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Document 51998AP0457

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002) (KOM(98)0305 C4-0439/98 98/ 0183(CNS))(Verfahren der Konsultation)

ABl. C 98 vom 9.4.1999, p. 110 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998AP0457

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002) (KOM(98)0305 C4-0439/98 98/ 0183(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0110


A4-0457/98

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0439/98 - 98/0183(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Erwägung 6a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die grundlegenden Ziele der FTE-Politik sind die Entwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union.

(Änderung 2)

Erwägung 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie die Arbeitsplätze und die Lebensqualität in der Union hängen davon ab, daß die Union weiterhin bei der Entwicklung und Anwendung der spezifischen Technologien der Informationsgesellschaft an erster Stelle steht.

(Änderung 3)

Erwägung 8a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Politik der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(Änderung 4)

Erwägung 8b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Ist der technologische Faktor ein Schlüsselelement der Innovation, so sind die Humanressourcen dabei ein ausschlaggebender Faktor. Wie im Grünbuch zur Innovation hervorgehoben wird, spielen Aus- und Weiterbildung eine entscheidende Rolle.

(Änderung 5)

Erwägung 8c (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme ist von elementarer Bedeutung für die Innovationsfähigkeit und folglich für die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der Union.

(Änderung 6)

Artikel 2 Absätze 1, 2 und 3

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf 1 402 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,35 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf

1 280 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,35 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>ursprünglicher Text>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(3) Von diesem Betrag sind

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Von diesem Betrag sind

>ursprünglicher Text>

* 288,5 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

>Text nach EP-Abstimmung>

*

293 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

>ursprünglicher Text>

* 1 113,5 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

987 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogamms angepasst.

(Änderung 7)

Artikel 2 Absatz 4

>ursprünglicher Text>

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 8)

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (im Internet).

(Änderung 9)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Bei allen FTE-Ausschreibungen wird die Politik der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit berücksichtigt.

(Änderung 10)

Artikel 6 Absatz 3 dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I, soweit sie mit den von der Haushaltsbehörde jährlich festgelegten Mittelaufteilungen vereinbar ist.

(Änderung 11)

Artikel 7 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Programmausschuß gibt

- gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>ursprünglicher Text>

Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtig hat.

>ursprünglicher Text>

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Ausschusses öffentlich statt. Der Ausschuß gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Ausschuß legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

>ursprünglicher Text>

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsakt angenommen, der die Grundsätze für die Ausschüsse der Europäischen Union unter dem Vorsitz der Kommission sowie die Durchführungsbefugnisse der Kommission festlegt.

(Änderung 12)

Artikel 7 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Rahmenprogramms unterrichtet die Kommission den Rat und das Europäische Parlament sowie den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen - einschließlich KMU-Beteiligung - sowie auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ein.

(Änderung 13)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 7a

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(1) gewährleistet.

- ------

(1) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 14)

Anhang I Tabelle

>ursprünglicher Text>

Art der Maßnahme Insgesamt

>Text nach EP-Abstimmung>

Art der Maßnahme

Insgesamt

>ursprünglicher Text>

Insgesamt 1 402 Mio. ECU

>Text nach EP-Abstimmung>

Insgesamt 1 280 Mio. ECU

>ursprünglicher Text>

davon Leitaktion: Verbesserung

der sozioökonomischen

Wissensgrundlage 10,0%

>Text nach EP-Abstimmung>

davon Leitaktion: Verbesserung

der sozioökonomischen

Wissensgrundlage 15,0%

(Änderung 15)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Allgemeine Ziele" dritter und vierter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Steigerung der Attraktivität der Gemeinschaft für Forscher und Förderung der europäischen Forschung auf internationaler Ebene sowie einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur;

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Steigerung der Attraktivität der Gemeinschaft für Forscher und Förderung einer international ausgerichteten europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur, insbesondere durch eine systematische Vernetzung und durch eine umfassende öffentliche Präsentation der Forschungsergebnisse;

>ursprünglicher Text>

* Ausbau der sozioökonomischen Wissensgrundlage durch eine spezifische Leitaktion, die zum Ziel hat, die wichtigsten Probleme, denen sich die europäische Gesellschaft gegenüber sieht, besser zu verstehen;

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Ausbau der sozioökonomischen Wissensgrundlage durch eine spezifische Leitaktion, die zum Ziel hat, die wichtigsten Probleme, denen sich die europäische Gesellschaft gegenüber sieht, besser zu verstehen und Empfehlungen zur Politikberatung zu formulieren;

