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Document 51998AP0453

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998 bis 2002) (KOM(98)0305 C4-0435/98 98/ 0179(CNS))(Verfahren der Konsultation)

ABl. C 98 vom 9.4.1999, p. 73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998AP0453

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998 bis 2002) (KOM(98)0305 C4-0435/98 98/ 0179(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0073


A4-0453/98

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998 bis 2002) (KOM(98)0305 - C4-0435/98 - 98/0179(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Erwägung 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die FTE-Tätigkeiten im Bereich des wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums zielen langfristig darauf ab, durch technologische und organisatorische Veränderungen dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen.

(Änderung 2)

Erwägung 9

>ursprünglicher Text>

Zum einen sollten die Fortschritte bei der Durchführung dieses Programms überprüft werden, um es gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung anzupassen, zum anderen sollten die durch das Programm erzielten Fortschritte zu gegebener Zeit durch unabhängige Sachverständige bewertet werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Zum einen sollten die Fortschritte bei der Durchführung dieses Programms überprüft werden, um es gegebenenfalls an die wissenschaftliche, technologische,

wirtschaftliche und soziale Entwicklung anzupassen, zum anderen sollten die durch das Programm erzielten Fortschritte zu gegebener Zeit durch unabhängige Sachverständige bewertet werden.

(Änderung 3)

Artikel 2 Absätze 1 bis 3

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf 2 895 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,30 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf

2 705 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,30 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>ursprünglicher Text>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(3) Von diesem Betrag sind

- 640 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 2 255 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Von diesem Betrag sind

- 646 Millionen MECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 2 059 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

(Änderung 4)

Artikel 2 Absatz 4

>ursprünglicher Text>

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen, technologischen,

wirtschaftlichen und sozialen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 5)

Artikel 3 Absätze 1 bis 3

>ursprünglicher Text>

(1) Die Grundzuege, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Die Grundzuege, die wissenschaftlichen, technologischen,

wirtschaftlichen und sozialen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

>ursprünglicher Text>

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE-Aktionen) die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE-Aktionen) die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

>ursprünglicher Text>

Für dieses Programm gilt zusätzlich das besondere Kriterium, daß die Beteiligung von Akteuren aus der Industrie an Aktionen auf Kostenteilungsbasis dem Charakter dieser Aktionen entsprechen sollte.

>Text nach EP-Abstimmung>

Für dieses Programm gilt zusätzlich das besondere Kriterium, daß die Beteiligung von Akteuren aus der Industrie an Aktionen auf Kostenteilungsbasis

entsprechend dem Charakter jeder Aktion spezifiziert werden sollte. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* der Beitrag des spezifischen Industrieunternehmens durch seine Beteiligung an dem Programm zur gesamten Wettbewerbsfähigkeit des Sektors;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Synergie zwischen dem spezifischen Sektor und anderen Sektoren, die für die europäische Industrie von Bedeutung sind;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die erwartete Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des spezifischen europäischen Sektors gegenüber seinen wichtigsten internationalen Konkurrenten;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Fähigkeit des spezifischen Industrieunternehmens, die Ergebnisse zu verbreiten und neue Produkte und Prozesse zu entwickeln.

>ursprünglicher Text>

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien zu erfuellen, wenn auch gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung.

>Text nach EP-Abstimmung>

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien

einheitlich, konsequent und transparent zu erfuellen.

>ursprünglicher Text>

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm.

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm,

wie in Anhang III Ziffer 2a spezifiziert.

(Änderung 6)

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (Internet).

(Änderung 7)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Bei allen Ausschreibungen für FTE-Maßnahmen wird die Politik der Europäischen Union im Bereich der Chancengleichheit berücksichtigt.

(Änderung 8)

Artikel 6 Absatz 3

>ursprünglicher Text>

(3) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Programmausschuß die Entwürfe der Maßnahmen zur

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Programmausschuß

und dem Europäischen Parlament die Entwürfe der Maßnahmen zur

>ursprünglicher Text>

* Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1,

* Erteilung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms,

* Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1,

* Erteilung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms,

* Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I, soweit sie mit den von der Haushaltsbehörde jährlich festgelegten Mittelaufteilungen vereinbar ist.

(Änderung 9)

Artikel 7 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Programmausschuß gibt

- gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>ursprünglicher Text>

Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtig hat.

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Ausschusses öffentlich statt. Der Ausschuß gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Ausschuß legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

Diese Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsakt angenommen, der die Grundsätze für die Ausschüsse der Europäischen Union unter dem Vorsitz der Kommission sowie die Durchführungsbefugnise der Kommission festlegt.

(Änderung 10)

Artikel 7 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Rahmenprogramms unterrichtet die Kommission den Rat und das Europäische Parlament sowie den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen - einschließlich der KMU-Beteiligung - sowie auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ein.

(Änderung 11)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 7a

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäschen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(1) gewährleistet.

