbarer wird. Sie führt zur Aushandlung, Ratifizierung und Umsetzung neuer multilateraler Verträge und zur Verbreiterung ihrer Mitgliederbasis durch Einbeziehung weiterer Nicht-EU-Länder; ein Beispiel dafür ist der internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (International Union for the Protection of New Varieties of Plants, UPOV). Seit der Verabschiedung des TRIPS-Abkommens sind allerdings nur wenige multilaterale Immaterialgüterrechts-Übereinkünfte geschlossen worden, die von Bedeutung sind (z. B. die Internet-Verträge der WIPO[56], und die Verträge von Marrakesch[57] und Peking[58]).

Laut der Bewertungsstudie von 2010 hat die Kommission auf multilateraler Ebene, insbesondere im TRIPS-Rat der WTO, zwar aktiv zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beigetragen, ist dafür aber nur wenig belohnt worden, hauptsächlich aufgrund des Widerstands von Drittländern. Die geografischen Angaben[59] sind seit langem Gegenstand von Verhandlungen in der WTO, und die EU wird diese Verhandlungen fortführen.

Ein plurilateraler Ansatz ist möglicherweise für kleinere Gruppen von Ländern mit ähnlichen politischen Zielen wirkungsvoll.

3.5.1.2.  Das weitere Vorgehen

Obgleich diese Möglichkeiten ergriffen werden sollten, wo immer sie sich bieten, sind die Gelegenheiten rar, weshalb auch andere Ansätze Aufmerksamkeit verdienen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir unsere multilateralen Bemühungen einstellen sollten. Beispielsweise werden wir weiterhin an der Verbesserung des Schutzes geografischer Angaben in der WTO und an einem zuverlässigen Schutz geografischer Angaben im Internet arbeiten. Gleichzeitig ist es vielleicht angebracht, über eine neue Strategie für die WIPO nachzudenken, damit die Organisation ihrem Auftrag besser gerecht wird.

3.5.2.     Bilaterale Ebene

Der Schwerpunkt der Bemühungen und Ressourcen muss auf die wichtigsten Länder gelegt werden. Bilaterale Beziehungen – von denen es, wie unten beschrieben, mehrere Kategorien gibt – sind eine gute Möglichkeit, um für spezifische Probleme und Bedürfnisse einzelner Partner maßgeschneiderte Lösungen zu finden (was vor allem die aus unserer Sicht besonders kritischen Länder, die so genannten „Priority Countries“, betrifft). Die bilaterale Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Organisationen für geistiges Eigentum (z. B. OAPI, ARIPO[60]) kann ebenfalls fortgesetzt werden.

3.5.2.1.  Aktuelle Lage

– Bilaterale Handelsverträge

Mithilfe solcher Übereinkünfte können länderspezifische Immaterialgüterrechtsprobleme gelöst werden. Zudem erleichtern sie, wie in der Studie aus dem Jahr 2010 dargelegt, die Erzielung von Fortschritten bei der Durchsetzung des Immaterialgüterrechts in Drittländern. Die bestehenden EU-Vorschriften dienen als Referenz. Unsere angestrebten Ziele werden dann an den Entwicklungsstand unseres Partnerlands angepasst. Bei den am wenigsten entwickelten Ländern und den ärmeren Entwicklungsländern ist die Zahl der Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums möglicherweise stärker zu begrenzen.

Bei den kürzlich von der Europäischen Union abgeschlossenen Verhandlungen über Handelsverträge ist es gelungen, Kapitel über den Schutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte einzufügen. In den jüngsten Übereinkünften mit Ländern der Östlichen Partnerschaft (z. B. Georgien, Moldau, Ukraine) wurden bedeutende Regelungsstandards entsprechend dem EU-Besitzstand festgeschrieben. Andere Übereinkommen enthalten erhebliche Verbesserungen im Bereich TRIPS (z. B. Kanada, Republik Korea, Singapur); wiederum andere sind beachtenswert, weil sie sogar über die internationalen Mindeststandards hinausgehen (z. B. Mittelamerika, Kolumbien, Peru).