(Änderung 16)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Um diese Probleme anzugehen, soll die Maßnahme ¨Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern¨ vorrangig bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums behilflich sein, indem folgende Ziele verfolgt werden: Anreize für die Ausbildung junger Forscher durch Forschung, insbesondere zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn; Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Bereich der Forschung; Förderung der transnationalen Zusammenarbeit von Forscherteams, vor allem durch Vernetzung bei der Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte; Förderung der Mobilität von Forschern in ganz Europa; Anreize zur Zusammenarbeit, zu Interaktionen und zur Mobilität von Personen zwischen akademischer und Industrieforschung; Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalts der Gemeinschaft, vor allem mit Blick auf ihre benachteiligten Regionen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Um diese Probleme anzugehen, soll die Maßnahme ¨Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern¨ vorrangig bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums behilflich sein, indem folgende Ziele verfolgt werden: Anreize für die Ausbildung junger Forscher durch Forschung, insbesondere zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn; Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Bereich der Forschung; Förderung der transnationalen Zusammenarbeit von Forscherteams, vor allem durch Vernetzung bei der Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte; Förderung der Mobilität von Forschern in ganz Europa; Anreize zur Zusammenarbeit, zu Interaktionen und zur Mobilität von Personen zwischen akademischer und Industrieforschung; Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalts der Gemeinschaft, vor allem mit Blick auf ihre benachteiligten Regionen

,unter spezieller Berücksichtigung der Veränderungen in der Wissenschaft in Richtung Interdisziplinarität.

(Änderung 17)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Absatz 3

>ursprünglicher Text>

Diese Programmaktivität wird zweigleisig durchgeführt über Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung und ein kohärentes Stipendiensystem, die Marie-Curie-Stipendien. Beide Aktivitäten betreffen alle Bereiche der wissenschaftlichen Forschung, die zur Erreichung der Gemeinschaftsziele in Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration einen Beitrag leisten, wobei die Projekte von den Forschern frei gewählt werden können. Bei der Auswahl von Projekten werden vorab weder bestimmte wissenschaftliche Disziplinen noch Themen festgelegt; ausschlaggebend sind allein die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz für die Ziele der Maßnahmen (Bottom-up-Ansatz).

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Programmaktivität wird zweigleisig durchgeführt über Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung und ein kohärentes Stipendiensystem, die Marie-Curie-Stipendien. Beide Aktivitäten betreffen alle Bereiche der wissenschaftlichen Forschung, die zur Erreichung der Gemeinschaftsziele in Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration einen Beitrag leisten, wobei die Projekte von den Forschern frei gewählt werden können. Bei der Auswahl von Projekten werden vorab weder bestimmte wissenschaftliche Disziplinen noch Themen festgelegt; ausschlaggebend sind allein die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz für die Ziele der Maßnahmen (Bottom-up-Ansatz).

Es erfolgt jedoch eine veröffentlichte (ex-post) Evaluierung der Projektverteilung nach wissenschaftlichen Disziplinen und Geschlechterbeteiligung.

(Änderung 18)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Absatz 3a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an den für die Auswahl der Projekte zuständigen Ausschüssen zu gewährleisten.

(Änderung 19)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Abschnitt "Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Jedes Netz hat ein entsprechendes Ausbildungsprogramm für die Nachwuchsforscher zu erstellen. Hierbei sollen die Internationalität des Netzes, gegebenenfalls der multidisziplinäre Charakter des zugrundeliegenden

>Text nach EP-Abstimmung>

Jedes Netz hat ein entsprechendes Ausbildungsprogramm für die Nachwuchsforscher zu erstellen. Hierbei sollen die Internationalität des Netzes, gegebenenfalls der multidisziplinäre Charakter des zugrundeliegenden

>ursprünglicher Text>

Forschungsprojekts, die Komplementarität der Teams und die Verbindung zur Industrie berücksichtigt werden. Die Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung sollen vor allem die Ausbildung von Forschern in einem industrieorientierten Umfeld und das Zusammenwirken zwischen Hochschul- und Industrieforschung fördern. Alle Netze sind gehalten, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern zu gewährleisten.

>Text nach EP-Abstimmung>

Forschungsprojekts, die Komplementarität der Teams und die Verbindung zur Industrie berücksichtigt werden. Die Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung sollen vor allem die Ausbildung von Forschern in einem industrieorientierten Umfeld und das Zusammenwirken zwischen Hochschul- und Industrieforschung fördern.

Die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern wird in allen Netzen gewährleistet.

(Änderung 20)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Abschnitt "Marie-Curie-Individualstipendien" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Diese Stipendien bieten den besten europäischen Nachwuchsforschern eine weiterführende Ausbildung durch Forschung in der Absicht, diese Stipendiaten zu führenden Forschern Europas zu machen. Forschungseinrichtungen werden junge Wissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung aufnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Stipendien bieten den besten europäischen Nachwuchsforschern eine weiterführende Ausbildung durch Forschung in der Absicht, diese Stipendiaten zu führenden Forschern Europas zu machen. Forschungseinrichtungen werden junge Wissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung aufnehmen.

Kindererziehungszeiten finden bei der Altersbegrenzung Berücksichtigung.