- -------

(1) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 12)

Anhang I Tabelle

>ursprünglicher Text>

Art der Maßnahme Insgesamt

>Text nach EP-Abstimmung>

Art der Maßnahme

Insgesamt

>ursprünglicher Text>

a) Leitaktionen 74,3%

>Text nach EP-Abstimmung>

a)

Leitaktionen 72,2%

>ursprünglicher Text>

i) Innovative Produkte,

Verfahren und

Organisationsformen 24,2%

>Text nach EP-Abstimmung>

i) Innovative Produkte,

Verfahren und

Organisationsformen 24,8%

>ursprünglicher Text>

ii) Nachhaltige Mobilität und

Zusammenwirken der

Verkehrsträger 13,8%

>Text nach EP-Abstimmung>

ii) Nachhaltige Mobilität und

Zusammenwirken der

Verkehrsträger 13,9%

>ursprünglicher Text>

iii) Landverkehrstechnologien

und Meerestechnologien 5,2%

>Text nach EP-Abstimmung>

iii) Landverkehrstechnologien

und Meerestechnologien 7,0%

>ursprünglicher Text>

iv) Neue Perspektiven für die

Luftfahrt 31,1%

>Text nach EP-Abstimmung>

iv) Neue Perspektiven für die

Luftfahrt 26,5%

>ursprünglicher Text>

b) Generisch ausgerichtete

Forschungs- und Entwicklungs-

tätigkeiten 24,2%

>Text nach EP-Abstimmung>

b)

Generisch ausgerichtete

Forschungs- und Entwicklungs-

tätigkeiten 24,8%

>ursprünglicher Text>

c) Förderung der Forschungs-

infrastruktur 1,5%

>Text nach EP-Abstimmung>

c)

Förderung der Forschungs-

infrastruktur 3,0%

>ursprünglicher Text>

Insgesamt 2 895 Mio. ECU

>Text nach EP-Abstimmung>

Insgesamt 2 705 Mio. ECU (*)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Davon durchschnittlich 10% für KMU.

(Änderung 13)

Anhang II Einleitung Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind der Schlüssel für den langfristigen Bestand der europäischen Wirtschaft, das heisst die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen, die Steigerung der Lebensqualität der europäischen Bürger und die Erhaltung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Sie hängen von der Fähigkeit der Bürger, der Unternehmen, der Regionen, der Länder und der Gemeinschaft ab, mit Hilfe zukunftsrelevanter Kenntnisse, Wissenschaften und Technologien hochwertige innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie neue und effizientere Organisationsstrukturen zu entwickeln. Der Forschung kommt eindeutig eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, wettbewerbsfähigere technologische Grundlagen für die europäische Industrie zu schaffen und den Weg in eine zukunftsfähige Welt zu ebnen, wofür sowohl eine Umstrukturierung der Arbeitsprozesse als auch eine Optimierung der Ressourcennutzung erforderlich sein werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind der Schlüssel für den langfristigen Bestand der europäischen Wirtschaft, das heisst die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen, die Steigerung der Lebensqualität der europäischen Bürger und die Erhaltung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Sie hängen von der Fähigkeit der Bürger, der Unternehmen, der Regionen, der Länder und der Gemeinschaft ab, mit Hilfe zukunftsrelevanter Kenntnisse, Wissenschaften und Technologien hochwertige innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie neue und effizientere Organisationsstrukturen zu entwickeln,

sowie von einer aktiven Politik zur Gewährleistung einer problemlosen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstellung auf die neuen Technologien und von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Ökosysteme. Der Forschung kommt eindeutig eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, wettbewerbsfähigere technologische und soziale Grundlagen für die europäische Industrie zu schaffen und den Weg in eine zukunftsfähige Welt zu ebnen, wofür sowohl eine Umstrukturierung der Arbeitsprozesse als auch eine Optimierung der Ressourcennutzung erforderlich sein werden.

(Änderung 14)

Anhang II Einleitung Abschnitt "Strategische Ziele des Programms" Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Sozioökonomische Erfordernisse. Durch Förderung von Systemansätzen, Stärkung der Innovationskapazität der europäischen Industrie und Förderung der Gründung von Unternehmen und Einführung von Dienstleistungen auf der Grundlage neuer Technologien und Absatzmärkte soll das Programm dazu beitragen, die grossen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere das Beschäftigungsproblem. Gleichzeitig sollen

>Text nach EP-Abstimmung>

Sozioökonomische Erfordernisse. Durch Förderung von Systemansätzen, Stärkung der Innovationskapazität der europäischen Industrie, Förderung der Gründung von Unternehmen und Einführung von Dienstleistungen auf der Grundlage neuer Technologien und Absatzmärkte sowie durch eine bessere Information der politischen Entscheidungsträger über die Auswirkung der technologischen und organisatorischen Veränderungen soll das

>ursprünglicher Text>

Forschungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und umweltfreundlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Programm dazu beitragen,

daß die Regierungen und Unternehmen die grossen gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt und Umweltschutz. Gleichzeitig sollen Forschungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und umweltfreundlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

(Änderung 15)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i Absatz 1 Fußnote

>ursprünglicher Text>

(1) Der Begriff "Produktion" umfasst alle Aktivitäten der Industrie von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Fertigung von Teilen und Endprodukten. Er deckt ferner alle Industriesektoren und zugehörigen Dienstleistungsbereiche ab, einschließlich des Bausektors.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1)

Der Begriff "Produktion" umfasst alle Aktivitäten der Industrie von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Fertigung von Teilen und Endprodukten. Er deckt ferner alle Industriesektoren und zugehörigen Dienstleistungsbereiche ab, einschließlich des Bau- und Textilsektors.

