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Document 52013BP0081

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2013 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2014, Einzelplan III — Kommission (2013/2010(BUD))

ABl. C 36 vom 29.1.2016, p. 51–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/51


P7_TA(2013)0081

Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 — Einzelplan III

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2013 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2014, Einzelplan III — Kommission (2013/2010(BUD))

(2016/C 036/08)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 312, 313 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2012 zu dem neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (3),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (4) und die drei dazugehörigen, zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen,

gestützt auf Titel II Kapitel 7 seiner Geschäftsordnung;

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Juni 2012 und 19. Oktober 2012 zum Pakt für Wachstum und Beschäftigung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0043/2013),

A.

in der Erwägung, dass der Europäischen Union im Vertrag von Lissabon in Bereichen wie Außenpolitik, Sport, Raumfahrt, Klimawandel, Energie, Fremdenverkehr und Zivilschutz beträchtliche neue Befugnisse übertragen werden;

B.

unter Hinweis darauf, dass der mehrjährige Finanzrahmen nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Vertrag verankert wird und in Form einer Verordnung des Rates zu vereinbaren ist, die vom Rat einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit einer Mehrheit der ihm angehörenden Mitglieder angenommen wird;

C.

unter Hinweis darauf, dass der gegenwärtige mehrjährige Finanzrahmen Ende 2013 ausläuft und 2014 das erste Jahr der Umsetzung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sein sollte;

D.

unter Hinweis darauf, dass 2013 das erste Jahr der Umsetzung der neuen Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union sein wird;

Allgemeiner Kontext

1.

nimmt die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zur Kenntnis; besteht darauf, dass die Kommission für den Fall, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung zu der neuen MFR-Verordnung noch nicht erteilt hat, den Entwurf des Haushaltsplans 2014 zuerst auf der Grundlage ihrer eigenen Vorschläge zum MFR für den Zeitraum 2014-2020 aufstellt und anschließend — sollte keine Übereinkunft über einen neuen MFR erzielt werden — ihren Vorschlag gemäß Artikel 312 Absatz 4 des Vertrags und Artikel 30 der derzeitigen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung anpasst;

2.

verweist darauf, dass — sollte bis Ende diesen Jahres keine Einigung über die nächste MFR-Verordnung erzielt werden — Artikel 312 Absatz 2, wonach die MFR-Verordnung vom Rat nur nach Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen wird, Artikel 312 Absatz 4, in dem die Anwendung der Obergrenzen des letzten Jahres des laufenden MFR vorgesehen ist, falls nicht rechtzeitig eine Einigung über den nächsten MFR erzielt wird, und Artikel 30 der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung Anwendung finden werden, was eine Verlängerung der Obergrenzen des Jahres 2013 bei gleichzeitiger Anpassung um einen festen Deflator von jährlich 2 % bis zur Annahme einer neuen MFR-Verordnung bedeutet; bekräftigt für diesen Fall seine Bereitschaft, mit dem Rat und der Kommission eine zügige Einigung dahingehend zu erzielen, dass sichergestellt wird, dass die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Programme und Politiken der EU im Jahre 2014 in Kraft sind;

3.

erkennt an, dass es schwierig ist, allgemeine Leitlinien zum Haushaltsplan 2014 aufzustellen, und weist darauf hin, dass gleichzeitig sehr viel Unsicherheit im Hinblick auf die Obergrenze der Verpflichtungen für 2014 besteht; unterstreicht, dass sie von 142,540 Mrd. EUR in Preisen von 2014 — falls der MFR 2014-2020 auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 vereinbart wird — bis zu 155,5 Mrd. EUR in Preisen von 2014 im Falle einer Fortführung der Obergrenze des Jahres 2013 reichen könnte;

4.

stellt fest, das die Wirtschafts- und Finanzkrise zu deinem Konsens unter den führenden Politikern Europas zugunsten einer verstärkten Integration der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzpolitik sowie der Banken und einer besseren Governance geführt und die Notwendigkeit verdeutlicht hat, das Wachstum zu stimulieren, um die öffentlichen Finanzen wieder in ein Gleichgewicht zu bringen; unterstreicht, dass ein gekürzter europäischer Haushaltsplan im Widerspruch zu diesen politischen Zielvorgaben stehen würde;

Eine ausreichende und realistische Höhe der Zahlungen

5.

ist der Auffassung, dass die Veranschlagung einer ausreichenden und realistischen Höhe von Zahlungen im Haushaltsplan zu Beginn des Haushaltszyklus überflüssige Komplikationen während der Ausführung des Haushaltsplans — wie sie insbesondere beim Haushaltsplan 2012 festgestellt wurden — vermeiden würde;