Derzeit laufen unter anderem Verhandlungen mit Mercosur, Marokko, Japan, Thailand den USA und Vietnam. Ein bilateraler Vertrag, in dem es speziell um den Schutz von geografischen Angaben geht, wird derzeit mit China ausgehandelt.

– Dialog über die Rechte des geistigen Eigentums

Bei Ländern, mit denen die EU sich nicht in Verhandlungen befindet, können immaterialgüterrechtliche Schwierigkeiten ganz praktisch durch Einrichtung eines „Dialogs über die Rechte des geistigen Eigentums (IP-Dialog)“ oder durch „Arbeitsgruppen für die Rechte des geistigen Eigentums (IP-Arbeitsgruppe)“ bewältigt werden, so dass ein regelmäßiger Austausch zwischen der EU und den einschlägigen Behörden in Nicht-EU-Ländern stattfindet. In der Bewertungsstudie von 2010 wurde der positive Beitrag von IP-Dialogen damit begründet, dass diese die nationalen Behörden stärker für derartige Belange sensibilisieren und zur wechselseitigen Klarstellung der Auslegungen und Positionen beitragen.

Derzeit laufen mehrere IP-Dialoge. Diese ermöglichen es der Kommission, systemrelevante Schutzrechtsthemen anzuschneiden, vorbildliche Verfahren auszutauschen und falls angebracht die Entwicklungsländer zu unterstützen, beispielsweise bei der Entwicklung eigener Rechtsvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen. Dank dem IP-Dialog und der IP-Arbeitsgruppe EU-China konnte die EU beispielsweise Zusagen für verstärkte Durchsetzungsmaßnahmen erhalten, z. B. die so genannte „Sonderkampagne“, und einen Beitrag zur Überprüfung der chinesischen Schutzrechtsvorschriften leisten. Es werden auch Dialoge mit Partnern geführt, die über ähnliche Schutzrechtssysteme verfügen, beispielsweise mit den USA und Japan. Diese dienen dem Austausch von Informationen und Ansichten über Probleme und vorbildliche Verfahrensweisen.

Der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten wird auch in bilateralen EU-Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich Priorität eingeräumt. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich ein neuer Zollaktionsplan EU-China zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten für die Jahre 2014-2017 unterzeichnet.

– Technische Hilfe

Den Entwicklungsländern, die ihre Schutzrechtssysteme verbessern möchten, fehlt es dazu häufig an den entsprechenden Fähigkeiten und/oder Ressourcen. Diesem Problem möchte man mit technischen Hilfsprogrammen im Bereich Immaterialgüterrechte[61] begegnen, die unter anderem die Schulung von Beamten, Sensibilisierungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Gesetzgebung umfassen (damit zum Beispiel internationale Verpflichtungen eingehalten und vorhandene Spielräume genutzt werden können).

Zwar sind die Auswirkungen der technischen Hilfe in den seltensten Fällen sofort spürbar. Laut der Bewertungsstudie von 2010 haben EU-seitig geförderte Projekte und technische Hilfsmaßnahmen indessen zu einer Verbesserung der technischen Kompetenz nationaler Institutionen und Strafverfolgungsbehörden geführt, so dass diese mit Verstößen gegen das Immaterialgüterrecht nun besser umgehen können.

Das erfolgreiche, mit 16 Mio. EUR mitfinanzierte „Projekt EU-China für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums“ (IPR2, 2007-11) ist ein Beispiel dafür, wie Schutzrechte durch beiderseitiges Engagement wirksam in China durchgesetzt werden können. Durch die Einbindung von Organisationen wie dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (einschließlich möglicher Entsendungen in EU-Delegationen) und dem Gemeinschaftlichen Sortenamt können wir leichter wirksame Hilfsmaßnahmen entwickeln und umsetzen.

