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Document 62010CN0279

Rechtssache C-279/10: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale del Riesame di Verbania (Italien), eingereicht am 4. Juni 2010 — Strafverfahren gegen Matteo Minesi

ABl. C 209 vom 31.7.2010, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/31


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale del Riesame di Verbania (Italien), eingereicht am 4. Juni 2010 — Strafverfahren gegen Matteo Minesi

(Rechtssache C-279/10)

()

2010/C 209/44

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale del Riesame di Verbania

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Matteo Minesi

Vorlagefrage

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird ersucht, sich zur Auslegung der Art. 43 und 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union in Bezug auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten zu äußern, um festzustellen, ob die angeführten Bestimmungen des Vertrags eine nationale Regelung zulassen, die eine Monopolstellung zugunsten des Staates und ein System von Konzessionen und Erlaubnissen festlegt, und für eine bestimmte Anzahl von Konzessionsnehmern folgendes vorsieht: a) eine allgemeine Ausrichtung des Schutzes für die Inhaber von Konzessionen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss; b) die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen, die aufgrund eines Verfahrens erworben wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss (wie etwa das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter näher als in der festgelegten Entfernung von einem bereits bestehenden Schalter zu eröffnen); c) die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs oder des Verfalls von Sicherheitsleistungen in erheblicher Höhe, darunter den Fall, dass der Konzessionsnehmer unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind.


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