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Document JOC_2002_203_E_0006_01

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen (KOM(2002) 152 endg. — 2002/0071(COD))

ABl. C 203E vom 27.8.2002, p. 6–9 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002PC0152

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen /* KOM/2002/0152 endg. - COD 2002/0071 */

Amtsblatt Nr. 203 E vom 27/08/2002 S. 0006 - 0009


Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Entscheidung 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 (nachfolgend ,Entscheidung" genannt) über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen (nachfolgend ,Aktionsplan" genannt) galt für einen Zeitraum von vier Jahren.

Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet wurden, die in den in Anhang I der Entscheidung genannten Aktionsbereichen nach zwei Jahren erzielt wurden.

Die Ergebnisse der Bewertung bildeten einen Teil der Unterlagen für eine Arbeitstagung über die sicherere Nutzung neuer Online-Technologien, auf der führende Experten auf diesem Gebiet die wahrscheinliche künftige Entwicklung der im Aktionsplan angesprochenen Themen untersuchte und Empfehlungen an die Kommission aussprach.

Zusammenfassung der Schlussfolgerungen des Bewertungsberichts und der Arbeitstagung:

- Neue Online-Technologien, neue Nutzer und neue Nutzungsmuster erzeugen neue Gefahren und verstärken die bestehenden, eröffnen aber gleichzeitig zahlreiche neue Chancen.

- Auf nationaler wie auf europäischer Ebene besteht Koordinierungsbedarf auf dem Gebiet des ,sicheren Internet". Ein Großteil der Arbeit sollte dezentral erfolgen, unter Nutzung der Netze der nationalen Anlaufstellen. Alle wichtigen Akteure, vor allem mehr Anbieter von Inhalten aus unterschiedlichen Branchen, sollten zur Teilnahme angeregt werden. Die Kommission sollte die europäische und die weltweite Zusammenarbeit auf den Weg bringen und daran mitwirken. Die Gemeinschaft sollte besser mit den Beitrittskandidaten zusammenarbeiten.

- Um die Ziele des Aktionsplans zu erreichen und neue Online-Technologien zu berücksichtigen, wird für Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mehr Zeit benötigt.

Daher sollte dieser Aktionsplan um weitere zwei Jahre verlängert werden (nachstehend die ,zweite Phase" genannt). Sein Geltungsbereich und seine Durchführung sollten unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und neuer Technologien geändert werden.

Notwendigkeit der Koordinierung auf europäischer Ebene

Dazu dienen mehrere Maßnahmen:

Teilnehmer

Förderung einer aktiveren Beteiligung der Inhaltsindustrie und der Medien, Ausbau der Zusammenarbeit mit einschlägig tätigen, staatlich gestützten Stellen.

Projektstruktur

Fortschritte im Hinblick auf (ein) integrierte(s) Netz(e) mit eingebauten Sensibilisierungs- und Verbreitungsmechanismen und zentralen Zugangspunkten, verbunden mit nationalen Anlaufstellen, die ein Forum ,Sicheres Internet" bilden, in Verbindung mit dem internationale Rundtischgespräche stattfinden.

Programmstruktur

Engere Verbindungen zwischen den Aktionsbereichen wie Meldestellen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Bewertung und Selbstkontrolle.

Abgedeckte Themen

Der Schwerpunkt Kinderschutz wird erweitert auf andere Arten illegaler und schädlicher Inhalte (Rassismus, Gewalt usw.) sowie die Förderung des Bewusstseins für Fragen des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre, der Netz- und Datensicherheit.

Erfasste Technologien

Der Aktionsplan wird erweitert auf Mobil- und Breitbandinhalte (v.a. Video), Chaträume und Sofortübermittlung von Nachrichten, Online-Spiele usw. Der Titel der Entscheidung wird entsprechend geändert.

