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Document 52012AR0732

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Europa in der Welt: ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU“

ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 110–119 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/110


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Europa in der Welt: ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU“

2012/C 391/11

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt das gemeinsam vorgelegte Paket "Europa in der Welt", denn es kann dazu beitragen, dass ein ganzheitlicher Ansatz und eine kohärente Entwicklungspolitik in einem größeren Maße als bislang gewährleistet werden; stimmt zu, dass die Mittel für den Bereich "auswärtiges Handeln", in dem das Auftreten der EU als Ganzer einen klaren Mehrwert erbringt, aufgestockt werden müssen;

betont, dass ein aktualisierter Rahmen für die EU-Unterstützung und eine Vereinfachung des Regelwerks für die Planung und Umsetzung der Instrumente von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften begrüßt werden, insbesondere von jenen, die trotz geringer Verwaltungsmittel zur Entwicklungszusammenarbeit beitragen wollen;

stellt die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Akteure der EU-Entwicklungszusammenarbeit heraus, macht aber auch darauf aufmerksam, welche Rolle diese Akteure im Rahmen der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung der Dezentralisierung und Demokratisierung spielen und welche Bedeutung ihnen bei der direkten internationalen grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Akteuren der subnationalen Ebene zukommt;

ist der Auffassung, dass die Kommission in ihrem Vorschlag zur Finanzierung von "Europa in der Welt" angemessene Voraussetzungen für die Stärkung der Teilnahme und der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften schaffen sollte, so z.B. eine Begrenzung der Anforderungen an die Mitfinanzierung oder gar das Fallenlassen dieser Anforderung. Die Dezentralisierung ist eine wünschenswerte Entwicklung und stärkt die Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften – überall in der Welt;

verweist darauf, dass die Wahrnehmung von Verantwortung durch lokale Akteure und die Förderung der lokalen Demokratie ein Vertrauen in das politische System und dessen Vertreter voraussetzt. Durch eine dezentralisierte Struktur entstehen legitimere und wirksamere Institutionen. Sie ist das wichtigste Mittel zur Schaffung einer engeren Verbindung zwischen den Regierungsebenen und den Bürgern. Offene Entscheidungsprozesse, die unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips geführt werden, tragen dazu bei, dass sich die Bürger die demokratischen Grundsätze zu Eigen machen, was die Voraussetzung für eine pluralistische und tolerante Gesellschaft ist.

Berichterstatterin

Lotta HÅKANSSON HARJU (SE/SPE)

Referenzdokument

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

COM(2011) 865 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns

COM(2011) 842 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ausarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Finanzierung der Zusammenarbeit der EU mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie mit den überseeischen Ländern und Gebieten im Zeitraum 2014-2020 (11. Europäischer Entwicklungsfonds)

COM(2011) 837 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)

COM(2011) 838 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Nachbarschaftsinstruments

COM(2011) 839 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

COM(2011) 840 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten

COM(2011) 843 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte

COM(2011) 844 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt die neue Generation von Finanzierungsinstrumenten für die Entwicklungspolitik, mit denen der politische Dialog und die Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit der übergeordneten Strategie "Agenda für den Wandel" (1) und im Rahmen der vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzplanung erleichtert werden sollen; begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel, die sich nunmehr auf 70 Mrd. EUR belaufen, was knapp 7 % der Gesamtmittel der EU ausmacht;

2.

begrüßt das gemeinsam vorgelegte Paket "Europa in der Welt" (2), denn es kann dazu beitragen, dass ein ganzheitlicher Ansatz und eine kohärente Entwicklungspolitik in einem größeren Maße als bislang gewährleistet werden; stimmt zu, dass die Mittel für den Bereich "auswärtiges Handeln", in dem das Auftreten der EU als Ganzer einen klaren Mehrwert erbringt, aufgestockt werden müssen, und bedauert deshalb, dass der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) nicht Teil des mehrjährigen EU-Finanzrahmens ist. Gut 34 Mrd. EUR werden im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung gestellt, doch gehören diese Mittel nicht zu diesem Budget. Der EEF sollte den gleichen Auflagen in puncto Transparenz, Wirksamkeit und Berichterstattung über die Ergebnisse unterstellt werden wie die anderen Finanzierungsinstrumente des Pakets "Europa in der Welt";

3.

betont, dass ein aktualisierter Rahmen für die EU-Unterstützung und eine Vereinfachung des Regelwerks für die Planung und Umsetzung der Instrumente von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften begrüßt werden, insbesondere von jenen, die trotz geringer Verwaltungsmittel zur Entwicklungszusammenarbeit beitragen wollen. Im jetzigen Programmplanungszeitraum gab es starke Forderungen nach einer Vereinfachung und Verdeutlichung der Instrumente, und der AdR ist erfreut, dass dem Ergebnis der Kommissionskonsultation Folge geleistet wurde;

4.

verweist darauf, dass die Vereinfachung des Regelungsrahmens, die Senkung der Teilnahmekosten und die Beschleunigung der Vergabe- und Zuschussverfahren lang erwartete Verbesserungen sind. Mehr Flexibilität und schnellere Anpassung und Überarbeitung, wenn die Rahmenbedingungen dies erfordern, dürften ebenfalls die Voraussetzungen für wirksamere Leistungen schaffen;

5.

