1.
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Anhang I wird wie folgt geändert:
a)
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Die folgenden Codes werden vor Code 11 11 0 eingefügt:
„Code
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:
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11 01 0
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Bezeichnung
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:
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Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t mindestens einen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.
Code
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:
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11 02 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t hatten. Dies kann unter Code 11 92 0 definierte Unternehmensgründungen betreffen, aber auch unter Code 11 91 0 definierte Unternehmen, falls die Unternehmen bereits in vorangegangenen Bezugszeiträumen aktiv waren, aber in den zwei vorangegangenen Bezugszeiträumen keinen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.
Code
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:
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11 03 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem früheren Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t hatten.
Dies kann unter Code 11 93 0 definierte Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger betreffen, aber auch unter Code 11 01 0 definierte Unternehmen, falls die Unternehmen weiterhin aktiv bleiben, aber ab einem beliebigen Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t und den folgenden zwei Bezugszeiträumen t + 1 und t + 2 keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben.
Dies gilt auch, falls der Arbeitsvertrag des letzten Lohn- und Gehaltsempfängers im Zeitraum t zum 31. Dezember endet.
Code
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:
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11 04 1
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten
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Code
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:
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11 04 2
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten
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Code
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:
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11 04 3
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten
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Code
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:
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11 04 4
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten
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Code
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:
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11 04 5
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in jedem Jahr ab dem Jahr, in dem sie den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger hatten (t – 1 bis t – 5), bis zu einem gegebenen Bezugszeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.
Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.
Vom Fortbestand eines Unternehmens wird auch dann ausgegangen, wenn die mit ihm verbundene(n) rechtliche(n) Einheit(en) nicht mehr aktiv ist (sind), ihre Tätigkeit jedoch von einer neuen rechtlichen Einheit übernommen wurde, die speziell geschaffen wurde, um die Produktionsfaktoren dieses Unternehmens zu übernehmen (= Fortbestand durch Übernahme).“
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b)
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Der folgende Code wird vor Code 12 11 0 eingefügt:
„Code
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:
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11 96 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen mit mindestens 10 Lohn- und Gehaltsempfängern im Zeitraum t – 3, die über einen Dreijahreszeitraum hinweg (t – 3 bis t) ein durchschnittliches jährliches Wachstum der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger von über 10 % pro Jahr aufweisen. Nicht mitgezählt werden unter Code 11 92 0 definierte Unternehmen im Zeitraum t – 3.“
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c)
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Die folgenden Codes werden vor Code 16 11 0 eingefügt:
„Code
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:
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16 01 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben, wird wie in der Variablen 11 01 0 definiert.
Code
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:
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16 01 1
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben
|
Anhang
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:
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IX
|
Definition
Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben, wird wie in der Variablen 11 01 0 definiert.
Code
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:
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16 02 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben
|
Anhang
|
:
|
IX
|
Definition
Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.
Code
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:
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16 02 1
|
Bezeichnung
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:
|
Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben
|
Anhang
|
:
|
IX
|
Definition
Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.
Code
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:
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16 03 0
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben
|
Anhang
|
:
|
IX
|
Definition
Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben, wird wie in der Variablen 11 03 0 definiert.
Code
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:
|
16 03 1
|
Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben
|
Anhang
|
:
|
IX
|
Definition
Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben, wird wie in der Variablen 11 03 0 definiert.
Code
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:
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16 04 1
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 04 2
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 04 3
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 04 4
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 04 5
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Anhang
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:
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IX
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Definition
Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 bis t – 5 hatten und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten, wird wie in den Variablen 11 04 1 bis 11 04 5 definiert.
Code
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:
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16 05 1
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Bezeichnung
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:
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Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 05 2
|
Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
|
:
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16 05 3
|
Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
|
:
|
16 05 4
|
Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Code
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:
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16 05 5
|
Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben
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Anhang
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:
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IX
|
Definition
Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 bis t – 5 hatten und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten, wird wie in den Variablen 11 04 1 bis 11 04 5 definiert.“
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d)
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Der folgende Code wird vor Code 17 32 0 eingefügt:
„Code
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:
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16 96 1
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Bezeichnung
|
:
|
Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t
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Anhang
|
:
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IX
|
Definition
Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung wird wie in der Variablen 11 96 0 definiert.“
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