– Streitbeilegung und andere Abhilfemaßnahmen

Die EU wird auch weiterhin die Immaterialgüterrechtslage in Drittländern beobachten und – insbesondere im Rahmen von Dialogen und Verhandlungen – auf die Einhaltung internationaler Vereinbarungen drängen. Des Weiteren kann bei Verletzung des TRIPS-Übereinkommens auf Streitbeilegungsverfahren der WTO zurückgegriffen werden. Schon die bloße Verfügbarkeit dieser Verfahren kann potenzielle Schutzrechtsverletzer abschrecken. Vergleichbare Verfahren sind auch in die meisten unserer bilateralen Handelsübereinkommen integriert.

Die Handelshemmnisverordnung[62], die es EU-Unternehmen bei einer etwaigen Verletzung internationaler Handelsregeln ermöglicht, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens einzureichen, wurde bereits bei Immaterialgüterrechtsverstößen herangezogen und steht nach wie vor für entsprechende Fälle zur Verfügung.

3.5.2.2.  Das weitere Vorgehen

Obgleich bilaterale Ansätze ressourcenintensiver sind als multilaterale oder plurilaterale, wurde in der Vergangenheit sehr häufig mit positivem Ergebnis auf bilaterale Maßnahmen zurückgegriffen. Daher sollte dies auch unter der überarbeiteten Strategie so fortgesetzt werden. Die Immaterialgüterrechtspolitik und andere Politikkonzepte sollten unbedingt besser aufeinander abgestimmt werden.

Ein Beispiel dafür findet sich mit der Unionsstrategie zur Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation. Hier ist eine billige und angemessene Behandlung der Immaterialgüterrechte durch die Partnerländer der Union von äußerster Wichtigkeit. Die Förderprogramme der Union für Forschung und Innovation, derzeit Horizont 2020, stehen Teilnehmern aus Partnerländern offen. Sie eröffnen den Zugang zu einem europäischen Binnenmarkt mit berechenbaren und gerechten Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums. Langfristig sollte diese Offenheit von allen Partnerländern der Union erwidert werden, was auch die Gewährung eines gleichwertigen Schutzes für Immaterialgüterrechte einschließt.

Im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzinstrumenten ist die Gewährung des Marktwirtschaftsstatus neben anderen Kriterien davon abhängig, wie gut die Immaterialgüterrechte in dem betreffenden Land geschützt werden.

Bei Ländern, die wiederholt internationale Schutzrechtspflichten in einer Weise verletzen, die maßgebliche Konsequenzen für die EU hat, und bei denen die Behörden nicht bereit sind, mit der EU zusammenzuarbeiten, oder bei denen die Zusammenarbeit kaum fruchtbare Ergebnisse bringt, kann die Kommission in Erwägung ziehen, ihre Beteiligung bzw. Finanzierung bei bestimmten EU-Förderprogrammen einzuschränken, sofern es sich um ausreichend ernste, klar abgegrenzte Fälle handelt. Nicht davon betroffen wären vom Europäischen Entwicklungsfonds oder dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit finanzierte Programme. Die Kommission kann den politischen Dialog mit Partnerländern auch dazu nutzen, schwere Fälle von Schutzrechtsverletzungen zu behandeln. Um die Kohärenz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten möglichst aufgefordert werden, diesen oder andere Ansätze zeitgleich anzuwenden.

Was Freihandelsabkommen anbelangt, muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die Aushandlung von Immaterialgüterrechtskapiteln auch weiterhin eine Herausforderung darstellen wird. Viele Länder, mit denen sich die EU in Verhandlungen befindet (oder mit denen sie demnächst Verhandlungen aufnehmen wird), sind der Auffassung, dass ihnen ein starkes Immaterialgüterrechtssystem kaum Vorteile bringt. Damit greifbare Ergebnisse für die EU erzielt werden können, müssen alle Interessenträger permanent auf fachlicher Ebene – gelegentlich auch auf politischer Ebene – sensibilisiert und eingebunden werden.