stellt die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Akteure der EU-Entwicklungszusammenarbeit heraus, macht aber auch darauf aufmerksam, welche Rolle diese Akteure im Rahmen der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung der Dezentralisierung und Demokratisierung spielen und welche Bedeutung ihnen bei der direkten internationalen grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Akteuren der subnationalen Ebene zukommt; weist daher darauf hin, dass der besondere Fall der Regionen in äußerster Randlage zu berücksichtigen ist, die durch ihre geostrategische Lage zu aktiven Grenzen und zu einer Plattform der EU in der Welt werden und einer besseren Effizienz der Entwicklungspolitik der EU dienlich sein können, wie dies in den Stellungnahmen CdR 408/2010 und CdR 364/2011 ausgeführt wurde;

6.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund der Verstädterung vor der großen Herausforderung stehen, ihre Kapazitäten auszubauen und ihre Effizienz zu verbessern sowie tragfähige und transparente Verwaltungsstrukturen umzusetzen, um den Vorstellungen der Bevölkerung Genüge zu tun. Hierfür sind sie auf Wissen und Erfahrungen anderer Kommunen angewiesen. An den unterschiedlichen Formen der kommunalen bzw. regionalen Partnerschaft ist häufig ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt, und die Zusammenarbeit, insbesondere in ihrer stärksten Ausprägung in Form von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften, aber auch öffentlich-privaten Partnerschaften, ist nachweislich kostengünstig, bringt aber konkrete und dauerhafte Ergebnisse, unter anderem weil die Zusammenarbeit auf die Stärkung bestehender Strukturen mit ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten ausgerichtet ist und die bereits vorhandenen personellen Kapazitäten der lokalen bzw. regionalen Behörden gestärkt werden. Deshalb muss die Kommission in ihrem Vorschlag zur Finanzierung von "Europa in der Welt" angemessene Voraussetzungen für die Stärkung der Teilnahme und der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften schaffen, so z.B. eine Begrenzung der Anforderungen an die Mitfinanzierung oder gar das Fallenlassen dieser Anforderung. Die Dezentralisierung ist eine wünschenswerte Entwicklung und stärkt die Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften – überall in der Welt;

7.

stellt fest, dass durch die Unterstützung für die Entwicklungszusammenarbeit, die der "Zivilgesellschaft und den lokalen Gebietskörperschaften" zuteil wird, diese Akteure berechtigterweise ausdrücklich anerkannt werden; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Verwaltungsebenen und ihre öffentlichen Dienste Unterstützung auch im Rahmen anderer thematischer und geografischer Instrumente in Anspruch nehmen können. Die Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und deren Beteiligung an der Entwicklung der Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe und sollte nicht lediglich auf einen kleinen Teil eines der Instrumente begrenzt werden;

8.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch im Rahmen des thematischen Programms "Migration und Asyl" stärker zur Mitwirkung und somit zur Inanspruchnahme der Finanzmittel ermutigt werden sollten. Die grenzübergreifende internationale Zusammenarbeit zwischen Kommunen, die Migranten oder Asylbewerber aufnehmen, und Kommunen, aus denen diese stammen, sollte verbessert und erheblich ausgebaut werden. Die lokale Ebene spielt bei der Konzipierung und Durchführung von Aufnahme- und Rückkehrprogrammen eine wichtige Rolle;

9.

begrüßt, dass die dezentralisierte internationale Entwicklungszusammenarbeit ausdrücklich anerkannt wurde und immer sichtbarer wird – nicht nur in den Kommissionsmitteilungen, sondern in den letzten Jahren auch in anderen internationalen Kontexten (3). Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung einer gesunden Gesellschaftsentwicklung und die Bedeutung der Gebietskörperschaften für die Schaffung einer Verbindung zwischen den Bürgern und den einzelnen Verwaltungsebenen können nicht stark genug unterstrichen werden;

10.

meint, dass im Rahmen der Haushalts- oder der sektorbezogenen Unterstützung Auflagen für die Partnerländer festgelegt werden müssen, damit die Entwicklungsmittel in ausreichendem Umfang tatsächlich die Verwaltungsebenen erreichen, die für die Bereitstellung der erforderlichen und stark nachgefragten Dienstleistungen für die Einwohner zuständig sind. Die Mittel und das qualifizierte Personal dürfen nicht ausschließlich von der zentralen Ebene in Anspruch genommen werden, sondern müssen auf die entsprechenden subnationalen Gebietskörperschaften verteilt werden;

11.

betont, dass die Kommunen und Regionen die Stimme der Bürgerinnen und Bürger und deren führende Vertreter sind. Lokale und regionale Gebietskörperschaften ermöglichen dadurch eine starke und im Alltag konkret verankerte Bürgerbeteiligung. Ferner erbringen Kommunen und Regionen zahlreiche öffentliche Dienstleistungen. Oftmals koordinieren sie die Zusammenarbeit und fördern die Kooperation zwischen zentralen gesellschaftlichen Akteuren, wie ideellen Organisationen, der Privatwirtschaft, Glaubensgemeinschaften und Akademikern;

12.

verweist darauf, dass die globalen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, die sogenannten Millenniumsziele, nicht nur für die Mitgliedstaaten und die Vereinten Nationen, sondern selbstverständlich auch für die Kommunen und Regionen von großer Bedeutung sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften tragen aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft bei, und die Durchführung von Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene ist eine Voraussetzung für die Erreichung der Millenniumsziele. Die Rolle der subnationalen Akteure für die lokale – und internationale – Entwicklung muss deutlicher ins Blickfeld gerückt werden. In den Niederlanden und in Schweden werden derzeit beispielsweise Projekte durchgeführt, die deutlich machen, welchen Beitrag die Kommunen zu einer gesunden nachhaltigen Gesellschaftsentwicklung und der entsprechenden Verknüpfung mit den UN-Entwicklungszielen leisten und welche Verantwortung sie dabei übernehmen;

