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Document 52011IP0145

Ein Binnenmarkt für die europäischen Bürger Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Binnenmarkt für die europäischen Bürger (2010/2278(INI))

ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 59–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/59


Mittwoch, 6. April 2011
Ein Binnenmarkt für die europäischen Bürger

P7_TA(2011)0145

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Binnenmarkt für die europäischen Bürger (2010/2278(INI))

2012/C 296 E/09

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die durch Artikel 6 des EU-Vertrags den Verträgen gleichgestellt wurde,

unter Hinweis auf Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es heißt, dass der „Binnenmarkt … einen Raum ohne Binnengrenzen [umfasst], in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist“,

unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 3 des EU-Vertrags, der vorsieht, dass die Union auf „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ hinwirkt,

unter Hinweis auf Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der wie folgt lautet: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung“,

unter Hinweis auf Artikel 11 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der vorsieht, dass die „Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden“ müssen,

unter Hinweis auf Artikel 12 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der vorsieht, dass den „Erfordernissen des Verbraucherschutzes bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen“ wird,

unter Hinweis auf Artikel 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und das diesem beigefügte Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ (KOM(2010)0608),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa“ (KOM(2006)0211),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0724) und des dazugehörigen Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Erfolge des Binnenmarktes (SEK(2007)1521) sowie unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts (1) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zur Binnenmarktüberprüfung: Ein Jahr danach (SEK(2008)3064),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität: eine neue gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0726) und der Mitteilung der Kommission „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement“ (KOM(2007)0725) sowie unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 27. September 2006 zu dem Weißbuch der Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (2),

in Kenntnis der Empfehlung der Kommission vom 29. Juni 2009 zu Maßnahmen zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (3) und der Empfehlung der Kommission vom 12. Juli 2004 zur Umsetzung der binnenmarktrelevanten Richtlinien in innerstaatliches Recht (4),

unter Hinweis auf den Binnenmarktanzeiger von Juli 2009 (SEK(2009)1007) und die Entschließungen des Parlaments vom 9. März 2010 (5) und vom 23. September 2008 (6) zum Binnenmarktanzeiger,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) – Stärkung der Verbraucher – Verbesserung des Verbraucherwohls – besserer Verbraucherschutz“ und der Entschließung des Parlaments vom 20. Mai 2008„Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)“ (7),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 mit dem Titel „Überwachung von verbraucherrelevanten Ergebnissen im Binnenmarkt: Zweite Ausgabe des Verbraucherbarometers“ (KOM(2009)0025) sowie des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Zweites Verbraucherbarometer“ (SEK(2009)0076),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2009 zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM(2009)0330) und des Berichts der Kommission vom 2. Juli 2009 über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (KOM(2009)0336),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (8),

unter Hinweis auf den Bericht von Professor Mario Monti an die Kommission über die Wiederbelebung des Binnenmarktes,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (10),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu „Jugend in Bewegung“ (KOM(2010)0477),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zur Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel (11),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ (KOM(2010)0603),

unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Fachgruppe „Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch“ über Hindernisse für den europäischen Binnenmarkt 2008 (12),

unter Hinweis auf den SOLVIT-Jahresbericht 2008 über die Entwicklung und Leistung des SOLVIT-Netzes (SEK(2009)0142), das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 8. Mai 2008 zu einem Aktionsplan für einen integrierten Ansatz für die Erbringung von Binnenmarkt-Unterstützungsdiensten für Bürger und Unternehmen (SEK(2008)1882) und die Entschließung des Parlaments vom 9. März 2010 zu SOLVIT (13),

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten, mit der ein allgemeiner Rahmen an Regelungen und Grundsätzen für die Akkreditierung und die Marktüberwachung geschaffen werden soll (14),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Petitionsausschusses (A7-0072/2011),

A.

in der Erwägung, dass das Funktionieren des Binnenmarktes der Impulsgeber ist, der die Europäische Union in die Lage versetzen wird, in vollem Umfang ihr Potenzial in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Arten von Unternehmen und gleicher Rechte für alle europäischen Bürger sowie Stärkung einer in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft auszuschöpfen,

B.

in der Erwägung, dass es bei der Binnenmarktakte um die Europäer als aktive Teilnehmer der europäischen Wirtschaft geht,

C.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt nicht nur unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern als in einen weiteren Rechtsrahmen eingebettet gesehen werden muss, der Bürgern, Verbrauchern, Arbeitnehmern, Unternehmern und Gewerbebetrieben, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) jeder Art, spezifische Grundrechte einräumt,

D.

in der Erwägung, dass Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen oder grenzübergreifend einkaufen wollen, und KMU, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen und grenzüberschreitend Handel treiben möchten, auf zu viele Hindernisse stoßen; in der Erwägung, dass diese Hindernisse von unzureichend harmonisierten nationalen Gesetzen, eingeschränkter Übertragbarkeit von Anwartschaften in der Sozialversicherung sowie übermäßiger Bürokratie herrühren, was den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Union verhindert,

E.