(Änderung 21)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung der Ausbildung ..." Abschnitt "Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Diese Maßnahme soll Doktoranden die Möglichkeit bieten, einen Teil ihrer Arbeiten an einem Marie-Curie-Ausbildungszentrum durchzuführen. Auf diese Weise können die entsprechenden spezialisierten Zentren optimal genutzt und ein gemeinschaftlicher Mehrwert geschaffen werden. Darüber hinaus können die Organisatoren internationaler Doktorandenkurse, die im Rahmen einer formellen Zusammenarbeit zwischen ihren in verschiedenen Ländern liegenden Einrichtungen vergleichbare Promotionsvoraussetzungen festgelegt haben, als Ausbildungszentren betrachtet werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Maßnahme soll Doktoranden die Möglichkeit bieten, ihre Arbeiten

ganz oder teilweise an einem Marie-Curie-Ausbildungszentrum durchzuführen. Auf diese Weise können die entsprechenden spezialisierten Zentren optimal genutzt und ein gemeinschaftlicher Mehrwert geschaffen werden. Darüber hinaus können die Organisatoren internationaler Doktorandenkurse, die im Rahmen einer formellen Zusammenarbeit zwischen ihren in verschiedenen Ländern liegenden Einrichtungen vergleichbare Promotionsvoraussetzungen festgelegt haben, als Ausbildungszentren betrachtet werden.

(Änderung 22)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen" Absatz 4

>ursprünglicher Text>

Ein weiteres Charakteristikum der europäischen Forschungsinfrastrukturen ist die Tatsache, daß in vielen Bereichen die Betreiber nur in relativ geringem Masse länderübergreifend kooperieren. Ein überzeugender gemeinschaftlicher Mehrwert könnte geschaffen werden, wenn es gelänge, zwischen den Infrastrukturbetreibern eine Kooperationsbereitschaft zu wecken, wie sie derzeit bei den europäischen Forschern entsteht.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ein weiteres Charakteristikum der europäischen Forschungsinfrastrukturen ist die Tatsache, daß in vielen Bereichen die Betreiber nur in relativ geringem Masse länderübergreifend kooperieren. Ein überzeugender gemeinschaftlicher Mehrwert könnte geschaffen werden, wenn es gelänge, zwischen den Infrastrukturbetreibern eine Kooperationsbereitschaft zu wecken, wie sie derzeit bei den europäischen Forschern entsteht.

Eine wichtige Grundvoraussetzung dafür ist, daß die Liste der Kommission zu den Forschungseinrichtungen allen Infrastrukturbetreibern zugänglich gemacht wird.

(Änderung 23)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Forscher und Forschungseinrichtungen, die wissenschaftliche und technologische Spitzenleistungen erbringen, sind unerläßliche Voraussetzungen dafür, daß Europa in dem vom Wettbewerb geprägten Umfeld der internationalen Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung erfolgreich bestehen kann. Durch die Förderung von herausragenden Spitzenleistungen sollen Persönlichkeiten und Teams angehalten werden, sich in der europäischen Forschung zu engagieren, und die von europäischen Forschern erzielten hervorragenden Forschungsergebnisse stärker ins Blickfeld zu rücken.

>Text nach EP-Abstimmung>

Forscher und Forschungseinrichtungen, die wissenschaftliche und technologische Spitzenleistungen erbringen, sind unerläßliche Voraussetzungen dafür, daß Europa in dem vom Wettbewerb geprägten Umfeld der internationalen Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung erfolgreich bestehen kann. Durch die Förderung von herausragenden Spitzenleistungen sollen Persönlichkeiten und Teams angehalten werden, sich in der europäischen Forschung zu engagieren, und die von europäischen Forschern erzielten hervorragenden Forschungsergebnisse stärker ins Blickfeld zu rücken.

Es ist erstrebenswert, die Beteiligung von Frauen an diesen Teams zu fördern, um ihren Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung in Europa aufzuwerten.

(Änderung 24)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen"

Abschnitt "Sensibilisierung der Öffentlichkeit" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Hauptzielsetzung dieser Aktivität ist, das Interesse der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung zu wecken, insbesondere an Aktivitäten, die im Rahmen von europäischen Forschungsprogrammen unternommen werden, um so die zwischen der Wissenschaft in ihrer europäischen Dimension und der Öffentlichkeit bestehende Kluft zu überwinden. Auf diese Weise soll den Bürgern Europas ein besseres Verständnis für die positive Wirkung von Wissenschaft und Technologie auf ihr tägliches Leben, aber auch für Grenzen und mögliche Folgen der Forschung und der technologischen Entwicklung vermittelt werden. Die Maßnahme zielt aber auch darauf ab, den Forschern diejenigen Probleme stärker ins Bewusstsein zu rücken, die für die breite Öffentlichkeit von Bedeutung sind.

>Text nach EP-Abstimmung>

Hauptzielsetzung dieser Aktivität ist, das Interesse der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung zu wecken, insbesondere an Aktivitäten, die im Rahmen von europäischen Forschungsprogrammen unternommen werden, um so die zwischen der Wissenschaft in ihrer europäischen Dimension und der Öffentlichkeit bestehende Kluft zu überwinden. Auf diese Weise soll den Bürgern Europas ein besseres Verständnis für die positive Wirkung von Wissenschaft und Technologie auf ihr tägliches Leben, aber auch für Grenzen und mögliche Folgen der Forschung und der technologischen Entwicklung vermittelt werden. Die Maßnahme zielt aber auch darauf ab, den Forschern diejenigen Probleme stärker ins Bewusstsein zu rücken, die für die breite Öffentlichkeit von Bedeutung sind.