Anpassung des finanziellen Bezugsrahmens und vorläufige Aufgliederung der Ausgaben

Der finanzielle Bezugsrahmen muss aufgestockt werden, damit der Aktionsplan weitere zwei Jahre laufen kann. Die vorläufige Aufgliederung der Ausgaben auf die einzelnen Aktionsbereiche muss angepasst werden, um den finanziellen Auswirkungen neuer Prioritäten und neuer Verfahren Rechnung zu tragen.

Geografische Tragweite, Anpassung der Liste der Beitrittskandidaten

Allmähliche Öffnung für all diese Beitrittskandidaten. Die Liste der für einen Teilnahme in Frage kommenden Beitrittskandidaten ist um Malta und die Türkei zu ergänzen, die erst nach Annahme der ursprünglichen Entscheidung Beitrittskandidaten wurden. Ermutigung der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen

Aufgrund der obigen Erwägungen schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen zu verabschieden.

2002/0071 (COD)

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 153 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [2],

[2] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [3],

[3] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag [4],

[4] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung Nr. 276/1999/EG [5] galt für einen Zeitraum von vier Jahren.

[5] ABl. L 33 vom 6.2.1999, S. 1.

(2) Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung Nr. 276/1999/EG unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht [6], in dem die Ergebnisse bewertet wurden, die in den in Anhang I dieser Entscheidung genannten Aktionsbereichen nach zwei Jahren erzielt wurden.

[6] KOM (2001) 690, 23.11.2001.

(3) Die Ergebnisse der Bewertung bildeten einen Teil der Unterlagen für eine Arbeitstagung über die sicherere Nutzung neuer Online-Technologien, auf der führende Experten auf diesem Gebiet die wahrscheinliche künftige Entwicklung der im Aktionsplan in der Entscheidung Nr. 276/1999/EG (nachstehend ,Aktionsplan" genannt) angesprochenen Themen untersuchten und Empfehlungen an die Kommission aussprachen.

(4) Neue Online-Technologien, neue Nutzer und neue Nutzungsmuster erzeugen neue Gefahren und verstärken die bestehenden, eröffnen aber gleichzeitig zahlreiche neue Chancen.

(5) Auf nationaler wie auf europäischer Ebene besteht Koordinierungsbedarf auf dem Gebiet des ,sicheren Internet". Ein Großteil der Arbeit sollte dezentral erfolgen, unter Nutzung der Netze der nationalen Anlaufstellen. Alle wichtigen Akteure, vor allem mehr Anbieter von Inhalten aus unterschiedlichen Branchen, sollten zur Teilnahme angeregt werden. Die Kommission sollte die europäische und die weltweite Zusammenarbeit auf den Weg bringen und daran mitwirken. Die Gemeinschaft sollte besser mit den Beitrittskandidaten zusammenarbeiten.

(6) Um die Ziele des Aktionsplans zu erreichen und neue Online-Technologien zu berücksichtigen, wird für Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mehr Zeit benötigt.

(7) Der Finanzrahmen, der beim jährlichen Haushaltsverfahren den Hauptbezugspunkt für die Haushaltsbehörde bildet, sollte entsprechend angepasst werden.

(8) Die Kommission sollte aufgefordert werden, nach vier Jahren einen zweiten Bericht über die Ergebnisse der Maßnahmen in den Aktionsbereichen und nach Ablauf des Aktionsplans einen Schlussbericht vorzulegen.

(9) Die Liste der für einen Teilnahme in Frage kommenden Beitrittskandidaten ist um Malta und die Türkei zu ergänzen.

(10) Der Aktionsplan sollte um weitere zwei Jahre verlängert werden, die als zweite Phase anzusehen sind. Speziell für diese zweite Phase sollten die Aktionsbereiche angepasst werden, wobei den gemachten Erfahrungen und den Ergebnissen des Bewertungsberichts Rechnung zu tragen ist.

(11) Die Entscheidung Nr. 276/1999/EG sollte daher entsprechend geändert werden -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung Nr. 276/1999/EG wird wie folgt geändert:

(1) Der Titel erhält folgende Fassung:

,Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte (eSafe)"

(2) Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

,Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von sechs Jahren, vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2004."

(3) Artikel 1 Absatz 3 erster Unterabsatz erhält folgende Fassung:

,Der Finanzrahmen für die Durchführung des Aktionsplans wird für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2004 auf 38,3 Millionen EUR festgelegt."

(4) Artikel 6 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

,Nach zwei Jahren, nach vier Jahren sowie am Ende der Laufzeit des Aktionsplans unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen nach Prüfung durch den in Artikel 5 genannten Ausschuss einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die bei der Durchführung des in Artikel 2 genannten Aktionsplans erzielt wurden. Die Kommission kann ausgehend von diesen Ergebnissen Anpassungen der Ausrichtung des Aktionsplans vorschlagen."

(5) Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"2. Beitrittsländer können an diesem Aktionsplan auf folgender Grundlage teilnehmen:

a) // Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa (MOEL) nach Maßgabe der Europa-Abkommen, ihrer Zusatzprotokolle und der Beschlüsse der jeweiligen Assoziationsräte;

b) // Zypern, Malta und die Türkei nach Maßgabe noch abzuschließender bilateraler Abkommen."

(6) Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Entscheidung geändert.

(7) Anhang II wird durch Anhang II dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG I

Anhang I der Entscheidung Nr. 276/1999/EG wird wie folgt geändert:

(1) Unter dem Titel Aktionsbereiche wird der folgende dritte Unterabsatz hinzugefügt:

,Im Anschluss an die Anfangsphase, die vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2002 läuft, wird eine zweite Phase vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 durchgeführt. Diese baut auf den Ergebnissen der Anfangsphase auf, wobei den gewonnenen Erfahrungen und den Auswirkungen der neuen Technologien Rechnung getragen wird. Insbesondere werden folgende Anpassungen durchgeführt:

i. // Die sicherere Nutzung soll künftig auch gelten für neue Online-Technologien wie Inhalte von Mobil- und Breitbanddiensten, Online-Spiele, Peer-to-Peer-Dateienübertragung, Text- und erweiterte Nachrichten sowie alle Arten der Echtzeitkommunikation wie Chaträume und Sofortübermittlung von Nachrichten.

ii. // Es wird für die Abdeckung eines Spektrums illegaler und schädlicher Inhalte und bedenklicher Verhaltensweisen einschließlich Rassismus und Gewalt gesorgt werden.

iii. // Die Inhalts- und Medienbranche wird zur aktiveren Beteiligung ermutigt, und die Zusammenarbeit mit einschlägig tätigen, staatlich gestützten Stellen wird ausgebaut.

iv. // Es wird eine bessere Zusammenarbeit gefördert zwischen den Projektteilnehmern in den einzelnen Aktionsbereichen, vor allem auf den Gebieten Meldestellen, Bewertung der Inhalte, Selbstkontrolle und Sensibilisierung.

v. // Es werden Schritte unternommen, um Beitrittskandidaten an den laufenden Aktivitäten zu beteiligen, Erfahrungen und Know-how auszutauschen, Verbindungen zu schaffen und die Zusammenarbeit mit ähnlichen Initiativen in Drittländern und mit internationalen Organisationen anzuregen."

(2) In Absatz 1.1 wird der folgende sechste Unterabsatz hinzugefügt:

,Ziele während der zweiten Phase sind die weitere Verbesserung der funktionellen Wirksamkeit des bestehenden Netzes, eine enge Zusammenarbeit mit Aktionen zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet, die Anpassung der Leitlinien zu besten Praktiken an die neuen Technologien, die vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten, praktische Hilfe für Beitrittskandidaten, die Meldestellen errichten wollen, sowie der Ausbau der Zusammenarbeit mit Meldestellen außerhalb Europas."