in der Erwägung, dass die Vollendung des Binnenmarkts ein ganzheitliches Konzept erfordert, um seine Entwicklung weiter zu stärken, wie im Bericht Monti und in der Entschließung zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger hervorgehoben wurde, bei dem alle relevanten Politikbereiche in eine strategische Zielvorgabe für den Binnenmarkt eingebunden werden, wozu nicht nur die Wettbewerbspolitik gehört, sondern unter anderem auch die Politiken in den Bereichen Industrie, Verbraucher, Energie, Verkehr, digitale Entwicklung, soziale Angelegenheiten, Umwelt, Klimawandel, Handel, Steuern, Regionalentwicklung, Justiz und Bürgerschaft, um ein hohes Maß an Integration zu erreichen,

F.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt den Europäern eine größere Auswahl zu günstigeren Preisen ermöglichen sollte, insbesondere denjenigen, die in entlegenen Regionen wie Inselregionen, Bergregionen und schwach besiedelten Gebieten leben, und denjenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,

G.

In der Erwägung, dass von der Kommission veröffentlichtes Druck- und Online-Material oftmals entweder zu abstrakt oder zu komplex ist, um die Bürger wirklich einzubinden und ein breites Publikum zu erreichen,

H.

unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, dass die Binnenmarktakte nicht aus einer Reihe vereinzelter Maßnahmen bestehen sollte, und dass alle Vorschläge an der Verwirklichung einer in sich schlüssigen Zielvorgabe mitwirken müssen;

Einleitung

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ und insbesondere deren Kapitel II „Vertrauen wiedergewinnen und die europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarkts stellen“, das 19 an die Bedürfnisse der europäischen Bürger angepasste Initiativen enthält;

2.

ist der Ansicht, dass die Vorschläge der Kommission generell den Erwartungen des Parlaments entsprechen, jedoch weiter gestärkt werden müssen, um die Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktprojekts zu stellen;

3.

bedauert, dass die Mitteilung in drei Kapitel unterteilt und der Schwerpunkt auf Europäer, Unternehmen und Governance gelegt wurde, anstatt sich an thematischen Leitlinien zu orientieren; weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes und seine Akzeptanz unter den Bürgern nicht als widersprüchliche, sondern als sich gegenseitig verstärkende Zielvorgaben angesehen werden sollten; ist der Auffassung, dass die drei Kapitel der Kommission gleichermaßen wichtig und miteinander verknüpft sind und mittels eines in sich schlüssigen Ansatzes behandelt werden sollten, wobei die Vorschläge von Beteiligten auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten sowie ihre Bedenken berücksichtigt werden sollten;

4.

ist fest davon überzeugt, dass die Binnenmarktakte im Einklang mit dem Geist des Berichts Grech (A7-0132/2010) und des Monti-Berichts ein in sich schlüssiges und ausgewogenes Paket von Maßnahmen darstellen muss, das die Grundlagen für ein Europa des Zusatznutzens für Bürger wie für Unternehmen legt;

5.

ist der Auffassung, dass die Wiederbelebung und Vertiefung des Binnenmarktes im Kontext der Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und als Teil der Strategie EU 2020 von grundlegender Bedeutung sind;

6.

ist der Auffassung, dass die Europäer das Potenzial des Binnenmarktes in vielen Bereichen, einschließlich des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs, noch nicht voll ausgeschöpft haben und dass neue Anreize erforderlich sind, insbesondere mit dem Ziel, eine effektive geografische Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb Europas sicherzustellen;

7.

ist der Auffassung, dass die Binnenmarktstrategie die soziale Fürsorge und die Rechte der Arbeitnehmer stärken und faire Arbeitsbedingungen für alle Europäer sicherstellen sollte;

8.

unterstützt die Initiative der Kommission, eine Binnenmarktakte vorzuschlagen und damit eine umfassende und pragmatische europaweite Debatte über Nutzen und Kosten des Binnenmarkts einzuleiten, und fordert die Kommission zur Sicherstellung einer effektiven Anwendung von Binnenmarktregeln auf, die den Verwaltungsaufwand für den Bürger verringern;

9.

teilt die Überzeugung, dass die vollständige Verwirklichung des Binnenmarkts das Fundament für die Vervollständigung der politischen und wirtschaftlichen Integration bilden sollte;

10.

hebt insbesondere die von der Kommission in ihrer Mitteilung gegebene Zusage hervor, neue Ansätze in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern;

11.

betont, dass die Mitgliedstaaten nicht nur die Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt mangelhaft umsetzen und anwenden, sondern auch andere Rechtsvorschriften, die die Rechte der Unionsbürger und anderer Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz berühren; fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere für eine bessere Umsetzung der Richtlinie über die Freizügigkeit (2004/38/EG) zu sorgen;

12.

ist der Auffassung, dass sich die Bemühungen um eine Vollendung des Binnenmarkts auf die Sorgen der Bürger, Verbraucher, Nutzer von öffentlichen Dienstleistungen und Unternehmen konzentrieren und ihnen spürbare Vorteile bringen müssen, um das uneingeschränkte Vertrauen in den Binnenmarkt wiederherzustellen und ihnen die Chancen, die er bietet, stärker bewusst zu machen;

