EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013IP0095

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten (2013/2542(RSP))

ABl. C 36 vom 29.1.2016, p. 118–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/118


P7_TA(2013)0095

Lage in Ägypten

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten (2013/2542(RSP))

(2016/C 036/18)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Ägypten, insbesondere auf die vom 16. Februar 2012 zu den jüngsten Entwicklungen in Ägypten (1) und die vom 15. März 2012 zu Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel (2),

unter Hinweis auf seine Plenardebatten über Ägypten und den Nahen Osten vom 12. Juni 2012, 4. Juli 2012 und 12. Dezember 2012,

unter Hinweis auf die 2012 von der Hohen Vertreterin (HR/VP) Catherine Ashton und ihrem Sprecher abgegebenen Erklärungen zu Ägypten, insbesondere auf die vom 25. Mai 2012 zur Präsidentschaftswahl in Ägypten, vom 1. Juni 2012 zur Aufhebung des Ausnahmezustands in Ägypten, vom 15. Juni 2012 zum Urteil des Obersten Verfassungsgerichtshofs Ägyptens, vom 20. Juni 2012 zur politischen Lage in Ägypten, vom 24. Juni 2012 zur Wahl von Mohammed Mursi zum ägyptischen Präsidenten, vom 13. September 2012 zur Gründung einer neuen Taskforce EU-Ägypten, vom 5. Dezember 2012 mit der Aufforderung zu einem nationalen Dialog, vom 25. Dezember 2012 zum Referendum in Ägypten sowie vom 25. Januar 2013 zu den Todesfällen in Port Said,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Februar 2012, vom 25. Juni 2012, vom 19. November 2012 und vom 10. Dezember 2012 zu Ägypten, vom 31. Januar 2013 zur EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften und vom 8. Februar 2013 zum Arabischen Frühling,

unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht Ägypten vom 15. Mai 2012 im Rahmen des Pakets zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP-Paket),

unter Hinweis auf die Sitzung der Taskforce EU-Ägypten vom 13./14. November 2012 und ihre Schlussfolgerungen,

unter Hinweis auf die Erklärung von Kairo des zweiten Treffens der Außenminister der Europäischen Union und der Arabischen Liga am 13. November 2012,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1099/2012 des Rates vom 26. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten,

unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, nach seinen Treffen mit dem Präsidenten Ägyptens, Mohammed Mursi, vom 13. September 2012 und vom 13. Januar 2013,

unter Hinweis auf die Presseerklärung des Rates vom 8. Februar 2013 zu der Reaktion der EU auf den „Arabischen Frühling“ und der Lage in der Region zwei Jahre später,

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der HR/VP vom 15. Mai 2012 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“,

unter Hinweis auf das am 1. Juni 2004 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das durch den 2007 vereinbarten Aktionsplan und die Europäische Nachbarschaftspolitik unterfüttert wird,

unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, vom 7. Dezember 2012 zur Gewalt in Ägypten und zu den schwerwiegenden Problemen mit dem Verfassungsentwurf, und vom 29. Januar 2013 zur Notwendigkeit eines ernsthaften Dialogs und einer Beendigung der extremen Gewalt,

unter Hinweis auf die Erklärung der Leiterin der UN-Frauenorganisation Michelle Bachelet vom 31. Januar 2013, in der diese ihrer tiefen Besorgnis über die eskalierende Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum in Ägypten Ausdruck verliehen hat,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu deren Vertragsparteien Ägypten gehört, und auf das internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989, dem Ägypten beitreten will,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 und Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Ägypten ein wichtiger Partner der Europäischen Union im südlichen Mittelmeerraum ist; in der Erwägung, dass politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in Ägypten erhebliche Folgen in der gesamten Region und darüber hinaus nach sich ziehen;

B.