Die Aktionen betreffend den Bausektor müssen mit dem spezifischen Programm "Erhaltung des Ökosystems" Buchstabe a Leitaktion iv "Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe" koordiniert werden.

(Änderung 16)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i dritter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: saubere und ököffiziente Verfahrenstechnik; Forschungen zur Beherrschung grundlegender Vorgänge wie Synthese, Katalyse, Trennung und Reaktion,Verfahrensmodellierung und -simulierung; Studien zur Folgen- und Risikobewertung; kontinuierliche Abfallrückgewinnung in situ; neuartige Verfahren für die Behandlung,

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: saubere und ököffiziente Verfahrenstechnik; Forschungen zur Beherrschung grundlegender Vorgänge wie Synthese, Katalyse, Trennung und Reaktion,Verfahrensmodellierung und -simulierung; Studien zur Folgen- und Risikobewertung; Entwicklung von Methoden zur Verbesserung und Wiederherstellung der

>ursprünglicher Text>

Verwertung/Wiederverwendung und sichere Entsorgung von Abfall sowie für die Anpassung, Wiederverwendung oder Zerlegung von Produkten und Produktionssystemen.

>Text nach EP-Abstimmung>

geschädigten Umwelt in ihren ursprünglichen Zustand; kontinuierliche Abfallrückgewinnung in situ; neuartige Verfahren für die Behandlung, Verwertung/Wiederverwendung und sichere Entsorgung von Abfall sowie für die Anpassung, Wiederverwendung oder Zerlegung von Produkten und Produktionssystemen.

(Änderung 17)

Anhang II Buchstabe a Ziffer i vierter Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

Ziel der Forschungen in diesem Bereich ist die Entwicklung hocheffizienter Industriesysteme und flexibler Netze von Industrieunternehmen (einschließlich KMU), die sich durch Kundenorientiertheit und vielseitige hochmotivierte Arbeitskräfte auszeichnen, die an effizienten und ergonomischen Arbeitsplätzen arbeiten, wobei Vielfalt und Eigenheiten der europäischen Gesellschaft und der europäischen Produktionstraditionen berücksichtigt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel der Forschungen in diesem Bereich ist die Entwicklung hocheffizienter Industriesysteme und flexibler Netze von Industrieunternehmen

und Unternehmen des Dienstleistungssektors (einschließlich KMU), die sich durch Kundenorientiertheit und vielseitige hochmotivierte Arbeitskräfte auszeichnen, die an effizienten, sicheren und ergonomischen Arbeitsplätzen arbeiten, wobei Vielfalt und Eigenheiten der europäischen Gesellschaft und der europäischen Produktionstraditionen berücksichtigt werden.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Untersuchung der menschlichen, betrieblichen, sozioökonomischen und ordnungspolitischen Voraussetzungen für einen schrittweisen Übergang der Unternehmen zu effizienten und nachhaltigen Produktionsverfahren und Verbrauchsmustern; neue Entscheidungshilfewerkzeuge und neue Konzepte für das Management des Wandels und für die Personalverwaltung; Studien zuAuswirkungen und Akzeptanz neuer unternehmerischer Konzepte und neuer Modelle für die industrielle Produktion, die mit dem Konzept der Nachhaltigkeit vereinbar sind.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Entwicklung, Ausführung und/oder Dokumentation neuer Konzepte für Management, Management-Ausbildung und Personalverwaltung in Verbindung mit betrieblichen, sozioökonomischen und ordnungspolitischen Systemen für die Gründung oder Umstellung von Unternehmen auf effiziente und nachhaltige Produktionsverfahren; Entwicklung neuer Konzepte für das Management und für die Personalverwaltung, die mit den heutigen Megatrends vereinbar sind (z.B. Informationsgesellschaft, Management des Wandels, Globalisierung,

