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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 8, 10. Januar 1985


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 8
28. Jahrgang
10. Januar 1985



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 46/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 47/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 48/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 49/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

7

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 50/85 der Kommission vom 8. Januar 1985 über die Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 51/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 3. bis 9. Dezember 1984 verlassen haben, erhoben werden

12

  

Verordnung (EWG) Nr. 52/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die das Gebiet 5 verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 53/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

17

  

Verordnung (EWG) Nr. 54/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle

19

  

Verordnung (EWG) Nr. 55/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

20

  

Verordnung (EWG) Nr. 56/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

21

  

Verordnung (EWG) Nr. 57/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2382/84 durchgeführte 20. Teilausschreibung

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 58/85 der Kommission vom 9. Januar 1985 zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

85/13/EWG:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 19. Dezember 1984 zur Einsetzung eines Paritätischen Ausschusses für die Eisenbahnen

26

  

85/14/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, die Anwendung bestimmter Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrages fortzusetzen (Nur der französische Text ist verbindlich)

29

  

85/15/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984 zur Ermächtigung Irlands, die Anwendung bestimmter Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrages fortzusetzen (Nur der englische Text ist verbindlich)

32

  

85/16/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, die Anwendung bestimmter Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrages fortzusetzen (Nur der italienische Text ist verbindlich)

34

  

85/17/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984 zur Aufhebung der Entscheidung 78/152/EWG vom 22. Dezember 1977 (Nur der dänische Text ist verbindlich)

37

 
  

Berichtigungen

 
 

*

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3644/84 der Kommission vom 20. Dezember 1984 zur Festsetzung der Referenzpreise für Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1985 (ABl. Nr. L 335 vom 22.12.1984)

38




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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