in der Erwägung, dass Mohammed Mursi die Präsidentschaftswahl von Mai und Juni 2012 mit 51,7 % der Stimmen gewonnen hat und damit zum ersten Mal ein islamistischer Kandidat zum Staatsoberhaupt eines arabischen Landes gewählt wurde; in der Erwägung, dass diese frei und fair durchgeführte Präsidentschaftswahl einen Meilenstein für den Prozess des demokratischen Übergangs darstellte;

C.

in der Erwägung, dass der Oberste Verfassungsgerichtshof Ägyptens am 14. Juni 2012 die Parlamentswahl von 2012 für verfassungswidrig und ein Drittel der gewählten Abgeordneten für nicht rechtmäßig gewählt sowie das Gesetz über den Ausschluss vom politischen Leben für ungültig erklärt hat;

D.

in der Erwägung, dass Präsident Mursi am 22. November 2012, acht Tage nach der Verabschiedung der Schlussfolgerungen der Sitzung der Taskforce EU-Ägypten und einen Tag nach Abschluss des von Ägypten vermittelten Waffenstillstandsabkommens zwischen Israel und der Hamas, eine Verfassungserklärung abgegeben hat, mit der er unter anderem den Präsidenten der Kontrolle der Justiz entzogen hat; in der Erwägung, dass der Präsident diese Erklärung wenige Tage später zurückgezogen hat, es aber bereits zu eskalierenden Demonstrationen gekommen ist;

E.

in der Erwägung, dass Justizorgane und Richter in Ägypten weiterhin Druck, Angriffen, Einschüchterungen und Einmischungen verschiedener politischer Akteure und Kräfte ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass der Verfassungsgerichtshof im November 2012 seine Arbeit wegen einer Blockade seiner Räumlichkeiten durch Unterstützer des Präsidenten und seiner Verbündeten aussetzte; in der Erwägung, dass die Entlassung des Generalstaatsanwalts im Oktober 2012 und die Ernennung seines Nachfolgers heftige Kritik und Proteste von Richtern, Gerichtsbeamten und anderen nach sich zogen; in der Erwägung, dass diese Einmischungen in das Justizsystem das Vertrauen der ägyptischen Bevölkerung in die Fairness und Unparteilichkeit der Rechtsprechung untergraben;

F.

in der Erwägung, dass die Verfassungsgebende Versammlung am 30. November 2012 den Verfassungsentwurf verabschiedet hat; in der Erwägung, dass dieser am 15. und 22. Dezember 2012 in einem Referendum mit 63,8 % der abgegebenen Stimmen bestätigt wurde, wobei allerdings die Wahlbeteiligung bei nur 32,9 % lag; in der Erwägung, dass der Verfassungsprozess und der vorweggenommene Erlass der neuen Verfassung nicht etwa Konsens hervorgebracht, sondern die inneren Spaltungen in der ägyptischen Gesellschaft weiter vertieft haben; in der Erwägung, dass sowohl in Ägypten als auch im Ausland weithin Besorgnis über mehrere Artikel der neuen Verfassung geäußert worden ist, die sich auf den Rang der Scharia in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die Unabhängigkeit der Justiz und die Rolle der Militärgerichte, die Grundrechte und die Rechte der Frauen beziehen;

G.

in der Erwägung, dass für Ende April in Ägypten eine erneute Parlamentswahl angekündigt worden ist; in der Erwägung, dass der ägyptische Oberste Wahlausschuss genehmigt hat, dass neben der Europäischen Union, der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union auch vier nichtstaatliche Organisationen die Wahl beobachten; in der Erwägung, dass der Oberste Verfassungsgerichtshof Ägyptens am 18. Februar 2013 mehrere Artikel dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und den Schura-Rat aufgefordert hat, diese zu ändern; in der Erwägung, dass die oppositionellen Kräfte unter der Führung der Nationalen Heilsfront aus Protest gegen den Mangel an rechtlichen Garantien für freie und faire Wahlen einen Boykott der kommenden Parlamentswahl angekündigt haben; in der Erwägung, dass die ägyptische Wahlkommission am 7. März 2013 die geplante Parlamentswahl nach einer dementsprechenden Entscheidung des Kairoer Verwaltungsgerichts ausgesetzt hat, weil der Schura-Rat nach der Änderung des Wahlgesetzes dieses nicht zur endgültigen Prüfung an den Obersten Verfassungsgerichtshof zurückverwiesen hat;

