EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62009FA0060
Case F-60/09: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 27 October 2010 — Birkhoff v Commission (Officials — Remuneration — Family allowances — Dependent child allowance — Child prevented by serious illness or invalidity from earning a livelihood — Application for extension of payment of the allowance — Article 2(5) of Annex VII to the Staff Regulations — Maximum income of the child as a condition for extending the payment of the allowance — Costs deductible from that income)
Rechtssache F-60/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010 — Birkhoff/Kommission (Beamte — Dienstbezüge — Familienzulagen — Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder — Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Kranke leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten — Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage — Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts — Höchstbetrag für das Einkommen des Kindes als Voraussetzung für die verlängerte Zahlung der Zulage — Von diesem Einkommen abzugsfähige Kosten)
Rechtssache F-60/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010 — Birkhoff/Kommission (Beamte — Dienstbezüge — Familienzulagen — Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder — Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Kranke leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten — Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage — Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts — Höchstbetrag für das Einkommen des Kindes als Voraussetzung für die verlängerte Zahlung der Zulage — Von diesem Einkommen abzugsfähige Kosten)
ABl. C 346 vom 18.12.2010, p. 60–60
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
18.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/60 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010 — Birkhoff/Kommission
(Rechtssache F-60/09) (1)
(Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Kind, das dauernd gebrechlich ist oder an einer schweren Kranke leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Antrag auf verlängerte Zahlung der Zulage - Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts - Höchstbetrag für das Einkommen des Kindes als Voraussetzung für die verlängerte Zahlung der Zulage - Von diesem Einkommen abzugsfähige Kosten)
2010/C 346/119
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzillo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf verlängerte Zahlung der Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind nach Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII des Statuts abgelehnt worden ist
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Birkhoff trägt sämtliche Kosten. |
(1) ABl. C 205 vom 29.8.2009, S. 50.