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Document 51998IP0485

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über die Informationsstrategie zum Euro (KOM(98)0039 C4-0125/98)

ABl. C 98 vom 9.4.1999, p. 167 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998IP0485

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über die Informationsstrategie zum Euro (KOM(98)0039 C4-0125/98)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0167


A4-0485/98

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über die Informationsstrategie zum Euro (KOM(98)0039 - C4-0125/98)

Das Europäische Parlament,

* unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission (KOM(98)0039 - C4-0125/98),

* unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die praktischen Aspekte der Einführung des Euro (KOM(98)0061 - C4-0142/98),

* unter Hinweis auf die Empfehlung 98/286/EG der Kommission zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro ((ABl. L 130 vom 1.5.1998, S. 22.)),

* unter Hinweis auf die Empfehlung 98/287/EG der Kommission zur doppelten Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen ((ABl. L 130 vom 1.5.1998, S. 26.)),

* unter Hinweis auf die Empfehlung 98/288/EG der Kommission zu Dialog, laufender Beobachtung und Information zur Erleichterung des Übergangs zum Euro ((ABl. L 130 vom 1.5.1998, S. 29.)),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 1998 zum Thema "Der Euro und der Verbraucher" ((ABl. C 34 vom 2.2.1998, S. 38.)),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 1998 zu den praktischen Aspekten der Einführung des Euro und zu dem Arbeitsdokument der Kommission über die Vorbereitungen zur Umstellung der öffentlichen Verwaltungen auf den Euro ((ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 69.)),

* unter Hinweis auf die Vereinbarungen betreffend Informationen über die Einführung des Euro, die von 11 Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Parlament getroffen wurden,

* unter Hinweis auf die Anhörung des Unterausschusses "Währung" über die Informationskampagne über den Euro vom 21. September 1998,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses Kultur, Jugend Bildung und Medien (A4-0485/98),

A. in der Erwägung, daß die Einführung des Euro als einzige europäische Währung die Bürger der Europäischen Union stärker betreffen wird, als jede andere bisherige Maßnahme der Europäischen Union,

B. in der Erwägung, daß der Euro, neben seinen wirtschaftlichen, geoökonomischen und geopolitischen Vorteilen auch einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer gemeinsamen europäischen Identität leistet,

C. in der Erwägung, daß Information und Kommunikation über den Euro einen wesentlichen Schritt zur Gewährleistung des Erfolgs der Wirtschafts- und Währungsunion darstellen,

D. unter Hinweis darauf, daß dem Erfolg der WWU und ihre Akzeptanz durch die Bürger eine entscheidende Rolle für den weiteren Verlauf des europäischen Aufbauwerks zukommt,

E. unter Hinweis darauf, daß ein grosser Teil der Bevölkerung sich nicht genügend über den Euro informiert fühlt,

F. unter Hinweis darauf, daß 30 - 40% der europäischen Bevölkerung gemäß der ÖCD Schwierigkeiten mit dem Verständnis schriftlicher Informationen haben,

G. unter Hinweis darauf, daß benachteiligte Gruppen der Gesellschaft wie etwa Blinde oder stark sehbeeinträchtigte Personen und besonders arme Menschen spezielle Kommunikationsbedürfnisse haben,

H. in der Erwägung, daß ein grosser Teil der Bevölkerung (rund 30%) aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Analphabetentum, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Situation, Alter, Behinderungen (Blinde und Gehörgeschädigte) oder aus politischen oder philosophischen Gründen nicht über die üblichen Kommunikationskanäle erreichbar sind,

I. unter Hinweis darauf, daß eine Informationskampagne auch negative Auswirkungen haben kann, wenn Botschaft und Kommunkationsmedien nicht auf die Bedürfnisse der speziellen Zielgruppen zugeschnitten sind,

J. unter Hinweis darauf, daß Geld nicht nur ein technisches Instrument zur Erleichterung des Handels darstellt, sondern auch psychologische, soziale, politische, emotionale und nationale Dimensionen hat,

