EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011IP0122

Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2011 zur Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (2010/2054(INI))

ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 13–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/13


Dienstag, 5. April 2011
Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum

P7_TA(2011)0122

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2011 zur Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (2010/2054(INI))

2012/C 296 E/02

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Artikel 2 und 3, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 8, 153 und 157,

unter Hinweis auf den Beschluss 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2008 zur Lage der Frauen in den ländlichen Gebieten der EU (3),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Seminars „Frauen in der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums“, das vom 27. bis 29. April 2010 in Cáceres auf Einladung des spanischen EU-Vorsitzes stattfand (4),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (5),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0016/2011),

Multifunktionale ländliche Gebiete

A.

in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum und die nachhaltige und dauerhafte Existenz von Betrieben in Europa Prioritäten sind und dass die besonderen Potenziale der weniger dicht besiedelten agrarisch geprägten Gebiete so genutzt und erschlossen werden sollten, dass sie für die Ortsansässigen lebenswert bleiben und so für den Fortbestand der Besiedlung dieser Gebiete Sorge getragen wird,

B.

in der Erwägung, dass je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen wirtschaftlich und kulturell eigenständige Gebiete mit funktionierenden regionalen Kreisläufen stabiler sind, wenn es darum geht, auf globale Veränderungen zu reagieren,

C.

in der Erwägung, dass eine leistungsfähige, multifunktionale Landwirtschaft in vielen Gebieten das Fundament schlechthin für verschiedenste Strategien für eine nachhaltige Entwicklung und für wesentlich breiter angelegtes unternehmerisches Handeln ist und dass dieses Potenzial im Rahmen einer stärkeren Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit noch nicht in allen Bereichen erschöpfend genutzt wird,

D.

in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete von der Alterung der Bevölkerung, einer geringen Bevölkerungsdichte und in einigen Gebieten auch von Entvölkerung besonders betroffen sind,

E.

in der Erwägung, dass infolge des demografischen Wandels, der Abwanderung und der allgemeinen Abnahme des Bevölkerungsanteils von Frauen in vielen ländlichen Gebieten die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die medizinisch-pflegerische Grundversorgung, die vorschulische, schulische, berufliche und akademische Aus- und Weiterbildung und ausreichende Kultur- und Freizeitangebote mit der bestehenden Infrastruktur im ländlichen Raum in Zukunft nicht mehr hinreichend gewährleistet werden können bzw. die entsprechenden Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden müssen,

F.

in der Erwägung, dass 42 % der 26,7 Millionen regelmäßig in der Landwirtschaft tätigen Personen in der Europäischen Union Frauen sind und mehr als jeder fünfte Betrieb (etwa 29 %) von einer Frau geführt wird,

G.

in der Erwägung, dass der erhebliche Beitrag, den Frauen zur lokalen und kommunalen Entwicklung leisten, nicht ausreichend deutlich wird, wenn man ihre Beteiligung an den einschlägigen Entscheidungsprozessen betrachtet,

H.

in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020 ist und stärker propagiert werden sollte, damit Frauen sich künftig in größerem Umfang als bisher aktiv in Wirtschaft und Gesellschaft einbringen und die Achtung der Menschenrechte gewährleistet wird,

Frauen, ihre Lebensumstände und ihr wirtschaftliches Umfeld im ländlichen Raum

I.

in der Erwägung, dass sich vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels die Lebensumstände von Frauen im ländlichen Raum in den vergangenen Jahrzehnten verändert und ausdifferenziert haben, wobei dieser Wandel von den Frauen angestoßen und gestaltet wurde, und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation von Frauen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch nach innen stark variiert,

J.

in der Erwägung, dass Frauen in der modernen Gesellschaft vor dem Hintergrund ihrer individuellen familiären und beruflichen Bindungen mehr als eine Funktion wahrnehmen und gerade in dieser Rollenvielfalt auch einen wesentlichen Beitrag zum Fortschritt und zu Innovationen auf allen gesellschaftlichen Ebenen und zu einem Anstieg der Lebensqualität, insbesondere im ländlichen Raum, zu leisten vermögen,

K.

in der Erwägung, dass insbesondere im ländlichen Raum Familienbetreuung und Altenpflege häufig in der Hand von Frauen liegen,

L.

in der Erwägung, dass dank der jahrelangen frauenpolitischen Bemühungen und der intensiven öffentlichen Förderung von Bildung, Beratung, Existenzgründungsinitiativen u. a. innerhalb der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beachtenswerte Erfolge bei der Verbesserung der Lebenssituation von Männern und Frauen auf dem Land zu verzeichnen sind,

