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Document L:1988:157:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 157, 24. Juni 1988


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 157
31. Jahrgang
24. Juni 1988



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 1769/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 1770/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 1771/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 1772/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

8

  

Verordnung (EWG) Nr. 1773/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Ölsaaten

10

  

Verordnung (EWG) Nr. 1774/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

12

  

Verordnung (EWG) Nr. 1775/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Beihilfe für Erbsen, Puffbohnen, Ackerbohnen und Süßlupinen

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 1776/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

21

  

Verordnung (EWG) Nr. 1777/88 der Kommission vom 23. Juni 1988 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

88/344/EWG:

 
 

*

Richtlinie 88/344/EWG des Rates vom 13. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden

28

  

88/345/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 22. Juni 1988 über den Abschluß der Gemeinsamen Erklärung über die Aufnahme offizieller Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe

34

  

Gemeinsame Erklärung über die Aufnahme offizieller Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe

35

 
  

Berichtigungen

 
 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 4128/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung von ,,flue-cured" Virginia und ,,light-air-cured" Burley (einschließlich Burleyhybriden), ,,light-air-cured" Maryland- und ,,fire-cured"-Tabak zu den Unterpositionen 2401 10 10 bis 2401 10 49 und 2401 20 10 bis 2401 20 49 der Kombinierten Nomenklatur

36

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 4135/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung von natürlichem Natriumnitrat (natürlichem Natronsalpeter) und natürlichem Kaliumnatriumnitrat zu den Unterpositionen 3102 50 10 bzw. 3105 90 10 der Kombinierten Nomenklatur

36

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 4139/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Erdölerzeugnisse zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung

36

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 4142/87 der Kommission vom 9. Dezember 1987 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zur abgabenbegünstigten Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung

37

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# 88/233/EWG: Zehnte Richtlinie der Kommission vom 2. März 1988 zur Anpassung der Anhänge II, III, IV und VI der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt

37

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 1450/88 der Kommission vom 27. Mai 1988 über die Zollsätze, die in der Gemeinschaft in ihrer Zuammensetzung vom 31. Dezember 1985 auf Salate ,,Iceberg" aus Spanien und Portugal anzuwenden sind

37

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 1451/88 der Kommission vom 27. Mai 1988 zur Festsetzung eines Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren von Eissalat mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten (1988)

38

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 1620/88 der Kommission vom 10. Juni 1988 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien

38




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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