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Document 52013IP0096

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zu der atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land (2013/2565(RSP))

ABl. C 36 vom 29.1.2016, p. 123–126 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/123


P7_TA(2013)0096

Nukleare Bedrohung und Menschenrechte in Nordkorea

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zu der atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land (2013/2565(RSP))

(2016/C 036/19)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. Februar 2013 zur DVRK,

unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 825 (1993), 1540 (2004), 1695 (2006) und 1887 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, die von der DVRK angenommen und ratifiziert wurden, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,

unter Hinweis auf die diesbezüglichen Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, insbesondere die am 19. März 2012 einvernehmlich angenommene Resolution zur Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea,

unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea, Marzuki Darusman, vom 1. Februar 2013,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

unter Hinweis darauf, dass der Rat der Europäischen Union und der UN-Sicherheitsrat den Abschuss eines ballistischen Flugkörpers durch die DVRK vom 12. Dezember 2012 und den Atomtest vom 12. Februar 2013 verurteilt haben, die eine eindeutige Verletzung der internationalen Verpflichtungen des Landes gemäß den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und eine ernsthafte Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit darstellen;

B.

in der Erwägung, dass die Verbreitung von atomaren, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Welt darstellt; in der Erwägung, dass die DVRK 2003 aus dem Atomwaffensperrvertrag ausgestiegen ist, seit 2006 Atomwaffentests durchführt und 2009 offiziell erklärt hat, dass sie eine Atomwaffe entwickelt hätte; in der Erwägung, dass die Fortführung der illegalen Programme für Atomwaffen und ballistische Flugkörper eine Zuwiderhandlung gegen das internationale System für die Nichtverbreitung von Atomwaffen darstellt und dazu führen kann, dass sich die Spannungen in der Region verschärfen;

C.

in der Erwägung, dass dies dem erklärten Ziel der DVRK, ihre Sicherheitslage zu verbessern, nicht dienlich ist; in der Erwägung, dass das Land mit seiner auf das Militär konzentrierten Wirtschaft weit von seinem erklärten Ziel, sich zu einer starken und wohlhabenden Nation zu entwickeln, entfernt ist und sich stattdessen durch sein Streben nach Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen zunehmend isoliert und seine Bevölkerung verarmen lässt;

D.

unter Hinweis darauf, dass die DVRK kürzlich alle Friedensabkommen mit der Republik Korea widerrufen und den „heißen Draht“ zwischen Pjöngjang und Seoul gekappt hat; in der Erwägung, dass die koreanische Halbinsel seit Jahrzehnten von Spannungen und militärischen Zusammenstößen beherrscht wird; in der Erwägung, dass die Europäische Union das Streben nach einer atomwaffenfreien koreanischen Halbinsel nachdrücklich unterstützt und die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche als unerlässlich für den Frieden und die Stabilität in der Region betrachtet;

E.

in der Erwägung, dass das Regime in der DVRK nicht mit der UNO kooperiert und alle Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates und der Generalversammlung zu den Menschenrechten in Nordkorea abgelehnt hat; in der Erwägung, dass es nicht mit dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in dem Land kooperiert und jede Hilfe der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zurückgewiesen hat;

F.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union weltweit für Menschenrechte und Demokratie einsetzt; in der Erwägung, dass die Menschenrechtslage und die humanitäre Lage in der DVRK noch immer sehr besorgniserregend sind; in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK keinerlei politische Opposition, freie und faire Wahlen, freie Medien, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Tarifverhandlungen und Freizügigkeit gestattet,

G.

unter Hinweis darauf, dass das Justizsystem dem Staat untergeordnet ist und eine lange, durch das Strafgesetzbuch regelmäßig erweiterte Reihe von Vergehen gegen das Regime mit dem Tode bestraft wird, wobei die Bürger, unter ihnen auch Kinder, gezwungen werden, öffentlichen Hinrichtungen beizuwohnen; in der Erwägung, dass die Staatsorgane der DVRK systematisch Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil, willkürliche Inhaftierungen und Verschleppungen vornehmen, auch in Form von Entführungen ausländischer Staatsbürger, und über 200 000 Menschen in Gefängnissen und „Umerziehungslagern“ festhalten;

H.

in der Erwägung, dass die Bevölkerung der DVRK vor dem Hintergrund von politischer und wirtschaftlicher Isolierung, häufigen Naturkatastrophen und einem internationalen Anstieg der Lebensmittel- und Brennstoffpreise seit Jahrzehnten unter Unterentwicklung leidet, mit der eine schlechte Gesundheitsversorgung und weitverbreitete Fehlernährung von Müttern und Kindern einhergeht; in der Erwägung, dass große Teile der Bevölkerung Hunger leiden und in hohem Maße von internationaler Nahrungsmittelhilfe abhängig sind; in der Erwägung, dass sich die allgegenwärtigen Nahrungsmitteldefizite und Hungersnöte in starkem Maße auf eine Vielzahl von Menschenrechten auswirken; in der Erwägung, dass zehntausende Nordkoreaner aufgrund der weit verbreiteten Hungersnot und politischen Unterdrückung nach China geflohen sind;

Atomare Bedrohung

1.

verurteilt die von der DVRK durchgeführten Atomwaffentests und Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und fordert das Land nachdrücklich auf, von weiteren provozierenden Maßnahmen abzusehen, alle Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper einzustellen und die bestehenden Atomwaffenprogramme vollständig und unumkehrbar aufzugeben; fordert die DVRK auf, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (UVNV) unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

2.

verurteilt die offizielle Ankündigung der DVRK, dass sich das Land das Recht auf einen nuklearen Präventivschlag vorbehalte; fordert die DVRK auf, sich an die Charta der Vereinten Nationen zu halten, die ihre Mitglieder verpflichtet, auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen andere Staaten zu verzichten;