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

besondere Bedeutung von Humankapital) unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigung von Frauen und der Integration behinderter Menschen in den Produktionsprozeß;Analyse der Durchdringbarkeit und Akzeptanz neuer Geschäftsideen und Produktionsmethoden, ihres Einflusses auf die Fertigungskultur und Geschäftsmentalitäten und ihrer endgültigen Auswirkungen für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(Änderung 18)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Diese Leitaktion soll dazu beitragen, langfristig ein besseres Gleichgewicht zwischen dem wachsenden Mobilitätsbedarf und der Beachtung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Sachzwänge sowie sicherheitstechnischer Anforderungen zu erzielen. Sie soll auch dazu beitragen, den direkten Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen aufzulösen, die Umweltbelastung durch die verschiedenen Verkehrsträger zu mindern und ihre nachhaltigere Nutzung zu fördern. Die Intermodalität und die optimale Kombination der jeweiligen Stärken der Verkehrsträger werden bei der Entwicklung benutzerorientierter Tür-zu-Tür-Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr besondere Bedeutung haben.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Leitaktion soll dazu beitragen, ein besseres Gleichgewicht zwischen dem wachsenden Mobilitätsbedarf und der Beachtung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Sachzwänge sowie sicherheitstechnischer Anforderungen zu erzielen. Sie soll auch dazu beitragen, den direkten Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen aufzulösen, die Umweltbelastung durch die verschiedenen Verkehrsträger zu mindern und ihre nachhaltigere Nutzung zu fördern. Die Intermodalität und die optimale Kombination der jeweiligen Stärken der Verkehrsträger werden bei der Entwicklung benutzerorientierter Tür-zu-Tür-Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr besondere Bedeutung haben.

(Änderung 19)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii erster Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

Ziel in diesem Bereich sind Entwicklung, Validierung und Demonstration - insbesondere mit Hilfe der Entwicklungen des Programms "Informationsgesellschaft¨ - rationeller und leistungsfähiger Verkehrsmanagement- und Informationssysteme für Luft-, See-, Binnenschiffahrts-, Schienen-, Strassen- und Stadtverkehr, sowohl auf Modal- als auch auf integrierter Intermodalbasis. Um die Einrichtung

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel in diesem Bereich sind Entwicklung, Validierung und Demonstration - insbesondere mit Hilfe der Entwicklungen des Programms "Informationsgesellschaft¨ - rationeller und leistungsfähiger Verkehrsmanagement- und Informationssysteme für Luft-, See-, Binnenschiffahrts-, Schienen-, Strassen- und Stadtverkehr, sowohl auf Modal- als auch auf integrierter Intermodalbasis. Um die Einrichtung

>ursprünglicher Text>

dieser Systeme zu erleichtern, sind dabei auch die entsprechenden Informationssysteme und die betriebliche Validierung der integrierten Systeme einzubeziehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

dieser Systeme

und Dienste zu erleichtern, sind dabei auch die entsprechenden Informationssysteme und die betriebliche Validierung der integrierten Systeme einzubeziehen.

>ursprünglicher Text>

FTE Prioritäten: Entwicklung, Validierung und Demonstration modaler und intermodaler Managementsysteme, einschließlich betriebstechnischer, ordnungspolitischer, administrativer und organisatorischer Lösungen für ihre Anwendung sowie Preisgestaltungssysteme; Integration von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Datenaustauschsystemen einschließlich Benutzerinformation in Echtzeit, elektronischer Dokumentation und Dienstleistungen in Verkehrsmanagement und Logistik; zweite Generation satellitengestützter Navigations- und Ortungssysteme; Verbesserungen im Verkehr durch Einsatz von Satelliten; Integration von Diensten wie Verkehrsmanagement sowie Kennung, Ortung und Führung von Fahrzeugen und Frachteinheiten, Preisgestaltung, Frachtplanung, Reiseinformation und Dienstleistungen für Reisende in das Verkehrssystem.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE Prioritäten: Entwicklung, Validierung und Demonstration modaler und intermodaler Managementsysteme, einschließlich betrieblicher, technischer, ordnungspolitischer, administrativer, haftungsrechtlicher und organisatorischer Lösungen für ihre Anwendung; Entwicklung, Validierung und Demonstration von Preisgestaltungssystemen; Integration von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Datenaustauschsystemen einschließlich Benutzerinformation in Echtzeit, elektronischer Dokumentation und Dienstleistungen in Verkehrsmanagement und Logistik; zweite Generation satellitengestützter Navigations- und Ortungssysteme; Verbesserungen im Verkehr durch Einsatz von Satelliten; Integration von Diensten wie Verkehrsmanagement und Kennung, Ortung und Führung von Fahrzeugen und Frachteinheiten in das Verkehrssystem; Integration von Preisgestaltung, Frachtplanung, Reiseinformation und Dienstleistungen für Reisende in das Verkehrssystem.

