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Document 52021XG0226(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke 2021/C 66/10

ABl. C 66 vom 26.2.2021, p. 40–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 66/40


Schlussfolgerungen des Rates

zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

(2021/C 66/10)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

WÜRDIGT die kontinuierliche produktive Zusammenarbeit in steuerlichen Angelegenheiten, die zwischen der EU-Arbeitsgruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“(im Folgenden „Gruppe ‚Verhaltenskodex‘“) und den meisten Ländern und Gebieten weltweit inzwischen besteht, um die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich global zu fördern;

2.

BEGRÜßT die Fortschritte, die in den relevanten Ländern und Gebieten erzielt werden konnten, indem innerhalb der vereinbarten Fristen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, um die von der Gruppe „Verhaltenskodex“ festgestellten Mängel zu beheben, und BETONT, dass durch diese Maßnahmen sowohl auf der Ebene der EU als auch weltweit zur Stärkung der Mechanismen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, zu einer fairen Besteuerung, zu weltweiter Steuertransparenz und zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beigetragen wird;

3.

RÄUMT EIN, dass die derzeitige COVID-19-Pandemie sich auf die Fähigkeit vieler Länder und Gebiete, neue Verpflichtungen einzugehen oder ihre früheren Verpflichtungen zu erfüllen, weiterhin ebenso auswirken wird wie auf die allgemeinen Arbeitsmethoden der Gruppe „Verhaltenskodex“;

4.

ERSUCHT die Gruppe, bei allen noch offenen Fragen, deren Klärung durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde, weitere Fortschritte zu erzielen, um diese Fragen so rasch wie möglich zu abschließend zu klären, und Beratungen über eventuelle Aufforderungen zu Verpflichtungen aufzunehmen, die von Ländern und Gebieten einzugehen wären, wenn dies angezeigt ist;

5.

BEDAUERT, dass einige Länder und Gebiete weder ausreichende Maßnahmen ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Fristen nachzukommen, noch einen ernsthaften Dialog geführt haben, der zu solchen Verpflichtungen führen könnte, und ERSUCHT diese Länder und Gebiete, mit der Gruppe „Verhaltenskodex“ zusammenzuarbeiten, um die verbleibenden offenen Fragen zu klären;

6.

BEDAUERT insbesondere, dass die Türkei keine konkreten Fortschritte bei der wirksamen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit allen EU-Mitgliedstaaten gemacht hat und deshalb noch nicht allen gemäß dem Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen ist; STELLT FEST, dass der Informationsaustausch mit 21 Mitgliedstaaten der EU aktiviert wurde und°2022 mit fünf weiteren EU-Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll; BEDAUERT, dass kein Nachweis dafür erbracht wurde, dass tatsächlich Daten zwischen der Türkei und einem der Mitgliedstaaten ausgetauscht wurden; HEBT HERVOR, dass bezüglich des Informationsaustauschs mit einem Mitgliedstaat keine Fortschritte erzielt wurden; BEKRÄFTIGT, dass ein funktionierender Informationsaustausch mit allen Mitgliedstaaten eine Voraussetzung dafür ist, dass die Türkei das Kriterium 1.1 der EU-Liste gemäß den Schlussfolgerungen des Rates von Februar 2020 erfüllt; FORDERT die Türkei AUF, sich bis zum 31. Mai 2021 auf hoher politischer Ebene uneingeschränkt dazu zu verpflichten, die Austauschbeziehung für den automatischen Austausch von Informationen mit den übrigen sechs Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 wirksam zu aktivieren; allen 27 Mitgliedstaaten sind die Angaben für das Steuerjahr 2019 bis spätestens 1. September 2021 zu übermitteln; für die Steuerjahre 2020 und 2021 sind die Angaben gemäß dem OECD-Kalender für den automatischen Austausch von Informationen und in jedem Fall bis spätestens 30. September 2021 beziehungsweise 30. September 2022 zu übermitteln; TEILT MIT, dass durch die Nichteinhaltung einer der fünf vorstehend genannten Fristen die Voraussetzungen dafür erfüllt wären, dass die Türkei in Anlage I unter Kriterium 1.1 gelistet würde; ERSUCHT die Gruppe, der Türkei diese Anforderung mitzuteilen, die hinsichtlich eines funktionierenden Informationsaustauschs mit allen Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte weiterhin zu beobachten und den Rat über die diesbezüglichen Entwicklungen zu informieren und gleichzeitig den Dialog mit der Türkei in dieser Angelegenheit aufrechtzuerhalten, und TEILT MIT, dass der Rat den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme in die Liste im Oktober 2021 auf der Grundlage der von der Gruppe vorgelegten Analyse der Einhaltung der Anforderungen durch die Türkei fassen und diesen Beschluss nach Ablauf der verbleibenden vorgenannten Fristen überprüfen wird;

7.

BILLIGT den von der Gruppe „Verhaltenskodex“ vorgelegten Bericht (Dok. 6223/21);

8.

BILLIGT dementsprechend die in Anlage I wiedergegebene überarbeitete EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke („EU-Liste“);

9.

BILLIGT den in Anlage II wiedergegebenen Sachstand bei der Einhaltung der von den kooperativen Ländern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich;

10.