3.

bedauert, dass die DVRK den Nichtangriffspakt mit der Republik Korea aufgekündigt, ihren „heißen Draht“ zu Seoul gekappt, die gemeinsamen Grenzübergänge geschlossen und ihre Frontkämpfer im Hinblick auf einen möglichen Krieg in Alarmbereitschaft versetzt hat; begrüßt die weitere Verschärfung der Sanktionen durch den Rat und das Votum des UN-Sicherheitsrates vom 7. März 2013 nach dem jüngsten Atomtest; fordert die DVRK auf, einen konstruktiveren Weg einzuschlagen und mit der Völkergemeinschaft zusammenzuarbeiten, da dies der Stabilität in der Region zuträglich wäre und zur Verbesserung des Wohlergehens der nordkoreanischen Bevölkerung führen würde;

4.

fordert die DVRK nachdrücklich auf, ihre Zusagen im Hinblick auf ein Moratorium für Raketenstarts zu erneuern und dem Atomwaffensperrvertrag wieder beizutreten, der das Kernstück des internationalen Systems für die Nichtverbreitung von Atomwaffen und die Grundlage für die Bemühungen um atomare Abrüstung und eine friedliche Nutzung der Kernkraft darstellt; unterstreicht, dass die Anstrengungen zur Stärkung des Atomwaffensperrvertrags intensiviert werden müssen; verweist auf die Abschlusserklärung der Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags von 2010, in der große Besorgnis über die katastrophalen Auswirkungen der Verwendung von Atomwaffen geäußert und bekräftigt wird, dass alle Staaten zu jeder Zeit das geltende Völkerrecht einschließlich des humanitären Völkerrechts einhalten müssen;

5.

bekräftigt seinen Wunsch, eine diplomatische und politische Lösung der Atomwaffenfrage in Bezug auf die DVRK zu finden; betont erneut, dass es Sechs-Parteien-Gespräche befürwortet, und fordert deren Wiederaufnahme; fordert alle Teilnehmer an den Sechs-Parteien-Gesprächen auf, ihre Bemühungen zu intensivieren; ruft die DVRK auf, wieder konstruktiv mit der Völkergemeinschaft und insbesondere den Teilnehmern der Sechs-Parteien-Gespräche zusammenzuarbeiten, damit auf dauerhaften Frieden und Sicherheit auf einer kernwaffenfreien koreanischen Halbinsel hingearbeitet werden kann, als bestes Mittel, um künftig mehr Wohlstand und Stabilität für die DVRK zu gewährleisten;

6.

fordert die Volksrepublik China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und wichtigsten Handelspartner der Demokratischen Volksrepublik Korea auf, ihren Einfluss auf die DVRK geltend zu machen, um dafür zu sorgen, dass die Situation nicht weiter eskaliert; nimmt zur Kenntnis, dass die Volksrepublik China die Resolution 2094 (2013) des UN-Sicherheitsrates unterstützt hat; stellt fest, dass die Reaktion der Mitglieder des UN-Sicherheitsrates auf die jüngsten Atomwaffentests der DVRK einhellig ist;

7.

hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, die weltweiten Anstrengungen zur atomaren Abrüstung zu intensivieren; ruft zu einstweiligen und vertrauensbildenden Maßnahmen auf;

Menschenrechte

8.

verleiht seiner tiefen Besorgnis über die sich verschärfende Menschenrechtslage in der DVRK Ausdruck, die sowohl von dem ehemaligen als auch von dem gegenwärtigen UN-Sonderberichterstatter für Nordkorea als mit keinem anderen Land vergleichbar beschrieben worden ist, da die Verletzungen der Menschenrechte in Nordkorea von ungeheuerlicher Schwere, weit verbreitet und systematisch seien und möglicherweise als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden müssten; fordert die DVRK auf, einen ernsthaften Dialog über Menschenrechte mit der Europäischen Union aufzunehmen;

9.

fordert die Regierung der DVRK auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechtsübereinkünfte, denen sie beigetreten ist, nachzukommen und dafür zu sorgen, dass humanitäre Organisationen, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in der DVRK Zugang zu dem Land erhalten und dass ihnen die erforderliche Unterstützung angeboten wird;

10.

begrüßt die Einrichtung eines UN-Untersuchungsausschusses für die DVRK, wie von der Europäischen Union und Japan vorgeschlagen;

11.

fordert die Regierung auf, im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe in naher Zukunft ein Moratorium für alle Hinrichtungen zu erlassen; fordert die DVRK auf, Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil und der Verschleppung von Personen ein Ende zu setzen, politische Gefangene freizulassen und ihren Bürgern zu erlauben, sich innerhalb und außerhalb des Landes frei zu bewegen; fordert die DVRK auf, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit von nationalen und internationalen Medien zu achten und dafür zu sorgen, dass ihre Bürger unzensierten Zugang zum Internet erhalten;

12.

äußert besondere Sorge über die prekäre Situation der Lebensmittelversorgung in der DVRK und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung; fordert die Kommission auf, die bestehenden humanitären Hilfsprogramme und die Kommunikationskanäle mit der DVRK aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass die Hilfe bei den Teilen der Bevölkerung, für die sie gedacht ist, sicher ankommt; fordert die DVRK auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger im Einklang mit humanitären Grundsätzen nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit Zugang zu Nahrungsmittelhilfe und humanitärer Hilfe erhalten;

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13.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea, der Regierung der Republik Korea und der Regierung der Volksrepublik China, dem UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in der DVRK sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


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