EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62007TA0177

Rechtssache T-177/07: Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010 — Mediaset/Kommission (Staatliche Beihilfen — Telekommunikation — Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern — Entscheidung, mit der die Beihilfe für nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Begriff der staatlichen Beihilfe — Ausschluss von Decodern für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit — Vorteil — Selektiver Charakter — Beeinträchtigung des Wettbewerbs — Begründungspflicht)

ABl. C 209 vom 31.7.2010, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/32


Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010 — Mediaset/Kommission

(Rechtssache T-177/07) (1)

(Staatliche Beihilfen - Telekommunikation - Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Entscheidung, mit der die Beihilfe für nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der staatlichen Beihilfe - Ausschluss von Decodern für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit - Vorteil - Selektiver Charakter - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Begründungspflicht)

2010/C 209/46

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Mediaset SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Adamantopoulos, G. Rossi, E. Petritsi und A. Nucara sowie D. O’Keeffe und P. Boyle, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk, G. Conte und E. Righini)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Sky Italia Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. E. González Díaz und D. Gerard, dann Rechtsanwalt F. E. González Díaz)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/374/EG der Kommission vom 24. Januar 2007 über die staatliche Beihilfe C 52/2005 (ex NN 88/2005, ex CP 101/2004), die die Italienische Republik mit ihrem Zuschuss zur Anschaffung von Digitaldecodern gewährt hat (ABl. L 147, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Mediaset SpA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Sky Italia Srl.


(1)  ABl. C 170 vom 21.07.2007.


Top