K. unter Hinweis darauf, daß der Euro vom europäischen Bürger nur angenommen werden wird, wenn entsprechende vertrauensbildende Maßnahmen in den Euro und in die Institutionen, die diesen schaffen, begleiten und überwachen, ergriffen werden,

L. unter Hinweis darauf, daß der Übergang zum Euro alle bisherigen Maßstäbe der materiellen Wertmessung und alle bisher im Bewusstsein der Bürger verankerten Preise und Preisvorstellungen verändern wird und der notwendige Prozeß der Gewinnung neuer Wertvorstellungen und der Anpassung an das neue Preisgefüge - aber auch das Gewinnen von Vertrauen in den Euro - bei einem grossen Teil der Bevölkerung mehrere Jahre dauern kann,

M. unter Hinweis darauf, daß alle Bürger ab dem 1. Januar 1999 den Euro bereits - ausser im Bargeldverkehr (Münzen und Noten) - als Zahlungsmittel verwenden können, und daß viele Wirtschaftsakteure bereits ab 1999 ihre Güter und Dienstleistungen mit Euro-Preisangaben anbieten und auch deren Bezahlung in Euro anbieten werden,

N. unter Hinweis darauf, daß Informationsmaßnahmen sich negativ auswirken oder völlig nutzlos sein können, wenn sie nicht mit praktischen Anwendungen einhergehen,

O. unter Hinweis darauf, daß die Einführung des Euro in den ersten Jahren zu Mißbrauch und Betrügereien führen kann, und daß u.a. fundierte Information zur Verhütung solcher Mißbräuche beitragen kann,

P. unter Hinweis darauf, daß Information allein nicht ausreicht, um das Vertrauen des Bürgers in den Euro und in die europäischen Institutionen zu gewinnen, das für den Erfolg des Euro unverzichtbar ist,

Q. in der Erwägung, daß das Verhalten aller wirtschaftlichen, politischen und sozialen Akteure vom Bürger danach beurteilt wird, wie sie die Umstellung auf den Euro handhaben, und daß sie folglich ermutigt werden sollten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und sich an den Informationsmaßnahmen über den Euro zu beteiligen,

R. in der Erwägung, daß die Banken und Finanzeinrichtungen unter allen Marktakteuren die meiste Verantwortung dafür tragen werden, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und daß die Bereiche Vertrieb und Fremdenverkehr bei der Verwendung des Euro durch die Bürger in vorderster Linie stehen und daher ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Gewöhnung des Verbrauchers an die neuen Preise und Werte sowie an die Verwendung von Euro-Geldinstrumenten spielen werden,

S. unter Hinweis darauf, daß sich 1998 die Haushaltsmittel für das PRINCE-Programm auf 30 Mio. ECU beliefen und die jährliche Mittelregression wie folgt geplant ist: von 38 Mio. Euro für 1999 auf 32 Mio. Euro für das Jahr 2000 und auf 30 Mio. Euro für das Jahr 2001,

T. unter Hinweis darauf, daß die Informationskampagne über den Euro von 1999 an kontinuierlich verstärkt und weiterentwickelt werden muß,

1. begrüsst die Mitteilung der Kommission über die Informationsstrategie zum Euro;

2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine regelmässige und gezielte Bewertung dieser Informationskampagne zu gewährleisten und zu überwachen;

3. fordert ab 1999 eine erhebliche Aufstockung der Mittel für die Informationskampagne zum Euro, wobei im Jahr vor der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen noch gezielt zusätzliche Maßnahmen vorzusehen sind;

4. fordert die Beibehaltung der Mittelausstattung des PRINCE-Programms auf dem Niveau von 38 Mio. Euro sowohl für das Jahr 2000 als auch für das Jahr 2001;

5. fordert, die Informationskampagne bis Ende des Jahres 2002 zu verlängern;

6. empfiehlt, diese Informationsmaßnahmen auch im Jahre 2002 mit einem Budget von 30 Mio. Euro beizubehalten;