6.

weist darauf hin, dass der im Haushaltsjahr 2013 festgelegte Gesamtumfang der Zahlungen aufgrund der unnachgiebigen Haltung des Rates in den Verhandlungen um 5 Milliarden EUR niedriger liegt als in den Schätzungen der Kommission zum Bedarf an Zahlungen im Haushaltsentwurf; unterstreicht, dass sich der Vorschlag der Kommission auf eine Revision der von den Mitgliedstaaten selbst gelieferten Vorausschätzungen für 2013 nach unten hin sowie auf die Annahme stützte, dass alle 2012 eingehenden Zahlungsanträge aus dem Haushaltsplan 2012 abgedeckt würden; ist deshalb äußerst besorgt über die Höhe der Zahlungen im Haushaltsplan 2013 und weist darauf hin, dass diese Mittelhöhe unzureichend sein wird, um den tatsächlichen Zahlungsbedarf im Jahre 2013 abzudecken, da sich die unterhalb der im MFR festgelegten Obergrenze für die Zahlungen verbleibende Marge bei den Zahlungen im Haushaltsplan 2013 auf einen Betrag von 11,2 Mrd. EUR beläuft, während allein die Übertragung eines zusätzlichen Bedarfs an Zahlungen von 2012 eine Höhe von über 16 Mrd. EUE erreicht; warnt davor, dass ein anhaltender und übermäßiger Aufschub von Zahlungen auf jährlicher Grundlage beträchtliche Probleme für künftige Jahre schaffen wird;

7.

misst den gemeinsamen Erklärungen, die im Dezember 2012 vom Parlament, vom Rat und von der Kommission auf höchster politischer Ebene unterzeichnet wurden, allergrößte politische Bedeutung bei, und weist darauf hin, dass die Erklärungen integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde über den Haushaltsplan 2013 sind und darin vorgesehen ist, dass die erforderlichen zusätzlichen Zahlungsermächtigungen für den Haushaltsplan der EU für 2013 bereitgestellt werden, damit die Union in der Lage ist, ihre Rechnungen zu bezahlen und ihre politische Glaubwürdigkeit und ihre Zahlungsfähigkeit zu bewahren;

8.

verweist darauf, dass die Kommission entsprechend den Bestimmungen der gemeinsamen Erklärung von 2012 zu den Zahlungen auf einer frühen Stufe im Jahre 2013 einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplan vorlegen wird, der einzig und allein dem Zweck dient, die ausgesetzten Anträge aus dem Jahre 2012, die sich auf 2,9 Milliarden EUR belaufen, und sonstige ausstehende rechtliche Verpflichtungen unbeschadet der ordnungsgemäßen Ausführung des Haushaltsplans 2013 abzudecken; verweist darauf, dass der Kommission im November und Dezember 2012 zusätzliche Zahlungsanträge im Rahmen der geteilten Verwaltung über einen Gesamtbetrag von etwa 16 Milliarden EUR unterbreitet wurden und die entsprechenden Beträge 2013 ausgezahlt werden müssen; fordert die Kommission deshalb mit Nachdruck auf, diesen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans unverzüglich und spätestens bis Ende März 2013 zu unterbreiten, um jedwede Interferenz mit dem Haushaltsverfahren 2014 zu vermeiden;

9.

fordert die Kommission und den Rat ferner auf, gemeinsam mit dem Parlament konstruktiv zusammenzuarbeiten, um einer Wiederholung dieser Situation in künftigen Haushaltszyklen vorzubeugen, indem sie die Genauigkeit der Vorausschätzungen verbessern und sich auf realistische Haushaltsvoranschläge einigen, die klare und detaillierte Informationen über den Charakter aller Zahlungsvorausschätzungen umfassen sollten;

10.

fordert die Kommission in dieser Hinsicht erneut auf, dem Parlament und dem Rat monatliche Berichte über die Entwicklung der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds, den Fonds für die ländliche Entwicklung und den Fischereifonds (mit einer Aufschlüsselung nach Mitgliedstaat und nach Fonds) vorzulegen; die in diesen monatlichen Berichten enthaltenen Informationen sollten die Grundlage für die Überwachung der Erfüllung der zwischen den Organen vereinbarten Verpflichtungen sein;

11.

