EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62007CJ0112

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29. November 2007.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Entschädigung der Opfer von Straftaten - Keine fristgerechte Umsetzung.
Rechtssache C-112/07.

Sammlung der Rechtsprechung 2007 I-00178*

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2007:742





Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 29. November 2007 –Kommission/Italien

(Rechtssache C‑112/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/80/EG – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Entschädigung der Opfer von Straftaten – Keine fristgerechte Umsetzung“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 6)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15) nachzukommen

Tenor

 

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

 

Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Top