7. fordert nachdrücklich, daß die Informationsstrategie der Gemeinschaft zum Euro im Rahmen eines spezifischen Programms durch den EU-Haushalt finanziert wird;

8. empfiehlt, daß die neuen Leitlinien für den Inhalt des PRINCE-Programms, das sich auf eine einheitliche Kampagne für die einheitliche Währung konzentriert, der Arbeitsgruppe für vorrangige Maßnahmen vorgelegt werden;

9. schlägt vor, daß das PRINCE-Programm (B3-306) eine gesonderte Haushaltslinie in Titel B3-3 bleiben sollte; daß die Mittelausstattung von der Haushaltsbehörde im Rahmen der aktuellen finanziellen Vorausschau auf Jahresbasis festgelegt wird, daß diese Aktionen von der Arbeitsgruppe beschlossen werden, und über die Finanzierung die Haushaltsbehörde jährlich neu entscheidet ;

10. empfiehlt, daß ein Teil der Mittel für Aktionen in den Ländern bereitgestellt wird, die nicht der WWU angehören;

11. betrachtet die Entscheidung der Kommission als ausreichende Rechtsgrundlage;

12. schlägt vor, daß die Kofinanzierung auf der Grundlage einer Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten 50% der Aktionskosten nicht überschreiten darf;

13. befürwortet die Einrichtung von Beobachtungsstellen für den Übergang zum Euro und der allgemeinen Entwicklung seiner Verwendung auf lokaler Ebene, da solche Einrichtungen zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Mechanismen der Einführung des Euro beitragen und eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Auswirkungen von Informationskampagnen spielen, was die bessere Anpassung dieser Kampagnen an die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger erleichtert;

14. erinnert daran, daß alle Partner der nationalen Dreierausschüsse denselben Einfluß auf die Umsetzung der nationalen Kommunikationspläne haben sollten;

15. erinnert die Kommission und alle Behörden der Mitgliedstaaten daran, daß die Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihrer Eigenschaft als Volksvertreter und aufgrund ihrer europäischen demokratischen Legitimierung eine ganz besondere Rolle bei der Information der Bürger spielen können und müssen und daher in die Informationsvermittlung einbezogen werden müssen;

16. empfiehlt, spezielle "Euro-Beauftragte" für benachteiligte Bevölkerungsgruppen einzusetzen und hierfür eine Ausbildung vorzusehen;

17. empfiehlt die breite Öffentlichkeit als Hauptzielgruppe für die Informationskampagne über den Euro, wobei besonderen Gruppen der Gesellschaft - wie ältere Menschen, wirtschaftlich und sozial schlechter gestellte Bürger, Bürger mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, geistig oder körperlich Behinderte und Analphabeten - besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

18. fordert insbesondere, mindestens 10 Prozent der Mittel der Informationskampagne für besondere Formen der Kommunikation mit den Benachteiligten der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zur Verfügung zu stellen und dabei auch Menschen in entlegenen Regionen besonders anzusprechen;

19. unterstreicht die Rolle, die junge Menschen und dabei vor allem die allerjüngsten bei der Weitergabe von Informationen spielen können; betont ferner die Notwendigkeit, diese jungen Menschen, die die künftigen Bürger Europas sind, möglichst umfassend über die europäische Kultur und Geschichte, über das europäische Aufbauwerk und die Institutionen der Europäischen Union in einer Weise zu informieren, die den Euro in einen angemessenem historischen und politischen Kontext stellt, wobei technische Aspekte nicht unberücksichtigt bleiben dürfen;

20. empfiehlt speziell ausgerichtete Instrumente und Maßnahmen zur Information von benachteiligten Bevölkerungsgruppen und isolierten Personen;

21. empfiehlt, die nicht berufstätigen Frauen, deren Verfügungsgewalt über das Familienbudget und deren Einfluß auf die Meinungsbildung in der Familie nicht unterschätzt werden darf, zu einer speziellen Zielgruppe zu machen;