3.6.        Unterstützung für EU-Rechteinhaber in Drittländern

3.6.1.     Aktuelle Lage

Es ist sowohl im Hinblick auf die Unterstützung von EU-Rechteinhabern[63] als auch für den Austausch der EU mit den lokalen Behörden von großem Vorteil, wenn vor Ort die nötige Sachkompetenz verfügbar ist. Daher beschäftigen mehrere Mitgliedstaaten in ihren Delegationen in Schlüsselländern „Attachés für geistiges Eigentum“. Aus demselben Grund hat die Kommission drei Helpdesks für geistiges Eigentum (IPR-Helpdesks) eingerichtet, um EU-Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützen zu können. Diese Helpdesks decken Greater China (China, Hongkong und Taiwan), Südostasien und Südamerika ab. Sie sollen europäische KMU in die Lage versetzen, in immaterialgüterrechtlichen Fragen die besten Entscheidungen für ihre Unternehmen zu treffen. Außerdem sollen die Helpdesks sicherstellen, dass die Unternehmen wissen, wie sie ihre immateriellen Vermögenswerte wirksam schützen können[64].

3.6.2.     Das weitere Vorgehen

Die EU wird eruieren, inwieweit es Möglichkeiten gibt, verstärkt Fachwissen im Bereich geistiges Eigentum innerhalb der EU-Delegationen in Schlüsselregionen verfügbar zu machen, entweder durch zusätzliches Personal oder durch IPR-Helpdesks. Im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020[65] erwägt die Kommission, die Helpdesk-Dienste für KMU weiter auszubauen und an die neuen Bedürfnisse anzupassen. Bei der Verbesserung der Immaterialgüterrechtskompetenz in den EU-Delegationen würde darauf geachtet, bestehende Ressourcen auszubauen bzw. besser einzubinden (immaterialgüterrechtliche Kenntnisse der Attachés in den Delegationen der EU und den Botschaften der Mitgliedstaaten und den IPR-Helpdesks). Die Kommission und die Mitgliedstaaten würden ferner sicherstellen, dass die Immaterialgüterrechtskompetenz auf breiter Basis geteilt wird; dies lässt sich durch EU-Initiativen zur Förderung der Internationalisierung von KMU bewerkstelligen[66]. Dadurch ließen sich die Vorteile der laufenden Vernetzung ausweiten. Es könnten zuverlässigere Daten über die Immaterialgüterrechtslage in Schlüsselregionen erhoben werden; zudem könnten Unternehmen die Frage leichter beantworten, welcher immaterialgüterrechtlichen Praxis sie bei ihrer Internationalisierung Rechnung tragen müssen.

3.7.        Geografischer Fokus

3.7.1.     Aktuelle Lage

Alle zwei Jahre bringt die EU auf der Grundlage einer breit angelegten Erhebung unter europäischen und internationalen Interessenträgern ihre Liste der „Priority Countries“ auf den neuesten Stand, also das Verzeichnis der Länder, in denen das geistige Eigentum von EU-Rechteinhabern nicht ausreichend geschützt ist und/oder nicht konsequent durchgesetzt wird[67].

3.7.2.     Das weitere Vorgehen

Eine derartige Priorisierung hat in der Vergangenheit gut funktioniert und wird fortgesetzt, da so ein zielgerichtetes und ressourcensparendes Vorgehen ermöglicht wird.

3.8.        Maßnahmenkatalog

Mit der vorliegenden Strategie soll die Kontinuität der von der Europäischen Union seit 2004 verfolgten Politik gewährleistet werden. Was gut funktionierte, soll dabei als Grundlage dienen und angesichts der beträchtlichen technischen Veränderungen sowie der neuen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die in den vergangenen zehn Jahren im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten entstanden sind, verbessert werden. Um die dargestellten Probleme lösen zu können, hat die Kommission folgenden Maßnahmenkatalog verabschiedet:

· Sicherstellung eines regelmäßigen Austauschs mit allen Interessenträgern zwecks Sensibilisierung und zwecks Ausrichtung der Politikmaßnahmen