13.

unterstützt die im Bericht des Europäischen Parlaments über die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik enthaltene Forderung, mit Blick auf ein angemessenes Follow-up der Millenniums-Entwicklungsziele das Jahr 2015 zum "Europäischen Jahr der Entwicklung" zu erklären;

14.

begrüßt den Kommissionsvorschlag für eine gemeinsame, auf sieben Jahre ausgelegte Programmplanung und ist der Auffassung, dass sich damit bessere Voraussetzungen für umfassende gesellschaftliche Reformen schaffen lassen; spricht sich für eine deutlichere Ergebnisorientierung und strengere Voraussetzungen aus, wie in den Instrumenten vorgeschlagen. Die Kommission und die Vertreter der Mitgliedstaaten sollten darauf achten, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einem proaktiven Dialog beitragen können, um für die Programmplanung des jeweiligen Instruments wichtige Impulse zu liefern;

15.

unterstreicht, dass Dezentralisierungsreformen und Demokratieaufbau komplexe, umfassende und umwälzende Prozesse sind, die Ausdauer, Vorhersagbarkeit und eine langfristige Perspektive vonseiten der Geldgeber und der Kooperationspartner voraussetzen;

16.

verweist darauf, dass die Wahrnehmung von Verantwortung durch lokale Akteure und die Förderung der lokalen Demokratie ein Vertrauen in das politische System und dessen Vertreter voraussetzt. Durch eine dezentralisierte Struktur entstehen legitimere und wirksamere Institutionen. Sie ist das wichtigste Mittel zur Schaffung einer engeren Verbindung zwischen den Regierungsebenen und den Bürgern. Offene Entscheidungsprozesse, die unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips geführt werden, tragen dazu bei, dass sich die Bürger die demokratischen Grundsätze zu eigen machen, was die Voraussetzung für eine pluralistische und tolerante Gesellschaft ist;

17.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union und den Partnerländern auf ihrer jeweiligen Ebene eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Politik und Strategien spielen können und müssen, ebenso wie ihnen die Möglichkeit gegeben werden kann und muss, zum Geschehen auf nationaler und internationaler Ebene beizutragen. Auch als Dienstleistungserbringer sind lokale und regionale Gebietskörperschaften dafür zuständig, die beschlossenen Prioritäten beispielsweise durch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung und Kultur zu steuern, zu koordinieren und umzusetzen;

18.

stellt fest, dass nationale Verbände, die Kommunen und Regionen vertreten, aufgrund ihrer intellektuellen Ressourcen bei umfassenden Gesellschaftsreformen, insbesondere bei der Dezentralisierung und beim Aufbau von Demokratie, eine entscheidende und unterstützende Rolle spielen können. Kommunal- und Regionalverbände oder vergleichbare Einrichtungen können die Mitglieder solcher Organisationen dadurch unterstützen, dass sie Methoden und Instrumente entwickeln, für ihre Mitglieder eintreten, das gemeinsame Interesse vertreten und die Maßnahmen unterschiedlicher Finanzgeber zur Unterstützung in ihrem jeweiligen Bereich koordinieren. Auf die Erfahrung dieser Verbände sollte zurückgegriffen werden, um die Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Der AdR ruft daher die EU, ihre Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Rolle zu unterstützen, die nationale Kommunal- und Regionalverbände in den Partnerländern spielen können;

19.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den meisten Bereichen über ein Fachwissen verfügen, das für die wirtschaftliche, soziale und ökologisch nachhaltige Entwicklung ausschlaggebend ist. Nennenswert ist ihre Erfahrung sowohl in Bezug auf die praktische Arbeit als auch die politische Steuerung, z.B. in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Bildung, Abfall- und Wasserwirtschaft, lokales Unternehmertum und Voraussetzungen für die Ansiedlung kleiner und mittelständischer Unternehmen, Verkehr und Infrastruktur, Umwelt- und natürliche Ressourcen einschl. Landwirtschaft, aber auch in Bereichen, die eine übergreifendere Verantwortung mit sich bringen, sowie bei der Gewährleistung einer echten Demokratie und Wahrung der Menschenrechte; dieses Fachwissen ist unmittelbar für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oder für ihre nationalen, europäischen oder internationalen Verbände sowie über den AdR leicht zugänglich und nutzbar;

20.

verweist darauf, dass sich die Europäische Kommission 2008 für die Ausarbeitung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Förderung der lokalen Gebietskörperschaften in ihrer Rolle als Entwicklungsakteure auf globaler, europäischer und nationaler Ebene ausgesprochen und zu diesem Zweck drei Instrumente unter der Federführung des AdR vorgeschlagen hat, dessen Aufgabe es ist, auf europäischer Ebene den Gebietskörperschaften Gehör zu verschaffen; erinnert hier an den Atlas der dezentralen Zusammenarbeit, der einen Überblick über die Maßnahmen und vorbildliche Verfahren gibt, an die Internetplattform für den Informationsaustausch zur Abstimmung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Bedarf sowie an die Konferenz zur dezentralen Zusammenarbeit für den politischen Dialog, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie wichtigen Netzen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und in Partnerländern umgesetzt bzw. durchgeführt wurden, so z.B. die Arbeitsgruppe PLATFORMA im Rahmen des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE); ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre repräsentativen Verbände in der EU und den Partnerländern auf, im Interesse einer besseren Kohärenz und einer wirksameren Hilfe von diesen Instrumenten stärker Gebrauch zu machen;

