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Document 62007CN0488

Rechtssache C-488/07: Vorabentscheidungsersuchen des Court of Session (Schottland), Edinburgh (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2007 — The Royal Bank of Scotland Group plc/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

ABl. C 8 vom 12.1.2008, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 8/9


Vorabentscheidungsersuchen des Court of Session (Schottland), Edinburgh (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2007 — The Royal Bank of Scotland Group plc/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

(Rechtssache C-488/07)

(2008/C 8/16)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Session (Schottland), Edinburgh

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: The Royal Bank of Scotland Group plc

Rechtsmittelgegner: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Vorlagefragen

1.

Verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG (1), dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf Jahresbasis festgesetzt und auf einen die nächsthöhere ganze Zahl nicht übersteigenden Wert aufgerundet wird, wenn

a.

dieser Pro-rata-Satz für einen Bereich der Tätigkeit des Steuerpflichtigen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a oder b angewendet wird und/oder

b.

dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der vom Steuerpflichtigen verwendeten Gegenstände oder Dienstleistungen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c vorgenommen wird, und/oder

c.

dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der bei allen Gegenständen und Dienstleistungen, die für die in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 genannten Umsätze verwendet wurden, gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. d vorgenommen wird?

2.

Erlaubt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 den Mitgliedstaaten, vorzuschreiben, dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf einen anderen Wert als auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet wird?


(1)  ABl. 1977, L 145, S. 1.


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