13.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, sich gemeinsam dafür einzusetzen, das Projekt Binnenmarkt in das Bewusstsein der Bürger zu rücken und sicherzustellen, dass seine Vorzüge anerkannt werden und dass ihre Rechte als Verbraucher klar und überall verstanden und durchgesetzt werden; erkennt in diesem Zusammenhang an, dass bessere Kommunikationsstrategien, die die Mehrheit der Bürger wirklich interessieren und einbinden, sowie ein umfassender und kreativer Einsatz moderner Technologien erforderlich sind;

14.

unterstreicht, dass es beim Binnenmarkt für Europäer in erster Linie um Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Arbeitsplätze geht und dass es wichtig ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem Unternehmen und Bürger ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können;

15.

unterstreicht, dass der Binnenmarkt ein großes Potenzial im Hinblick auf Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit bietet und es notwendig ist, starke strukturpolitische Maßnahmen zu verabschieden, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen;

16.

unterstreicht, dass die demografischen Herausforderungen eine Strategie erfordern, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, mit denen die Lücken auf dem Arbeitsmarkt der EU gefüllt werden können;

17.

bekräftigt die in der Entschließung vom 20. Mai 2010 zu einem Binnenmarkt für Verbraucher und Bürger bekundete Auffassung, dass die Kommission den Erlass von verbraucherfreundlichen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt fördern sollte, um zu gewährleisten, dass die Interessen der Verbraucher uneingeschränkt in die Arbeitsweise des Binnenmarktes integriert werden;

18.

hebt hervor, dass das Vertrauen der Bürger und Verbraucher in das Funktionieren des Binnenmarktes unverzichtbar und keine Selbstverständlichkeit ist, sondern erarbeitet werden muss; ist insbesondere der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen zur Erfüllung ihrer Versprechen sicherstellen müssen, dass die Kapazität des gegenwärtigen Binnenmarktrahmens voll ausgeschöpft wird; unterstreicht, dass das Vertrauen der Bürger in die erfolgreiche Vollendung des Binnenmarktes genauso unerlässlich ist wie ein günstiges Umfeld für die Unternehmen; glaubt, dass die wirtschaftliche Integration in angemessener Form durch Maßnahmen im Bereich des sozialen Schutzes, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes flankiert werden sollte, um beide Zielvorgaben zu verwirklichen;

19.

ist außerdem der Ansicht, dass hinsichtlich der Frage der Erbringung eines Zusatznutzens für die europäischen Bürger bei den Vorschlägen zum Binnenmarkt die Grundsätze der Subsidiarität und der Souveränität der Mitgliedstaaten geachtet werden müssen und dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden muss;

20.

weist auf die mangelnde direkte Kommunikation mit den Bürgern hin und vertritt die Ansicht, dass die EU-Vertretungen in den Mitgliedsstaaten beauftragt werden müssen, sofort auf negative und irreführende Medienberichte zu reagieren, indem sie auf die Tatsachen verweisen, und weitere Bemühungen anstellen sollten, über europäische Rechtsvorschriften, Projekte und Programme zu informieren, womit sie auch eine sachlich fundierte Debatte über europäische Fragen anregen könnten; tritt weiterhin für den umfassenden und kreativen Einsatz moderner Technologie ein, einschließlich von Video-Rollenspielen, die junge Menschen in Form eines Wettbewerbs auf europäischer Ebene spielen können (z. B. als Teil eines EU-Wettbewerbs für die Schulen), während sie gleichzeitig etwas über die Wirtschaft und die Tätigkeit der EU lernen;

21.

weist darauf hin, dass die Effektivität und die demokratische Legitimität der erweiterten EU verbessert werden können und sollten, weil die Zustimmung der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur EU deutlich abnimmt; ist der Auffassung, dass zu wenig Zeit aufgewendet wird und zu geringe Anstrengungen unternommen werden oder dass eine falsche Methode genutzt wird, um die Bürgerinnen und Bürger Europas zusammenzubringen, was doch die Hauptaufgabe der EU sein sollte; fordert daher, dass seitens der Mitgliedstaaten und der EU-Organe mehr getan wird, um die Unterstützung für die Union zu erhöhen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger von der Bedeutung der Werte der EU sowie der Nützlichkeit und den Vorteilen der Union zu überzeugen;

22.

vertritt die Ansicht, dass die Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezügliche Arbeit fortzusetzen und dabei das gesamte verfügbare Instrumentarium, einschließlich des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus, zu nutzen;

23.

betont, dass die Ziele des Stockholm-Programms, insbesondere offene Grenzen und der freie Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr, bei der Ausarbeitung der Binnenmarktakte einbezogen werden müssen;

24.

bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die europäischen Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt und die damit zusammenhängenden Rechte der europäischen Bürger anzunehmen und umzusetzen;

25.

hebt hervor, dass bei der Verwirklichung des Binnenmarkts die uneingeschränkte Achtung der Rechte der Bürger und Einwohner der Union gewährleistet werden muss, die in der Charta der Grundrechte verankert sind;

26.

ist der Auffassung, dass das Petitionsverfahren einen positiven Beitrag dazu leisten kann, die Bürger bei der Nutzung des Binnenmarkts zu unterstützen;

27.

ruft die Kommission auf, eine „Bürgercharta“ mit klaren und eindeutigen Aussagen über das Recht anzunehmen, überall in der EU zu wohnen und zu arbeiten, und eine mehrsprachige gezielte Informationsinitiative zu den Alltagsproblemen der Bürger beim Umzug, Einkauf oder Verkauf in Europa sowie zu den Normen zu entwickeln, auf die sie sich in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Umweltschutz berufen können;

28.

ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen 19 Maßnahmen entsprechend ihren Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erbringung greifbarer Ergebnisse für die europäischen Bürger sowie ihrer Durchführbarkeit innerhalb realistischer Fristen als Prioritäten behandelt werden sollten;

29.

verweist darauf, dass es in seiner Entschließung zur Sozialwirtschaft eine bessere Anerkennung für Unternehmen der Sozialwirtschaft gefordert hat, einschließlich einer allgemeinen Einbeziehung des Konzepts in die Politiken der EU, eines intensiveren Dialogs mit Vertretern der Sozialwirtschaft, einer besseren Unterstützung der Unternehmen und der Anerkennung im Rahmen des sozialen Dialogs; verweist darauf, dass es in derselben Entschließung gefordert hat, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft in den nationalen Registern berücksichtigt werden, und dass es spezifische Statistiken zur Tätigkeit von Unternehmen der Sozialwirtschaft angefordert hat;

30.

fordert die Durchführung eines im Fernsehen übertragenen europäischen Wettbewerbs zur Ermittlung des grenzüberschreitend tätigen europäischen Unternehmens des Jahres, um die Menschen auf die Chancen und Vorzüge des Binnenmarkts und auf das Potenzial junger Menschen mit Ideen aufmerksam zu machen; vertritt die Auffassung, dass die Attraktion, Menschen aus verschiedenen Teilen Europas dabei zuzusehen, wie sie zusammenkommen, um einen Geschäftsplan zu entwickeln, Finanzmittel aufzubringen und gemeinsam etwas Positives in Angriff zu nehmen, dabei helfen würde, sowohl das Image Europas und des Binnenmarktes als auch das Image des Unternehmertums zu verbessern; ist außerdem der Ansicht, dass eine Begleitung des gewinnenden Unternehmens über das Jahr hinweg – mit einer Schwerpunktsetzung auch auf die Beschäftigten sowie Freunde und Familienangehörige – die Vorzüge, die Mängel und die Möglichkeiten des Binnenmarktes und die Korrektur dieser Mängel herausstellen könnte, um den Menschen nahezubringen, um was es bei Europa nicht zuletzt auch in menschlicher Hinsicht wirklich geht;

31.

verweist auf die Notwendigkeit, im Rahmen der integrierten Politiken der EU die Lage der Regionen mit spezifischen territorialen Merkmalen, insbesondere der Regionen in äußerster Randlage, wie sie in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt werden, zu berücksichtigen, um diesen Regionen, ihren Unternehmen, ihren Arbeitskräften und ihren Bürgern eine wirkliche Eingliederung in den Binnenmarkt der EU zu ermöglichen, damit sie effektiv Nutzen daraus ziehen können; hält die Kommission dazu an, die spezifischen Vorschriften für diese Regionen beizubehalten und weiterzuentwickeln; verweist auf die Notwendigkeit, in Ergänzung der Integration in den Binnenmarkt den weiter gefassten Aktionsplan für Europäische Nachbarschaft aufzulegen, wie ihn die Kommission in ihrer Mitteilung KOM(2004)0343 dargelegt hat; fordert, dass die Vorschläge des Kapitels „Stärkung der Solidarität im Binnenmarkt“ ausgeweitet und verstärkt werden und dass insbesondere den Auswirkungen des Binnenmarktes in den am stärksten benachteiligten Regionen Rechnung getragen wird, um den Anpassungsbemühungen dieser Regionen vorzugreifen und sie zu unterstützen;

Allgemeine Bewertung

32.

fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Mobilität der Bürger im Hinblick auf die Förderung nachhaltigen Wachstums, von Beschäftigung und sozialer Eingliederung zu unterstützen, und fordert die Einrichtung eines „Mobilitätsanzeigers“, um die Mobilität innerhalb der EU zu messen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen der Kommission zur Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, die Initiative „Jugend in Bewegung“, den „europäischen Kompetenzpass“, den Vorschlag für die Rechte von Fluggästen, die Initiative betreffend den Zugang zu bestimmten grundlegenden Bankdienstleistungen sowie die vorgeschlagene Initiative zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren; regt an, dass die Kommission in ihrer Folgenabschätzung eine Kosten-Nutzen-Analyse anstellt und sich um Synergien zwischen den vorstehend erwähnten Initiativen bemüht; fordert die Kommission auf, die Teilnahme an den Mobilitätsprogrammen zu verstärken und auszuweiten, insbesondere unter jungen Menschen, und diesen Programmen klarere Konturen zu verleihen;

33.