21.

stellt fest, dass die Kommission infolge des strukturierten Dialogs zur Entwicklungszusammenarbeit, den die EU-Institutionen von März 2010 bis Mai 2011 mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geführt haben, die Einrichtung eines ständigen hochrangigen Forums für Entwicklungsfragen vorschlägt; begrüßt diese Initiative nachdrücklich und hofft, seine institutionelle Rolle weiterhin wahrnehmen zu können, denn er ist der Auffassung, dass ein formelles Forum zur Institutionalisierung des Dialogs und zu einer besseren Qualität der Inhalte beitragen sowie eine systematische Debatte über Entwicklungsfragen mit regelmäßigen Aktualisierungen, gegenseitigen Begutachtungen und einem Erfahrungsaustausch ermöglichen wird; begrüßt darüber hinaus die angekündigten Mitteilungen über die Rolle nichtstaatlicher Organisationen und lokaler Gebietskörperschaften in der Entwicklungszusammenarbeit als formellen Unterbau für die Fortführung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Kommission. Wie wichtig diese ist, hat sich bei der im Zweijahresrhythmus stattfindenden Konferenz zur dezentralen Zusammenarbeit sowie beim strukturierten Dialog gezeigt;

Bemerkungen zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

22.

stellt fest, dass das thematische Instrument für Demokratie und Menschenrechte im Vergleich zum jetzigen Programmplanungszeitraum um fast 35 % aufgestockt wird, aber weiterhin nur einen geringfügigen Teil der EU-Entwicklungshilfe ausmacht (ca. 2 %); bedauert, dass dieses horizontale Instrument nicht mit mehr Mitteln ausgestattet wird, da es in allen geografischen Gebieten und in unterschiedlichen Entwicklungsphasen angewandt werden kann und sein Schwerpunkt auf elementaren Fragen wie der Wahrung der grundlegenden Menschenrechte oder der Unterstützung und Konsolidierung demokratischer Reformen liegt;

23.

unterstreicht, dass Demokratie und Menschenrechte universelle Werte der EU und der Weltgemeinschaft sind. Diese Werte sind ein Gewinn und eine Stärke, für deren Schutz in vielen Gesellschaften die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ein funktionierender Justizapparat, die Zivilgesellschaft, Medien und andere Akteure sorgen;

24.

ist der Auffassung, dass die Menschenrechte gefördert werden und in allen Gesellschaftsebenen stärker zur Geltung kommen müssen; hält es deshalb für berechtigt, dass in diesem Instrument die lokalen und regionalen Verwaltungsebenen in Bezug auf den Aufbau von Institutionen stärker herausgestellt werden;

25.

betont, dass die bürgernächste Verwaltungsebene auch die nationalen Beschlüsse vor Ort so umsetzen kann, dass sie den lokalen Gegebenheiten oder Voraussetzungen angepasst sind bzw. diese berücksichtigen, um auf diese Weise eventuelle negative Auswirkungen auf die Rechte der örtlichen Einwohner zu vermeiden, beispielsweise Erfordernissen in den Bereichen Sprache oder ethnische Identität. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind auch am besten in der Lage, Sensibilisierungsmaßnahmen für lokale Gruppen zu organisieren und zu koordinieren, so z.B. für Jugendliche oder Frauen, um sie über ihre Menschenrechte zu informieren bzw. darüber, wie sie diese geltend machen können;

Bemerkungen zum Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit mit Unterstützung für die zivilgesellschaftlichen Organisationen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit – DCI)

26.

will gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die er vertritt, selbstverständlich aktiv dazu beitragen, dass der Vorschlag der Kommission, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiter auszubauen, in die Tat umgesetzt wird, und zwar mithilfe der Instrumente, die er gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den wichtigsten Netzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in der EU und den Partnerländern entwickelt hat, sowie im Rahmen des neuen ständigen hochrangigen Forums für Entwicklungsfragen;

27.

begrüßt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch weiterhin Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit erhalten können, betont jedoch, dass eine genaue Unterscheidung zwischen der Zivilgesellschaft und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl in Bezug auf die politischen Maßnahmen als auch die Instrumente und die tatsächliche Finanzierung zweckmäßig wäre;

28.

spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass im Rahmen des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit für die Zivilgesellschaft und lokale Gebietskörperschaften (engl. NSA-LA, non-state actors and local authorities) mehr Mittel für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitgestellt werden. Im jetzigen Programmplanungszeitraum wurden die Mittel ungleichmäßig unter zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verteilt. Wenn für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mindestens 25 % der Mittel (gegenüber den derzeitigen 15 %) zur Verfügung gestellt werden, wird deren beratende Rolle und Fachwissen besser ins Spiel kommen können;

29.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine langfristige demokratische Entwicklung gewährleisten können. Ihnen müssen ausreichende Mittel an die Hand gegeben werden, damit sie auf gleicher Höhe mit finanzstarken nationalen oder internationalen ideellen Organisationen stehen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern sind unentbehrlich, wenn es darum geht, die Initiativen und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu koordinieren und sicherzustellen, dass sie der auf lokaler und regionaler Ebene konzipierten und politisch verankerten Entwicklungspolitik entsprechen, zumindest soweit die Initiativen und Maßnahmen auf die Erbringung öffentlicher Dienste ausgerichtet sind;

30.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Entwicklungsarbeit über unschätzbare Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, und zwar in Bezug auf die lokale und regionale Leitung und Verwaltung, den Aufbau von Systemen und Plattformen für den politischen Dialog, eine vertiefte und erweiterte parteipolitische Arbeit sowie die Gewährleistung von Bedingungen für eine Stärkung der Bürgerbeteiligung und des zivilen Dialogs – mit anderen Worten: für den Aufbau einer soliden und nachhaltigen Demokratie;