(Änderung 20)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii zweiter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Effizientere Nutzung und Senkung der Betriebs-, Entwicklungs- und Wartungskosten vorhandener Infrastrukturen; effiziente Übergänge und Verbindungen zwischen transeuropäischen, regionalen und lokalen Netzen; innovative Konzepte für Infrastrukturen und ihre Nutzung; Wechselbeziehungen zwischen Verkehr, Raumnutzung, Regionalplanung, Umwelt und Gesundheit; Verringerung von Verkehrsüberlastungen,

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Effizientere Nutzung und Senkung der Betriebs-, Entwicklungs- und Wartungskosten vorhandener Infrastrukturen; effiziente Übergänge und Verbindungen zwischen transeuropäischen, nationalen, regionalen und lokalen Netzen; innovative Konzepte für Infrastrukturen und ihre Nutzung sowie für rollendes Material undLadeeinheiten und ihre Nutzung; Wechselbeziehungen zwischen Verkehr, Raumnutzung,

>ursprünglicher Text>

Energieverbrauch, Verschmutzung und Infrastrukturverschleiß; Integration von Privatfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln in das Verkehrssystem; innovative Konzepte für eine nachhaltige Mobilität in städtischen und ländlichen Gebieten sowie im Fernverkehr; Sicherheit des Verkehrs, insbesondere bei der Gefahrgutbeförderung; Zugänglichkeit, technische Sicherheit sowie Sicherheit und Komfort der Verkehrsträger, insbesondere auch für Personen mit besonderen Anforderungen; Humanfaktoren, zum Beispiel Schnittstelle Mensch-Maschine, menschliches Verhalten, Akzeptanz neuer intelligenter Systeme für Benutzer und Bediener, optimale Ausbildungsverfahren und Einsatz von Simulatoren.

>Text nach EP-Abstimmung>

Regionalplanung, Umwelt und Gesundheit; Verringerung von Verkehrsüberlastungen, Ressourcen- und Energieverbrauch, Verschmutzung und Infrastrukturverschleiß; Integration von Privatfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln in das Verkehrssystem; innovative Konzepte für eine nachhaltige Mobilität; Sicherheit des Verkehrs, insbesondere bei der Gefahrgutbeförderung; Zugänglichkeit, technische Sicherheit sowie Sicherheit und Komfort der Verkehrsträger, insbesondere auch für Personen mit besonderen Anforderungen; Humanfaktoren, zum Beispiel Schnittstelle Mensch-Maschine, menschliches Verhalten, Akzeptanz neuer intelligenter Systeme für Benutzer und Bediener, optimale Ausbildungsverfahren und Einsatz von Simulatoren.

(Änderung 21)

Anhang II Buchstabe a Ziffer ii dritter Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

In diesem Zusammenhang sollen Strategien und Werkzeuge entwickelt werden, die es ermöglichen, die Auswirkungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, darunter auch Deregulierung und Liberalisierung der Dienstleistungen im Verkehrssektor sowie der Globalisierung von Wirtschaft und Handel, auf den Mobilitätsbedarf und die Verkehrspolitik zu bewältigen.

>Text nach EP-Abstimmung>

In diesem Zusammenhang sollen Strategien und Werkzeuge entwickelt werden, die es ermöglichen, die Auswirkungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, darunter auch Deregulierung und Liberalisierung der Dienstleistungen im Verkehrssektor, zu bewältigen.

Die Aktion umfasst Bewertungen des Einflusses wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen, insbesondere der Globalisierung von Wirtschaft und Handel, auf den Mobilitätsbedarf und die Verkehrspolitik.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten:Szenarien für Verkehrsangebot und -nachfrage und politische Orientierungen für Mobilitätsbedarf, Marktorganisation und -zugänglichkeit; rechtliche, institutionelle, organisatorische und finanzielle Aspekte von Verkehrssystemen und -infrastrukturen; Verständnis von Rolle und Sachzwängen der Logistik im Hinblick auf ihre Optimierung; Benchmarking-Werkzeuge; Verfahren zur Durchsetzung von Vorschriften;

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten:Szenarien für Verkehrsangebot und -nachfrage und politische Orientierungen für Mobilitätsbedarf, Marktorganisation und -zugänglichkeit; rechtliche, institutionelle, organisatorische und finanzielle Aspekte von Verkehrssystemen und -infrastrukturen; Verständnis von Rolle und Sachzwängen der Logistik im Hinblick auf ihre Optimierung; Benchmarking-Werkzeuge; Verfahren zur Verstärkung von Vorschriften;

>ursprünglicher Text>

Methoden zur Erfassung von Kosten, Nutzen, Sicherheit, Leistung und Auswirkungen der verschiedenen Verkehrssysteme, -netze und -tätigkeiten; Bewertung neuer Technologien und Konzepte und ihrer Einfluesse auf Beschäftigung, Benutzer, Umwelt, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen und Sicherheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

Methoden zur Erfassung von Kosten, Nutzen, Sicherheit, Leistung und Auswirkungen der verschiedenen Verkehrssysteme, -netze und -tätigkeiten; Bewertung neuer Technologien und Konzepte und ihrer Einfluesse auf Beschäftigung, Benutzer, Umwelt, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen und Sicherheit.