stellt fest, dass Themen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit und der Marktaufsicht von größter Bedeutung für die europäischen Bürger sind; begrüßt deshalb den auf mehrere Jahre angelegten Aktionsplan der Kommission zur Entwicklung einer europäischen Marktaufsicht auf der Grundlage von Leitlinien für Zollkontrollen für Produktsicherheit und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein einziges Marktüberwachungssystem für alle Produkte einzuführen, das auf einem Rechtsakt basiert, welcher sowohl die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als auch die Verordnung über die Marktüberwachung abdeckt; fordert die Kommission auf, eine aktivere Rolle bei der Abstimmung und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen nationalen Zoll- und Marktaufsichtsbehörden zu spielen, um die Wirksamkeit von Grenzkontrollen von Gütern, die aus Drittländern eingeführt werden, zu steigern; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die notwendigen Ressourcen für ein wirksames Vorgehen im Bereich der Marktüberwachung einzusetzen;

34.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die an Beschränkungen ihrer Arbeitsmärkte festhalten, zu ersuchen, ihre Übergangsbestimmungen zu überprüfen, um die Arbeitsmärkte für alle europäischen Arbeitnehmer zu öffnen;

35.

ist der Ansicht, dass sich die Zuwanderung hochqualifizierter Migranten und Saisonarbeiter positiv auf die europäische Wirtschaft auswirken würde; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, den Abbau der auf ihren Arbeitsmärkten bestehenden Beschränkungen für alle Unionsbürger zu beschleunigen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Zuwanderungspolitik in Bezug auf diese Gruppen weiterzuentwickeln – wobei zu berücksichtigen ist, dass die Herkunftsländer nicht vollständig ihrer lebenswichtigen Humanressourcen beraubt werden dürfen – und zugleich die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Außengrenzen und der Eindämmung der illegalen Einwanderung zu verbessern;

36.

bekräftigt, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung innerhalb des Binnenmarktes die den Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten auferlegten Verpflichtungen aufhebt, Originaldokumente, beglaubigte Kopien, Staatsangehörigkeitsnachweise oder beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten vorzulegen, um eine Dienstleistung oder günstigere Preise oder Bedingungen zu erlangen;

37.

ist der Auffassung, dass die Dienstleistungsrichtlinie den grundlegenden Rahmen für ein höheres Maß an Freizügigkeit für die Dienstleistungserbringer schafft und gleichzeitig darauf abzielt, die Rechte der Verbraucher als Empfänger von Dienstleistungen zu stärken und die Verfügbarkeit von Informationen sowie Unterstützung und Transparenz in Bezug auf die Dienstleistungserbringer und ihre Dienste zu erhöhen;

38.

fordert die Kommission auf, praktische Vorschläge zu unterbreiten, mit denen der Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken auf kleine Unternehmen ausgedehnt wird;

39.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine Rechtsetzungsinitiative zur Reform des Systems für die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, den Besitzstand zu bewerten und bis September 2011 ein Grünbuch zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen gewährleistet werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Rentenpolitik effektiver zu koordinieren und bewährte Verfahren auf europäischer Ebene auszutauschen;

40.

fordert eine klarere Verknüpfung zwischen Programmen der Sekundarstufen und der Hochschulen mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und unterstreicht die bedeutende Rolle von Ausbildungspraktika; fordert die Kommission auf, formelle und informelle Formen des Erwerbs von Fähigkeiten zu fördern; ist der Auffassung, dass Berufsausweise eine konkrete Maßnahme sein könnten, um die Mobilität von Angehörigen freier Berufe im Binnenmarkt zumindest in bestimmten Bereichen zu erleichtern; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, im Vorfeld ihrer Überarbeitung eine Folgenabschätzung für die Einführung europäischer Berufsausweise durchzuführen und dabei ihre Vorzüge, ihren Zusatznutzen, die Anforderungen an den Datenschutz und ihre Kosten zu berücksichtigen;

41.

vertritt die Auffassung, dass die Kommission einen europäischen Qualifikationsaustausch fördern sollte, bei dem kleine und mittlere Unternehmen von den Qualifikationen, die in größeren Unternehmen vorhanden sind, profitieren können, wodurch Synergien gefördert werden und für eine Betreuung gesorgt wird;

42.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine Mitteilung zu den Prioritäten im Bereich der Energieinfrastrukturen für den Zeitraum bis 2020/2030 vorzulegen; fordert die Kommission auf, zur Entwicklung eines voll funktionsfähigen Energiebinnenmarktes beizutragen, indem das Problem der noch vorhandenen Infrastrukturlücken angegangen und die Integration erneuerbarer Energiequellen erleichtert wird;

43.

begrüßt die Ankündigung einer Rechtsetzungsinitiative im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie (96/71/EG) mit Blick auf die Sicherstellung der Achtung der Rechte der entsandten Arbeitnehmer und die Klärung der Verpflichtungen der nationalen Behörden und der Unternehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie zu beheben;

44.

begrüßt die Ankündigung einer Maßnahme durch die Kommission, mit der der Zugang zu bestimmten grundlegenden Bankdienstleistungen sichergestellt werden soll; stellt fest, dass Kontrollmaßnahmen, die im Falle von Kunden angewandt werden, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie ein höheres Risiko für die Banken darstellen, objektiv begründet und verhältnismäßig sein sollten; begrüßt die vorgeschlagene Initiative zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren;

45.

