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Document 32016D1123

Beschluss (EU) 2016/1123 des Rates vom 17. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts

ABl. L 187 vom 12.7.2016, p. 9–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1123/oj

12.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/9


BESCHLUSS (EU) 2016/1123 DES RATES

vom 17. Juni 2016

zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) trat die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden „Geändertes Übereinkommen von 1958“) bei.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) trat die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können (im Folgenden „Parallelübereinkommen“) bei.

(3)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der Union ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen (im Folgenden „UN-Regelungen“) in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass dieser Richtlinie werden im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

(4)

Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134 sowie die globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen (GTR) Nr. 15 und 16 müssen in Bezug auf bestimmte Teile oder Merkmale entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden.

(5)

Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für die Genehmigung von Bremsassistenzsystemen (BAS), elektronischen Fahrdynamik-Regelsystemen (ESC), Reifendrucküberwachungssystemen (TPMS) und der Montage von Reifen sollten vier neue Regelungen der Vereinten Nationen angenommen werden.

(6)

Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Arten von Emissionen sollte eine neue globale technische Regelung (GTR) der Vereinten Nationen angenommen werden.

(7)

Zur Verbesserung der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 sollte eine neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) angenommen werden.

(8)

Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens im Namen der Union, zu vertretenden Standpunkt zu der Annahme der oben genannten Rechtsakte der Vereinten Nationen festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens während des Zeitraums vom 20. bis 24. Juni 2016 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.R.V.A. DIJSSELBLOEM


(1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

(2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) ( ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

(3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


ANHANG

Titel des Tagesordnungspunkts

Dokumentennummer

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 9 (Geräusch von dreirädrigen Fahrzeugen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/45

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 11 (Türschlösser und -scharniere)

ECE/TRANS/WP.29/2016/33

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 11 (Türschlösser und -scharniere)

ECE/TRANS/WP.29/2016/34

Vorschlag für die Ergänzung 14 der Änderungsserie 11 zu UN-Regelung Nr. 13 (schwere Nutzfahrzeuge — Bremsen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/49

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 13-H (Bremsen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2016/50

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 14 (Sicherheitsgurt-, ISOFIX- und i-Size-Verankerungen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/35

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte, ISOFIX und i-Size)

ECE/TRANS/WP.29/2016/36

Vorschlag für die Ergänzung 18 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 30 (Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2016/51

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 41 (Geräuschemissionen von Krafträdern)

ECE/TRANS/WP.29/2016/46

Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2016/37

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 49 (Emissionen von Selbstzündungsmotoren und von mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren)

ECE/TRANS/WP.29/2016/40

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 49 (Emissionen von Selbstzündungsmotoren und von mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren)

ECE/TRANS/WP.29/2016/41

Vorschlag für die Ergänzung 21 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 54 (Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2016/52

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 55 (mechanische Verbindungseinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/53

Vorschlag für die Ergänzung 5 zu UN-Regelung Nr. 60 (vom Fahrzeugführer betätigte Bedienteile (Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder))

ECE/TRANS/WP.29/2016/27

Vorschlag für die neue Änderungsreihe 03 zu UN-Regelung Nr. 64 (Komplettnotrad, Notlaufreifen, Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem)

ECE/TRANS/WP.29/2016/54

Vorschlag für die Ergänzung 16 zu UN-Regelung Nr. 75 (Luftreifen für Fahrzeuge der Klasse L)

ECE/TRANS/WP.29/2016/55

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 78 (Bremsen (Fahrzeuge der Klasse L))

ECE/TRANS/WP.29/2016/56 und WP.29-169-03

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage)

ECE/TRANS/WP.29/2016/57

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2016/42

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2016/43

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 90 (Ersatzteile für Bremsen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/58

Vorschlag für die Ergänzung 14 zu UN-Regelung Nr. 106 (Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2016/59

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 113 (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2016/74

Vorschlag für die Ergänzung 7 zur ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 115 (Nachrüstsysteme für Flüssig- und Erdgasantrieb)

ECE/TRANS/WP.29/2016/44

Vorschlag für die Ergänzung 9 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 117 (Reifen — Rollwiderstand, Rollgeräusche und Nassgriffigkeit)

ECE/TRANS/WP.29/2016/60

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 129 (verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2016/38

Vorschlag für die Ergänzung 2 zu UN-Regelung Nr. 134 (mit Wasserstoff und Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2016/39

Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu Bremsassistenzsystemen (BAS)

ECE/TRANS/WP.29/2016/61

Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu elektronischen Fahrdynamik-Regelsystemen (ESC)

ECE/TRANS/WP.29/2016/62

Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu Reifendrucküberwachungssystemen (TPMS)

ECE/TRANS/WP.29/2016/63

Vorschlag für eine neue UN-Regelung zur Montage von Reifen

ECE/TRANS/WP.29/2016/64

Vorschlag für die Änderung 1 der globalen technischen Regelung (UN-GTR) Nr. 15 (weltweiter harmonisierter Prüfzyklus für Emissionen von Motorrädern)

ECE/TRANS/WP.29/2016/68

Vorschlag für die Änderung 1 der globalen technischen Regelung (UN-GTR) Nr. 16 (Reifen)

ECE/TRANS/WP.29/2016/70

Vorschlag für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) — Verbesserung der Durchführung des Globalen Abkommens von 1998

ECE/TRANS/WP.29/2016/65

Vorschlag für eine globale technischen Regelung (UN-GTR) über das Messverfahren für mit einer Verbrennungskraftmaschine ausgestattete zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen

ECE/TRANS/WP.29/2016/66


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