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Document 52011BP0140

Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 (2011/2018(BUD))

ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 226–229 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/226


Mittwoch, 6. April 2011
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament

P7_TA(2011)0140

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 (2011/2018(BUD))

2012/C 296 E/39

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf Artikel 31,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X (3),

in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium über die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012,

unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 23. März 2011 gemäß Artikel 23 Absatz 7 und Artikel 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Präsidium aufgestellt wurde,

unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

gestützt auf Artikel 79 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0087/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Organe angesichts der derzeitigen finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Lage der Union mit der erforderlichen Qualität und Effizienz agieren und strenge Verwaltungsverfahren anwenden müssen, damit Einsparungen erzielt werden können, sowie in der Auffassung, dass sich diese Einsparungen auf die Haushaltslinien beziehen sollten, die die Mitglieder des Europäischen Parlaments betreffen,

B.

in der Erwägung, dass den Organen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, diese angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage jedoch sorgfältig und effizient verwaltet werden sollten,

C.

in der Erwägung, dass die Fortführung der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium während des gesamten jährlichen Haushaltsverfahrens nach Maßgabe der Artikel 23 und 79 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, wonach das Präsidium für finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten der internen Organisation des Parlaments und für die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Parlaments und der Haushaltsausschuss im Rahmen des jährlichen Verfahrens für den dem Plenum des Parlaments zu unterbreitenden Bericht über den Haushaltsvoranschlag zuständig ist, in hohem Maße wünschenswert ist,

D.

in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des endgültigen Haushaltsplans im Einklang mit dem Vertrag und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden,

E.

in der Erwägung, dass am 15. März und 22. März 2011 eine Vorkonzertierungssitzung zwischen einer Delegation des Präsidiums und einer Delegation des Haushaltsausschusses stattgefunden hat,

F.

in der Erwägung, dass das für den Haushalt zuständige Mitglied der Kommission in einem Schreiben vor kurzem alle Organe aufgefordert hat, bei der Aufstellung ihrer Haushaltsvoranschläge für den Entwurf des Haushaltsplans 2012 alle erdenklichen Anstrengungen zur Begrenzung der Ausgaben zu unternehmen,

Allgemeiner Rahmen und Haushaltsplan generell

1.

begrüßt die bisher gute Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss während des laufenden Haushaltsverfahrens und die zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss im Rahmen der Vorkonzertierung vom 22. März 2011 erzielte Vereinbarung;

2.

stellt fest, dass sich das Volumen des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend dem Vorschlag, den der Generalsekretär dem Präsidium unterbreitet hat, auf 1 773 560 543 EUR beläuft, was 20,26 % der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entspricht; stellt fest, dass die vorgeschlagene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2011 5,20 % beträgt;

3.

begrüßt, dass das Präsidium im Vergleich zu seinen ursprünglichen Angaben im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags zum Haushaltsplan 2012, der nach der Vorkonzertierung mit dem Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 23. März 2011 angenommen wurde, Einsparungen angenommen hat; billigt den Vorschlag des Präsidiums und legt das Gesamtvolumen des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2012 auf 1 724 575 043 EUR fest, was 19,70 % der Rubrik 5 des MFR entspricht; stellt fest, dass die vorgeschlagene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2011 2,30 % beträgt;

4.

fordert eine langfristige Überprüfung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments; fordert, für die Zukunft potenzielle Einsparungen zu ermitteln, um die Kosten zu senken und Ressourcen für den langfristigen Betrieb des Parlaments als eines Teils der Gesetzgebungsbehörde zu gewinnen;

5.

bekräftigt, dass das Parlament angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und budgetären Lage in den Mitgliedstaaten haushaltspolitische Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag legen sollte, indem es unterhalb der Inflationsrate bleibt (4); weist darauf hin, dass nach den interinstitutionellen Regeln ein mit der Erweiterung in Zusammenhang stehender Bedarf entweder im Wege eines Berichtigungsschreibens oder eines Berichtigungshaushaltsplans berücksichtigt werden muss; betont, dass die Mittel für die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden 18 neuen Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenfalls durch ein Berichtigungsschreiben oder einen Berichtigungshaushaltsplans bereitgestellt werden;

6.

fordert außerdem die Verwaltung nachdrücklich auf, eine objektive Bewertung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments vorzulegen, wobei das Ziel darin bestehen sollte, in allen Bereichen Einsparungsmöglichkeiten ausfindig zu machen, und dem Haushaltsausschuss diese Bewertung rechtzeitig vor Abschluss des Haushaltsverfahrens zuzuleiten;

7.

erinnert daran, dass die Obergrenze der Rubrik 5 des MFR für den Haushaltsplan der Union für 2012 bei 8 754 Millionen EUR liegt;

8.

ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament und die anderen Organe angesichts der Wirtschaftskrise und großer öffentlicher Schuldenlasten und Sparzwänge in Zeiten anhaltender nationaler haushaltspolitischer Konsolidierungsbemühungen haushaltspolitische Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag legen sollten, ohne das Ziel einer herausragenden gesetzgeberischen Qualität in Frage zu stellen;

Spezifische Themen

9.

ruft das Präsidium dazu auf, einen strikten Ansatz im Bereich der Verwaltung der Humanressourcen zu verfolgen, ehe innerhalb des Europäischen Parlaments neue Planstellen geschaffen werden;

10.

ist der Ansicht, dass die anhaltenden Bemühungen um eine Modernisierung und Rationalisierung der Verwaltung und die Vorschläge für 2012 zu einer Verringerung der extern erbrachten Dienstleistungen beitragen sollten, und erhofft sich hier beträchtliche Einsparungen, so dass ein Ausgabenniveau erreicht wird, das zumindest dem des Jahres 2010 vergleichbar ist;