22. betont die Rolle der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Informationskampagne, da diese Stellen vor allem für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (wirtschaftliche, soziale, altersbedingte Gründe oder Behinderungen) besondere Bürgernähe bieten;

23. empfiehlt den Einsatz aller Informationsmedien (Schrift, audiovisuelle Medien, Flugblätter, Broschüren, gebührenfreie Antwort-Dienste, Hotline, Internet und CD-Roms);

24. empfiehlt indessen, die Hauptbemühungen auf Schulen (Primär- und Sekundarstufe), Universitäten, Massenmedien wie Radio und Fernsehen und die lokale Presse zu konzentrieren;

25. betont ausserdem die Bedeutung der Einbindung von Medien, die sich an spezielle Bevölkerungsgruppen wenden wie z.B. Veröffentlichungen von Verbänden (Verbrauchervereinigungen, Seniorenvereinigungen, Elternvereinigungen, Gewerkschaften und Frauenorganisationen);

26. weist darauf hin, daß Information keine Einbahnstrasse sein darf und auch die Bereitschaft zum Empfangen der Information geschaffen werden muß, wobei die Akteure (Firmen, Verbände, Bürger) im Rahmen der Informationskampagnen zur Beteiligung angeregt werden sollten (z.B. durch Spiele, Wettbewerbe, Aufsatzwettbewerbe in den Schulen, etc.);

27. empfiehlt, den Klein- und Mittelbetrieben, insbesondere dem Einzelhandels- und Vertriebssektor, im Hinblick auf den vorhandenen Aufholbedarf mehr Informationen über den Euro zukommen zu lassen und diese speziell über ihre Berufsvereinigungen zu übermitteln

28. empfiehlt dasselbe Vorgehen für die Bereiche Vertrieb und Fremdenverkehr, denen rechtzeitig vor dem Jahr 2001 bebilderte Informationen über den Euro, insbesondere die Geldnoten und Münzen, zur Verfügung gestellt werden sollten;

29. weist darauf hin, daß von jenen Akteuren im Fremdenverkehr und im Vertrieb, die internationale Kontakte pflegen, ein besonders hohes Maß an Information und Wissen erwartet wird und diese Personen daher die Akzeptanz des Euro positiv oder negativ beeinflussen können, weshalb sie vordringlich zu informieren und zu schulen sind;

30. ist der Auffassung, daß die doppelte Ausweisung von Preisen und Gebühren während der Übergangsphase fakultativ bleiben sollte, um dem Markt grössere Flexibilität beim Auffinden optimaler Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Wünschen der Verbraucher als auch den Bedürfnissen der Geschäftsleute bei der praktischen Umstellung auf den Euro gerecht werden;

31. ist dennoch der Auffassung, daß nationale, regionale und lokale Behörden sowie Berufsverbände die in Vertrieb, Einzelhandel und Fremdenverkehr tätigen Akteure auffordern sollten, bestimmte Regeln über gute und angemessene Verfahren, die auf europäischer Ebene von den Blindenorganisationen und den Verbrauchervereinigungen sowie von den europäischen Berufsverbänden der genannten Sektoren festgelegt wurden, anzuwenden, damit die Verwendung des europäischen Logo im Rahmen dieser Vereinbarung verbreitet und auch überwacht wird;

32. ist indessen der Auffassung, daß für die doppelte Auszeichnung von Preisen und Gebühren von staatlicher Seite her Maßnahmen für ihre Förderung im Einzelhandelssektor eingeführt werden sollten, wenn sich die freiwillige Lösung nicht als wirksam erweist;

33. hält es für unabdingbar, daß ab 1999 der Grundsatz des freien Umtauschs von Bankeinlagen oder Bargeld (ab 2002) aus der jeweiligen nationalen Währung in Euro (oder umgekehrt) gesichert sein sollte und daß die Gebühren bei anderen Bank- oder Finanzoperationen in Euro vollkommen transparent gestaltet sein müssen und die Verwendung des Euro nicht negativ beeinflussen dürfen;

34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

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