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Document 62017TN0704

Rechtssache T-704/17: Klage, eingereicht am 9. Oktober 2017 — Spanien/Kommission

ABl. C 424 vom 11.12.2017, p. 53–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 424/53


Klage, eingereicht am 9. Oktober 2017 — Spanien/Kommission

(Rechtssache T-704/17)

(2017/C 424/77)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. García-Valdecasas Dorrego)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Bekanntmachung für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:

1.

Verstoß gegen die Art. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1/58, Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1d des Beamtenstatuts durch Beschränkung der Kommunikationsregelung zwischen dem EPSO und den Bewerbern einschließlich des Bewerbungsformulars auf die englische, die französische und die deutsche Sprache

2.

Verstoß gegen die Art. 1 und 6 der Verordnung Nr. 1/58, Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 1d Abs. 1 und 6 des Beamtenstatuts durch die ungerechtfertigte Beschränkung der Auswahl der Zweitsprache auf nur drei Sprachen, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, unter Ausschluss der übrigen Amtssprachen der Europäischen Union sowie durch die Beschränkung der Drittsprache bei der Option 1 auf Englisch, Französisch und Deutsch unter Ausschluss der übrigen Amtssprachen der Europäischen Union

3.

Die Wahl der englischen, der französischen und der deutschen Sprache stelle eine willkürliche Auswahl dar, die zu einer nach Art. 1 der Verordnung Nr. 1/58, Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1d Abs. 1 und 6 des Beamtenstatuts verbotenen Diskriminierung aufgrund der Sprache führe.


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