Zum einen kommt der Verbreitung von Informationen durch das Internet hierbei eine besonders wichtige Rolle zu. Zum anderen müssen wichtige Multiplikatoren, vor allem die Medien, für die Darstellung der gesellschaftlichen Rolle der Forschung gewonnen werden.

(Änderung 25)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion .... Wissensgrundlage" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

In einer Zeit sich mehrender Herausforderungen * unannehmbar hohe Arbeitslosigkeit, zunehmende Ungleichheiten und prozentual sinkender Beitrag zur Weltwirtschaft * muß Europa einen Richtungswechsel ins Auge fassen hin zu einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und einer

>Text nach EP-Abstimmung>

In einer Zeit sich mehrender Herausforderungen * unannehmbar hohe Arbeitslosigkeit,

Überalterung der Bevölkerung, Globalisierung der Wirtschaft, zunehmende Ungleichheiten und prozentual sinkender Beitrag zur Weltwirtschaft * muß Europa einen Richtungswechsel ins Auge fassen hin zu

>ursprünglicher Text>

Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürger bei gleichzeitiger Erhaltung und Förderung seiner Wettbewerbsposition in der Welt. Deshalb müssen die Gesellschaftswissenschaften in der Lage sein, auf diese Herausforderungen zu reagieren, sich von einengenden nationalen Grenzen zu befreien, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und ihre Fähigkeit zur Analyse zu verbessern. Darüber hinaus ist mit dem Prozeß der Europäischen Integration selbst ein neues Studienobjekt entstanden: die europäische Gesellschaft, die nicht lediglich die Summe ihrer Teile ist, obwohl sie ohne Zweifel von diesen abhängt.

>Text nach EP-Abstimmung>

einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und einer Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürger bei gleichzeitiger Erhaltung und Förderung seiner Wettbewerbsposition in der Welt. Deshalb müssen die Gesellschaftswissenschaften in der Lage sein, auf diese Herausforderungen zu reagieren, sich von einengenden nationalen Grenzen zu befreien, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und ihre Fähigkeit zur Analyse zu verbessern.

Ihre Beratungs- und Unterstützungsfunktion zur Entwicklung von Lösungsvorschlägen gesellschaftlicher Probleme für die Politik muß die Wissenschaft stärker wahrnehmen. Darüber hinaus ist mit dem Prozeß der Europäischen Integration selbst ein neues Studienobjekt entstanden: die europäische Gesellschaft, die nicht lediglich die Summe ihrer Teile ist, obwohl sie ohne Zweifel von diesen abhängt.

(Änderung 26)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Absatz 3

>ursprünglicher Text>

Diese Leitaktion zielt darauf ab, das Verständnis für den in der europäischen Gesellschaft stattfindenden strukturellen Wandel zu verbessern und somit Möglichkeiten zu seiner Bewältigung und zur aktiveren Einbeziehung der Bürger Europas in die Gestaltung ihrer Zukunft aufzuzeigen. Dies beruht auf einer Analyse der wichtigsten Tendenzen, die zu diesem Wandel führen: der Beziehungen zwischen Technologie, Beschäftigung und Gesellschaft, einer Neubewertung der Mitwirkungsmechanismen für ein kollektives Tätigwerden auf allen Ebenen sowie der Ausarbeitung neuer Entwicklungsstrategien zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Leitaktion zielt darauf ab, das Verständnis für den in der europäischen Gesellschaft stattfindenden strukturellen Wandel zu verbessern und somit Möglichkeiten zu seiner Bewältigung und zur aktiveren Einbeziehung der Bürger Europas in die Gestaltung ihrer Zukunft aufzuzeigen. Dies beruht auf einer Analyse der wichtigsten Tendenzen, die zu diesem Wandel führen: der Beziehungen zwischen Technologie, Beschäftigung und Gesellschaft,

der Auswirkungen der neuen Technologien auf die Arbeitsbedingungen und der neuen Risiken im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer Neubewertung der Mitwirkungsmechanismen für ein kollektives Tätigwerden auf allen Ebenen sowie der Ausarbeitung neuer Entwicklungsstrategien zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt.

(Änderung 27)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Absatz 4

>ursprünglicher Text>

Diese Leitaktion deckt eine Reihe von Themen ab, die mit den allgemeinen Zielen des Rahmenprogramms in Zusammenhang stehen. Ihr Ziel ist die Schaffung geeigneter Grundlagen für eine beschäftigungsschaffende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und für den Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft. Diese Themen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als miteinander verknüpfte Elemente eines kohärenten und umfassenden Rahmens.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Leitaktion deckt eine Reihe von Themen ab, die mit den allgemeinen Zielen des Rahmenprogramms in Zusammenhang stehen. Ihr Ziel ist die Schaffung geeigneter Grundlagen für eine beschäftigungsschaffende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und für den Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft. Diese Themen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als miteinander verknüpfte Elemente eines kohärenten und umfassenden Rahmens.