H.

in der Erwägung, dass Präsident Mursi nach gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften am Vorabend des zweiten Jahrestags der Revolution des 25. Januar und in den Wochen danach, bei denen Dutzende Menschen zu Tode kamen und die durch die zunehmende Gesetzlosigkeit in Ägypten, den rapiden Niedergang der ägyptischen Wirtschaft und die Todesurteile gegen mehrere Dutzend an den tödlichen Fußballkrawallen von 2012 in Port Said beteiligte Zivilpersonen ausgelöst worden waren, in mehreren ägyptischen Städten den Notstand ausgerufen und das darauf Militär vor einem „Zusammenbruch des Staates“ gewarnt hat; in der Erwägung, dass Führungspersönlichkeiten der Opposition am 30. Januar 2013 gemeinsam Präsident Mursi dazu aufgefordert haben, der Gewalt gegen die Protestierenden ein Ende zu machen, eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden und einen wirklichen nationalen Dialog zu beginnen, da nur so die gegenwärtigen politischen und sozialen Spaltungen und Spannungen überwunden werden können; in der Erwägung, dass Präsident Mursi den Aufrufen zur Bildung einer Regierung der nationalen Einheit nicht gefolgt ist; in der Erwägung, dass Präsident Mursi am 26. Februar 2013 einen nationalen Dialog ausgerufen hat, der von führenden Kräften der Opposition boykottiert wurde;

I.

in der Erwägung, dass am 26. Januar 2013 bei Zusammenstößen nach der Verkündung der Todesurteile für 21 Einwohner von Port Said wegen der tödlichen Gewaltexzesse ein Jahr zuvor nach einem Fußballspiel 42 Personen, darunter zwei Polizeibeamte, zu Tode gekommen sind; in der Erwägung, dass dieses Urteil am 9. März 2013 bestätigt worden ist und ein Urteil gegen die verbliebenen 52 Angeklagten gesprochen wurde; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle, die zu dem Unglück geführt haben, gefordert und verlangt hat, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; in der Erwägung, dass Europäische Union die Anwendung der Todesstrafe in allen Fällen und unter jeglichen Umständen ablehnt und zum Schutz der Menschenwürde immer wieder ihre weltweite Abschaffung gefordert hat;

J.

in der Erwägung, dass die zunehmenden politischen Spannungen die Polarisierung in der ägyptischen Gesellschaft weiter vertieft haben und derzeit zu anhaltenden Straßenprotesten und gewaltsamen Zusammenstößen mit willkürlichen Inhaftierungen, Einschüchterungen, Entführungen und Folter führen; in der Erwägung, dass Fälle übermäßiger und tödlicher Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch Polizei, Sicherheitskräfte und nicht identifizierte Gruppierungen oft ungestraft bleiben; in der Erwägung, dass Sicherheit und öffentliche Ordnung mit Umsicht und unter umfassender Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aufrechterhalten werden sollten;

K.

in der Erwägung, dass die öffentliche Meinung in Ägypten Einschränkungen der Meinungsfreiheit sehr kritisch gegenübersteht; in der Erwägung, dass das Strafrecht und die kürzlich verabschiedete Verfassung die Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline deutlich einschränken könnten; in der Erwägung, dass die bürgerlichen und digitalen Freiheiten die allgemeinen Menschenrechte fördern und daher jederzeit geachtet werden sollten; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten erheblich zugenommen haben; in der Erwägung, dass eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen oppositionelle Medien wegen Beleidigung des Präsidenten eingeleitet worden sind; in der Erwägung, dass die strafrechtliche Verfolgung von Journalisten, insbesondere von Medien der Opposition, und Komikern wie Gamal Fahmy, Bassem Youssef und Okasha Tawfiq fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass in 24 gemeldeten Fällen Anklage wegen Beleidigung des Präsidenten erhoben wurde; in der Erwägung, dass die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Blasphemie seit der Amtsübernahme durch Präsident Mursi angestiegen ist;