· Verbesserungen bei Datenerhebung und Berichterstattung, um die Funktion der geistigen Eigentumsrechte und die Folgen von Verstößen gegen das Immaterialgüterrecht klarer herauszuarbeiten; regelmäßige Durchführung von Erhebungen zwecks Führung eines Verzeichnisses kritischer Länder („Priority Countries“) und dadurch Ermöglichung zielgerichteter EU-Maßnahmen

· Gewährleistung einer starken und kohärenten Rolle der EU in internationalen Immaterialgüterrechtsforen entsprechend dem Vertrag von Lissabon

· Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Immaterialgüterrechtsrahmens, unter anderem durch weitere Förderung der Ratifizierung bestehender Übereinkünfte; Vorantreibung der Ratifizierung der immaterialgüterrechtlich relevanten Übereinkünfte durch alle EU-Mitgliedstaaten

· Sicherstellung, dass die Schutzrechtskapitel in bilateralen Handelsübereinkünften den Rechteinhabern einen adäquaten und wirksamen Schutz bieten und dass entscheidende Schwachstellen im Immaterialgüterrechtssystem der Partnerländer beseitigt werden, wobei die Zusageverpflichtungen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Drittlands abzustimmen sind

· Sicherstellung, dass die Kommission auf Streitbeilegungsverfahrens oder andere Abhilfemaßnahmen zurückgreifen kann, wenn Rechte der EU aus internationalen Übereinkünften verletzt werden

· Fortführung und möglichenfalls Verbesserung der „IP-Dialoge“ mit wichtigen Drittländern; Nutzung der auf höchster Ebene geführten (handels-) politischen Dialoge, um für Fortschritte bei der Lösung erkannter immaterialgüterrechtlicher Probleme zu sorgen

· Angebot und Bekanntmachung geeigneter immaterialgüterrechtsbezogener technischer Hilfsprogramme für Drittländer, einschließlich Sensibilisierung für die Spielräume beim geistigen Eigentum; Nutzung der Fachkompetenz einschlägiger internationaler Organisationen bei der Umsetzung technischer Hilfsprogramme

· Herstellung intensiverer Kontakte zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der europäischen Wirtschaft, um die Wirtschaftsbeteiligten unmittelbar bei der Lösung konkreter Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Fragen des geistigen Eigentums unterstützen zu können; bessere Koordinierung und Vernetzung der Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Drittländern

· Anstrebung größerer Vereinbarkeit der Immaterialgüterrechtspolitik mit anderen Politikbereichen, z. B. Möglichkeit der Beschränkung der Teilnahme an oder der Finanzierung von speziellen EU-Förderprogrammen in ausreichend ernsten, klar abgegrenzten Fälle, sowie diesbezügliche Verbesserung der Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Drittländern

· Weitere Unterstützung der Rechteinhaber im Rahmen von Vorhaben wie den IPR-Helpdesks und Sondierung der Möglichkeit ihres weiteren Ausbaus; Sondierung der Möglichkeit, weitere Immaterialgüterrechtsexperten in wichtige EU-Delegationen zu beschäftigen

             

[1]               Intellectual property rights intensive industries: contribution to economic performance and employment in the European Union (Beitrag schutzrechtsintensiver Wirtschaftszweige zur Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in der Europäischen Union), Analyse auf Branchenebene, gemeinsames Projekt des Europäischen Patentamts und des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, München und Alicante, 2013

[2]               Siehe die Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ vom 4. Oktober 2006, KOM (2006) 567 endgültig

[3]               http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm

[4]               Intellectual property and development. Lessons from recent economic research (Geistiges Eigentum und Entwicklung. Lehren aus der aktuellen Wirtschaftsforschung), Eds. C. Fink, K.E. Maskus, gemeinsame Publikation der Weltbank und von Oxford University Press, Washington DC 2005

[5]               CEBR, The impact of counterfeiting on four main sectors in the European Union (Die Folgen von Marken- und Produktpiraterie für vier Hauptsektoren in der Europäischen Union), Centre for Economic and Business Research, London 2000