11.

begrüßt den Vorschlag des Generalsekretärs, die Umweltpolitik des Parlaments weiter umzusetzen, eine Informationskampagne einzuleiten, die mehrjährige IKT-Strategie zu unterstützen und die Verwaltung weiter zu modernisieren und zu rationalisieren;

12.

vertritt die Auffassung, dass sich die Bemühungen um eine Modernisierung und Rationalisierung der Verwaltung auch auf die Sicherheit des Parlaments erstrecken sollten; fordert eine Reserve von 3 Millionen EUR, die freigegeben würde, sobald ein realisierbares Konzept für Verbesserungen und Kostenpläne vorgelegt werden; verweist auf seine oben genannte Entschließung vom 9. März 2011, nach der im Rahmen einer umfassenden Überprüfung festgestellt werden sollte, ob das Recht der europäischen Bürger auf freien Zugang, um mit ihren europäischen Vertretern zusammenzukommen, effizienter mit der dringenden Notwendigkeit abgestimmt werden könnte, die Sicherheit der Beschäftigten der Organe zu garantieren; fordert den Generalsekretär auf, hierzu bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vorzulegen;

13.

unterstreicht die Bedeutung aller in den Leitlinien für den Haushaltsplan 2012 genannten Aspekte wie Modernisierung der Softwaresysteme einschließlich der digitalen Strategie im Zusammenhang mit den Web-2.0-Werkzeugen und der sozialen Netzwerke, die Einrichtung eines Cloud-Computing-Systems und eines W-LAN-Dienstes, die Informations- und Kommunikationspolitik, das System des Wissensmanagements, Übersetzen und Dolmetschen, die Umweltpolitik und EMAS sowie eine aktive Nichtdiskriminierungspolitik;

14.

vertritt die Auffassung, dass bei der Ausführung des Haushaltsplans 2012 durch Senkungen insbesondere des Verbrauchs von Wasser, Energie und Papier weitere Einsparungen angestrebt sowie Anstrengungen unternommen werden sollten, die bei dienstlichen Missionen und Reisen anfallenden Kosten zu reduzieren;

15.

betont, dass eine konstante und gleichmäßig Unterrichtung der europäischen Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, und ersucht seine Verwaltung, die bestehenden und potenziellen Standorte für seine Informationsbüros kontinuierlich zu verfolgen, insbesondere wenn eine kostenlose Unterbringung angeboten wird;

16.

fordert eine gründliche Überprüfung der bestehenden Verbindungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, um Möglichkeiten zu erörtern, wie die Fachkontakte zwischen den Ausschüssen des Europäischen Parlaments und den Ausschüssen der einzelstaatlichen Parlamente verbessert werden können, damit ein stichhaltigerer und befriedigender Dialog auf den Weg gebracht werden kann;

Im Bau befindliche Gebäude

17.

verweist auf seinen Standpunkt in seiner oben genannten Entschließung vom 9. März 2011; vertritt die Auffassung, dass vorgezogene Zahlungen zur Senkung der Finanzierungskosten auch in Zukunft zu den obersten Prioritäten zählen werden; fordert in diesem Zusammenhang eine optimale Nutzung der Haushaltsmittel, die Entwicklung einer mittel- und langfristigen Strategie, um die besten Lösungen herauszufinden, wobei verschiedene Optionen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden und die Grundsätze der Transparenz und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten sind;

18.

weist wiederholt darauf hin, dass das Europäische Parlament Möglichkeiten zur Heranziehung zusätzlicher Mittel ausschließlich auf der Grundlage der erforderlichen Informationen hinsichtlich (1) des Betrags und der Quellen der erwarteten Finanzierungsmittel, (2) zusätzlicher Angaben zu den rechtlichen Auswirkungen und (3) unter der Voraussetzung prüft, dass sämtliche Entscheidungen in Bezug auf dieses Vorhaben im Rahmen eines ordnungsgemäßen Entscheidungsprozesses fallen müssen, der eine offene Debatte und Transparenz gewährleistet; nimmt Kenntnis von den geschätzten Gesamtkosten der Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte, den geschätzten laufenden Kosten und dem Personalbedarf; fordert das Präsidium auf, die geschätzten laufenden Kosten zu senken; ersucht darum, dass ihm – um einen transparenten und fruchtbaren Dialog mit allen beteiligten Parteien führen zu können – ein Geschäftsplan vorgelegt wird, der Aufschluss über die langfristige Geschäftsstrategie des Hauses der europäischen Geschichte gibt, und fordert, so schnell wie möglich gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung über das Bauprojekt unterrichtet zu werden; schlägt bis zur Vorlage dieses Geschäftsplans eine Reserve in Höhe von 2 Millionen EUR vor;

19.

lehnt es ab, in diesem Stadium für das Haus der europäischen Geschichte eine eigene Haushaltslinie zu schaffen; fordert deshalb die Übertragung der Mittel in Höhe von 1 Million EUR, die für den neuen Posten „3247“ (Haus der europäischen Geschichte) vorgesehen waren, auf Posten 10 1 (Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben); ist jedoch der Ansicht, dass die Schaffung einer solchen Haushaltslinie Teil eines transparenten Verfahrens sein sollte und von der Haushaltsbehörde genehmigt werden sollte;

Abschließende Erwägungen

20.

nimmt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2012 an und erinnert daran, dass die Annahme des Standpunkts des Parlaments zu dem Entwurf des Haushaltsplans in der vom Rat geänderten Fassung entsprechend dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren im Oktober 2012 stattfinden wird;

*

* *

21.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0088.

(4)  Eurostat Pressemitteilung 41/2011 vom 16. März 2011.


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