(3) In Absatz 1.2 wird der folgende vierte Unterabsatz hinzugefügt:

,Während der zweiten Phase werden die Ratschläge und Hilfsmaßnahmen mit folgenden Zielen ausgeweitet: Sicherstellung der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch die Vernetzung der entsprechenden Strukturen in den Mitgliedstaaten und durch systematische Prüfung relevanter rechtlicher und regulatorischer Fragen und die Berichterstattung darüber; Unterstützung bei der Entwicklung vergleichbarer Bewertungsmethoden des Selbstkontrollrahmens und bei der Anpassung des Praktiken der Selbstkontrolle an neue Technologien durch systematische Bereitstellung von Informationen über wichtige Entwicklungen bei diesen Technologien und ihrer Nutzung; Hilfe für Beitrittskandidaten, die Selbstkontrollgremien einrichten wollen; Ausbau der Zusammenarbeit mit Selbstkontrollgremien außerhalb Europas."

(4) In Absatz 2.1 wird der folgende siebte Unterabsatz hinzugefügt:

,Während der zweiten Phase liegt der Schwerpunkt auf dem bewertenden Vergleich von Filtersoftware und -diensten (vor allem Leistung, Nutzbarkeit, Eignung für die europäischen Märkte und neue Formen digitaler Inhalte). Die Unterstützung der Entwicklung von Filtertechnologie wird im Rahmen des Forschungsprogramms der Gemeinschaft weitergeführt, in enger Verbindung mit Maßnahmen zur Filterung im Rahmen des Aktionsplans."

(5) In Absatz 2.2 wird der folgende dritte Unterabsatz hinzugefügt:

,Während der zweiten Phase wird Unterstützung gewährt für das Zusammenbringen der betreffenden Wirtschaftszweige und Akteure wie Inhaltsanbieter, Regulierungsstellen und Selbstkontrollgremien, Organisationen zur Bewertung von Software und Internetinhalten sowie Verbraucherverbände, um günstige Bedingungen für die Entwicklung und Implementierung von Bewertungssystemen zu fördern, die für Inhaltsanbieter und Verbraucher leicht verständlich und einfach anwendbar sind, die Eltern und Erzieher in die Lage versetzen, Entscheidungen im Einklang mit ihren kulturellen und sprachlichen Werten zu treffen, und die die Konvergenz von Telekommunikation, audiovisuellen Medien und der Informationstechnologie berücksichtigen."

(6) Absatz 3.2 wird wie folgt geändert:

a) Der vierte Unterabsatz wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: ,Zweck der Gemeinschaftsförderung ist es, breit angelegte Sensibilisierungsmaßnahmen in Gang zu setzen und deren Gesamtkoordinierung sowie den Erfahrungsaustausch zu gewährleisten, so dass fortdauernd Lehren aus den Ergebnissen dieser Maßnahmen gezogen werden können (z.B. zur Anpassung des verteilten Informationsmaterials). Die Nutzung bestehender Netze ermöglicht Einsparungen, für die Erstellung geeigneter Inhalte und das Erreichen der richtigen Zielgruppen sind aber zusätzliche Mittel erforderlich."

(b) Der folgende fünfte Unterabsatz wird hinzugefügt:

,Während der zweiten Phase wird Unterstützung gewährt für den Austausch vorbildlicher Praktiken bei der Ausbildung im Umgang mit den neuen Medien durch ein europäisches Netz zur Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien. Dabei helfen

- eine umfangreiche grenzübergreifende Sammelstelle (Webportal) von einschlägigen Informationen und Sensibilisierungsmaterial

- sowie angewandte soziologische Forschungsarbeiten unter Einbeziehung aller interessierten Kreise (Erzieher, amtliche und freiwillige Stellen der Kinderfürsorge, Elternverbände, Industrie, Strafverfolgung) zur Nutzung neuer Technologien durch Kinder, um erzieherische und technologische Mittel zu finden, wie man sie vor Schaden bewahren kann.

Außerdem wird das Netz Beitrittskandidaten bei der Entwicklung von Sensibilisierungsmaßnahmen technische Hilfe gewähren und die Zusammenarbeit mit Sensibilisierungsinitiativen außerhalb Europas ausbauen."

