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Document 62017TA0467

Rechtssache T-467/17: Urteil des Gerichts vom 20. September 2019 – Barata/Parlament (Anfechtungsklage – Öffentlicher Dienst – Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete – Einstellung – Aufforderung zur Interessenbekundung EP/CAST/S/16/2016 – Fahrer – Praktische und theoretische Prüfungen, die nach der Einrichtung einer Datenbank abgehalten werden – Nichtbestehen der theoretischen Prüfung – Aufhebung der Aufforderung zur Interessenbekundung und der Datenbank – Wegfall des Streitgegenstands – Fortbestand des Rechtsschutzinteresses – Teilweise Erledigung – Teilweise Unzulässigkeit)

ABl. C 406 vom 2.12.2019, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 406/21


Urteil des Gerichts vom 20. September 2019 – Barata/Parlament

(Rechtssache T-467/17) (1)

(Anfechtungsklage - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete - Einstellung - Aufforderung zur Interessenbekundung EP/CAST/S/16/2016 - Fahrer - Praktische und theoretische Prüfungen, die nach der Einrichtung einer Datenbank abgehalten werden - Nichtbestehen der theoretischen Prüfung - Aufhebung der Aufforderung zur Interessenbekundung und der Datenbank - Wegfall des Streitgegenstands - Fortbestand des Rechtsschutzinteresses - Teilweise Erledigung - Teilweise Unzulässigkeit)

(2019/C 406/28)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Carlos Manuel Henriques Barata (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Pandey, D. Rovetta und V. Villante)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: J. Steele, I. Terwinghe und M. Windisch)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der vom Parlament im Hinblick auf die Einstellung von Fahrern bekannt gegebenen Aufforderung zur Interessenbekundung EP/CAST/S/16/2016 und von mehreren Rechtsakten, die das Parlament im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erlassen hat, darunter u. a. die Entscheidung vom 26. Oktober 2016, mit der dem Kläger mitgeteilt wurde, dass er nicht zu den für eine Stelle als Fahrer ausgewählten Bewerbern gehöre, und die Entscheidung vom 25. April 2017, mit der die vom Kläger gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Tenor

1.

Der Antrag auf Aufhebung der Aufforderung zur Interessenbekundung EP/CAST/S/16/2016, der Entscheidung vom 26. Oktober 2016, mit der Herr Carlos Manuel Henriques Barata mitgeteilt wurde, dass er nicht zu den für eine Stelle als Fahrer ausgewählten Bewerbern gehöre, und der Entscheidung vom 25. April 2017, mit der seine gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde, hat sich erledigt.

2.

Der Antrag auf Feststellung, dass die Aufforderung zur Interessenbekundung EP/CAST/S/16/2016 nicht auf Herrn Barata anwendbar ist, hat sich ebenfalls erledigt.

3.

Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

4.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Barata.


(1)  ABl. C 347 vom 16.10.2017.


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