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Document 51998AP0458(01)

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung (1998-2002) (KOM(98)0306 C4-0431/ 98 98/0188(CNS))(Verfahren der Konsultation)

ABl. C 98 vom 9.4.1999, p. 125 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998AP0458(01)

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung (1998-2002) (KOM(98)0306 C4-0431/ 98 98/0188(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0125


Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung (1998-2002) (KOM(98)0306 - C4-0431/98 - 98/0188(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 10)

Artikel 2 Absätze 1, 2 und 3

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung der direkten Aktionen durch die GFS im Rahmen dieses Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag" genannt) auf 326 Millionen ECU.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung der direkten Aktionen durch die GFS im Rahmen dieses Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag" genannt) auf

281 Millionen ECU.

>ursprünglicher Text>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(3) Von diesem Betrag sind

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Von diesem Betrag sind

>ursprünglicher Text>

* 82,3 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

>Text nach EP-Abstimmung>

*

71,8 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

>ursprünglicher Text>

* 243,7 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

209,2 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Dieser Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Dieser Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

(Änderung 11)

Artikel 2 Absatz 4

>ursprünglicher Text>

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 12)

Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (Internet).

(Änderung 13)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Alle Vorschläge für FTE-Maßnahmen berücksichtigen die Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Chancengleichheit.

(Änderung 14)

Artikel 6 Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

(1) Für die Durchführung dieses Programms der GFS ist die Kommission zuständig.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Für die Durchführung dieses Programms der GFS ist die Kommission zuständig.

>ursprünglicher Text>

(2) Dabei wird die Kommission vom Aufsichtsrat der GFS (nachstehend "Aufsichtsrat" genannt) unterstützt.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Dabei wird die Kommission vom

Verwaltungsrat der GFS (nachstehend "Verwaltungsrat" genannt) unterstützt. Das Europäische Parlament benennt zwei Beobachter für den Verwaltungsrat.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Verwaltungsrats öffentlich statt. Der Verwaltungsrat gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Verwaltungsrat legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

(Änderung 15)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 7a

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäschen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(1) gewährleistet.

___________

(1) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 16)

Anhang I Tabelle

>ursprünglicher Text>

Kontrollierte Kernfusion 5,52%

>Text nach EP-Abstimmung>

>ursprünglicher Text>

Sicherheit der Kernspaltung 43,56%

>Text nach EP-Abstimmung>

Sicherheit der Kernspaltung

43,56%

>ursprünglicher Text>

Kernmaterialüberwachung

und nukleare Sicherungs-

maßnahmen 43,56%

>Text nach EP-Abstimmung>

Kernmaterialüberwachung

und nukleare Sicherungs-

maßnahmen 49,08%

>ursprünglicher Text>

Stillegung und Abfallentsorgung 7,36%

>Text nach EP-Abstimmung>

Stillegung und Abfallentsorgung

7,36%

>ursprünglicher Text>

Insgesamt 326 Mio. ECU

>Text nach EP-Abstimmung>

Insgesamt 326 Mio. ECU

(Änderung 17)

Anhang II Teil C Absatz 4

>ursprünglicher Text>

Im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben der Inspektoren wird die Forschung über die Überwachung von Kernmaterial wie bisher weitergeführt. Dazu gehören Meß-, Analyse- und Überwachungstechniken sowie die Ausbildung von Inspektoren. Prospektive Studien stehen ebenfalls auf dem Programm: Sie sollen auf die Folgen der vorgeschlagenen Änderungen im Brennstoffkreislauf für die Sicherheitsüberwachung vorbereiten und ermitteln helfen, ob die Fernerkundung bei der Aufdeckung illegaler Handlungen eingesetzt werden kann.

>Text nach EP-Abstimmung>

Im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben der Inspektoren wird die Forschung über die Überwachung von Kernmaterial wie bisher weitergeführt. Dazu gehören Meß-, Analyse- und Überwachungstechniken sowie die Ausbildung von Inspektoren. Prospektive Studien stehen ebenfalls auf dem Programm: Sie sollen auf die Folgen der vorgeschlagenen Änderungen im Brennstoffkreislauf

, insbesondere Beschleuniger und ausserdem Fusion, für die Sicherheitsüberwachung vorbereiten und ermitteln helfen, ob die Fernerkundung bei der Aufdeckung illegaler Handlungen eingesetzt werden kann.