(Änderung 22)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Ziel dieser Leitaktion ist einerseits die Schaffung der technologischen Grundlagen für die Entwicklung und Validierung der neuen Generation von Fahrzeugen, Schiffen, marinen Strukturen sowie intelligenten und effizienten Schnittstellen für die logistischen Infrastrukturen und andererseits die Entwicklung der Offshore- und Unterwassertechnologien, die eine nachhaltige Nutzung der marinen Ressourcen ermöglichen. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen aller Bürger im Hinblick auf nachhaltige Mobilität und höhere Sicherheit genügen und gleichzeitig dazu beitragen, die Wirtschaftskapazität Europas zu stärken. Die Maßnahmen innerhalb dieser Leitaktion werden eng mit den Arbeiten im Bereich des Land- und des Seeverkehrs im Rahmen der Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" und "Systeme und Dienste für den Bürger" abgestimmt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel dieser Leitaktion ist einerseits die Schaffung der technologischen Grundlagen für die Entwicklung und Validierung der neuen,

intermodalitätsfähigen Generation von Fahrzeugen, Ladeeinheiten, Schiffen, marinen Strukturen sowie intelligenten und effizienten Schnittstellen für die logistischen Infrastrukturen und andererseits die Entwicklung der Offshore- und Unterwassertechnologien, die eine nachhaltige Nutzung der marinen Ressourcen ermöglichen. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen aller Bürger im Hinblick auf nachhaltige Mobilität und höhere Sicherheit genügen und gleichzeitig dazu beitragen, die Wirtschaftskapazität Europas zu stärken. Die Maßnahmen innerhalb dieser Leitaktion werden eng mit den Arbeiten im Bereich des Land- und des Seeverkehrs im Rahmen der Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" und "Systeme und Dienste für den Bürger" abgestimmt.

(Änderung 23)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Technologien für bordseitige und feste Antriebssysteme, die sich durch hohe Effizienz, Umweltfreundlichkeit und Kostenoptimierung auszeichnen; Verringerung von Lärmemissionen, Vibrationen und elektromagnetischen Phänomenen; leichte Bauteile und Strukturen; Anwendung von Mikro- und Sensortechnologien für fortgeschrittene Bauteile und Systeme; Technologien zur Verbesserung der Sicherheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Technologien für bordseitige und feste Antriebssysteme, die sich durch hohe Effizienz, Umweltfreundlichkeit und Kostenoptimierung auszeichnen; Verringerung von Lärmemissionen, Vibrationen und elektromagnetischen Phänomenen; leichte Bauteile und Strukturen; Verringerung von CO2-Emissionen und Verbesserung des Kraftstoffverbrauchs; Anwendung von Mikro- und Sensortechnologien für fortgeschrittene Bauteile und Systeme; Technologien zur

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Verbesserung der aktiven und passiven Sicherheit.

(Änderung 24)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii zweiter Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Integration neuer Systeme, Strukturen, Antriebs- und Kraftübertragungssysteme, gestützt durch parallele gezielte Forschungen zu spezifischen Technologien für Fahrzeugkonzeption, -technik und -herstellung; Integration bordgestützter Systeme für intelligente und sichere Fahrzeuge; Integration von Technologien zur Kostenoptimierung im Zusammenhang mit der Fahrzeugkonzeption, -herstellung und -nutzung im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den gesamten Lebenszyklus des Produkts.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Integration neuer Systeme, Strukturen, Antriebs- und Kraftübertragungssysteme, gestützt durch parallele gezielte Forschungen zu spezifischen Technologien für Fahrzeugkonzeption, -technik und -herstellung; Optimierung des Energieverbrauchs anhand aller über den Zustand der Strasse, des Fahrzeugs und des Motors erhobenen Daten; Integration bordgestützter Systeme für intelligente und sichere Fahrzeuge; Integration von Technologien zur Kostenoptimierung im Zusammenhang mit der Fahrzeugkonzeption, -herstellung und -nutzung im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den gesamten Lebenszyklus des Produkts; Integration alternativer Kraftstofftechnologien wie Flüssiggas und Wasserstoff.

(Änderung 25)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iii dritter Spiegelstrich Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung kostenoptimierter Verfahren für die Modernisierung und industrielle Entwicklung bordseitiger Bauteile und Systeme zur Verbesserung des Betriebs verschiedener Landverkehrsmittel im Hinblick auf Flexibilität, Rekonfigurierbarkeit, Robustheit und Anwendungsvielfalt. Einen besonderen Schwerpunkt wird die Integration von Schnittstellen für die Interaktion Mensch-Fahrzeug im Rahmen des Gesamtkonzepts von Produktionskette und Fahrzeug bilden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung kostenoptimierter Verfahren für die Modernisierung und industrielle Entwicklung bordseitiger Bauteile und Systeme zur Verbesserung des Betriebs verschiedener Landverkehrsmittel im Hinblick auf Flexibilität, Rekonfigurierbarkeit, Robustheit,

Intermodalität und Anwendungsvielfalt. Die Arbeiten beinhalten Bewertungen der Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen, und zwar der Globalisierung von Wirtschaft und Handel, auf den Mobilitätsbedarf und die Dienstleistungen im Verkehrssektor. Besonderes Gewicht wird dabei auf Schnittstellen gelegt, die die Fahrzeuge zu intermodalem Betrieb befähigen.

