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Document L:1990:292:TOC
Official Journal of the European Communities, L 292, 24 October 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 292, 24. Oktober 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 292, 24. Oktober 1990
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 3042/90 der Kommission vom 23. Oktober 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 3043/90 der Kommission vom 23. Oktober 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3044/90 der Kommission vom 22. Oktober 1990 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
* | VERORDNUNG ( EWG ) NR. 3045/90 DER KOMMISSION VOM 23. OKTOBER 1990 ZUR WIEDERERHEBUNG DER GEGENUEBER DRITTEN LAENDERN GELTENDEN ZOLLSAETZE FUER BESTIMMTE WAREN MIT URSPRUNG IN JUGOSLAWIEN | |||
Verordnung (EWG) Nr. 3046/90 der Kommission vom 23. Oktober 1990 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die das Gebiet 1 verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3047/90 der Kommission vom 23. Oktober 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2213/76 über den Verkauf von Magermilchpulver aus staatlicher Lagerhaltung | |||
Verordnung (EWG) Nr. 3048/90 der Kommission vom 23. Oktober 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3049/90 des Rates vom 22. Oktober 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2112/90 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter elektronischer Mikroschaltungen, sogenannter DRAMS (Dynamische Schreib-/Lesespeicher), mit Ursprung in Japan, und zur Endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls | |||
* | VERORDNUNG ( EWG ) NR. 3050/90 DES RATES VOM 22. OKTOBER 1990 ZUR AENDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1735/90 DER KOMMISSION ZUR EINFUEHRUNG EINER VORHERIGEN GEMEINSCHAFTLICHEN UEBERWACHUNG DER EINFUHREN BESTIMMTER SCHUHARTEN MIT URSPRUNG IN SUEDKOREA UND TAIWAN | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
90/524/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 1990 zur Anerkennung, daß die nachfrage die Erzeugung an bestimmten qualitätsweinen b.a. wegen der qualitativen Merkmale weit überschreitet (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
90/525/EWG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 11. OKTOBER 1990 ZUR ERMAECHTIGUNG DER MITGLIEDSTAATEN, VORUEBERGEHEND FORSTLICHES VERMEHRUNGSGUT ZUM VERKEHR ZUZULASSEN, DAS DEN ANFORDERUNGEN DER RICHTLINIE 66/404/EWG DES RATES NICHT ENTSPRICHT | |||
90/526/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. Oktober 1990 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, vorübergehend forstliches Saatgut zum Verkehr zuzulassen, das den Anforderungen der Richtlinie 71/161/EWG des Rates nicht entspricht (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | |||
90/527/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 1990 zur Ermächtigung Belgiens, für die Anträge auf Prämie für die Erhaltung des mutterkuhbestandes eine Minderzahl Tiere vorzusehen (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |