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Document 52013AP0070

P7_TA(2013)0070 Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (KOM(2011)0821 — C7-0448/2011 — 2011/0386(COD)) P7_TC1-COD(2011)0386 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2013 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

ABl. C 36 vom 29.1.2016, p. 212–214 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/212


P7_TA(2013)0070

Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (KOM(2011)0821 — C7-0448/2011 — 2011/0386(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 036/34)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0821),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 136 und Artikel 121 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0448/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der vom französischen Senat und des schwedischen Reichstags im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf des Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 7. März 2012 (1),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 28. Februar 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0173/2012),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

2.

nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 141 vom 17.5.2012, S. 7.

(2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 13. Juni 2012 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P7_TA(2012)0243).


P7_TC1-COD(2011)0386

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2013 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 473/2013.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Europäischen Kommission

Sobald die Legislativvorschläge der Kommission zum Twopack verabschiedet sind, beabsichtigt die Kommission, die in der „Blaupause“ vorgezeichneten kurzfristigen Schritte hin zu einer vertieften und echten WWU zu unternehmen. Zu diesen kurzfristigen Schritten (6 bis 12 Monate) gehört Folgendes:

In ihrer „Blaupause“ für eine vertiefte und echte WWU vertrat die Kommission die Auffassung, dass ein Schuldentilgungsfonds und Eurobills auf mittlere Sicht unter bestimmten strengen Bedingungen mögliche Elemente einer vertieften und echten WWU sein könnten. Leitprinzip wäre, dass jegliche Schritte hin zu einer weitergehenden Vergemeinschaftung von Risiken mit verstärkter Finanzdisziplin und -integration einhergehen müssen. Die erforderliche tiefere Integration der Finanzregulierung, der Finanz- und Wirtschaftspolitik und der entsprechenden Instrumente muss mit dem gleichen Maß an politischer Integration einhergehen, so dass demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht sichergestellt sind.

Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die die Analyse der möglichen Vorteile, Risiken, Anforderungen und Hindernisse bei einer teilweisen Substitution nationaler Schuldtitelemissionen durch gemeinsame Emissionen in Form eines Tilgungsfonds und von Euro-Anleihen („Eurobills“) vertiefen soll. Die Aufgabe der Gruppe wird darin bestehen, gründlich zu prüfen, wie diese Instrumente in Bezug auf rechtliche Regelungen, Finanzarchitektur und den erforderlichen ergänzenden wirtschafts- und haushaltspolitischen Rahmen gestaltet werden könnten. Ein zentraler Aspekt, der dabei zu berücksichtigen ist, wird die demokratische Rechenschaftspflicht sein.

Die Gruppe wird der laufenden Reform der wirtschafts- und haushaltspolitischen Steuerung der EU Rechnung tragen und den Mehrwert derartiger Instrumente vor diesem Hintergrund bewerten. Die Gruppe wird ihr Augenmerk insbesondere auf die jüngsten und laufenden Reformen richten, wie die Umsetzung des Twopacks, des ESM und anderer einschlägiger Instrumente.

Besondere Aufmerksamkeit wird die Gruppe bei ihrer Analyse der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, der Vermeidung von Moral Hazard sowie anderen zentralen Aspekte widmen, wie der Finanzstabilität, der Finanzintegration und der geldpolitischen Transmission.

Der Gruppe werden Experten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft, öffentliche Finanzen, Finanzmärkte und staatliche Schuldenverwaltung angehören. Die Gruppe wird den Auftrag erhalten, der Kommission ihren Abschlussbericht spätestens bis März 2014 vorzulegen. Die Kommission wird den Bericht bewerten und gegebenenfalls noch vor Ende ihrer Amtszeit Vorschläge unterbreiten.

Sondierung der im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts bestehenden weiteren Möglichkeiten, einmalige öffentliche Investitionsprogramme der Mitgliedstaaten mit nachgewiesenen Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unter bestimmten Bedingungen bei der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme zu berücksichtigen; diese Sondierung wird im Frühjahr/Sommer 2013 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Kommissionsmitteilung zum Anpassungspfad in Richtung auf die mittelfristigen Haushaltsziele vorgenommen.

Nach dem Beschluss über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und vor Ende 2013 wird die Kommission folgende Vorschläge vorlegen, um den bestehenden Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung zu ergänzen: i) Maßnahmen zur Sicherung einer stärkeren Vorabkoordinierung größerer Reformvorhaben und ii) Schaffung eines „Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ zur finanziellen Unterstützung einer rechtzeitigen Durchführung von Strukturreformen, die nachhaltiges Wachstum fördern. Dieses neue System, das in vollem Umfang der Gemeinschaftsmethode entspricht, würde auf den vorhandenen Überwachungsverfahren der EU aufbauen. Es würde eine tiefere Integration der Wirtschaftspolitik mit finanzieller Unterstützung kombinieren und so dem Grundsatz folgen, wonach Schritte zu mehr Verantwortung und wirtschaftlicher Disziplin mit mehr Solidarität kombiniert werden. Es würde insbesondere darauf abzielen, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Absorption asymmetrischer Schocks zu erhöhen. Dieses Instrument würde den ersten Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer stärkeren Fiskalkapazität darstellen.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission zu einem zügigen und umfassenden Follow-up i) zu ihrem Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung der im Aktionsplan genannten Richtlinien, sowie ii) zu den Maßnahmen und Vorschlägen, die die Kommission zu ihrem Paket 2012 im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik angekündigt hat.

Im Anschluss an die Verabschiedung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus Vorlage eines Vorschlags für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten eingesetzt werden soll.

Vor Ende 2013 Vorlage eines Vorschlags nach Artikel 138 Absatz 2 AEUV zur Festlegung eines einheitlichen Standpunkts mit dem Ziel, für das Euro-Währungsgebiet einen Beobachterstatus im IWF-Exekutivdirektorium und schließlich einen eigenen Sitz zu erlangen.

Aufbauend auf den in ihrer „Blaupause“ angekündigten kurzfristigen Schritten, die sich mit Sekundärrechtsvorschriften verwirklichen lassen, verpflichtet sich die Kommission, explizite Vorschläge für Vertragsänderungen rechtzeitig für eine Aussprache vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 vorzulegen, um die rechtliche Grundlage für die auf mittlere Sicht geplanten Schritte zu schaffen, die die Errichtung eines substanziell verstärkten Rahmens für die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung und Kontrolle, eine weiterentwickelte europäische Fiskalkapazität zur Unterstützung der Solidarität und die Umsetzung nachhaltig wachstumsfördernder Strukturreformen sowie die tiefere Integration der Entscheidungsfindung in Politikbereichen wie Steuern und Arbeitsmärkte als wichtiges Solidaritätsinstrument vorsehen.


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