L.

in der Erwägung, dass der Gesetzesentwurf über den „Schutz des Rechts auf friedliche Kundgebungen in der Öffentlichkeit“ deutliche Einschränkungen des Rechts auf friedliche öffentliche Versammlungen vorsieht;

M.

in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der aktuellen Übergangszeit besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Berichten ägyptischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen zufolge Demonstrantinnen oft Gewalt, sexuellen Übergriffen, Jungfräulichkeitstests und anderen Formen erniedrigender Behandlung durch die Sicherheitskräfte ausgesetzt sind, während Verfechterinnen von Frauenrechten bedroht und schikaniert werden; in der Erwägung, dass Frauen im Bereich der politischen Teilhabe erhebliche Rückschläge erlitten haben; in der Erwägung, dass der nationale Frauenrat und die Zivilgesellschaft das Schweigen der Behörden verurteilt haben, die die Gewalt gegen Frauen nicht verurteilt und damit ein falsches Signal hinsichtlich der Wahrung der Frauenrechte in Ägypten ausgesandt haben;

N.

in der Erwägung, dass die ägyptische Zivilgesellschaft und internationale nichtstaatliche Organisationen zunehmend unter Druck gesetzt werden und bei ihrer Arbeit in Ägypten auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen; in der Erwägung, dass mehrere Entwürfe für ein neues Gesetz über nichtstaatliche Organisationen und Stiftungen zu Besorgnis von Aktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft geführt haben, da diese die Möglichkeiten der Finanzierung nichtstaatlicher Organisationen insbesondere aus dem Ausland drastisch einschränken und eine aggressive Überwachung durch die Behörden ermöglichen sowie jegliche Art von gesellschaftlichen Aktivitäten und Organisationen einschränken würden; in der Erwägung, dass diese Gesetze auch Erkundungsbesuche und andere wesentliche Aktivitäten in ganz Ägypten einschränken und so den Organisationen der Zivilgesellschaft die Erfüllung ihrer Aufgaben praktisch unmöglich machen würden;

O.

in der Erwägung, dass die EU Ägyptens wichtigster Wirtschaftspartner und seine Hauptquelle für Auslandsinvestitionen und Entwicklungszusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass sich die Taskforce EU-Ägypten unter dem gemeinsamen Vorsitz der HR/VP und des ägyptischen Außenministers Kamel Amr am 13./14 November 2012 in Kairo getroffen und ein umfassendes Paket wirtschaftlicher und politischer Hilfsmaßnahmen beschlossen hat, das Ägypten in seinem Umwandlungsprozess unterstützen soll und beinahe 5 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Jahre 2012–2013 umfasst; in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung teilweise davon abhängt, dass Ägypten ein Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds abschließt, sowie von der Menschenrechts-, Demokratie- und Wirtschaftspolitik in dem Land; in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Zusagen und eine beschleunigte Bereitstellung von EU-Unterstützung für Ägypten lebenswichtig sind;

P.

in der Erwägung, dass die Taskforce ihr Engagement für die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte — einschließlich der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter, um die Entfaltung der Fähigkeiten von Frauen in allen Bereichen zu fördern –, die freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und die Religions- bzw. Glaubensfreiheit unterstrichen und alle Formen der Anstachelung zu religiösem Hass, Intoleranz, Feindschaft oder Gewalt verurteilt hat;

Q.

in der Erwägung, dass der Erfolg der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie der Erfolg der Reformen im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte von dem Engagement der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen abhängt;

R.