fordert die Kommission auf, in ihr Programm Schlüsselinitiativen im Bereich der Finanzdienstleistungen (z.B. der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA und eine verbesserte Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Besitz von Wertpapieren) aufzunehmen, die in höchstem Maße relevant für den Binnenmarkt sind; betont, dass ein fragmentarisches Zahlungssystem ein Hemmnis für den grenzüberschreitenden Handel darstellt; fordert die Kommission auf, das SEPA-System weiter zu verbessern, um einen für alle Kreditkarten verfügbaren grundlegenden Zahlungsdienst zu definieren, durch den die Transparenz in Bezug auf Transaktionskosten verstärkt und Wechselgebühren innerhalb der EU reduziert werden;

46.

fordert Maßnahmen zur Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für Stiftungen, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Verbände, um ihnen einen europäischen Status zu geben und Rechtsunsicherheit zu vermeiden und andere Unternehmen der Sozialwirtschaft sowie sonstige weitere Projekte der Sozialwirtschaft zu fördern; begrüßt die Absicht der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft zu überarbeiten, und fordert als Teil dieser Überarbeitung die Schaffung eines echten autonomen Statuts; betont, dass der grenzüberschreitende Zugang von Unternehmen der Sozialwirtschaft verbessert und ihr unternehmerisches, soziales, kulturelles und innovatives Potenzial im Binnenmarkt maximiert werden müssen;

47.

begrüßt die Absicht der Kommission, die sozialen Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu berücksichtigen, wann immer dies notwendig ist, um stärker sachorientierte und nachweisgestützte politische Beschlüssen zu fassen; ermutigt die Kommission, einen Satz von Indikatoren vorzuschlagen, der dazu benutzt werden könnte, die sozialen Auswirkungen von Rechtsvorschriften zu bewerten; ist der Auffassung, dass diese Folgenabschätzung als Teil einer integrierten Bewertung durchgeführt werden sollte, bei der alle relevanten Auswirkungen eines Vorschlags (d.h. finanzielle und ökologische Auswirkungen, Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum) berücksichtigt werden;

48.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Neubelebung eines wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts, durch den nachhaltiges Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden, dafür Sorge zu tragen, dass alle Sozialrechte garantiert werden; ist der Auffassung, dass die Kommission zu diesem Zweck einen Verweis auf die sozialpolitischen Maßnahmen und die Sozialrechte in die Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt aufnehmen sollte, wo dies angesichts der Schlussfolgerungen einer Bewertung der sozialen Folgen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften gerechtfertigt ist; betont darüber hinaus, dass gegebenenfalls den Binnenmarktvorschriften der neuen Artikel 8 und 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der EU gebührend Rechnung getragen werden sollte, die eine große Bandbreite von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten für Europäer sowie das Recht enthält, Tarifverträge gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten unter gebührender Achtung des EU-Rechts auszuhandeln, zu schließen und durchzusetzen;

49.

begrüßt die Absicht der Kommission, einen Legislativvorschlag zu Hypothekenkrediten vorzulegen, um auf den derzeitigen Mangel an Verbraucherschutz, die Rechtsunsicherheit im Umfeld von Hypothekenkrediten und die unzureichende Vergleichbarkeit der Konditionen und Wahlmöglichkeiten, die von Anbietern von Hypothekenkrediten angeboten werden, zu reagieren, um die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems zu gewährleisten und um Hindernisse abzubauen, damit Anbieter von Hypothekenkrediten in einem anderen Mitgliedstaat geschäftlich tätig sein und Bürger in einem anderen Mitgliedstaat eine Hypothek aufnehmen können;

50.

bedauert die Tatsache, dass in der Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktakte ungeachtet der greifbaren Natur solcher Maßnahmen und der hohen Erwartungen der Bürger in diesem Bereich kein Vorgehen bei den Roaming-Gebühren ins Auge gefasst worden ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf vorzuschlagen, dass die bestehende Roaming-Verordnung bis Juni 2015 verlängert und ihr Geltungsbereich dadurch erweitert wird, dass Obergrenzen bei Endnutzerpreisen für Datenroaming eingeführt werden; ist der Auffassung, dass diese Initiative zwecks Verwirklichung der Zielvorgaben der digitalen Agenda in den Geltungsbereich der Binnenmarktakte einbezogen werden sollte; fordert die Kommunikationsbranche auf, ein Geschäftsmodell auf der Grundlage von Pauschalabgaben für die Datenübermittlung, die Übermittlung gesprochener Nachrichten und das Roaming von SMS-Nachrichten in der gesamten EU zu fördern;

51.

fordert die Kommission auf, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte zu ergreifen, zu gewährleisten, dass diese Märkte zum Nutzen der Realwirtschaft arbeiten, und einen angemessen regulierten und beaufsichtigten Binnenmarkt für den Einzelhandel mit dem zweifachen Ziel der Verwirklichung eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes sowie der Gewährleistung der Finanzstabilität durch Vermeidung von Spekulationsblasen insbesondere im Hinblick auf Immobilien zu schaffen;

52.

fordert die Kommission auf, die steuerlichen Hindernisse, mit denen die europäischen Bürger noch immer konfrontiert sind, zu ermitteln und zu beseitigen; fordert ein entschiedeneres Vorgehen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der europäischen Bürger;

53.