(7) In Absatz 4.2 werden die Unterabsätze 2 bis 4 durch folgenden Wortlaut ersetzt:

,Daher veranstaltet die Kommission in kurzen Abständen Seminare und Arbeitstagungen zu einem oder mehrerer der Themen des Aktionsplans. Teilnehmen daran sollten die Industrie, Nutzer-, Verbraucher- und Bürgerrechtsgruppen, staatliche Stellen, die mit Branchenregulierung und Strafverfolgung befasst sind, sowie führende Sachverständige und Wissenschaftler. Die Kommission bemüht sich um eine breite Teilnahme aus EWR-Ländern, Drittstaaten und internationalen Organisationen."

ANHANG II

VORLÄUFIGE AUFGLIEDERUNG DER AUSGABEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

FINANZBOGEN

Politikbereich: Informationsgesellschaft

Tätigkeit(en): Inhalte und Dienste der Informationsgesellschaft

1. HAUSHALTSLINIE(N) (Nummer und Bezeichnung)

B5-821 -- Aktion gegen illegale und schädigende Inhalte im Internet.

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 13,3 Mio. EUR für Verpflichtungs ermächtigungen (VE)

Durch den Vorschlag soll der bestehende Aktionsplan zur sicheren Nutzung des Internet (25 Mio. EUR für 4 Jahre, 1999-2002) um zwei Jahre verlängert werden.

Für die zweite Phase wird ein Haushaltsvolumen von 13,3 Mio. EUR, verteilt auf zwei Jahre, vorgeschlagen. Dieser Betrag wurde auf der Grundlage der jährlichen Ausgaben mit einer Anpassung festgelegt, die bestimmte Aktionen stärker gewichtet (relative Steigerung für Sensibilisierungsaktionen) und den Zusatzausgaben für technische Unterstützung zugunsten der Beitrittsländer sowie den aufgrund weiterer internationaler Verbindungen höheren Reise- und Konferenzkosten Rechnung trägt. Der Betrag spiegelt die laufenden realen Ausgaben bei einer jährlichen Inflationsrate von 2% wider, und die größere Dimension der zweiten Phase wird durch Skalen einsparungen (weniger größere Projekte) und Effizienzsteigerungen ermöglicht.

2.2. Laufzeit:

2003 bis einschließlich 2004.

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

14,480 Mio. EUR

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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* Diese Angabe schließt geplante Zahlungen aufgrund von Verpflichtungen, die im Rahmen des bestehenden Aktionsplans 1999-2002 eingegangen wurden, nicht ein.

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützung (vgl. Ziffer 6.1.2.)

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>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2. und 7.3.)

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2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

- Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

| | sowie ggf. eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung.

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen:

- Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme).

ODER

| | Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 153 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Die vorgeschlagene Entscheidung verlängert die Geltungsdauer der Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen [7] und nimmt entsprechende Änderungen vor.

[7] ABl. L 33 vom 6.2.1999, S. 1.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [8]

[8] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Die allgemeinen Ziele des Aktionsplans bestehen darin, während einer zweiten Phase die sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte zu fördern.

Die spezifischen Ziele der zweiten Phase sind folgende:

(1) Den Nutzern ermöglichen, illegale Inhalte über ein ausgebautes Netz europäischer Meldestellen zu melden;

(2) Selbstkontrolle fördern und Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene gewährleisten;

(3) Nutzer durch Leistungsvergleich von Filtersystemen und -diensten sowie durch die Förderung einer nutzerfreundlichen Bewertung von Inhalten in die Lage versetzen, schädliche Inhalte zu meiden;

(4) Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung durch Einrichtung eines europäischen Netzes von Sensibilisierungsmaßnahmen.

