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Document 32003D0362

2003/362/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 98/399/EG zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation der Provinz Varese (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1527)

ABl. L 124 vom 20.5.2003, p. 42–42 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 13/07/2021; Aufgehoben durch 32020R0687

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/362/oj

32003D0362

2003/362/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 98/399/EG zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation der Provinz Varese (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1527)

Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 0042 - 0042


Entscheidung der Kommission

vom 14. Mai 2003

zur Aufhebung der Entscheidung 98/399/EG zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation der Provinz Varese

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1527)

(Nur der italienische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2003/362/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Jahr 1997 ist in der Schwarzwildpopulation der italienischen Provinz Varese die klassische Schweinepest aufgetreten.

(2) Ein Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest wurde von der Kommission mit der Entscheidung 98/399/EG vom 8. Juni 1998 zur Genehmigung des von Italien vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation der Provinz Varese(2) genehmigt.

(3) Italien hat Informationen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die klassische Schweinepest in der Provinz Varese erfolgreich getilgt worden ist.

(4) Die italienischen Behörden werden die Seuchenlage im Hinblick auf klassische Schweinepest bei Wildschweinen weiter intensiv überwachen im Rahmen des Programms zur Tilgung und Überwachung der vesikulären Schweinekrankheit und der klassischen Schweinepest, das mit der Entscheidung 2002/943/EG der Kommission vom 28. November 2002 zur Genehmigung von Programmen der Mitgliedstaaten zur Tilgung und Überwachung bestimmter Tierseuchen und zur Verhütung von Zoonosen für das Jahr 2003(3) genehmigt wurde.

(5) Die Entscheidung 98/399/EG ist daher aufzuheben.

(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 98/399/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Brüssel, den 14. Mai 2003

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5.

(2) ABl. L 176 vom 20.6.1998, S. 36.

(3) ABl. L 326 vom 3.12.2002, S. 12.

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