begrüßt die Initiative der Kommission, eine öffentliche Konsultation über Corporate Governance und die Steigerung der Transparenz der von Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen über soziale und ökologische Angelegenheiten und die Achtung der Menschenrechte einzuleiten, betont jedoch die Bedeutung weiterer spezifischer Schritte mit dem Ziel, eine vernünftige und verantwortungsvolle Vergütungspolitik, eine angemessene Mitwirkung von Frauen im Management und in Vorständen, eine Aufwertung des Engagements langfristiger Aktionäre und eine Förderung der Verfahren zur Konsultation, Mitbestimmung und Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern zu fördern; fordert insbesondere die Förderung von Systemen der Mitarbeiterbeteiligung, die Stärkung des langfristigen Engagements der Aktionäre und die Förderung der Informations- und Konsultationsrechte für Arbeitnehmer und ihre Vertreter, wobei auch das Recht auf Teilnahme an Vorstandssitzungen zu regeln ist; betont, dass eine verstärkte Transparenz, gute Beziehungen zum Personal und Produktionsprozesse, die im Einklang mit der nachhaltigen Entwicklung stehen, auch im Interesse der Unternehmen, ihrer Eigentümer und derjenigen liegen, die in sie investieren;

54.

nimmt den Vorschlag der Kommission zur Initiative im Bereich der Sozialwirtschaft zur Kenntnis und empfiehlt die Einleitung eines Konsultationsprozesses zu diesem Projekt, um das Potenzial dieser Maßnahme im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu bewerten;

55.

ist der Auffassung, dass in der Binnenmarktakte Maßnahmen vorgeschlagen werden sollten, wie der öffentliche Sektor die Unternehmen besser in die Förderung von innovativen Vorkehrungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einbeziehen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeiten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse innerhalb eines Rahmens, dessen Merkmale der universale Zugang, hohe Qualität, Erschwinglichkeit und klare Finanzierungsregeln sind, abgesichert werden, indem den öffentlichen Behörden ein Instrumentarium an die Hand gegeben wird, mit dem sie die Qualität dieser Dienstleistungen bewerten; ist der Auffassung, dass die Kommission unter Rückgriff auf alle ihr verfügbaren Optionen und auf der Grundlage von sowie im Einklang mit Artikel 14 und Protokoll Nr. 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sektorspezifische Initiativen ergreifen sollte, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auf der geeigneten Ebene erbracht werden können;

56.

fordert die Kommission auf, die Anwendung der EU-Vorschriften durch die Klärung der Kriterien für die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen und öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit dem Binnenmarkt zu erleichtern;

57.

fordert den strategischen und angemessenen Einsatz der Ressourcen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sowie die Ausweitung der transeuropäischen Netze mit Blick auf die Entwicklung des Binnenmarktes;

58.

weist besonders auf den zusätzlichen Nutzen des TEN-V-Netzes hin, insbesondere derjenigen Vorhaben, die länderübergreifender Art sind und Engpässen entgegenwirken; betont, dass TEN-V einen effizienten Rahmen für die Beförderung von Personen und Gütern innerhalb der EU bietet, und stellt fest, dass in der Strategie „Europa 2020“ der europäische zusätzliche Nutzen einer Beschleunigung strategischer Vorhaben, die Grenzen überschreiten, Engpässe beseitigen und intermodale Knotenpunkte (Städte, Häfen, Flughäfen, logistische Plattformen) unterstützen, anerkannt wird;

59.

unterstützt das Konzept eines Kernnetzes, das aus vorrangigen Vorhaben besteht, bei denen diese Grundsätze gewahrt werden und die dann die Hauptbegünstigten einer EU-Finanzierung sein sollten, und drängt darauf, dass Investitionen mit EU-Unterstützung in andere mit ihnen verbundene Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, die EU-Mittel aus anderen Quellen erhalten, eingebunden werden sollten;

60.

begrüßt die Einführung echter Rechte für Fahrgäste, die innerhalb der EU mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Schiff oder dem Reisebus unterwegs sind, und erkennt an, dass diese Rechte wesentlich sind, um den freien Personenverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu erleichtern;

61.

fordert eine Überprüfung der Durchsetzung dieser Rechte im Luftverkehrssektor, der erforderlichenfalls Legislativvorschläge zur Klarstellung und Konsolidierung dieser Rechte folgen sollten, damit ihre einheitliche Anwendung in der gesamten Europäischen Union sichergestellt und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes sowohl innerhalb der Verkehrsträger als auch zwischen ihnen gebannt wird; fordert, dass diese Vorschläge einen angemessenen Schutz von Verbrauchern in Bereichen wie Pauschalreisen, Insolvenz und übermäßige Gebühren für Dienstleistungen einschließen;

62.

weist darauf hin, dass der bestehende legislative Rahmen zur Regulierung der Rechte von Fluggästen besserer Durchsetzungsmaßnahmen bedarf, damit die Bürger, insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, in vollem Unfang von ihren Rechten Gebrauch machen können; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über Fluggastrechte vorzulegen, um den Verbraucherschutz zu stärken, sowie eine Mitteilung über die Rechte von Fahrgästen, die alle Verkehrsträger benutzen, anzunehmen, der Legislativvorschläge folgen sollten;