ERSUCHT die Organe der EU und die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls die in Anlage I wiedergegebene überarbeitete EU-Liste weiterhin in der Außenpolitik, bei den Wirtschaftsbeziehungen und bei der Entwicklungszusammenarbeit mit den relevanten Drittländern – unbeschadet der sich aus den Verträgen ergebenden jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Union – zu berücksichtigen.

ANLAGE I

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

1.   Amerikanisch-Samoa

Amerikanisch-Samoa wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem es abhängig ist, wendet die BEPS-Mindeststandards nicht an und hat sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

2.   Anguilla

Anguilla ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

3.   Dominica

Dominica ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

4.   Fidschi

Fidschi ist nicht Mitglied beim Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken („Globales Forum“), hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen, ist weder Mitglied beim inklusiven Rahmen betreffend BEPS geworden, noch hat es die OECD-Mindeststandards zur BEPS-Bekämpfung umgesetzt, und es hat diese Fragen noch nicht gelöst.

5.   Guam

Guam wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem es abhängig ist, wendet die BEPS-Mindeststandards nicht an und hat sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

6.   Palau

Palau wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert und hat diese Fragen noch nicht gelöst.

7.   Panama

Panama ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

8.   Samoa

Samoa hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen und hat diese Frage noch nicht gelöst.

9.   Seychellen

Die Seychellen haben schädliche Steuervergünstigungsregelungen und haben diese Frage noch nicht gelöst.

Ferner ist den Seychellen in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, und sie haben diese Frage noch nicht gelöst.

10.   Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago wenden keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an; ferner ist Trinidad und Tobago in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, sie haben das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, haben schädliche Steuervergünstigungsregelungen und haben diese Fragen noch nicht gelöst.

11.   Amerikanische Jungferninseln

Die Amerikanischen Jungferninseln wenden keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, haben das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem sie abhängig sind, wenden die BEPS-Mindeststandards nicht an und haben sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

12.   Vanuatu

Vanuatu ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden, es begünstigt Offshore-Strukturen und Regelungen, die Gewinne ohne reale wirtschaftliche Substanz anziehen, und hat diese Fragen noch nicht gelöst.


ANLAGE II

Stand der Zusammenarbeit mit der EU in Bezug auf die zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich von kooperativen Ländern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen

1.   Transparenz

1.1.   Verpflichtung zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs, entweder durch Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens zwischen den zuständigen Behörden oder durch bilaterale Abkommen

Von dem folgenden Land wird gemäß dem in Nummer 6 dieser Schlussfolgerungen des Rates dargelegten Zeitplan erwartet, dass es sich bis 31. Mai 2021 auf hoher politischer Ebene verpflichtet und seine Austauschbeziehung für den automatischen Informationsaustausch mit allen 27 Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2021 wirksam aktiviert:

Türkei

1.2.   Mitgliedschaft beim Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken („Globales Forum“) und zufriedenstellendes Rating in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage

Bei dem folgenden Land, das sich verpflichtet hat, bis Ende 2018 ein ausreichendes Rating aufzuweisen, steht eine ergänzende Überprüfung durch das Globale Forum noch aus:

Türkei

Bei dem folgenden Entwicklungsland ohne ein Finanzzentrum, das sich verpflichtet hat, bis Ende 2019 ein ausreichendes Rating aufzuweisen, steht eine ergänzende Überprüfung durch das Globale Forum noch aus:

Botsuana

Bei dem folgenden Land steht eine ergänzende Überprüfung durch das Globale Forum noch aus:

Barbados

1.3.   Unterzeichnung und Ratifizierung des multilateralen OECD-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen oder Schaffung eines Netzes von Übereinkünften, das alle EU-Mitgliedstaaten erfasst

Den folgenden Entwicklungsländern ohne ein Finanzzentrum, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedeutende Fortschritte erzielt haben, wurde Zeit bis 31. Dezember 2020 für die Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens bzw. bis 31. Dezember 2021 für dessen Ratifizierung gegeben:

Botsuana, Eswatini, Jordanien, Thailand

Dem folgenden Entwicklungsland ohne ein Finanzzentrum, das bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen bedeutende Fortschritte erzielt hat, wurde Zeit bis 30. April 2021 für die Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens bzw. bis 31. Dezember 2021 für dessen Ratifizierung gegeben:

Malediven

2.   Steuergerechtigkeit

2.1.   Vorhandensein schädlicher Steuerregelungen

Dem folgenden Land, das sich verpflichtet hat, seine schädlichen Steuerregelungen bis Ende 2019 zu ändern oder abzuschaffen, das aber aufgrund verfahrenstechnischer Verzögerungen seitens des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken dazu nicht in der Lage war, wurde bis Ende 2021 Zeit für die Anpassung seiner Rechtsvorschriften gegeben:

Australien

Dem folgenden Land, das bei der Erfüllung seiner Verpflichtung, seine schädlichen Steuerregelungen zu ändern oder abzuschaffen, bedeutende Fortschritte erzielt hat, wurde dafür Zeit bis 31. Dezember 2021 gegeben:

Jordanien

Dem folgenden Land, das sich verpflichtet hat, seine schädlichen Steuerregelungen zu ändern oder abzuschaffen, wurde bis 31. Dezember 2022 Zeit für die Anpassung seiner Rechtsvorschriften gegeben:

Jamaika


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