31.

stellt fest, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften in der Europäischen Union über langjährige demokratische Traditionen verfügen, dass aber in mehreren Mitgliedstaaten die Demokratie noch neu und zerbrechlich ist. Die verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union sollten deshalb in die gemeinsame Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den Partnerländern integriert und für die Reform und/oder den Aufbau der öffentlichen Institutionen in den Partnerländern genutzt werden; dabei sollte der kommunalen Selbstverwaltung als der allen Bürgern am nächsten stehenden Verwaltungsebene besondere Aufmerksamkeit geschenkt und die Zivilgesellschaft, die die Grundlage jeder Demokratie bildet, unterstützt und gestärkt werden;

32.

ist der Auffassung, dass die Stärkung direkt gewählter Kommunal- und Regionalpolitiker sowie der Bediensteten in den Partnerländern für eine erfolgreiche Durchführung von Reformen zur Dezentralisierung und das Erreichen einer verantwortungsvollen Staatsführung von zentraler Bedeutung ist – ein angemessenes Regierungshandeln sollte sowohl Mittel als auch Ziel des Einsatzes der EU im Entwicklungsbereich sein;

33.

betont, dass die Einsicht in die Notwendigkeit sowie der Wille, Systemveränderungen auf allen Ebenen gleichzeitig anzustreben, Voraussetzung für eine vertiefte Demokratie und verbesserte Dienstleistungen auf lokaler Ebene sind. Politisches Engagement, freie Ressourcen, Kompetenzverteilung und Dezentralisierung erfordern einen Konsens auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ein rechtliches und finanzielles nationales System, das Rechenschaftspflicht auf lokaler und regionaler Ebene ermöglicht, schafft die Voraussetzungen für Verbesserungen und die erforderliche Wahrnehmung von Verantwortung der Akteure vor Ort für die Gestaltung des lokalen Umfelds;

Bemerkungen zum Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI)

34.

begrüßt das vorgeschlagene Europäische Nachbarschaftsinstrument und ist der Auffassung, dass der Vorschlag der erforderlichen Reform des derzeitigen Instruments im Wesentlichen Rechnung trägt; möchte gleichwohl einige Änderungen vorschlagen, um Wirkung und Wirksamkeit der Nachbarschaftshilfe weiter zu erhöhen;

35.

schlägt mit Blick auf die Verwirklichung der von der EU angestrebten vertieften und nachhaltigen Demokratie vor, einige spezifische Formulierungen hinzuzufügen, um die Dezentralisierung und die lokale Demokratie sowie die Kapazitätsentwicklung für die Erbringung öffentlicher lokaler und regionaler Dienstleistungen zu betonen;

36.

fordert die Kommission auf, bei diesem Instrument Mittel für Programme zur Förderung der Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene und zur Dezentralisierung bereitzustellen. Es sollte deutlich gemacht werden, dass die möglichen Zahlungsempfänger und Kooperationspartner definitiv lokale und regionale Gebietskörperschaften sein müssen;

37.

fordert die Kommission auf klarzustellen, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit einschließlich der Zusammenarbeit zwischen mehreren Ländern sich nicht auf diejenigen Länder beschränkt, die direkt aneinander grenzen, sondern unbeschadet ihrer geografischen Lage alle Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen der EU umfasst. Es ist wichtig, dass Erfahrung, Wissen und Beispiele für bewährte Verfahren – unbeschadet ihrer räumlichen Entfernung – grenzüberschreitend vermittelt werden, weshalb das ENI-Förderkriterium von 150 km in Bezug auf die Gebiete in äußerster Randlage gestrichen werden muss;

38.

verweist darauf, dass die Anforderungen an die Mitfinanzierung bei der Umsetzung von Projekten der Nachbarschaftspolitik in zahlreichen Fällen lokale und regionale Gebietskörperschaften an der Teilnahme hindern. Der Mitfinanzierungssatz widerspricht in bestimmten Staaten dem nationalen Recht, wenn dies keine Teilnahme der subnationalen Gebietskörperschaften an der Entwicklungszusammenarbeit vorsieht;

39.

fordert die Kommission auf, sich in der Verordnung in noch höherem Maße auf die institutionelle partnerschaftliche Zusammenarbeit und TAIEX (4) zu konzentrieren und eingehend zu untersuchen, wie diese weiterhin gefördert werden können. Tatsache ist, dass wenige Ministerien mit Verantwortung für lokale und regionale Verwaltung das Interesse oder die Kapazität haben, diese Art von Zusammenarbeit oder TAIEX vorzuschlagen;

40.

ist der Auffassung, dass die viel beachtete und immer stärker gewürdigte Rolle, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und deren Zusammenarbeit bei der Umwandlung von Einparteien-Systemen und Diktaturen zu Demokratien zugeschrieben wird, wichtig ist und einen Mehrwert bedeutet, der in der EU-Nachbarschaftspolitik und der Verwaltung der finanziellen Ressourcen mehr Bedeutung erhalten sollte;

41.

stellt heraus, dass im Rahmen seiner Arbeiten ein intensiver und konkreter Austausch und eine Zusammenarbeit z.B. mit der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) und im Mittelmeerraum (ARLEM) stattfinden. Dabei wird u.a. auf Ziel und Zweck der EU-Strategien "Europa in der Welt" und "Agenda für den Wandel" – auch außerhalb der Grenzen der Union – aufmerksam gemacht;