[6]               Global impacts study (Studie zu den globalen Auswirkungen): Eine neue, von Frontier Economics durchgeführte Studie zur Untersuchung der globalen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Nachahmung und Produktpiraterie, ICC, Februar 2011, in englischer Sprache abrufbar unter http://www.iccwbo.org/Advocacy-Codes-and-Rules/BASCAP/BASCAP-Research/Economic-impact/Global-Impacts-Study/

[7]               WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), WHO (Weltgesundheitsorganisation), WTO (Welthandelsorganisation), WCO (Weltzollorganisation), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), G20 (Gruppe der Zwanzig)

[8]               Entschließung des Rates vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie, ABl. C 253 vom 4.10.2008, S. 1

[9]               Entschließung des Rates vom 16. März 2009 „EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2009-2012“, ABl. C 71 vom 25.3.2009, S. 1

[10]             Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. September 2010 (2009/2178(INI)).

[11]             Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern, 2005/C129/03, ABl. C 129 vom 26.5.2005

[12]             DG Trade - Contract N°SI2.545084. Evaluation of the Intellectual Property Rights enforcement strategy in third countries (Bewertung der Strategie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern). Final report, volume I- main report, Analysis for Economic Decisions (ADE) and European Commission, Louvain-la-Neuve, 2010 (Schlussbericht, Band I - Hauptbericht, Analysis for Economic Decisions (ADE) und Europäische Kommission, Louvain-la-Neuve 2010).

[13]             Brasilien, Russland, Indien, China

[14]             WTO, Eurostat, IMF

[15]             OECD, Economy: Developing countries set to account for nearly 60% of world GDP by 2030, according to new estimates (Wirtschaft: Entwicklungsländer werden nach neuesten Schätzungen im Jahr 2030 nahezu 60 % des weltweiten BIP ausmachen, Juni 2010

[16]             OECD, Magnitude of counterfeiting and piracy of tangible products: an update (Ausmaß von Nachahmungen und Produktpiraterie bei materiallen Produkten: der aktuelle Stand), November 2009, http://www.oecd.org/dataoecd/57/27/44088872.pdf

[17]             http://www.unep.org/roap/Portals/96/Trade%20in%20Intellectual%20Property-21Nov2013.pdf

[18]             Vgl. z. B. IP crime: the new face of organised crime – from IP theft to IP crime (Schutzrechtskriminalität: Das neue Gesicht des organisierten Verbrechens – vom Diebstahl geistigen Eigentums zum Verbrechen), B. Godart, Journal of Intellectual Property Law and Practice, 2010, Band 5, Nr. 5, http://jiplp.oxfordjournals.org/cgi/reprint/5/5/378?etoc

[19]             Report on EU customs enforcement of IPRs: results at the EU border 2012 (Bericht über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch den Zoll: Ergebnisse an den EU-Außengrenzen 2012), Europäische Kommission (2013)

[20]             Internet matters: The Net’s sweeping impact on growth, jobs, and prosperity (Ohne Internet geht nichts mehr: Die Durchschlagskraft des WWW und ihre Auswirkungen auf Wachstum, Arbeit und Wohlstand), M. Pélissié du Rausas et al., Bericht des McKinsey Global Institute, Mai 2011

[21]             Technical report: An estimate of infringing use of the internet-Summary (Technischer Bericht: Eine Einschätzung der mittels Internet begangenen Schutzrechtsverletzungen (Zusammenfassung)), Envisional, Januar 2011, http://www.mpaa.org/Resources/8aaaecf5-961e-4eda-8c21-9f4f53e08f19.pdf

[22]             Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Frank La Rue, United Nations General Assembly- Human Rights Council. 17th session, Agenda item 3, A/HRC/17/27, May 2011 (Bericht des UN-Sonderberichterstatters Frank La Rue zur Förderung und zum Schutz der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung, Generalversammlung der Vereinten Nationen - Menschenrechtsrat, 17. Sitzung, TOP 3, A/HRC/17/27, Mai 2011)

