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Document 12016L/AFI/DCL/45
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union#B.DECLARATIONS CONCERNING PROTOCOLS ANNEXED TO THE TREATIES#45.Declaration on Article 5(2) of the Protocol on the Schengen acquis integrated into the framework of the European Union
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
B.ERKLÄRUNGEN ZU DEN DEN VERTRÄGEN BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
45.Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
B.ERKLÄRUNGEN ZU DEN DEN VERTRÄGEN BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
45.Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
ABl. C 202 vom 7.6.2016, p. 352–352
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/lis_2016/fna_1/dcl_45/oj
7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/352 |
45. Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
Die Konferenz erklärt, dass der Rat, wenn das Vereinigte Königreich bzw. Irland ihm mitteilt, sich nicht an einer Maßnahme beteiligen zu wollen, die auf einen Teil des Schengen-Besitzstands aufbaut, an dem sich das Vereinigte Königreich bzw. Irland beteiligt, eine eingehende Erörterung der möglichen Auswirkungen der Nichtbeteiligung des betreffenden Mitgliedstaats an der betreffenden Maßnahme führen wird. Die Erörterung im Rat soll im Lichte der Angaben der Kommission zu dem Verhältnis zwischen dem Vorschlag und dem Schengen-Besitzstand geführt werden.