Bemerkungen zum Instrument für Heranführungshilfe (Pre-Accession Instrument - IPA)

42.

hat sich im Rahmen von Stellungnahmen, Workshops, Arbeitsgruppen und der Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen (Local Administration Facility, LAF) usw. mit der Weiterentwicklung der Ausführung der Heranführungsmittel eingesetzt; begrüßt voll und ganz den Ansatz, das Instrument zu einer stärker ergebnisorientierten, flexiblen und maßgeschneiderten Unterstützung werden zu lassen;

43.

stellt fest, dass die EU durch einen Mehrebenen- und Partnerschaftsansatz gewährleisten will, dass eine effektivere und wirkungsvollere Heranführungshilfe bereitgestellt wird; fördert dieses Bestreben konkret z.B. durch parlamentarische Konferenzen ("Assises") und durch die Erarbeitung eines Atlas der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit; ist zusammen mit der Kommission für die Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen zuständig, in dessen Rahmen Fachexkursionen für Politiker und Beamte der Kandidatenländer und potenzieller Kandidatenländer durchgeführt werden;

44.

wünscht, dass die Kommission mehr Erfahrungsaustausch zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ermöglicht und fördert und es nicht zulässt, dass dieser Austausch vor allem von der zentralstaatlichen Ebene der Mitgliedstaaten und der Erweiterungsländer dominiert wird;

45.

stellt fest, dass die langjährige Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungs- und Nachbarländern immer professioneller geworden ist, und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die Finanzierungsinstrumente auch weiterhin diese Entwicklung fördern und eine Intensivierung gestatten;

46.

fordert, insbesondere in den Erweiterungs- und Nachbarländern durch den Einsatz von geeigneten Instrumenten und Indikatoren auf eine stärkere Verknüpfung zwischen der Zuteilung von Hilfsmitteln und den tatsächlichen Ergebnissen bei ihrer Ausführung zu achten, unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralisierung, Multi-Level-Governance und damit der Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf den einschlägigen Entscheidungsebenen;

47.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass spezifische Mittel für den Kapazitätsauf- und -ausbau der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsländern bereitgestellt und Wissen und Kenntnisse gestärkt werden. Anstatt die Kommunen und Regionen als passive Empfänger zu betrachten und zu behandeln, muss ihnen eine proaktive Rolle gegeben werden, da sie die Bedürfnisse und Voraussetzungen gut kennen und wissen, welche Ziele realistisch sind;

48.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, indem sie aktiver versuchen, dem Bedarf an Kapazitätsaufbau gerecht zu werden, den eine verstärkte Mitwirkung an der Umsetzung des IPA u.a. mit sich bringt, die Gelegenheit haben, durch praktische Arbeit Erfahrungen vor der tatsächlichen EU-Mitgliedschaft zu sammeln. Z.B. können die Mittel dafür angewendet werden, diese Akteure zur Konzeption von Projekten anzuregen und dabei zu unterstützen. Mit einer dezentralisierten Verwaltung von IPA-Mittel sind in mehreren Ländern gute Erfahrungen gemacht worden;

49.

verweist darauf, dass ein Problem bei der Ausführung der IPA-Mittel u.a. die Korruption ist, und dass diesbezüglich alle Ebenen – lokale, regionale, nationale – Unterstützung erhalten müssen. Kontinuierliche und rigorose Überwachung und Unterstützung für "Kontrollinstanzen", wie die Organisationen der Zivilgesellschaft, aber auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind von zentraler Bedeutung für die erforderlichen Einblicke und die Möglichkeit, Rechenschaft einzufordern;

50.

ist der Auffassung, dass eine bessere Integration von IPA-Mitteln in die laufende Entwicklungsarbeit der lokalen und regionalen Ebene die Multi-Level-Governance auf eine solide Grundlage stellt und die Dezentralisierung stärkt. Durch die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung der Programme und Projekte, in die Beschlussfassungsverfahren und in die Überwachung und Steuerung wird die Grundlage für eine fortwährende Entwicklungsarbeit – auch ohne externe Unterstützung – gelegt;

51.

verweist darauf, dass in vielen Westbalkanländern tiefgreifende gesellschaftliche Reformen stattfinden, die durch eine größere Mitwirkung der lokalen und regionalen politischen Ebene erheblich konsolidiert und beschleunigt werden könnten. In zahlreichen Fällen mangelt es auf lokaler und regionaler Ebene an ausreichenden administrativen, finanziellen und personellen Ressourcen für die Steuerung des IPA. Die Ressourcen und Kapazitäten verbleiben auf der zentralen Ebene, wodurch ein bereits zentralistisches System weiter verstärkt und eine verstärkte Einbeziehung von Minderheiten und lokalen und regionalen politischen Akteuren verzögert wird;

52.

stellt fest, dass Reformen zur Dezentralisierung viel zu häufig aufgrund geringer Kapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene stocken, wenn nur eine Dezentralisierung von Befugnissen auferlegt und dies nicht durch eine Dezentralisierung der finanziellen Ressourcen begleitet wird. Die EU kann durch eine Steuerung des IPA notwendige parallele Prozesse beschleunigen, damit Befugnisse und Ressourcen aufeinander abgestimmt sind;

Bemerkungen zum Partnerschaftsinstrument

53.

stellt fest, dass das Partnerschaftsinstrument Länder wie z.B. China, Brasilien, Südafrika und Russland umfasst. Es soll vor allem dazu dienen, den Handel und die Kontakte zwischen diesen Ländern und der EU zu entwickeln und zu fördern. Dabei stehen Aspekte wie Klima, Umwelt und Handelsaustausch im Mittelpunkt;