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Verfahren zur besseren Berücksichtigung der Interaktion Mensch-Fahrzeug bei der Konzeption von Fahrzeugen und Prototypen; effiziente Architektur für die Kontrolle von Fahrzeugen mit fehlertoleranten, modularen und austauschbaren Technologien; ergonomische Fahrzeugkonzeption; kognitive Technologien für die effiziente Interaktion von Fahrzeug und Fahrer oder Passagier; Technologien zur Verbesserung des Fahrzeuginnenraums.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Umfassende Studien zur Bewertung der zunehmend anspruchsvolleren, bordseitigen Informations- und Interaktionstechnologien in ihrer Wirkung auf das Verhalten des Fahrers; Verfahren zur besseren Berücksichtigung der Interaktion Mensch-Fahrzeug bei der Konzeption von Fahrzeugen und Prototypen; effiziente Architektur für die Kontrolle von Fahrzeugen mit fehlertoleranten, modularen und austauschbaren Technologien; ergonomische Fahrzeugkonzeption; kognitive Technologien für die effiziente Interaktion von Fahrzeug und Fahrer oder Passagier; Technologien zur Verbesserung des Fahrzeuginnenraums; Bewertung von Verkehrsangebot und -nachfrage und Gestaltung politischer Orientierungen, Verfahren zur Durchsetzung von Vorschriften, Optionen für Marktorganisationen, rechtliche, institutionelle, organisatorische und finanzielle Aspekte von Verkehrssystemen und -infrastrukturen; Entwicklung von Methoden zur Erfassung von Sicherheit, Leistung und Auswirkungen der verschiedenen Verkehrssysteme und ihrer Einfluesse auf Beschäftigung, Umwelt, Arbeitsorganisation und Sicherheit.

(Änderung 31)

Anhang II Buchstabe a Ziffer iv Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Diese Leitaktion ist in der Hauptsache darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Flugzeugen einschließlich ihrer Teilsysteme und Komponenten zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und ein rationelles Flugverkehrsmanagement zu gewährleisten. Die FTE-Anstrengungen - einschließlich großmaßstäblicher Bewertung - sind mittelfristig darauf ausgerichtet, Entwicklungszeiten und -kosten neuer Flugzeuge deutlich zu senken, ihre Effizienz zu steigern (Treibstoffverbrauch und Wartungskosten), die Umweltbelastung zu mindern (Schadstoff-

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Leitaktion ist in der Hauptsache darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Flugzeugen einschließlich ihrer Teilsysteme und Komponenten zu erleichtern,

die Umweltauswirkungen und den Ressourcenverbrauch zu verringern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und ein rationelles Flugverkehrsmanagement zu gewährleisten. Die FTE-Anstrengungen - einschließlich großmaßstäblicher Bewertung - sind mittelfristig darauf ausgerichtet, Entwicklungszeiten und -kosten neuer Flugzeuge deutlich zu senken, ihre Effizienz zu steigern

>ursprünglicher Text>

und Lärmemissionen) und die Unfallraten zu senken (um mindestens den gleichen Faktor wie die Zuwachsrate des Verkehrsvolumens). Besondere Schwerpunkte werden dabei auf die kritischen Technologien gelegt, hinsichtlich Unterschallflugzeuge insbesondere auf deren Integration und hinsichtlich der zweiten Generation von Überschallflugzeugen auf deren Bereitstellung.

>Text nach EP-Abstimmung>

(Treibstoffverbrauch und Wartungskosten), die Umweltbelastung zu mindern (Schadstoff- und Lärmemissionen) und die Unfallraten zu senken (um mindestens den gleichen Faktor wie die Zuwachsrate des Verkehrsvolumens). Besondere Schwerpunkte werden dabei auf die kritischen Technologien gelegt, hinsichtlich Unterschallflugzeuge insbesondere auf deren Integration und hinsichtlich der zweiten Generation von Überschallflugzeugen auf deren Bereitstellung.

(Änderung 26)

Anhang II Buchstabe b Ziffer i erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

FTE-Prioritäten: Innovative Konzepte einschließlich Werkstoffe mit Nanostruktur, Supramolekularchemie, Kolloidalsysteme und Biomimetikchemie; neue und verbesserte leichte Struktur- und Funktionswerkstoffe, insbesondere für Bau, Verkehr und Hochtemperaturanwendungen; funktionelle Werkstoffe, insbesondere für Optölektronik und Sensoren, mit zuverlässigen Funktionseigenschaften; verbesserte und neue Biowerkstoffe wie Implantate und Hybridgewebe; Forschungen zur Verbesserung der Kenntnisse über Mechanismen im Bereich Verschleiß und Versagen.