fordert ferner mit Nachdruck, dass so zügig wie möglich eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe zu den Zahlungen eingesetzt wird, wobei man auf der Erfahrung mit den interinstitutionellen Treffen zu den Zahlungen aufbauen sollte, die im Kontext des Haushaltsverfahrens 2013 organisiert wurden; ist zutiefst davon überzeugt, dass solche Sitzungen auf politischer Ebene wichtig sind, um jedwedem Missverständnis im Hinblick auf die Beträge und Vorausschätzungen beim Zahlungsbedarf vorzubeugen; ist insbesondere der Auffassung, dass sich diese Arbeitsgruppe vorrangig mit der Frage der Lücke zwischen den von den Behörden der Mitgliedstaaten für Ausgaben im Rahmen der geteilten Verwaltung gelieferten Vorausschätzungen und der Höhe der Zahlungsermächtigungen befassen sollte, die der Rat kollektiv im Verlauf der Haushaltsverhandlungen durchsetzt; fordert, dass das erste interinstitutionelle Treffen zu den Zahlungen im ersten Halbjahr 2013 stattfindet;

12.

ist außerordentlich besorgt darüber, dass der Bestand an nicht abgewickelten Mittelbindungen (RAL) ungeachtet einer Quote der Ausführung der Zahlungsermächtigungen von 99 % Ende des Jahres 2012 im Lauf des letzten Jahres um 10 Mrd. zugenommen und jetzt die bisher nicht da gewesene Höhe von 217,3 Mrd. EUR erreicht hat; befürchtet, dass der Umfang der RAL Ende des Jahres 2013 sogar noch größer sein könnte; warnt davor, die Regel der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen als Weg zur Lösung des Problems der RAL zu strikt anzuwenden, da dies dem auf der Tagung des Europäischen Rates im Jahre 2012 vereinbarten Wachstums- und Beschäftigungspakt zuwiderlaufen würde; vertritt die Auffassung, dass in diesem Jahr auf den interinstitutionellen Treffen zu den Zahlungen die Frage der Differenz zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen aufmerksam geprüft werden sollte, ein Dialog mit der Kommission aufgenommen werden sollte mit dem Ziel, die Zusammensetzung der RAL uneingeschränkt zu klären, und bewertet werden sollte, ob der gegenwärtige Höchststand bei den RAL überwiegend auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist oder ob er auf umfassendere Strukturprobleme hindeutet; fordert — sollte die letztgenannte Schlussfolgerung gezogen werden — die Organe auf, zusammenzuarbeiten und einen angemessenen Aktionsplan zu verabschieden, um das Problem der nicht dagewesenen Höhe von RAL während des nächsten MFR anzugehen; besteht darauf, dass der Rat davon absieht, die Höhe der Zahlungen von vornherein zu beschließen, ohne dem tatsächlichen Bedarf und den rechtlichen Verpflichtungen Rechnung zu tragen; stellt ferner fest, dass eine Anhäufung von RAL faktisch zu einer Aushöhlung eines transparenten EU-Haushaltsplans führt, bei dem klar ersichtlich ist, wie die Verpflichtungen und die Zahlungen in einem jeweiligen Haushaltsjahr zueinander stehen;

13.

verweist darauf, dass 2014 ein Jahr des Übergangs zwischen zwei mehrjährigen Finanzrahmen ist, und erwartet von der Kommission, dass ihre Finanzplanung für 2014 mit einer gründlichen und realistischen Bewertung der Höhe der Mittel einhergeht, wobei zu berücksichtigen ist, dass das mehrjährige Finanzprogramm in einem Anfangsjahr zwar langsamer umgesetzt wird als am Schluss und dass dementsprechend die Höhe der Zahlungen zu Beginn eines mehrjährigen Finanzzeitraums niedriger ist als am Ende, die Frage der RAL allerdings Ende des Jahres 2013 vordringlich angegangen werden muss;

14.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Annahme ihres Haushaltsentwurfs für 2014 klare und faktengestützte Belege für die Verbindung zwischen der von ihr vorgeschlagenen Mittelhöhe mit der Umsetzung des auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2012 angenommenen Wachstums- und Beschäftigungspakts vorzulegen; fordert die Organe auf, die vorhandenen Bestimmungen für bestimmte Mitgliedstaaten, die besonders unter der Finanzkrise leiden, zu verbessern, um ihre Fähigkeit, die Struktur- und Kohäsionsfonds auszuschöpfen, weiter zu verbessern und die voraussichtlichen umfangreichen aufgehobenen Mittelbindungen zu verhindern;

15.