54.

macht darauf aufmerksam, dass Armutszonen in der nationalen Statistik über das Pro-Kopf-BNE im Landesdurchschnitt untergehen. Benachteiligte Regionen in Ländern mit einer guten Wirtschaftsentwicklung können keine andere Unterstützung beantragen als im Rahmen des Partnerschaftsinstruments. Deshalb schlägt der Ausschuss vor, dass regionale Unterschiede berücksichtigt werden, so z.B. die Einkommensverteilung und das Armutsniveau in den einzelnen Gebieten. Die Kommission muss mit den betroffenen Ländern einen Dialog über die Bedeutung einer allumfassenden und allgemeinen Entwicklung führen und so Leistungen zur Förderung des regionalen Zusammenhalts fordern, damit das jeweilige Land die finanzielle Unterstützung der EU in Anspruch nehmen kann;

55.

erinnert daran, dass das Instrument auch eingesetzt werden soll für den Aufbau sozialer Sicherungssysteme, zur allgemeinen Reform des Wohlfahrtssektors und zur Bereitstellung von Mitteln, um die öffentlichen Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken und dafür zu sorgen, dass das Instrument der demokratischen Entwicklung dieser Länder dient.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

COM(2011) 838 final

Artikel 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Mit der Hilfe nach dieser Verordnung werden unter Berücksichtung des Bedarfs und der Entwicklungsagenda jedes einzelnen Empfängerlands folgende spezifische Ziele verfolgt:

1.   Mit der Hilfe nach dieser Verordnung werden unter Berücksichtung des Bedarfs und der Entwicklungsagenda jedes einzelnen Empfängerlands folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)

Unterstützung politischer Reformen, u. a.

a)

Unterstützung politischer Reformen, u. a.

i)

Stärkung demokratischer Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich deren Durchsetzung,

i)

Stärkung demokratischer Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich deren Durchsetzung,

ii)

Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verstärkte Achtung der Minderheitenrechte, Förderung der Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Pressefreiheit sowie Pflege gutnachbarlicher Beziehungen,

ii)

Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verstärkte Achtung der Minderheitenrechte, Förderung der Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Pressefreiheit sowie Pflege gutnachbarlicher Beziehungen,

iii)

Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität,

iii)

Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität,

iv)

Reform der öffentlichen Verwaltung und gute Regierungsführung,

iv)

Reform der öffentlichen Verwaltung und gute Regierungsführung,

v)

Entwicklung der Zivilgesellschaft und des sozialen Dialogs,

v)

Entwicklung der Zivilgesellschaft und des sozialen Dialogs,

vi)

Versöhnung und friedensfördernde und vertrauensbildende Maßnahmen;

vi)

Versöhnung und friedensfördernde und vertrauensbildende Maßnahmen;

Begründung

Das Thema des Aufbaus demokratischer Kapazitäten ist auf lokaler und regionaler Ebene besonders wichtig. Deshalb sollte diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Änderungsvorschlag nimmt auf Ziffer 45 der Stellungnahme Bezug.

Änderungsvorschlag 2

COM(2011) 839 final

Artikel 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

3.   Die Unionsunterstützung im Rahmen dieser Verordnung wird grundsätzlich von den Partnerländern aus öffentlichen Mitteln, aus Beiträgen der Empfänger oder aus anderen Quellen kofinanziert. Dieser Grundsatz gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation, insbesondere im Rahmen der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c genannten Programme. Unbeschadet der nach der Haushaltsordnung einzuhaltenden sonstigen Bedingungen können die Kofinanzierungserfordernisse in ausreichend begründeten Fällen, und wenn dies erforderlich ist, um die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der nichtstaatlichen Akteure zu unterstützen, aufgehoben werden

3.   Die Unionsunterstützung im Rahmen dieser Verordnung wird grundsätzlich von den Partnerländern aus öffentlichen Mitteln, aus Beiträgen der Empfänger oder aus anderen Quellen kofinanziert. Dieser Grundsatz gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation, insbesondere im Rahmen der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c genannten Programme. Unbeschadet der nach der Haushaltsordnung einzuhaltenden sonstigen Bedingungen können die Kofinanzierungserfordernisse in ausreichend begründeten Fällen, und wenn dies erforderlich ist, um die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der nichtstaatlichen Akteure zu unterstützen aufgehoben werden.

Begründung

In manchen Fällen können die Kofinanzierungserfordernisse die lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern (die die Hauptbegünstigten dieser Programme sein sollten) von der Durchführung realisierbarer und nützlicher Vorhaben abhalten. Da der lokale Demokratieaufbau eine der Prioritäten des Programms ist, sollte er auch zu den Fällen zählen, in denen unter gewissen Umständen Ausnahmen von den Kofinanzierungsanforderungen möglich sind.

Änderungsvorschlag 3

COM(2011) 840 final

Artikel 8

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Ziel des Programms "Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden" im Entwicklungsprozess ist es, Initiativen im Entwicklungsbereich, die von oder für Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von lokalen Behörden in der Union und den Partnerländern, den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidaten oder für diese ergriffen werden, zu finanzieren.

1.   Ziel des Programms "Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden" im Entwicklungsprozess ist es, Initiativen im Entwicklungsbereich, die von oder für Organisationen der Zivilgesellschaft sowie von lokalen Behörden in der Union und den Partnerländern, den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidaten oder für diese ergriffen werden, zu finanzieren.