M.

in der Erwägung, dass trotz der hochgradigen Individualisierung der Lebensweisen die grundsätzliche Herausforderung für Frauen und Männer nach wie vor darin bestehen wird, die eigene Erwerbsarbeit und soziales und kulturelles Engagement einerseits und die Familienverantwortung andererseits miteinander zu verbinden,

N.

in der Erwägung, dass diese „multifunktionale Herausforderung“ unter den Bedingungen der modernen Gesellschaft nur unter Inanspruchnahme von unterstützenden Diensten, Versorgungseinrichtungen und -strukturen, die bezahlbar und erreichbar sein müssen, gemeistert werden kann,

O.

in der Erwägung, dass die multifunktionale Rolle der Frau im ländlichen Raum einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, in der Gesellschaft ein modernes Frauenbild zu prägen,

P.

in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten für beide Geschlechter im ländlichen Raum gering sind und dass viele Frauen de facto nie auf dem Arbeitsmarkt in Erscheinung treten und deshalb weder als arbeitslos gemeldet sind noch in den Arbeitslosenstatistiken geführt werden,

Q.

in der Erwägung, dass die soziale Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen, einschließlich der Ehefrauen von Landwirten mit Zusatzeinkommen (Einkommen aus mehreren Quellen, Solo- und Teilzeitselbstständige) sowie Zeit- und Wanderarbeiter, ein wesentliches Element einer modernen und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums ist,

R.

in der Erwägung, dass die Person, die Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs ist, als einzige in den Bankunterlagen, bei Beihilfen und bei erworbenen Anwartschaften auftaucht und auch der einzige Vertreter bei Verbänden und anderen Organisationen ist,

S.

in der Erwägung, dass durch den Tourismus im ländlichen Raum, d. h. die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch auf den Tourismus ausgerichtete Familienbetriebe und Genossenschaften, der eine risikoarme Branche darstellt, Arbeitsplätze geschaffen werden, Familien- und Berufsleben miteinander verbunden werden können und außerdem die Landbevölkerung motiviert wird, im ländlichen Raum zu verbleiben,

Der ländliche Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum

1.

weist darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Kernziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist; hält es für besonders wichtig, diesen Grundsatz in die GAP zu integrieren, um so ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern;

2.

weist darauf hin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um in ländlichen Gebieten Lebensverhältnisse zu schaffen, die mit denen in urbanen Gebieten vergleichbar sind, damit Frauen und ihre Familien Anreize zum Verbleib auf dem Land bekommen und ihnen eine Grundlage für ein erfolgreiches Leben geboten wird;

3.

fordert, den ländlichen Raum als vielfältigen und integrierten Wirtschafts- und Lebensraum zu fördern und dabei die Schlüsselfunktionen, den Sachverstand und die Kompetenz von Frauen zu nutzen;

4.

fordert die Kommission deshalb auf, in den Verhandlungen über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen den Anteil der Agrarausgaben am gesamten EU-Haushalt nicht weiter zu verringern;

5.

betont, dass die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe, darunter solche, die auch Dienstleistungen (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, soziale Dienstleistungen wie Senioren- und Kinderbetreuung, Lernen auf dem Bauernhof im Rahmen der Ganztagsschule usw.) anbieten, wichtige Eckpfeiler der Versorgungsinfrastruktur im ländlichen Raum sind und durch die GAP dauerhaft unterstützt werden sollten; fordert deshalb, solche Dienstleistungen im Rahmen der GAP zu fördern und damit sowohl Frauen neue Perspektiven und Erwerbschancen zu eröffnen als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich zu verbessern;

6.

fordert dazu auf, Entwicklungsstrategien mit einer gewissen Eigendynamik zu forcieren, um die besondere Kreativität von Frauen und Männern im ländlichen Raum zu fördern und dabei die jeweiligen traditionellen Ressourcen der ländlichen Gemeinschaften zu nutzen;

7.

hält lebensfähige und dynamische ländliche Gebiete mit einer diversifizierten Bevölkerungsstruktur für besonders erstrebenswert; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass jungen Frauen angemessene Chancen und Herausforderungen für ihre persönliche Entwicklung geboten werden müssen;

8.