in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Lage Ägyptens äußerst schlecht ist, wobei die Devisenreserven auf einem niedrigen Niveau stehen und das ägyptische Pfund so wenig wert ist wie seit 2004 nicht mehr; in der Erwägung, dass eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Landes von seiner langfristigen politischen und sozialen Stabilität abhängen wird; in der Erwägung, dass sich Ägypten in einer kritischen Phase des Wandels befindet und in diesem Prozess des Übergangs zur Demokratie mit erheblichen Herausforderungen und Schwierigkeiten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass dieser Übergang unter Einhaltung der Grundwerte der sozialen Gerechtigkeit, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung erfolgen sollte;

S.

in der Erwägung, dass die Rückführung von Vermögenswerten, die vom ehemaligen Regime gestohlen wurden, über ihre wirtschaftliche Bedeutung hinaus dazu beitragen kann, dass dem ägyptischen Volk Gerechtigkeit zuteilwird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und daher ein wichtiges politisches Thema von hoher symbolischer Bedeutung für die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten ist; in der Erwägung, dass die in der EU befindlichen Vermögenswerte von 19 Personen, die für die Veruntreuung ägyptischer staatlicher Gelder verantwortlich sind, darunter der ehemalige Präsident Mubarak, seit März 2011 eingefroren sind; in der Erwägung, dass der Rat am 26. November 2012 eine neue Verordnung erlassen hat, um die Rückführung dieser veruntreuten Gelder zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Taskforce vereinbart hat, innerhalb von drei Monaten einen Fahrplan zu erstellen, der auch die Einrichtung einer vom Europäischen Auswärtigen Dienst koordinierten Vermögensrückführungsgruppe beinhalten könnte;

1.

bringt seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk in dieser entscheidenden Zeit des demokratischen Übergangs in dem Land zum Ausdruck; fordert die ägyptischen Behörden auf, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln, der Freiheit der Presse und der Medien, der Frauenrechte, der Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, des Schutzes von Minderheiten und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie der Rechtsstaatlichkeit, der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Gerichte, der Bekämpfung der Straffreiheit und des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen, da diese Rechte wesentliche Bestandteile einer freien und demokratischen Gesellschaft sind;

2.

ist ernsthaft besorgt über die zunehmende innere Polarisierung in der ägyptischen Gesellschaft und die andauernden gewaltsamen Zwischenfälle; erinnert die ägyptischen Staatsorgane und Sicherheitskräfte an ihre Pflicht, Sicherheit und Ordnung im Land wiederherzustellen und zu sichern; fordert alle politischen Akteure auf, Zurückhaltung zu üben, um zum Wohle des Landes weitere Gewalt zu vermeiden; fordert ferner, die Tötungen, Folter, erniedrigenden Behandlungen und Schikanierungen friedlicher Demonstranten und insbesondere Demonstrantinnen ernsthaft, unvoreingenommen und transparent untersuchen zu lassen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert die Staatsorgane auf, sich stets im Einklang mit internationalen Standards zu verhalten; bedauert die erhebliche Zahl an Toten und Verletzten, die die jüngsten Zusammenstöße gefordert haben, und spricht den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus;

3.

bekräftigt die nachdrückliche und grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe durch die EU und fordert ein vollständiges Moratorium in Bezug auf die Vollstreckung jeglicher Todesurteile in Ägypten; fordert Ägypten auf, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren; fordert die Umwandlung der am 26. Januar 2013 verkündeten Todesurteile gegen 21 Anhänger des Fußballvereins Al-Masry;

4.

nimmt die Entscheidung der ägyptischen Wahlkommission, die geplante Parlamentswahl abzusagen, zur Kenntnis und fordert die ägyptische Regierung auf, diese Zeit zu nutzen, um durch einen echten nationalen Dialog mit der ernsthaften Beteiligung aller demokratischen politischen Kräfte einen inklusiven politischen Prozess auf der Grundlage von Konsens und gemeinsamer Verantwortung zu begründen; fordert alle politischen Kräfte in Ägypten auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die ägyptischen Staatsorgane, die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft weiterhin bei ihren Anstrengungen für die Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen; begrüßt die Einladung der ägyptischen Behörden an die EU, die anstehenden Parlamentswahlen zu beobachten; erneuert sein Angebot, eine echte Wahlbeobachtungsmission in das Land zu schicken;

