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Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung – Prioritäten 2016-2020

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung – Prioritäten 2016-2020

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Gemeinsamer Bericht 2015 über die Umsetzung und neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?

  • Mit diesem Bericht wird eine Halbzeitbilanz der Fortschritte bei der Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) gezogen; zudem werden neue Prioritäten für den Zeitraum 2016-2020 gesetzt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

ET 2020 wurde 2009 mittels Schlussfolgerungen des Rates eingerichtet, in denen die folgenden vier spezifischen Ziele festgelegt werden:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements sowie
  • Förderung von Innovation und Kreativität – einschließlich unternehmerischen Denkens – auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Im gemeinsamen Bericht des Rates und der Europäischen Kommission werden diese Ziele erneut bestätigt und sechs prioritäre Bereiche für den Zeitraum 2016-2020 festgelegt, wobei konkrete Maßnahmen ermittelt werden, die in den jeweiligen Bereichen zu ergreifen sind:

  • 1.

    Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, wobei der Fokus auf den Ergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation und bürgerschaftliches Engagement liegt

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Verringerung des Anteils an Menschen mit geringen Grundqualifikationen;
  • Förderung der Entwicklung von Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen;
  • Förderung von Strategien für lebenslanges Lernen;
  • Förderung des Zugangs zu Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, insbesondere für benachteiligte Gruppen.
  • 2.

    Inklusive Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Anpassung an die Vielfalt der Lernenden und Bekämpfung der Diskrepanzen zwischen den Geschlechtern;
  • Unterstützung von Migranten beim Erwerb der im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt verwendeten Sprache;
  • Förderung der bürgerschaftlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenz und Stärkung des kritischen Denkens.
  • 3.

    Offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Integration innovativer, aktiver pädagogischer Konzepte;
  • Entwicklung digitaler Kompetenzen und Förderung frei zugänglicher, digitaler Lehr- und Lernmaterialien;
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und dem lokalen Umfeld;
  • verstärkte Nutzung von Synergien zwischen Bildung, Forschung und Innovation.
  • 4.

    Verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und sonstiges pädagogisches Personal

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Aufwertung seines Status;
  • Verbesserung der Verfahren für Einstellung, Auswahl und Einarbeitung, um die geeignetsten Kandidaten für den Lehrerberuf zu gewinnen;
  • Unterstützung der berufsbegleitenden Weiterbildung der Lehrkräfte und Förderung der Exzellenz der Lehre.
  • 5.

    Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität;

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Förderung von Transparenz, Qualitätssicherung, Validierung und damit der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen;
  • Unterstützung der Mobilität von Schülern und verstärkte Internationalisierung der Hochschulen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch strategische Partnerschaften und gemeinsame Studienangebote.
  • 6.

    Nachhaltige Investitionen sowie Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Zu den Hauptthemen für die Zusammenarbeit zählen:

  • Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Nutzung evidenzbasierter Verfahren zur Überwachung politischer Strategien und zur Konzipierung von Reformen;
  • Förderung innovativer Lösungen zur Gewährleistung nachhaltiger Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung;
  • Sondierung des Potenzials der Investitionsoffensive für Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)

Letzte Aktualisierung: 23.02.2017

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