>Text nach EP-Abstimmung>

FTE-Prioritäten: Innovative Konzepte einschließlich Werkstoffe mit Nanostruktur, Supramolekularchemie, Kolloidalsysteme und Biomimetikchemie; neue und verbesserte leichte Struktur- und Funktionswerkstoffe, insbesondere für Bau, Verkehr und Hochtemperaturanwendungen; funktionelle Werkstoffe, insbesondere für Optölektronik und Sensoren, einschließlich Mikrochips, mit zuverlässigen Funktionseigenschaften; verbesserte und neue Biowerkstoffe wie Implantate und Hybridgewebe; Forschungen zur Verbesserung der Kenntnisse über Mechanismen im Bereich Verschleiß und Versagen.

(Änderung 29)

Anhang II Buchstabe c erster Spiegelstrich Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(Absatz 2 fehlt in der deutschen Fassung des Kommissionstextes.)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Förderungsmaßnahmen werden für die Schaffung einer Schnittstelle und die Koordinierung mit der im Programm "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" vorgesehenen schnellen Breitbandverbindung zwischen Forschungsnetzen sorgen und den Zugang zu Einrichtungen, die mit den verschiedenen Leitaktionen verbunden sind, fördern, insbesondere zu Rechenzentren für die industrielle Forschung, Testeinrichtungen für den Verkehr und Windkanälen.

(Änderung 27)

Anhang II Buchstabe c zweiter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Durch Schaffung virtüller Institute lässt sich die Koordinierung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch Forschungszentren und -einrichtungen verbessern, was auch im Hinblick auf die Förderung von Synergien und die Erreichung der Ziele im Bereich der Leitaktionen und der generischen Technologien von Vorteil sein dürfte. Diese Maßnahme soll die Schaffung virtüller Institute erleichtern, die es ermöglichen, die kritische Masse für Forschungen im Bereich der Ausrüstungen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad zu erreichen. Die Unterstützung der Gemeinschaft ist zeitlich begrenzt.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Durch Schaffung virtüller Institute lässt sich die Koordinierung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch Forschungszentren, -einrichtungen und Benutzer (insbesondere KMU) verbessern, was auch im Hinblick auf die Förderung von Synergien und die Erreichung der Ziele im Bereich der Leitaktionen und der generischen Technologien von Vorteil sein dürfte. Diese Maßnahme soll die Schaffung virtüller Institute erleichtern, die es ermöglichen, die kritische Masse für Forschungen im Bereich der Ausrüstungen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad zu erreichen.

>ursprünglicher Text>

Die Unterstützung ist als Anreiz für Einrichtungen an verschiedenen Standorten zur intensiveren Zusammenarbeit und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien aufzufassen, der die Weitergabe und Verwertung der Ergebnisse in den Bereichen Werkstoffe, Produktionstechnologien sowie Meß- und Prüfwesen verbessern soll, insbesondere für die KMU.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Unterstützung ist als Anreiz für Einrichtungen an verschiedenen Standorten zur intensiveren Zusammenarbeit und Nutzung der an die derzeitigen technologischen Erfordernisse und die Verfügbarkeit bestehender Technologien durch die Industrie angepasste Informations- und Kommunikationstechnologien aufzufassen, der die Weitergabe und Verwertung der Ergebnisse in den Bereichen Werkstoffe, Produktionstechnologien sowie Meß- und Prüfwesen verbessern soll, insbesondere für die KMU.

(Änderung 28)

Anhang III Ziffer 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

2a. Verbreitung von Forschungsergebnissen

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Gemäß Artikel 130 j des Vertrags betreffend die Verbreitung von Forschungsergebnissen, Artikel 3 Absatz 3 der vorliegenden Entscheidung des Rates sowie den Regeln in dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluß des Rates über die Verbreitung von Forschungsergebnissen(1) nimmt die Kommission in alle Verträge über Projekte für indirekte FTE-Aktionen, die mit externen Partnern, Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten geschlossen werden, die ausdrückliche Verpflichtung auf, einen Teil der Mittel für das Forschungsprojekt für Tätigkeiten mit dem Ziel zu verwenden, die Verbreitung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten. Dieselbe Verpflichtung gilt für Verträge, die mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) geschlossen wurden.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Der genaue Prozentsatz der Mittel für die Projekte, der für die Verbreitung von Ergebnissen verwendet wird, wird gemäß der Art des Projekts definiert. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Bedeutung des fraglichen Forschungsgegenstands und die erwarteten Auswirkungen der Forschungsergebnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und des verarbeitenden Gewerbes;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Komplementarität und Synergie des Projekts im Hinblick auf andere laufende Gemeinschaftsprojekte;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die europäische Wertschöpfung, die das Forschungsprojekt mit sich bringt;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Bedeutung, die Spitzenreiter bei der FTE und weltweite Konkurrenten der Europäischen Union, insbesondere die Vereinigten Staaten, Japan usw., dem spezifischen Projekt oder ähnlichen Projekten der gleichen Art beimessen.

- ---------

(1) KOM(97)0587: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Jahresprogramms der Europäischen Gemeinschaft.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998 bis 2002) (KOM(98)0305 - C4-0435/98 - 98/0179(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0305 - 98/0179(CNS) ((ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 33.)),

* vom Rat gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0435/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Fischerei (A4-0453/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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