5.

ist alarmiert über den Anstieg von Gewalt gegenüber Frauen, insbesondere gegenüber Demonstrantinnen und Verfechterinnen von Frauenrechten, und über die Tatsache, dass die Behörden diese Gewalttaten nicht verhindern, sie nicht verurteilen und die Täter nicht zur Verantwortung ziehen; fordert Präsident Mursi sowie die Anführer der regierenden und der oppositionellen Parteien auf, starke politische Führung zu zeigen, um dem Problem sexualisierter Gewalt zu begegnen und sicherzustellen, dass alle Fälle von sexueller Belästigung und Angriffen gegen Frauen wirksam untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und dass die Frauen angemessene Entschädigungen erhalten; fordert Präsident Mursi auf, gegen diese chronische Gewalt und die Diskriminierung vorzugehen, der Frauen ausgesetzt sind, indem er die Verabschiedung der von Frauenrechtlerinnen vorgeschlagenen Gesetze gegen sexuelle Belästigung veranlasst; fordert die ägyptischen Behörden auf, alle Formen von Gewalt und Aggression gegen Frauen zu verurteilen; fordert die Regierung auf, die politische Teilhabe von Frauen zu fördern und zu unterstützen, indem sie den derzeitigen negativen Trend in diesem Bereich umkehrt;

6.

fordert die ägyptischen Behörden auf, die Polizei und die Sicherheitskräfte zu reformieren und alle Gesetze, die die uneingeschränkte Anwendung von Gewalt durch Polizei und Sicherheitskräfte gegen Zivilpersonen zulassen, abzuschaffen; unterstreicht die Notwendigkeit, im Dialog und in Absprache mit der Zivilgesellschaft einen angemessenen Rechtsrahmen zu entwickeln, um das Recht auf friedliche Demonstrationen und friedliche öffentliche Versammlungen zu gewährleisten und es Organisationen der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, sich ohne unangemessene Beschränkungen zu betätigen und Unterstützung durch ausländische Quellen in Anspruch zu nehmen;

7.

betont seine uneingeschränkte Unterstützung für das von den Organisationen der Zivilgesellschaft an den Tag gelegte Engagement und die Wichtigkeit und hohe Qualität ihrer Arbeit zur Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten und fordert, jeglichen Druck auf Gewerkschafter, Journalisten und Blogger sowie ihre Einschüchterung und Schikanierung unverzüglich zu beenden;

8.

ist besorgt über den Zustand der ägyptischen Justiz; fordert die ägyptische Regierung und die politischen Kräfte des Landes auf, die Unabhängigkeit und Integrität der Justizwesens in Ägypten uneingeschränkt zu achten, zu unterstützen und zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die Reform des Strafrechtssystems fortzusetzen, um für einen angemessenen Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Straflosigkeit und der Folter sowie den Schutz der Menschenrechte zu sorgen; ermutigt die ägyptischen Staatsorgane, einen echten Prozess der Übergangsjustiz einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Täter für Menschenrechtsverletzungen, die vor, während und nach der Revolution von 2011 begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen werden;

9.

ist besorgt über die Einschränkungen der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit; begrüßt es in diesem Zusammenhang, dass am 18. Februar 2013 ein ägyptischer Kirchenrat gegründet wurde, der sich aus den fünf größten christlichen Konfessionsgemeinschaften im Land zusammensetzt und dessen Mandat auch die Förderung eines Dialogs zwischen Muslimen und Christen umfasst; vertritt die Auffassung, dass Bemühungen unternommen werden sollten, um die Welle der Auswanderung von Christen aus Ägypten zu stoppen, da diese nicht nur das Weiterbestehen einer der ältesten Gemeinschaften Ägyptens gefährdet, sondern auch der ägyptischen Wirtschaft schadet, weil ausgebildete Fachleute das Land verlassen;