fordert, die Rahmenbedingungen im ländlichen Raum so zu gestalten, dass Frauen aller Generationen in ihrem unmittelbaren Umfeld verbleiben und zu dessen Revitalisierung und Entwicklung beitragen können;

9.

hebt hervor, dass den Vorruhestandsregelungen für Landwirte und für in der Landwirtschaft Beschäftigte im Hinblick auf die Lebensbedingungen von Frauen im ländlichen Raum eine besondere Bedeutung zukommt; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, entsprechende Regelungen einzuführen;

10.

fordert in diesem Zusammenhang, weitere Anstrengungen zur flächendeckenden Ausstattung des ländlichen Raums mit modernster IT-Infrastruktur – in erster Linie einem angemessenen Zugang zu Breitbandnetzen – zu unternehmen, den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen und die Chancengleichheit in Bezug auf den Zugang zu IKT und geeignete Schulungen zur Nutzung dieses Zugangs zu fördern; weist darauf hin, dass der kaum vorhandene Zugang zu Breitbandnetzen das Wachstum von Kleinbetrieben in vielen ländlichen Gebieten in der gesamten EU behindert; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusage einzuhalten, die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen;

11.

ruft dazu auf, die Verwendung von Formen elektronischer Unternehmensführung wie E-Business durch Frauen im ländlichen Raum zu fördern und zu unterstützen, damit auch in stadtfernen Regionen eine Wirtschaftstätigkeit ausgeübt werden kann;

12.

weist darauf hin, dass es wie in urbanen Gebieten auch im ländlichen Raum von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Qualität und Zugänglichkeit der alltagsrelevanten Infrastrukturen, Einrichtungen und Dienstleistungen zu verbessern, damit Frauen und Männer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können und die Bevölkerung nicht aus dem ländlichen Raum abwandert; ist der Ansicht, dass dies auch Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Kinderkrippen und andere vorschulische Einrichtungen), Gesundheitsdienste, Bildungseinrichtungen (einschließlich solchen für lebenslanges Lernen), Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen und andere betreuungsbedürftige Familienangehörige, Vertretungsdienste bei Krankheit und Schwangerschaft, ortsansässige Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen einschließt, die einem landwirtschaftlichen Betrieb angegliedert sind; fordert, die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Frauen im ländlichen Raum ihr Potenzial zur Verwirklichung einer multifunktionalen und nachhaltigen Landwirtschaft nutzen können;

13.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Mitteln aus den Struktur- und Kohäsionsfonds Abhilfe zu schaffen, was den Mangel an guten Verkehrsinfrastrukturen im ländlichen Raum anbelangt, und den Zugang zu Verkehrsmitteln für alle und insbesondere für Menschen mit Behinderungen mit gezielten Fördermaßnahmen zu verbessern, weil der Verkehr nach wie vor ein Faktor ist, der die soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Ungleichheit, von denen in erster Linie Frauen betroffen sind, verschärft;

14.

fordert, die Förderpolitik für den ländlichen Raum stärker an innovativen und nachhaltigen ländlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen auszurichten;

15.

fordert die Organe der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Förderungs- und Beratungsprojekte für die Gründung innovativer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung im ländlichen Raum zu unterstützen, die neue Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen, beispielsweise in den folgenden Tätigkeitsbereichen schaffen können: Verarbeitung von Agrarerzeugnissen und Suche nach Absatzmöglichkeiten für diese Erzeugnisse, Nutzung neuer Technologien, Beiträge zur wirtschaftlichen Diversifizierung der Region und Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie;

16.

weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit innovativen Angebotsformen die bisherigen positiven Erfahrungen mit Frauenprojekten aus der zweiten Säule der GAP (insbesondere Schwerpunkt III und das Programm Leader+) aufgegriffen werden sollten, zum Beispiel anhand von Verfahren, die sich bewährt haben;

17.

fordert, in Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums dem Beitrag von Frauen zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 besondere Bedeutung beizumessen, insbesondere Initiativen mit Schwerpunkt auf Innovationen, Forschung und Entwicklung;

18.

begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im Zuge der ESF-EQUAL-Projekte die Stellung von Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum untersucht und verbessert werden soll;

19.

fordert, in der neuen ELER-Verordnung für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 besondere Frauenförderungsmaßnahmen vorzusehen, die sich vorteilhaft auf die Beschäftigung von Frauen im ländlichen Raum auswirken könnten;