2.   Die Tätigkeitsbereiche für die Hilfe der Union nach diesem Artikel sowie eine als Hinweis dienende Liste der Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokaler Behörden sind in Anhang V aufgeführt.

2.   Die Tätigkeitsbereiche für die Hilfe der Union nach diesem Artikel sowie eine als Hinweis dienende Liste der Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokaler Behörden sind in Anhang V aufgeführt.

Begründung

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Programm auch die Zusammenarbeit mit "regionalen Behörden" aus Partner-, Bewerber- oder potenziellen Bewerberländern ermöglicht. Gleichzeitig sollte unterstrichen werden, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale bzw. regionale Gebietskörperschaften im spezifischen Kontext eines Landes bzw. Vorhabens unterschiedliche Rollen wahrnehmen. Die Änderung steht im Zusammenhang mit Ziffer 25 der allgemeinen Bemerkungen der AdR-Stellungnahme.

Änderungsvorschlag 4

COM(2011) 838 final

Artikel 14

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieser Verordnung beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf 14 110 100 000 EUR (in jeweiligen Preisen). Bis zu 3 % dieses Betrags werden für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Empfängerländern und EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt.

1.   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieser Verordnung beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf 14 110 100 000 EUR (in jeweiligen Preisen). Bis zu 3 % dieses Betrags werden für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Empfängerländern und EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt .

2.   Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.

2.   Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.

3.   Wie in Artikel 13 Absatz 2 der "Erasmus für alle"-Verordnung festgelegt, werden zur Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung Mittel in Höhe von voraussichtlich 1 812 100 000 EUR aus den verschiedenen Instrumenten im Bereich der Außenbeziehungen (Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer Entwicklungsfonds) für Maßnahmen der Lernmobilität in bzw. aus Nicht EU Ländern sowie für die Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit Behörden/Einrichtungen/Organisationen dieser Länder bereitgestellt. Für die Verwendung dieser Mittel gelten die Bestimmungen der "Erasmus für alle" Verordnung.

3.   Wie in Artikel 13 Absatz 2 der "Erasmus für alle"-Verordnung festgelegt, werden zur Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung Mittel in Höhe von voraussichtlich 1 812 100 000 EUR aus den verschiedenen Instrumenten im Bereich der Außenbeziehungen (Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer Entwicklungsfonds) für Maßnahmen der Lernmobilität in bzw. aus Nicht EU Ländern sowie für die Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit Behörden/Einrichtungen/Organisationen dieser Länder bereitgestellt. Für die Verwendung dieser Mittel gelten die Bestimmungen der "Erasmus für alle" Verordnung.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Wege zweier mehrjähriger Mittelzuweisungen, die die ersten vier bzw. die letzten drei Jahre abdecken. Diese Mittel werden entsprechend dem Bedarf und den Prioritäten der betreffenden Länder bei der mehrjährigen indikativen Programmierung dieser Instrumente berücksichtigt. Im Falle maßgeblicher unvorhergesehener Umstände oder bedeutender politischer Entwicklungen können die Zuweisungen gemäß den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU angepasst werden.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Wege zweier mehrjähriger Mittelzuweisungen, die die ersten vier bzw. die letzten drei Jahre abdecken. Diese Mittel werden entsprechend dem Bedarf und den Prioritäten der betreffenden Länder bei der mehrjährigen indikativen Programmierung dieser Instrumente berücksichtigt. Im Falle maßgeblicher unvorhergesehener Umstände oder bedeutender politischer Entwicklungen können die Zuweisungen gemäß den Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU angepasst werden.

Begründung

Diese Änderung knüpft an die vorhergehende an: Der Kapazitätenaufbau auf lokaler und regionaler Ebene sollte eine der Prioritäten sein, die bei der Zuweisung der Finanzmittel zum Tragen kommen (Bezugnahme auf Ziffer 45 der allgemeinen Bemerkungen).

Änderungsvorschlag 5

COM(2011) 839 final

Artikel 18

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Die Mittelausstattung für die Durchführung dieser Verordnung im Zeitraum von 2014 bis 2020 beläuft sich auf 18 182 300 000 EUR (zu jeweiligen Preisen). Bis zu 5 % der Mittel werden für die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c zur Verfügung gestellt.

1.   Die Mittelausstattung für die Durchführung dieser Verordnung im Zeitraum von 2014 bis 2020 beläuft sich auf 18 182 300 000 EUR (zu jeweiligen Preisen). Bis zu 5 % der Mittel werden für die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c zur Verfügung gestellt.

Begründung

Die Demokratieentwicklung auf lokaler und regionaler Ebene ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Elemente der in dem Instrument genannten Zielsetzungen. Ein bestimmter Betrag der finanziellen Unterstützung sollte deshalb für Vorhaben in diesem Bereich bereitgestellt werden. Die Änderung bezieht sich auf Ziffer 34 der Stellungnahme.

Brüssel, den 9. Oktober 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel, COM(2011) 637 final.

(2)  "Europa in der Welt" bzw. "Globales Europa" umfasst COM(2011) 865, COM(2011) 842, COM(2011) 837, COM(2011) 838, COM(2011) 839, COM(2011) 840, COM(2011) 843 und COM(2011) 844.

(3)  Agenda 21 (verabschiedet 1992 in Rio de Janeiro), Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen 2000, Pariser Erklärung 2005, Busan 2011; Entschließung 251 (2008) des Europarates zur Städte-Diplomatie; Forum für Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen am 6. Juli 2012.

(4)  TAIEX: "Technical Assistance and Information Exchange Instrument", ein Instrument zur Unterstützung der Partnerländer bei der Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften.


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