Diese Verknüpfung muß daher besonderen Stellenwert innerhalb der Forschungsaktivitäten des Rahmenprogramms erhalten. Die Einbeziehung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern in die dafür am besten geeigneten sozioökonomischen Forschungsprojekte wird gefördert.

(Änderung 28)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion .... Wissensgrundlage" Abschnitt "Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden strukturellen, demographischen und sozialen Wandels wird die Forschung in diesem Bereich darauf abzielen, unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in Europa die komplexen Wechselbeziehungen zwischen den gesellschaftlichen Entwicklungen, den Lebensperspektiven des einzelnen, den wirtschaftlichen Veränderungen, der Organisation des Arbeitsmarktes und den kulturellen Modellen zu erhellen. Die Phänomene Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Migration werden in die Analyse einbezogen. Berücksichtigung finden auch die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Sicherung.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden strukturellen, demographischen und sozialen Wandels wird die Forschung in diesem Bereich darauf abzielen, unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in Europa die komplexen Wechselbeziehungen zwischen den gesellschaftlichen Entwicklungen, den Lebensperspektiven des einzelnen, den wirtschaftlichen Veränderungen, der Organisation des Arbeitsmarktes und den kulturellen Modellen

sowie dem Wandel der Sozialstruktur, des sozialen Zusammenhalts und der Mentalitäten zu erhellen. Gerade die Ursachen und Dimensionen dieses Wandels bedürfen einer tiefgreifenden Analyse, um Perspektiven und alternative Entwicklungsansätze diskutieren zu können. Die geschlechtspezifische

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Dimension wird auch als spezifisches Forschungsthema "Frauen, Männer und gesellschaftliche Tendenzen und Veränderungen" einbezogen. Die Phänomene Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Migration werden in die Analyse einbezogen. Berücksichtigung finden auch die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Sicherung ebenso wie die Eigeninitiative der Bürger bei der Bewältigung der Probleme sozialer Desintegration und Diskontinuität.

(Änderung 29)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktionen ... Wissensgrundlage" Abschnitt "Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Die Untersuchung dieser Wechselbeziehungen wird zum einen ein besseres Verständnis dafür ermöglichen, wie sich Arbeits- und Zeitgestaltung verändern, wie neue Formen atypischer Beschäftigung wie Teilzeit- und Leiharbeit entstehen und wie allgemeine und berufliche Bildung geeignet sind, die Menschen ein Leben lang auf den Wandel vorzubereiten, und zum anderen das Problem der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in der europäischen Gesellschaft verstärkt ins Blickfeld rücken. In diesem Sinne werden die Forschungsarbeiten eine fundierte Wissensgrundlage bereitstellen und zur Konzipierung und Entwicklung der entsprechenden europäischen Politiken beitragen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Untersuchung dieser Wechselbeziehungen wird zum einen ein besseres Verständnis dafür ermöglichen, wie sich Arbeits- und Zeitgestaltung verändern, wie neue Formen atypischer Beschäftigung wie Teilzeit- und Leiharbeit entstehen und was geeignete Maßnahmen allgemeiner und beruflicher Bildung sein könnten. Zum anderen wird das Problem der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in der europäischen Gesellschaft verstärkt ins Blickfeld rücken. In diesem Sinne werden die Forschungsarbeiten eine fundierte Wissensgrundlage bereitstellen und zur Konzipierung und Entwicklung der entsprechenden europäischen Politiken beitragen.

(Änderung 30)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Abschnitt "Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung" Absatz 1

>ursprünglicher Text>

In diesem Bereich zielen die Forschungsarbeiten darauf ab, die gegenseitige Abhängigkeit und Verflochtenheit zwischen Technologie und Gesellschaft besser zu verstehen. Zwar wird mittlerweile die Notwendigkeit anerkannt, soziale, institutionelle und ökologische Fragen in den Prozeß der technologischen Entwicklung einzubeziehen, aber dafür bestehen je nach den verschiedenen

>Text nach EP-Abstimmung>

In diesem Bereich zielen die Forschungsarbeiten darauf ab, die gegenseitige Abhängigkeit und Verflochtenheit zwischen Technologie und Gesellschaft besser zu verstehen. Zwar wird mittlerweile die Notwendigkeit anerkannt, soziale, institutionelle und ökologische Fragen in den Prozeß der technologischen Entwicklung einzubeziehen, aber dafür bestehen je nach den

>ursprünglicher Text>

Technologietypen, ihrem Entwicklungsstand und ihrer Verbreitung in der Gesellschaft unterschiedliche Möglichkeiten. Erforscht werden sollen die Verfahren der Interaktion zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren: Anbieter, Nutzer, beratende Institutionen, politische Entscheidungsträger und öffentliche Verwaltung. Darüber hinaus geht es um ein besseres Verständnis des Einsatzes und der Auswirkungen von Technologie unter unterschiedlichen sozioökonomischen, geographischen, institutionellen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen in der Union. Weitere Forschungsgegenstände sind die Rolle des öffentlichen Sektors im Innovationsprozeß und die verschiedenen Arten der Wechselbeziehung zwischen Verwaltungen und sonstigen Akteuren.