Frauen in der Wirtschaft im ländlichen Raum

20.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu einer aussagekräftigen Datengrundlage über die wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen und ihr unternehmerisches Engagement in ländlichen Gebieten beizutragen und die Auswertung bereits vorhandener Daten (beispielsweise von Eurostat) zu optimieren, damit eine maßgeschneiderte Politik möglich wird;

21.

ist überzeugt, dass die spezifisch für den ländlichen Raum konzipierten Schulungs- und Beratungsangebote für Frauen angesichts der Bedingungen im ländlichen Raum erhalten und ausgebaut werden müssen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Finanzmanagement landwirtschaftlicher Betriebe;

22.

hält eine europaweite Vernetzung der Frauen im ländlichen Raum (bzw. von deren Verbänden) für erstrebenswert und weist auf die Erfolge hin, die durch Maßnahmen der zweiten Säule erreicht wurden;

23.

erkennt an, dass die auf verschiedenen Ebenen tätigen Frauennetzwerke, insbesondere in Bezug auf die Förderung der ländlichen Gebiete und deren öffentlicher Wahrnehmung auf lokaler Ebene, gute Arbeit leisten; macht darauf aufmerksam, dass diese Netzwerke auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene größere soziale Anerkennung und mehr politische und finanzielle Unterstützung benötigen, wenn man bedenkt, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu mehr Gleichheit leisten, insbesondere dadurch, dass sie Frauen im ländlichen Raum Aus- und Weiterbildungsangebote machen und Projekte zur lokalen Entwicklung anschieben, darunter Informationsveranstaltungen über Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Diagnose frauenspezifischer Krebserkrankungen (Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs usw.); fordert die Mitgliedstaaten auf, eine verstärkte Beteiligung von Frauen an der politischen Willensbildung, einschließlich der angemessenen Vertretung von Frauen in den Vorständen von Institutionen, Unternehmen und Verbänden, zu unterstützen;

24.

fordert, dass Frauen im ländlichen Raum in den Sozialsystemen adäquat berücksichtigt werden und dabei der frauenspezifischen Situation in den Bereichen Erwerbstätigkeit und Rentenansprüche Rechnung getragen wird;

25.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Richtlinie 2010/41/EU, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie so schnell wie möglich konkret umzusetzen, damit insbesondere

Ehe- bzw. Lebenspartner von Landwirten sozial abgesichert sind und

selbstständig erwerbstätigen Landwirtinnen und Ehepartnerinnen von Landwirten ausreichende Mutterschutzleistungen gewährt werden;

26.

macht darauf aufmerksam, dass besonders im ländlichen Raum nachhaltige Strategien zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation von Frauen, die ihre Berufstätigkeit zugunsten einer Familien- bzw. Pflegephase unterbrechen, erforderlich sind; fordert, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird, damit Frauen verschiedene Arbeitsformen ausüben, erhalten und weiterentwickeln können;

27.

betont, dass die „Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe“ ein Aspekt der Wirtschaft im ländlichen Raum ist, der immer wichtiger wird; stellt fest, dass Frauen in hohem Maße an der Initiierung, Konzipierung und Verwaltung von Projekten der „Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe“ mitwirken;

28.

fordert, den Unternehmergeist und Initiativen von Frauen zu unterstützen, insbesondere indem die Gründung eigener Unternehmen von Frauen, Netzwerke von Unternehmerinnen und Maßnahmen im Finanzsektor zur Vereinfachung des Zugangs von Unternehmerinnen im ländlichen Raum (einschließlich Solo- und Teilzeitselbstständigen mit geringem Einkommen und jungen Frauen) zu Investitionen und Krediten gefördert werden, damit diese Unternehmerinnen am Markt handlungsfähiger werden und sich ein Unternehmen aufbauen, von dem sie auf Dauer leben können; fordert außerdem, Maßnahmen zu treffen, mit denen der Unternehmergeist von Frauen gestärkt wird und ihre Fachkenntnisse ausgeweitet werden, um ihre Aufnahme in Leitungsgremien von Unternehmen und Verbänden zu fördern;

29.

fordert die zuständigen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden auf, die Beteiligung von Frauen an lokalen Aktionsgruppen und die Entwicklung lokaler Partnerschaften im Rahmen des Leader-Programms zu fördern und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in deren Verwaltungsgremien zu gewährleisten;

Frauen in der Landwirtschaft

30.