[23]             Ein Beispiel dafür ist das „Memorandum of Understanding on the Sale of Counterfeit Goods over the Internet“ (Gemeinsame Absichtserklärung zum Verkauf nachgeahmter Güter über das Internet), abrufbar unter http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/docs/memorandum_04052011_en.pdf (in englischer Sprache)

[24]             Intellectual Property Rights: Economic principles and trade rules (Rechte an geistigem Eigentum: Wirtschaftliche Grundlagen und Handelsvorschriften), C. Fink, Mai 2007- überarbeitete Fassung. Aus: Handbook of Trade Policy for Development, A. Lukauskas et al., Oxford Scholarship Online, 2014

[25]             Creative economy report 2010: A feasible development option („Kreativsektor-Bericht 2010: Eine realisierbare Entwicklungsoption“), Partnerschaft zwischen der UNCTAD und der Sondergruppe für die Süd-Süd-Zusammenarbeit des UNDP, 2010

[26]             Intellectual Property Rights, imitation, and foreign direct investment: theory and evidence (Rechte an geistigem Eigentum, Nachahmung und ausländische Direktinvestitionen: Theorie und Nachweis), L. Branstetter et al., Working Paper 13033, National Bureau of Economic Research, Cambridge, 2007

[27]             Record seizure of illicit medicines in Africa. The World Customs Organization (WCO) and the Institute of Research Against Counterfeit Medicines (IRACM) issue a new warning on the health and safety of African populations (Rekordverdächtige Beschlagnahmung illegaler Arzneimittel in Afrika:Weltzollorganisation (WCO) und Forschungsinstitut für Arzneimittelfälschung (IRACM) geben neue Warnung für Gesundheit und Sicherheit der afrikanischen Bevölkerung heraus), Paris, 2013, http://www.wcoomd.org/en/media/newsroom/2013/june/wco-and-iracm.aspx

[28]             COM (2012) 22 – Handel, Wachstum und Entwicklung. Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder, Europäische Kommission, Belgien, 2012, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?qid=1400916279923&uri=CELEX:52012DC0022&from=DE

[29]             http://content.undp.org/go/cms-service/stream/asset/?asset_id=1948200 — siehe Kapitel 11

[30]             Climate change and technology transfer. Can Intellectual Property Rights work for the poor? (Klimawandel und Technologietransfer. Geistige Eigentumsrechte und Armut – geht das?), K. Kretzschmar, Prague Global Policy Institute Glopolis, Prag 2012

[31]             Mitteilung der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten an den Rat für TRIPS vom 13. Februar 2003, Aktenz. 032/03 – endgültig (in englischer Sprache)

[32]             D. h. eine beschleunigte Wirtschaftsentwicklung durch Überspringen von Entwicklungsstufen

[33]             Policy recommendations to combat state sponsored IP theft (SSIPT) (Politische Empfehlungen zur Bekämpfung staatlich geförderten Diebstahls an geistigem Eigentum), Trans Atlantic Business Dialogue, http://transatlanticbusiness.org/s/TABD-Trade-Secrets-Policy-Recommendations-December-2012.pdf

[34]             Technologietransfer nach China: Leitfaden für Unternehmen, China IPR SME Helpdesk, 2008, http://www.china-iprhelpdesk.eu/docs/publications/Tech_transfer_German.pdf

[35]             GD TRADE, Ninth Report on Potentially Trade Restrictive Measures, September 2011-May 2012, Report on G-20 Trade Measures, WTO (GD Handel, Neunter Bericht „Potenzielle handelsbeschränkende Maßnahmen, September 2011 bis Mai 2012“, Bericht über Handelsmaßnahmen der G20, WTO),

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/june/tradoc_149526.pdf

[36]             COM (2012) 497

[37]             Einschließlich GAVI, WHO und UNICEF

[38]             Promoting Access to Medical Technologies and Innovation. Intersections between public health, intellectual property and trade (Bereitstellung eines Zugangs zu medizinischen Technologien und Innovationen. Wo sich öffentliche Gesundheit, geistiges Eigentum und Handel kreuzen), gemeinsame Studie von WHO, WIPO und WTO, Genf 2012