5.1.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Es wurde eine eingehende Ex-ante-Bewertung vorgenommen, die sich auf eine Reihe von Beiträgen stützte, darunter die Zwischenbewertung des Aktionsplans, die Ergebnisse eines Workshops hochrangiger Sachverständiger, Informationen, die der Kommission dank ihrer Kontakte mit den wichtigsten Beteiligten verfügbar waren, sowie allgemeine Informationsquellen.

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

a) Den Nutzern ermöglichen, illegale Inhalte zu melden:

Weitere Verbesserung der funktionellen Wirksamkeit des bestehenden Netzes, enge Zusammenarbeit mit Aktionen zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet, Anpassung der Leitlinien zu besten Praktiken an die neuen Technologien, vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten, praktische Hilfe für Beitrittskandidaten, die Meldestellen errichten wollen, Ausbau der Zusammenarbeit mit Meldestellen außerhalb Europas.

b) Förderung der Selbstkontrolle:

Gewährleistung einer Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch Vernetzung der entsprechenden Strukturen in den Mitgliedstaaten und durch systematische Prüfung relevanter rechtlicher und regulatorischer Fragen (einschließlich Berichterstattung darüber), systematische Information über wichtige Entwicklungen bei den einschlägigen Technologien und ihrer Nutzung, technische Hilfe für Beitrittskandidaten, die Selbstkontrollgremien einrichten wollen, Ausbau der Zusammenarbeit mit Selbstkontrollgremien außerhalb Europas.

c) Den Nutzern ermöglichen, schädliche Inhalte zu meiden:

Schwerpunkt auf der vergleichenden Untersuchung von Filtersoftware und -diensten (Leistung, Nutzbarkeit, Eignung für die europäischen Märkte und neue Formen digitaler Inhalte). Die Unterstützung der Entwicklung von Filtertechnologie wird im Rahmen des Forschungsprogramms der Gemeinschaft weitergeführt, in enger Verbindung mit Maßnahmen zur Filterung im Rahmen des Aktionsplans.

d) Förderung einer nutzerfreundlichen Inhaltsbewertung:

Zusammenbringen der betreffenden Wirtschaftszweige und Akteure wie Inhaltsanbieter, Regulierungsstellen und Selbstkontrollgremien, Organisationen zur Bewertung von Software und Internetinhalten sowie Verbraucherverbände, um günstige Bedingungen für die Entwicklung und Implementierung von Bewertungssystemen zu fördern, die für Inhaltsanbieter und Verbraucher leicht verständlich und einfach anwendbar sind, die Eltern und Pädagogen in die Lage versetzen, Entscheidungen im Einklang mit ihren kulturellen und sprachlichen Werten zu treffen, und die die Konvergenz von Telekommunikation, audiovisuellen Medien und der Informationstechnologie berücksichtigen.

e) Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung:

Unterstützung des Austausches vorbildlicher Praktiken bei der Ausbildung im Umgang mit den neuen Medien durch Einrichtung eines europäischen Netzes zur Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien. Dabei helfen eine umfangreiche grenzübergreifende Sammelstelle (Webportal) von Informationen und Sensibilisierungsmaterial sowie angewandte soziologische Forschungsarbeiten unter Einbeziehung aller interessierten Kreise (Pädagogen, Jugendämter und gemeinnützige Kinderfürsorgeeinrichtungen, Elternverbände, Industrie, Strafverfolgungsbehörden) zur Nutzung neuer Technologien durch Kinder, um erzieherische und technologische Mittel zu finden, wie man sie vor Schaden bewahren kann. Außerdem wird das Netz Beitrittskandidaten bei der Entwicklung von Sensibilisierungsmaßnahmen praktisch unterstützen und die Zusammenarbeit mit Sensibilisierungsinitiativen außerhalb Europas ausbauen.

5.3. Methoden der Durchführung

Das Konzept besteht in einer besseren Zusammenarbeit einschließlich Informationsaustausch zwischen allen auf diesem Gebiet Tätigen, gestützt auf die Erfolge des Aktionsplans, die weiter ausgebaut werden sollen. Durch die Ausbreitung der Maßnahmen auf Beitrittskandidaten und wichtige Akteure in Drittländern wird der globalen Natur des Internet Rechnung getragen.