fordert, dass die beruflichen Qualifikationen, die Frauen für Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Agrarsektors erworben haben, in Strategien für die betriebliche und regionale Entwicklung stärker berücksichtigt werden; hält die Qualifizierung und Schulung von Landwirtinnen und anderen im ländlichen Raum tätigen Frauen als Produzentinnen und Unternehmerinnen für besonders wichtig, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit regionalen und kommunalen Stellen sowie Landwirtschafts-, Frauen- und Bauernverbänden Anreize für die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu fördern, die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz zu beseitigen, das Schulungsangebot für Frauen zu verbessern, auch durch die Erweiterung des Zugangs zu Aufbaustudien und Spezialisierungskursen an Bildungseinrichtungen, entsprechende Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung im Schwerpunkt 3 der Programme zur ländlichen Entwicklung vorzulegen und bestehende Initiativen zu unterstützen; weist darauf hin, dass durch diese Maßnahmen dazu beigetragen wird, die soziale Ausgrenzung im ländlichen Raum zu bekämpfen, und dass die Gefahr der Verarmung bei Frauen größer ist als bei Männern;

31.

fordert, die politischen Bestrebungen zu unterstützen, die Rolle der Frauen in der Landwirtschaft dadurch zu fördern, dass ihnen faktisch und rechtlich die Ausübung einer unternehmerischen landwirtschaftlichen Tätigkeit auch im Hinblick auf die Betriebsinhaberschaft erleichtert wird, um sie auf der Grundlage ihrer betrieblichen Mitverantwortung enger in die Wahrnehmung der damit verbundenen Rechte und Pflichten einzubinden, zu denen unter anderem die Vertretung der Interessen in landwirtschaftlichen Gremien und die effektive Beteiligung an allen betrieblichen Einnahmen gehören,

32.

fordert, dass Organisationen von Frauen und Landwirten, die für die Förderung und Einleitung neuer Entwicklungsprogramme und die Diversifizierung wichtig sind, Unterstützung bekommen, damit Frauen neue Ideen umsetzen können, um die Produktion und die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum zu diversifizieren;

33.

ist der Ansicht, dass im Rahmen der kommenden Reform der GAP die Bedürfnisse der Frauen im ländlichen Raum und die Rolle der in der Landwirtschaft tätigen Frauen berücksichtigt und vorrangig behandelt werden sollten, was den Zugang sowohl zu bestimmten Dienstleistungen als auch zu Beihilfen angeht, und zwar je nach den jeweiligen territorialen Erfordernissen in den einzelnen Mitgliedstaaten;

34.

ist der Überzeugung, dass Frauen mittelfristig in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gremien des Agrarsektors angemessen vertreten sein sollten, damit die Sichtweisen von Frauen und Männern in die Entscheidungsprozesse einfließen; betont, dass besondere Maßnahmen zu Gunsten von Frauen eingeführt werden müssen, um die paritätische Beteiligung von Frauen in diesen Einrichtungen zu erreichen;

35.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Frauen zum Landerwerb und zur Kreditaufnahme zu verbessern, um die Niederlassung von Frauen im ländlichen Raum und als Akteurinnen im Agrarsektor zu fördern;

36.

fordert, die bisherigen Strategien der sozialen Absicherung von Frauen, die in der Landwirtschaft (als Bäuerinnen, Landarbeiterinnen, Saisonarbeitskräfte usw.) tätig sind, einschließlich der Umsetzung der Richtlinie 2010/41/EU, vor dem Hintergrund der länderspezifischen eigentums- und steuerrechtlichen Situation zu erfassen und diesen Erfahrungsschatz zugänglich zu machen, damit in den Mitgliedstaaten eine adäquate soziale Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen ausgearbeitet werden kann;

37.

betont, dass in den Maßnahmen der Union in Bezug auf die Lebensbedingungen von Frauen im ländlichen Raum auch den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Migrantinnen, die als Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, Rechnung getragen werden muss, insbesondere, was die angemessene Unterbringung, die Sozial- und Krankenversicherung und die Gesundheitsversorgung anbelangt; hebt hervor, dass die von diesen Frauen geleistete Arbeit möglichst umfassend zu würdigen ist;

38.

fordert die Kommission auf, in ihren Bericht, den sie 2011 gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorlegen muss, eine gründliche Analyse der Auswirkungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage der Frauen im ländlichen Raum aufzunehmen;

*

* *

39.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.

(2)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 66E vom 20.3.2009, S. 23.

(4)  Dokument des Rates 09184/2010.

(5)  ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1.


Top