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Document 62009FA0060

Rechtssache F-60/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010 — Birkhoff/Kommission (Beamte — Dienstbezüge — Familienzulagen — Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder — Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Kranke leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten — Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage — Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts — Höchstbetrag für das Einkommen des Kindes als Voraussetzung für die verlängerte Zahlung der Zulage — Von diesem Einkommen abzugsfähige Kosten)

ABl. C 346 vom 18.12.2010, p. 60–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/60


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010 — Birkhoff/Kommission

(Rechtssache F-60/09) (1)

(Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Kranke leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage - Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts - Höchstbetrag für das Einkommen des Kindes als Voraussetzung für die verlängerte Zahlung der Zulage - Von diesem Einkommen abzugsfähige Kosten)

2010/C 346/119

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzillo)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf verlängerte Zahlung der Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind nach Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts abgelehnt worden ist

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Birkhoff trägt sämtliche Kosten.


(1)  ABl. C 205 vom 29.8.2009, S. 50.


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