>Text nach EP-Abstimmung>

verschiedenen Technologietypen, ihrem Entwicklungsstand und ihrer Verbreitung in der Gesellschaft unterschiedliche Möglichkeiten. Erforscht werden sollen die Verfahren der Interaktion zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren: Anbieter, Nutzer, beratende Institutionen, politische Entscheidungsträger und öffentliche Verwaltung.

Ziel ist es, von einer nachträglichen Bewertung gesellschaftlicher Folgen neuer Technologien zu einer integrativen Konzeption und Entwicklung zu kommen. Darüber hinaus geht es um ein besseres Verständnis des Einsatzes und der Auswirkungen von Technologie unter unterschiedlichen sozioökonomischen, geographischen, institutionellen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen in der Union. Weitere Forschungsgegenstände sind die Rolle des öffentlichen Sektors im Innovationsprozeß und die verschiedenen Arten der Wechselbeziehung zwischen Verwaltungen und sonstigen Akteuren.

(Änderung 31)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion .... Wissensgrundlage" Abschnitt "Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Zu beachten sind dabei die Beziehungen zwischen Technologie und Beschäftigung, insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und die neuen Organisationsformen von Produktion und Arbeit einschließlich der neuen Berufsbilder, der geographischen Verteilung der Arbeitsplätze sowie des Wandels in den Arbeitsbedingungen und den beruflichen Qualifikationen. Untersucht werden soll ferner die Bedeutung der Innovation für allgemeine und berufliche Bildung, das Konzept des lebenslangen Lernens sowie die Frage, wie allgemeine und berufliche Bildung Innovationen anregen und Beschäftigung, soziale Integration und Chancengleichheit fördern kann.

>Text nach EP-Abstimmung>

Zu beachten sind dabei die Beziehungen zwischen Technologie und Beschäftigung, insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und die neuen Organisationsformen von Produktion und Arbeit einschließlich der neuen Berufsbilder, der geographischen Verteilung der Arbeitsplätze

, der neuen Risiken im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Wandels in den Arbeitsbedingungen und den beruflichen Qualifikationen. Untersucht werden soll ferner die Bedeutung der Innovation für allgemeine und berufliche Bildung, das Konzept des lebenslangen Lernens sowie die Frage, wie allgemeine und berufliche Bildung Innovationen anregen und Beschäftigung, soziale Integration und Chancengleichheit fördern kann.

(Änderung 32)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Abschnitt "Steuerungssysteme ... und die Rolle der Bürger ("Citizenship")" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Die Forschung soll aufzeigen, inwieweit die verschiedenen Arten wirtschaftlicher und sozialer Steuerung in Europa die Folgen einer spezifischen sozio-institutionellen und kulturellen Struktur sind, so daß bessere Strategien für die europäische Integration festgelegt werden können. Dabei sollen sowohl die Steuerung durch Staat und private Initiativen als auch Gruppierungen wie politische Parteien, Interessenvereinigungen und die Sozialpartner Berücksichtigung finden. Die Untersuchung der staatlichen Stellen soll auch eine Neubewertung ihrer Aufgaben und die Überprüfung der Konzepte des "öffentlichen Dienstes" und des "öffentlichen Interesses einschließen. Dabei wird der Analyse der Entwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Schlüsselfunktion zukommen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Forschung soll aufzeigen, inwieweit die verschiedenen Arten wirtschaftlicher und sozialer Steuerung in Europa die Folgen einer spezifischen sozio-institutionellen und kulturellen Struktur sind, so daß bessere Strategien für die europäische Integration festgelegt werden können. Dabei sollen sowohl die Steuerung durch Staat und private Initiativen als auch Gruppierungen wie politische Parteien, Interessenvereinigungen

, Freiwilligen- und Wohlfahrtsorganisationen und die Sozialpartner Berücksichtigung finden. Die Untersuchung der staatlichen Stellen soll auch eine Neubewertung ihrer Aufgaben und die Überprüfung der Konzepte des "öffentlichen Dienstes" und des "öffentlichen Interesses" einschließen. Dabei wird der Analyse der Entwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Schlüsselfunktion zukommen.

(Änderung 33)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Abschnitt "Steuerungssysteme ... und die Rolle der Bürger ("Citizenship¨)" Absatz 3

>ursprünglicher Text>

Parallel zu diesen Arbeiten soll eine Untersuchung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Vorstellungen über die Rolle der Bürger und der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Steuerungssysteme erfolgen. Analysiert werden soll ferner der Einfluß der verschiedenen kulturellen Komponenten (Tradition, Sprache, Geschichte, Erbe, Religionen, Wanderungsbewegungen) und der Bildungsmodelle auf die Entwicklung von Wertvorstellungen. Erforderlichenfalls können die Forschungsarbeiten durch Analysen auf individueller Ebene ergänzt werden. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand wird die Rolle der Medien in einer Weltwirtschaft sein, in der internationale audiovisuelle Kulturprodukte mehr und mehr präsent sind.