Bei den Instrumenten zur Durchführung handelt es sich um eine Kombination von Projekten auf Kostenteilungsbasis, für die ein breites Spektrum von Partnern erforderlich ist, und Projekten mit vollständiger Kostenübernahme, d.h. in der Regel Dienstleistungsverträge für festgelegte Aufgaben, die Spezialkenntnisse und logistische Unterstützung erfordern.

Ein wesentlicher Aspekt der Zusammenarbeit besteht in Zusammenkünften, die auch im Zeitalter der Informationsgesellschaft unverzichtbar sind. Die Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen den Zusammenkünften und die Informationsverbreitung erfolgen über elektronische Kommunikationsmittel. Die Haushaltsbehörde wird um einen Vermerk ersucht werden, in dem sie bestätigt, dass Konferenzen, Seminare und Sachverständigensitzungen -- auch jene, die von der Kommission organisiert und aus dem Haushalt des Aktionsplans finanziert werden (d.h. unter Ausschluss der Sitzungen des Programmausschusses), -- als Betriebsausgaben verbucht werden, und nicht als Verwaltungsausgaben.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1. Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.1.2. Technische und administrative Hilfe, Unterstützungsausgaben und IT-Ausgaben (Verpflichtungsermächtigungen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2. Berechnung der Kosten für jede 2003 zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL UND AUF VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Diese Angabe kann nachträglich infolge einer genaueren Einschätzung der zur Durchführung der hier genannten Maßnahmen benötigten vorhandenen Ressourcen geändert werden.

7.2. Finanzielle Gesamtbelastung durch den Personalbedarf

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Beträge entsprechen den Gesamtausgaben für 12 Monate.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Beträge entsprechen den Gesamtausgaben für 12 Monate.

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2. + 7.3.)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // 590 500 EUR

2 Jahre

1 181 000 EUR

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1. Überwachung

Im Rahmen der Ex-ante-Bewertung wurde für die einzelnen Ziele und Aktivitäten eine Reihe von Leistungsindikatoren auf Programm- und Projektebene erarbeitet, die mit den vor Programmstart ermittelten Ausgangsdaten verglichen werden.

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Die Kommission erstattet dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament Ende 2002 und Ende 2004 Bericht über die erzielten Fortschritte. Während der zweiten Phase werden zwei Evaluierungsberichte erstellt, und zwar jeweils von einem Vertragsnehmer, der in offener Ausschreibung nach den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgewählt wurde; die Berichte dienen folgenden Zwecken:

- Rechenschaftslegung unter besonderer Berücksichtigung des Erreichens der Ziele des Aktionsplans, seiner Auswirkungen und seiner Kostenwirksamkeit, wobei die breitgefächerte Zielgruppe, die nicht der Fachwelt angehört, in den wichtigsten Interessengruppen angesiedelt ist.

- Hilfe bei der Anpassung der Aktion an neue Bedürfnisse und Bedingungen, wobei die Manager der Aktion die Hauptnutzer sind;

- Beitrag zu künftigen Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung ähnlicher Maßnahmen wie der breiten Initiative bezüglich Internetinhalten und neuen Onlinemedien.

Die mit der Evaluierung beauftragten Vertragsnehmer stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Ergebnisse der in Aktionsbereich 1 vorgesehenen Beobachtungsstellen für rechtliche und technische Belange.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die im Rahmen dieses Programms finanzierten Aktionen unterliegen der Kontrolle und Aufsicht der zuständigen Institutionen, insbesondere dem Amt für Betrugsbekämpfung OLAF und dem Rechnungshof; Kontrolle und Aufsicht können sowohl von Brüssel aus als auch vor Ort erfolgen. Bücher und Ausgabenaufstellungen können von einem externen Rechnungsprüfer im Auftrag der Kommission geprüft werden.

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