[39]             Es sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Konzepte, z. B. nicht den Qualitätsstandards- und Spezifikationen entsprechende, minderwertig nachgeahmte oder gefälschte Arzneimittel, keine schutzrechtlichen Aspekte berühren (siehe entsprechende WHO-Diskussion unter http://apps.who.int/gb/ssffc/pdf_files/A64_16-en.pdf)

[40]             Entschließung B6-0288/2007 des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007

[41]             Counterfeit drugs kill! (Gefälschte Medikamente töten!) letzte Broschüre von WHO und IMPACT, aktualisiert im Mai 2008, http://www.who.int/impact/FinalBrochureWHA2008a.pdf

[42]             Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates vom 26. Mai 2003 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union, ABl. L 135 vom 3.6.2003, S. 5

[43]             D. h. dass Exporteure grundlegende Arzneimittel an arme Länder zu Preisen ausliefern dürfen, die nur geringfügig über ihren eigenen Herstellungskosten liegen.

[44]             Die EU wird 2014 eine Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 953/2003 in die Wege leiten.

[45]             Die EU hat eine „Bolar-Ausnahme“ in die Richtlinie 2004/27/EG eingefügt.

[46]             Are IPR a barrier to the transfer of climate change technology (Sind geistige Eigentumsrechte ein Hemmnis für den Transfer von Klimawandeltechnologien)? Von der Europäischen Kommission (GD Handel) in Auftrag gegebener Bericht von Copenhagen Economics A/S und The IPR Company ApS, 2009, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2009/february/tradoc_142371.pdf

[47]             http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/market-access/

[48]             http://ec.europa.eu/internal_market/intellectual-property/docs/joint-report-epo-ohim-final-version_en.pdf

[49]             Obgleich in der Bewertungsstudie von 2010 zurecht festgestellt wird, dass zwar vieles darauf hinweist, dass das Volumen der Schutzrechtsverletzungen zunimmt, das eigentliche Ausmaß, in dem Produkte Opfer von Nachahmung und Piraterie werden, aber unbekannt ist, und dass es bisher keine Möglichkeit gibt, eine exakte Gesamteinschätzung vorzunehmen, ist der Rahmen des unter diesen Umständen Möglichen somit begrenzt.

[50]             http://www.taylorwessing.com/ipindex

[51]             http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm

[52]             http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/observatory/index_de.htm

[53]             http://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/intellectual-property/enforcement/index_en.htm

[54]             Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates, ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15

[55]             Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45

[56]             WIPO-Urheberrechtsvertrag, WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger

[57]             Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen

[58]             Vertrag von Peking zum Schutz audiovisueller Darbietungen

[59]             D. h. die Verhandlungen über die Einrichtung eines multilateralen Mitteilungs- und Meldesystems für geografische Angaben für Weine und Spirituosen sowie Themen in Bezug auf die Ausweitung des Schutzes der in Artikel 23 des TRIPS-Abkommens genannten geografischen Angaben auf andere Erzeugnisse als Weine und Spirituosen

[60]             Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle (OAPI), African Regional Industrial Property Organisation (ARIPO)

[61]             http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=328

[62]             http://ec.europa.eu/trade/tackling-unfair-trade/trade-barriers

[63]             Zum Beispiel die China-KMU-Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums (China IPR SME Helpdesk) — http://www.china-iprhelpdesk.eu/

[64]             Die Helpdesks arbeiten mit lokalen Organisationen zusammen und bieten die folgenden Dienstleistungen: persönliche Fachberatung, allgemeine und individuelle Schulungsmaterialien, spezielle Schulungsworkshops, Kontakte zu externen Fachleuten und zu Regierungsbehörden der Zielregion, Unternehmensnetzwerke und Sensibilisierungskampagnen.

[65]             Siehe COSME (Programm der EU für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU), http://ec.europa.eu/enterprise/initiatives/cosme/index_en.htm

[66]             http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/documents/internationalisation/

[67]             Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2013)30, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc_150789.pdf

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