>Text nach EP-Abstimmung>

Parallel zu diesen Arbeiten soll eine Untersuchung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Vorstellungen über die Rolle der Bürger und der sich daraus ergebenden unterschiedlichen

Partizipations- und Steuerungssysteme erfolgen. Analysiert werden soll ferner der Einfluß der verschiedenen kulturellen Komponenten (Tradition, Sprache, Geschichte, Erbe, Wanderungsbewegungen, Beziehungen zwischen Frauen und Männern) und der Bildungsmodelle auf die Entwicklung von Wertvorstellungen, Mentalitäten und Einstellungen zur Politik. Erforderlichenfalls können die Forschungsarbeiten durch Analysen auf individueller Ebene und auf der Ebene der gemeindlichen Bürgeraktivität

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

ergänzt werden. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand wird die Rolle der Medien in einer Weltwirtschaft sein, in der internationale audiovisuelle Kulturprodukte mehr und mehr präsent sind.

(Änderung 34)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Leitaktion ... Wissensgrundlage" Abschnitt "Neue Entwicklungsmodelle mit Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Die Forschung wird sich unter anderem auf folgende Themen konzentrieren: Innovationen im Bereich der Organisation, neue Formen der Arbeit und Beschäftigung, Reaktionen auf die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen, Entwicklung von Selbsthilfegruppen und -vereinen sowie Innovationen bei der Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Wirschaftsakteuren. Analysiert werden sollen auch die wirtschaftlichen und demographischen Unterschiede in Europa und die Auswirkung der Entwicklungsmodelle auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Forschung wird sich unter anderem auf folgende Themen konzentrieren: Innovationen im Bereich der Organisation, neue Formen der Arbeit und Beschäftigung, Reaktionen auf die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen, Entwicklung von Selbsthilfegruppen und -vereinen

im dritten System sowie Innovationen bei der Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Wirschaftsakteuren. Analysiert werden sollen auch die wirtschaftlichen und demographischen Unterschiede in Europa und die Auswirkung der Entwicklungsmodelle auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Dabei findet die Evaluierung der Auswirkungen und Ergebnisse der Strukturpolitik der Europäischen Union Berücksichtigung.

(Änderung 35)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Maßnahmen als Beitrag .... in Europa" Abschnitt "Strategische Analyse bestimmter politischer Fragen" Absatz 1 Einleitung

>ursprünglicher Text>

Hier geht es um die Unterstützung von analytischen und zusammenfassenden Arbeiten über eine beschränkte Zahl spezifischer Fragestellungen aus dem Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik. Diese Arbeiten werden von Sachverständigengruppen aus nationalen und internationalen Fachorganisationen in Form von Studien, Seminaren und Konferenzen durchgeführt. Die zu behandelnden Fragen werden mit Unterstützung der Entscheidungsträger und anderer mit Wissenschafts- und Technologiepolitik befasster Akteure aus folgendem Katalog ausgewählt:

>Text nach EP-Abstimmung>

Hier geht es um die Unterstützung von analytischen und zusammenfassenden Arbeiten über eine beschränkte Zahl spezifischer Fragestellungen aus dem Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik. Diese Arbeiten werden von Sachverständigengruppen aus nationalen und internationalen Fachorganisationen in Form von Studien, Seminaren und Konferenzen durchgeführt.

Sie dienen gerade auch den Politikern als wichtige Quelle wissenschaftlichen Rates für politisches Handeln. Die zu behandelnden Fragen werden mit Unterstützung der Entscheidungsträger und anderer mit Wissenschafts- und Technologiepolitik befasster Akteure aus folgendem Katalog ausgewählt:

(Änderung 36)

Anhang II Ziffer 1 Teil "Maßnahmen als Beitrag .. in Europa" Abschnitt "Gemeinsamer Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation"