63.

fordert die Kommission auf, sich der Erfahrungen zu bedienen, die bis jetzt im Bereich der Fahrgastrechte gesammelt wurden, gemeinsame Muster zwischen Verkehrsträgern zu ermitteln und allgemeine politische Leitlinien für die kommenden Jahre aufzustellen, wobei der Schwerpunkt insbesondere darauf gerichtet werden muss, wie die Kenntnis der Fahrgäste darüber verbessert werden kann, welche Rechte sie besitzen und wie sie sie ausüben können;

64.

fordert die Kommission auf, den Einsatz neuer Technologien im Rahmen eines effizienten, intelligenten und nachhaltigen Verkehrssystems zu fördern, das den Fahrgästen dadurch zugute kommt, dass die Anwendung einer integrierten Fahrscheinausstellung unterstützt wird;

65.

betont, dass der digitale Binnenmarkt vollendet werden muss, und stellt fest, dass seine Vorzüge unmittelbare Auswirkungen auf das Alltagsleben der Europäer haben werden; fordert Maßnahmen zur Förderung der E-Gesundheit, sowie den universalen Zugang zu Breitbanddiensten zu erschwinglichen Preisen; begrüßt den Vorschlag für einen Beschluss über ein europäisches Aktionsprogramm für Radiofrequenzen, insbesondere die Freigabe des zur digitalen Dividende gehörenden 800-MHz-Bands bis 2013, damit der Markt für drahtlose Breitbanddienste wachsen kann und ein schneller Internetzugang für alle Bürger gewährleistet wird, insbesondere diejenigen, die in entlegenen Regionen, wie Inselregionen, Bergregionen und schwach besiedelten Gebieten, leben;

66.

legt den Mitgliedstaaten nahe, den Kommissionsvorschlag für eine horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie (KOM(2008)0426) nicht nur mit Blick auf die damit verbundenen Kosten, sondern auch auf den potentiellen Nutzen zu betrachten, wenn nämlich Menschen, die sich früher in bestimmten Bereichen nicht völlig sicher fühlten, nunmehr dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen;

67.

unterstützt nachdrücklich die im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 (KOM(2010)0603) enthaltenen „25 Maßnahmen zur Verbesserung des Alltags der Unionsbürger“, insbesondere diejenigen Maßnahmen, mit denen der Schutz von Opfern, Verdächtigten und Beschuldigten verbessert werden soll;

68.

begrüßt die Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie vollständig umzusetzen;

Schlüsselprioritäten

69.

fordert die Kommission auf, die folgende Liste von Vorschlägen als Schlüsselprioritäten des Parlaments zu billigen:

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Mobilität der europäischen Bürger zu erhöhen, insbesondere indem sie bis September 2011 ein Grünbuch über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, einschließlich einer Bewertung des bestehenden Rahmens, veröffentlicht und gegebenenfalls eine Rechtsetzungsinitiative zur Reform dieses Rahmens im Jahr 2012 vorschlägt und gleichzeitig die Durchführbarkeit und den zusätzlichen Nutzen unionsweiter Berufsausweise und eines „europäischen Kompetenzpasses“ im Jahr 2011 bewertet sowie einen „Mobilitätsanzeiger“ zur Messung der Mobilität innerhalb der EU einrichtet;

fordert die Kommission auf, eine aktivere Rolle bei der Abstimmung zwischen nationalen Zoll- und Marktaufsichtsbehörden zu spielen, um die Wirksamkeit von Grenzkontrollen von Gütern, die aus Drittländern eingeführt werden, zu steigern, und im Jahr 2011 einen mehrjährigen Aktionsplan für die Entwicklung eines wirksamen europäischen Marktüberwachungssystems für alle Produkte aufzustellen, wobei den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten einzuräumen ist;

fordert die Kommission nachdrücklich auf vorzuschlagen, dass die bestehende Roaming-Verordnung bis Juni 2015 verlängert und ihr Geltungsbereich dadurch erweitert wird, dass Obergrenzen bei Endnutzerpreisen für Datenroaming eingeführt werden, um die Kosten für das Roaming für die Öffentlichkeit und für Unternehmen zu senken;

fordert die Kommission auf, bis Juni 2011 einen Legislativvorschlag zur Gewährleistung des Zugangs zu bestimmten grundlegenden Bankdienstleistungen vorzulegen und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren bis Ende 2011 zu verbessern;

fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Beseitigung von Hindernissen auszuarbeiten, mit denen sich mobile Arbeitnehmer konfrontiert sehen, um für eine vollständige Übertragbarkeit von Rentenansprüchen zu sorgen;

*

* *

70.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 187 E vom 24.7.2008, S. 80.

(2)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 277.

(3)  ABl. L 176 vom 7.7.2009, S. 17.

(4)  ABl. L 98 vom 16.4.2005, S. 47.

(5)  ABl. C 34 9 E vom 22.12.2010, S. 25.

(6)  ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 7.

(7)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 17.

(8)  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0186.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0376.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0320.

(12)  http://www.eesc.europa.eu/smo/news/Obstacles_December-2008.pdf.

(13)  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 10.

(14)  ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30.


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