10.

fordert die ägyptische Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu unterzeichnen und zu ratifizieren und davon abzusehen, Staatsoberhäupter einzuladen, für die der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle erlassen hat;

11.

verleiht seiner entschiedenen Unterstützung für Reformen Ausdruck, die den von ägyptischen Volk gewünschten Wandel hin zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in Ägypten fördern; wiederholt seine Forderung nach einer Prüfung der Möglichkeit einer Aufhebung des Ausnahmezustands im gesamten Land; fordert, die Verfolgung von Zivilpersonen durch Militärgerichte sofort einzustellen;

12.

bekräftigt erneut seine Besorgnis über den Menschenschmuggel und Menschenhandel und über die Lage illegaler Migranten im Land, vor allem in der Region Sinai; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, ihre Anstrengungen, diese Fragen zu regeln, weiter zu intensivieren, nicht zuletzt indem sie das innerstaatliche Flüchtlingsrecht vollständig umsetzen und indem sie UN-Behörden und Menschenrechtsorganisationen uneingeschränkten Zugang zu den Betroffenen auf der Sinai-Halbinsel gewähren;

13.

ist ernsthaft besorgt über die sich rapide verschlechternde Wirtschaftslage Ägyptens und die langwierigen Verhandlungen über eine Kreditvereinbarung mit dem IWF; begrüßt die erneuten Bemühungen der Regierung um eine Fortsetzung dieser Verhandlungen; spricht sich für den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten und einen intensivierten bilateralen Dialog über Wirtschaftsreformen aus, die ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung von Vertrauen bei den Investoren wären;

14.

fordert die HR/VP und die Kommission auf, den Grundsatz „mehr für mehr“ mit besonderem Schwerpunkt auf der Zivilgesellschaft, den Frauenrechten und den Rechten von Minderheiten in einer umfassenderen und praktischeren Weise weiterzuentwickeln, wozu auch eindeutig formulierte Bedingungen und Richtwerte gehören für den Fall, dass die Regierung Ägyptens von demokratischen Reformen und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten Abstand nehmen sollte, sowie als eine der Grundlagen der neu gestalteten Europäischen Nachbarschaftspolitik für die Beziehungen der EU zur ägyptischen Regierung, ohne dass damit die Lebensbedingungen der Bevölkerung des Landes verschlechtert würden;

15.

fordert die HR/VP auf, von der ägyptischen Regierung und von Präsident Mursi die Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einzufordern; fordert die EU auf, den ägyptischen Behörden keine Budgethilfen zu gewähren, wenn keine entscheidenden Fortschritte hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der demokratischen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit gemacht werden;

16.

verleiht seiner umfassenden Unterstützung für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten Ausdruck, sei es im Kontext des Assoziierungsabkommens und seiner Aktionspläne, der erfolgreichen Fortsetzung der Taskforce EU-Ägypten, erfolgreicher Menschenrechtsdialoge, einer intensivierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit, verbesserter Reisemöglichkeiten für Ägypter, insbesondere für Studenten, in die EU, Verhandlungen für ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen oder einer zukünftigen Marktintegration;

17.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weitere erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Rückführung veruntreuter Vermögenswerte, die das ehemalige Regime dem ägyptischen Volk gestohlen hat, zu erleichtern; fordert in diesem Zusammenhang die EU auf, eine Gruppe von Ermittlern, Juristen und Staatsanwälten aus ihren Mitgliedstaaten und weiteren europäischen Ländern zu bilden, um Ägypten in diesem Prozess rechtliche Hilfe und Unterstützung zu leisten;

18.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und der ägyptischen Regierung zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0064.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0092.


Top