>ursprünglicher Text>

Für die Konzipierung, Koordinierung und Bewertung der europäischen FTE-Strategien und -Politiken sind aussagekräftige und auf verschiedenen Ebenen (national, regional, europäisch, weltweit) vergleichbare Indikatoren erforderlich, darunter auch solche, die den Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung messen. Diese zweite Aktion, die mit Eurostat und den betroffenen Kommissionsdienststellen sowie in Zusammenarbeit mit den Fachinstituten in Europa durchgeführt wird, soll zur schrittweisen Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bestands an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation führen. Es geht darum, die erforderlichen Arbeiten für die Erstellung geeigneter Statistiken und neuer Indikatoren zu koordinieren und zu finanzieren, die die Union und die wichtigsten Drittländer abdecken. Auf diese Weise kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den europäischen und einzelstaatlichen Parlamentarischen Einrichtungen zur Technologiebewertung sowie den Dienststellen der Kommission und allen Interessenten auf elektronischem Wege eine kohärente Datenmenge mit den zu ihrer Verarbeitung, Analyse und sachgerechten Verwendung erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Für die Konzipierung, Koordinierung und Bewertung der europäischen FTE-Strategien und -Politiken sind aussagekräftige und auf verschiedenen Ebenen (national, regional, europäisch, weltweit) vergleichbare Indikatoren erforderlich, darunter auch solche, die den Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung messen. Diese zweite Aktion, die mit Eurostat und den betroffenen Kommissionsdienststellen sowie in Zusammenarbeit mit den Fachinstituten in Europa durchgeführt wird, soll zur schrittweisen Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bestands an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation führen. Es geht darum, die erforderlichen Arbeiten für die Erstellung geeigneter Statistiken und neuer Indikatoren zu koordinieren und zu finanzieren, die die Union und die wichtigsten Drittländer abdecken. Auf diese Weise kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den europäischen und einzelstaatlichen Parlamentarischen Einrichtungen zur Technologiebewertung sowie den Dienststellen der Kommission und allen Interessenten auf elektronischem Wege eine kohärente Datenmenge mit den zu ihrer Verarbeitung, Analyse und sachgerechten Verwendung erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden,

d.h. die mit europäischen Forschungsgeldern erhobenen Daten müssen allen Interessierten zugänglich gemacht werden.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(Änderung 37)

Anhang II Ziffer 2 Einleitung

>ursprünglicher Text>

Eine der wichtigsten Funktionen dieses Programms wird es sein, vergleichbare Aktionen des Rahmenprogramms zu koordinieren und zu fördern, und zwar die, die die Ausbildung der Forscher, die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und die allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen. Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:

>Text nach EP-Abstimmung>

Eine der wichtigsten Funktionen dieses Programms wird es sein, vergleichbare Aktionen des Rahmenprogramms zu koordinieren und zu fördern, und zwar die, die die Ausbildung der Forscher, die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und die allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen.

Gerade der Ansatz horizontaler sozio-ökonomischer Forschung innerhalb der vertikalen thematischen Programme des Rahmenprogramms macht eine Koordination zur unabdingbaren Voraussetzung, wenn dieser Ansatz erfolgreich sein soll. Er stellt für die europäische Forschung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:

(Änderung 38)

Anhang II Ziffer 2 dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Sozioökonomische Forschung: Die Koordinierung wird gewährleistet durch die Beteiligung an der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme, durch Hilfe bei der Schaffung geeigneter Evaluierungsmechanismen und durch die Zusammenstellung und Verbreitung einschlägiger Informationen, damit sichergestellt wird, daß die sozioökonomische Dimension in den spezifischen Programmen auf kohärente Weise berücksichtigt wird.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Sozioökonomische Forschung: Die Koordinierung wird gewährleistet durch die Beteiligung an der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme, durch Hilfe bei der Schaffung geeigneter Evaluierungsmechanismen und durch die Zusammenstellung und Verbreitung einschlägiger Informationen, damit sichergestellt wird, daß die sozioökonomische Dimension in den spezifischen Programmen auf kohärente Weise berücksichtigt wird. Bei der Entwicklung der Evaluierungsmechanismen wird eine Mindestzahl sozio-ökonomischer Kriterien für die Bewilligung der einzelnen Forschungsprojekte in allen Forschungsbereichen angestrebt. Zu diesem Zweck ist eine Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaftlern in den Gutachterteams notwendig.

(Änderung 39)

Anhang III Ziffer 1 Teil "Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen" Abschnitt "Vernetzung der Infrastrukturbetreiber"

>ursprünglicher Text>

Die Netze für die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturen werden thematisch organisiert. Jedes Netz muß sich aus mindestens drei voneinander unabhängigen juristischen Personen zusammensetzen, die Forschungsinfrastrukturen aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der juristischen Personen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Netze für die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturen werden thematisch organisiert.

Interdisziplinäre Netze sind dennoch möglich und erwünscht. Jedes Netz muß sich aus mindestens drei voneinander unabhängigen juristischen Personen zusammensetzen, die Forschungsinfrastrukturen aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der juristischen Personen.

(Änderung 40)

Anhang III Ziffer 2 vierter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Maßnahmen im Bereich Information, Kommunikation und Verbreitung, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen und Maßnahmen zur Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse und zum Technologietransfer,

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Maßnahmen im Bereich Information, Kommunikation und Verbreitung, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen und Maßnahmen zur Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse und zum Technologietransfer, worin auch Mittel zur Überwindung der sprachlichen Barrieren eingeschlossen sind,

* Maßnahmen zur Gründung von Forschungsnetzwerken,

(Änderungsantrag 41)

Anhang III Ziffer 2 nach dem siebten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* eine jährliche Überprüfung der Zunahme des Frauenanteils auf allen Ebenen der FTE;

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0439/98 - 98/0183(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0305 - 98/0183(CNS) ((ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 87.)),

* vom Rat gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0439/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien, des Ausschusses für Fischerei und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0457/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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