betont, dass die Verhandlungen über den Haushaltsplan 2013 erneut unter Beweis gestellt haben, dass das System der Finanzierung des EU-Haushaltsplans — mit nationalen Beiträgen, die über 75 % der EU-Einnahmen ausmachen — im Widerspruch zu dem Buchstaben und den Geist des Vertrags steht und den Haushaltsplan der EU in eine Position der völligen Abhängigkeit von den nationalen Haushalten bringt, was in einer Zeit der Sparzwänge bei den nationalen Haushalten besonders schädlich sein kann; fordert mit Nachdruck, dass die Struktur der Einnahmen der Union einer Reform unterzogen wird und diese Reform die Einführung neuer und wirklicher Eigenmittel wie der Finanztransaktionssteuer und der neuen EU-MwSt. einschließt; verweist auf seine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission zur Reform des Systems der Eigenmittel;

Die Rolle des Haushaltsplans der EU bei der Umsetzung der Strategie EU 2020 und der Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen

16.

verweist darauf, dass 2014 das erste Jahr der Umsetzung des neuen MFR sein soll und deshalb für den erfolgreichen Beginn der neuen Programmplanungsperiode wichtig ist; ist der Auffassung, dass die Priorität des Haushaltsplans der EU im Jahre 2014 somit darin bestehen sollte, wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit abzustützen, der Beschäftigung Impulse zu geben und die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen;

17.

verweist auf die besondere Natur des Haushaltsplans der EU, dessen Umfang lediglich 1 % des BIP der EU entspricht und der ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung ist; unterstreicht, dass 94 % davon auf dem Wege über ihre Politiken und Programme an die Mitgliedstaaten und die europäischen Bürgerinnen und Bürger zurückfließen und der EU-Haushalt deshalb nicht als zusätzliche Belastung angesehen werden sollte, sondern als Instrument zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätzen in Europa; unterstreicht, dass die öffentlichen Investitionen für die Regionen und Mitgliedstaaten ohne den Beitrag aus dem EU-Haushalt geringer ausfallen würden oder unmöglich wären; glaubt, dass jedwede Kürzung im Haushaltsplan der EU zwangsläufig die Ungleichgewichte erhöhen und das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der gesamten Union sowie ihren Zusammenhalt behindern und gleichzeitig den Grundsatz der Solidarität als Kernwert der EU untergraben würde; ist der Auffassung, dass die Forderung nach „mehr Europa“ sinnlos ist, wenn sie mit Vorschlägen für eine drastische Reduzierung der EU-Mittel einhergeht;

18.

erkennt die anhaltenden wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Sachzwänge auf nationaler Ebene und die von den Mitgliedstaaten unternommenen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung an; unterstreicht jedoch, dass der Haushaltsplan der EU ein effektives Instrument für Investitionen und Solidarität mit einem erwiesenen Zusatznutzen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist; ist davon überzeugt, dass die Fähigkeit des Haushaltsplans, dem Wirtschaftswachstum, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen Impulse zu geben, in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten noch wichtiger ist, da sie die Voraussetzungen für den Erfolg dieser Konsolidierungsbemühungen schaffen wird, und dass der Haushaltsplan der EU als Instrument zur Überwindung der Krise angesehen werden sollte;

19.

unterstreicht die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung und die Aktivitäten in Verbindung mit der Einführung qualitativer hochwertiger Ausbildungssysteme, bei denen die praktische Ausbildung mit der Berufsbildung verknüpft wird, zu verstärken; fordert eine stärkere Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Berufsbildung, um die Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen; verweist in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (5);

20.

erinnert daran, dass alle makroökonomischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage, die seit 2008 ergriffen wurden, der Wirtschafts- und Finanzkrise noch immer kein Ende gesetzt haben; ist aufgrund dessen davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen um die Entfaltung ihres Potenzials für ein nachhaltiges und integratives Wachstum — beispielsweise durch die Förderung der Bildung, des Lebenslangen Lernens und der Mobilität — fortsetzen sollten, um in Europa erneut Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen; ist der Auffassung, dass ein zielgerichteter, solider und mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter EU-Haushaltsplan ein Teil der Lösung sein muss und erforderlich ist, um weiterhin Hilfestellung bei der Koordinierung und Förderung der nationalen Bemühungen zu leisten;

21.

fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Synergien zwischen den nationalen Konsolidierungsbemühungen und dem Mehrwert eines EU-Haushaltsplans mit angemessenen Prioritäten zu berücksichtigen, durch die die Umsetzung der bereits auf höchster Ebene eingegangenen politischen Verpflichtungen ermöglicht wird; verweist darauf, dass die Umsetzung politischer Verpflichtungen und Prioritäten sehr viel effektiver ist, wenn eine Synergie zwischen den nationalen Haushaltsplänen und dem Haushaltsplan der EU besteht, und unterstreicht die Bedeutung interparlamentarischer Debatten über die gemeinsamen wirtschafts- und haushaltspolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten und der Union im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche zum Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung;