(Änderung 18)

Anhang II Teil C Ziffer 2 zweiter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Sicherheit des Brennstoffkreislaufs: Mit der Grundlagenforschung über Aktinide, ein Bereich, für den die GFS das Spitzenforschungszentrum ist, sollen eingehende Kenntnisse über die Eigenschaften dieser Elemente gewonnen werden. Diese sind für die Sicherheit und die Effizienz des gesamten Brennstoffkreislaufs von grundlegender Bedeutung (Grundmerkmale neuer Brennstoffe und von Abfällen, Genehmigungsverfahren und industrielle Arbeitsgänge wie Aufarbeitung, Behandlung, Zwischen- und Endlagerung der Abfälle bzw. des abgebrannten Brennstoffs), insbesondere ermöglichen sie ausführliche Untersuchungen der Vorgänge während der Bestrahlung des Kernbrennstoffs und die Optimierung dieser Brennstoffe mit dem Ziel, gleichzeitig Sicherheit und Effizienz zu erhöhen (z. B. höherer Abbrand, fortgeschrittene Brennstoffe); bei den Studien über die Trennung und Transmutation geht es in erster Linie darum, die Radiotoxizität von Abfällen durch die Verringerung oder gar Beseitigung von Aktiniden und sonstigen langlebigen radioaktiven Elementen im Brennstoffkreislauf zu mindern und geeignete Techniken für die Behandlung dieser Materialien zu entwickeln;

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Sicherheit des Brennstoffkreislaufs: Mit der Grundlagenforschung über Aktinide, ein Bereich, für den die GFS das Spitzenforschungszentrum ist, sollen eingehende Kenntnisse über die Eigenschaften dieser Elemente gewonnen werden. Diese sind für die Sicherheit und die Effizienz des gesamten Brennstoffkreislaufs von grundlegender Bedeutung (Grundmerkmale neuer Brennstoffe und von Abfällen, Genehmigungsverfahren und industrielle Arbeitsgänge wie Aufarbeitung, Behandlung, Zwischen- und Endlagerung der Abfälle bzw. des abgebrannten Brennstoffs), insbesondere ermöglichen sie ausführliche Untersuchungen der Vorgänge während der Bestrahlung des Kernbrennstoffs und die Optimierung dieser Brennstoffe mit dem Ziel, gleichzeitig Sicherheit und Effizienz zu erhöhen (z. B. höherer Abbrand, fortgeschrittene Brennstoffe);

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* technische Entwurfstätigkeiten und -studien zur Vorbereitung des möglichen Baus eines Demonstrationssystems für die Trennung und Transmutation mit dem Ziel der Minderung der Radiotoxizität von Abfällen durch Verringerung oder gar Beseitigung von Aktiniden und sonstigen langlebigen radioaktiven Elementen im Brennstoffkreislauf, damit diese Option in gleichem Umfang wie die Option der geologischen Lagerung der Abfälle geprüft wird;

(Änderung 20)

Anhang II Teil C Ziffer 4 Spiegelstriche

>ursprünglicher Text>

* Aufstellung eines langfristigen Plans für die künftige und durchgängige Durchführung dieser Arbeiten;

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Aufstellung eines langfristigen Plans für die künftige und durchgängige Durchführung dieser Arbeiten, einschließlich seiner Finanzierung durch Euratom oder einen anderen besonderen Fonds ausserhalb des Rahmenprogramms.

>ursprünglicher Text>

* Bau einer Anlage für die Behandlung von Flüssigabfällen;

>Text nach EP-Abstimmung>

>ursprünglicher Text>

* Beginn der Stillegung und des Rückbaus veralteter Anlagen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle.

>Text nach EP-Abstimmung>

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung (1998-2002) (KOM(98)0306 - C4-0431/98 - 98/0188(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0306 - 98/0188(CNS) ((ABl. C 236 vom 28.7.1998, S. 20)),

* vom Rat gemäß Artikel 7 des Euratom-Vertrags konsultiert (C4-0431/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen (A4-0458/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 119 Absatz 2 des Euratom-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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