22.

fordert die Kommission auf, bei der Vorlage ihres Haushaltsentwurfs für 2014 die Rolle des Haushaltsplans der EU im Prozess des Europäischen Semesters in angemessener Form anzugehen; fordert die Kommission insbesondere auf, faktengestützte und konkrete Daten dazu vorzulegen, wie der von ihr vorgeschlagene Entwurf des EU-Haushaltsplans tatsächlich eine impulsgebende, katalytische, synergetische und ergänzende Rolle für Investitionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene übernehmen kann, um die im Rahmen des Europäischen Semesters vereinbarten Prioritäten umzusetzen;

23

ist der Auffassung, dass die EU-Ausgaben in den meisten Fällen das Potenzial für die Erzielung von Größenvorteilen haben und automatisch zu einer Bewertung der möglichen Einsparungen auf nationaler Ebene führen sollten, was eine beträchtliche Last von den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten nehmen würde;

24.

unterstreicht die Notwendigkeit, alle der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Instrumente und Maßnahmen zu nutzen, um den Mitgliedstaaten Hilfestellung dabei zu leisten, die Krise zu überwinden und künftigen Krisen vorzubeugen; unterstreicht die wichtige Rolle, die den drei europäischen Aufsichtsbehörden bei der Aufgabe zukommt, eine umfassende Umsetzung der Finanzmarktregulierung und der Aufsichtsstrukturen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, in ihrem Haushaltsentwurf für 2014 ausreichende Mittel für diese drei Agenturen vorzuschlagen und bei der Vorbereitung der Bewertung und einer Revision der Verordnungen für Januar 2014 ein überarbeitetes Finanzierungsmodell für diese Agenturen vorzusehen, welches ihre Unabhängigkeit steigern wird, während gleichzeitig an der Einheit des Haushaltsplans der EU festgehalten wird;

25.

unterstreicht die strategische Wirkung der Auswahl der Prioritäten für 2014 als dem ersten Jahr des bevorstehenden MFR; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass die EU Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, fördert;

26.

verweist in dieser Hinsicht darauf, dass die Strategie EU 2020 das Kernstück des nächsten MFR (20142020) sein sollte, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, allen damit zusammenhängenden Investitionen im Haushaltsplan 2014 Vorrang einzuräumen und sie klar herauszustellen, wobei der Schwerpunkt auf Investitionen in die Bereiche des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung, Innovation), Infrastrukturen, KMU, erneuerbare Energie, nachhaltige Entwicklung, Unternehmertum, Beschäftigung — insbesondere die Beschäftigung von Jugendlichen — sowie Fertigkeiten und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu legen ist;

27.

bedauert die üblichen horizontalen Kürzungen des Rates und warnt ihn vor dem Versuch, wieder einmal auf solche künstlichen Kürzungen zurückzugreifen; wird besonders darauf achten, dass eine ausreichende Höhe an Zahlungen für Politiken und Programme zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet wird;

28.

beabsichtigt, die von der Kommission geäußerte Absicht, den Personalbestand in den Organen der EU abzubauen, weiterhin aufmerksam zu prüfen, und verweist darauf, dass dies als übergeordnetes Ziel gesehen werden muss; verweist auf die möglichen negativen Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die zügige, ordnungsgemäße und effektive Umsetzung von Aktionen und Programmen der EU; ist der Auffassung, dass die Effizienz der Verwaltung sichergestellt und sogar noch gestärkt werden muss; vertritt die Auffassung, dass ein kurz- oder langfristiger Abbau des Personalbestands auf einer vorausgehenden Folgenabschätzung beruhen sollte und dass dabei unter anderem den rechtlichen Verpflichtungen und neuen Zuständigkeiten der Organe sowie der aus den Verträgen erwachsenden Zunahme der Aufgaben uneingeschränkt Rechnung getragen werden sollte; verweist auf die gemeinsame Erklärung zu den dezentralen Agenturen, insbesondere den als Anlage beigefügten gemeinsamen Ansatz und die darin enthaltenen Auflagen, dass den Agenturen neue Aufgaben übertragen werden;

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29.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0486.

(4)  ABl. L 66 vom 8.3.2013.

(5)  COM(2012)0729.


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